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Unfallschaden Was nun? 1, 2


potti26 am 24 Jan 2025 10:59:02

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Unfallschaden! Was nun?
Wir fahren einen Giottiline T37 Baujahr 2016

Vor wenigen Tagen hatten wir einen unverschuldeten Verkehrsunfall auf scheeglatter Straße.
Gott sei Dank kein Personenschaden aber eine kapitaler Fahrzeugschaden
Schuldfrage ist durch die Polizei geklärt, die Versicherung ist informiert und hat reagiert
Ich hab einen Gutachter beauftragt und erwarte ein Gutachten in den nächsten Tagen
Da nach meiner Auffassung der Schden so groß ist dass sich eine Reparatur nicht lohnt oder sehr aufwendig ist und wir das Fahrzeug sicher über Monate nicht nutzen können
Meine Fragen:
Wer hat Erfahrung wie sich der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug verhält
Wer hat Erfahrung wie und mit wem ist eine Vermarkung des Unfallfahrzeugs seriös möglich
Danke für eure Antworten

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HalbvetteVenus am 24 Jan 2025 11:20:41

Anspruch auf Ersatzfahrzeug wird schwierig, da es sich ja um ein "Freizeitfahrzeug" handelt. Das ist zwar doof, aber meine Erfahrung. Ähnliches gilt z.B. auch bei Oldtimern.
Ausnahme: wenn Du konkret belegen kannst, dass Du eine Reise gebucht hast (z.B. Campingplatz-Reservierung), ist eine Entschädigung möglich.

Um den Aufkäufer kümmert sich in der Regel die Versicherung. Der in der Restwertbörse ermittelte Wert basiert auf einem verbindlichen Angebot eines Händlers. Der muss Dir das Fahrzeug dann abkaufen (sofern Du es möchtest).
Alternativ kannst Du auch mal in Deiner Werkstatt bzw. Deinem Händler nachfragen, die kennen eventuell auch Interessenten.
Das Hauptproblem ist meiner Erfahrung nach immer der Gutachter. Ich hoffe, Du hast jemanden, der sich wirklich mit Reisemobilen auskennt und die Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten auch wirklich beim Hersteller anfragt.
Viel Erfolg!

amino am 24 Jan 2025 11:33:41

Warte mal das Gutachten ab ......

Kannst du mal Bilder hochladen ?
Frontschaden

Oder ist der Aufbau defekt ?

Wenn du auf das ganze keine Lust hast oder eh was anderes möchtest.
Dann den Schaden auszahlen lassen und das mobil verkaufen .

Oder auszahlen lassen und reparieren lassen (bleibt meist immer ne Menge Geld über )

Aber beim aufbauschaden würde ich es nicht machen lassen (vor allem kommt da eine richtig hohe Summe von der Versicherung)


Kann auch sein das das schon den Fahrzeugwert überschreitet.

Aber ohne Bilder alles nicht zu sagen

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Irmie am 24 Jan 2025 12:05:05

Hallo,

ganz wichtig ist, dass du die Versicherung bitten solltest, dir bei mobile.de ein vergleichbares Fahrzeug zu zeigen, was dem Wert der Auszahlung entspricht.

Mein Nachbar hatte einen Schaden von angeblich 30.000€. Die Versicherung meinte es sei ein Totalschaden. Sie konnte aber kein vergleichbares Fahrzeug für diesen Preis finden. Daher zahlte sie 40.000€ für die Reparatur beim Hersteller in Italien.

chrisc4 am 24 Jan 2025 12:09:52

Es macht einen großen Unterschied ob es ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden ist.
Auch wenn man sich völlig unschuldig glaubt, wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung oftmals eine prozentuale Teilschuld erstritten. Das bedeutet, man bekommt nur einen Teil erstattet. Der Gutachter sucht auch nach Vorschäden, diese fiktiven Reparaturkosten werden abgezogen.
Bei einem Kaskoschaden kann und wird die Versicherung einen Gutachter beauftragen. Eigene Gutachter können von der Haftpflichtversicherung abgelehnt werden. Dann bleibt man auf den Kosten dafür sitzen.
Der Gutachter ermittelt neben den Reparaturkosten auch den Wiederbeschaffungswert. Wenn die Reparaturkosten höher wären als der Wiederbeschaffungswert, wird die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Es gibt aber auch eine 130 Prozent Regel, das bedeutet, daß die Reparaturkosten 130 Prozent sein dürfen. Wann diese Regelung angewendet werden kann, weiß ich jetzt nichtmehr genau.

Bei einem 100 Prozent unverschuldeten Haftpflichtschaden hast du das Recht auf einen Fachanwalt!
Der regelt das alles,

Viel Glück

rtiker am 24 Jan 2025 13:22:15

chrisc4 hat geschrieben:Bei einem 100 Prozent unverschuldeten Haftpflichtschaden hast du das Recht auf einen Fachanwalt!
Der regelt das alles,

Viele scheuen nach einem unverschuldeten Unfall oder sonstigem Schadensereignis den Weg zum Rechtsanwalt weil sie hohe Kosten befürchten. Diese Angst ist unbegründet weil die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen muss. Das ist nicht nur auf Verkehrsunfälle beschränkt sondern gilt für alle Schadensereignisse die von einem Dritten schuldhaft verursacht wurden.
Deshalb immer zuerst zum Anwalt und vorher auch keinen Gutachter etc beauftragen.

xenio am 24 Jan 2025 13:43:55

Anwalt kann ich auch bei unverschuldetem Unfall dringend empfehle, weil er vom Gegner bezahlt werden muss und man sich nicht mit der gegnerischen Versicherung streiten muss, weil dies der Anwalt für einen macht. Man schont seine Nerven.

peter1130 am 24 Jan 2025 14:19:35

Wenn man Verkehrsrechschutz hat was ich nur jedem dringend empfehlen kann ist das wurscht wer den Anwalt bezahlt.

WomoToureu am 24 Jan 2025 16:56:43

potti26 hat geschrieben:Vor wenigen Tagen hatten wir einen unverschuldeten Verkehrsunfall auf scheeglatter Straße. Danke für eure Antworten

Das hat die gegnerische Schadensersatzpflichtige Versicherung bereits bestätigt ?
Da es offenbar keinen Handlungsdruck gibt würde ich empfehlen erst einmal abzuwarten, was von der gegnerischen Versicherung kommt. Das Gutachten wird Dir zugestellt und es wird Dir ein Angebot gemacht.

Erst dann musst Du aktiv werden, kannst die relevanten Einzelheiten hier posten und bekommst Tipps.
Jetzt zum Anwalt, sehe ich keinen Sinn drin. Ob Du dann wenn Du wirklich unvermeidbar in dem Unfallgeschehen Geschädigter bist einen eigenen Gutachter beauftragst, der Dir zusteht, kann man später entscheiden. So habe ich es immer gemacht und bin gut damit gefahren. HAbe auch einiges gut selbst repariert, Beispiel --> Link

purplenew am 24 Jan 2025 20:24:36

WomoToureu hat geschrieben:...einen eigenen Gutachter beauftragst, der Dir zusteht, kann man später entscheiden.


Das sehe ich völlig anders. Gerade im Wohnmobilbereich mit in der Regel sehr hohen Reparaturkosten möchte ich den Gutachter bestimmen und beauftragen. Ich möchte nicht einem von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter "hinterherlaufen" müssen. Ich lege der Versicherung ein Gutachten eines kompetenten Wohnmobilsachverständigen vor und wenn die Versicherung das nicht akzeptieren will, dann muss die sich rühren.

Die Erfahrung zeigt, dass ein von der Versicherung beauftragtes Gutachten oft im Interesse der Versicherung ausfällt und von dem Gutachten eines "freien" und von mir beauftragten Gutachters abweicht.

Zwar nicht ganz zum Thema Haftpflichtschaden passend, ich hatte an meinem Fahrzeug einen Vollkaskoschaden (meine Versicherung darf sich nun mit der unwilligen norwegischen Versicherung des Unfallverursachers auseinander setzen). Meine Versicherung schickte mir dann logischerweise einen Gutachter (bei Kaskoschäden hat man keine Gutachterwahl). Der gute Mann von der De..a, angekündigt als Fachmann für Wohnmobile, hatte nun so gar keine Ahnung und hat den tatsächlich entstandenen Schaden nicht wirklich erkannt. Selbstverständlich fiel das Gutachten dann auch entsprechend aus. Der Gutachter hat letzendlich einen Schaden in Höhe von 15.000€ festgelegt. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten habe ich beharrlich eine Abrechnung auf Gutachtenbasis abgelehnt (die Versicherung hatte die Anweisung des Geldes abzüglich der Mehrwertsteuer schon ganz schnell in die Wege geleitet und ich hätte bei Annahme den Kürzeren gezogen).
Meine (Fach-)Werkstatt hat sich dann nach einer "ordentlichen" Begutachtung und Schadensfeststellung mit dem Gutachter auseinander gesetzt und letztendlich hat die Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten von knapp 30.000€ bezahlt.

Thomas

Pechvogel am 24 Jan 2025 21:09:53

potti26 hat geschrieben:…Schuldfrage ist durch die Polizei geklärt…

Darauf würde ich mich mal nicht verlassen!
Der vermeintliche Unfallverursacher braucht nur mit seinem Bußgeld ( oder was auch immer ) nicht einverstanden zu sein und sich selbst einen Anwalt nehmen. :eek:
Oder seiner Versicherung fällt noch irgendwas ein warum nicht oder nicht alles zahlen müsste.

Du hast den Schaden ja hoffentlich auch DEINER Versicherung gemeldet?



Grüße
Dirk

BiggiK am 24 Jan 2025 21:21:54

Es geht ja um einen Haufen Geld, daher würde ich tatsächlich einen Anwalt nehmen um deine Ansprüche durchzusetzen. Die Versicherung versucht gerne zu sparen und kürzt gerne die Zahlung. Macht Sinn, wenn man da schon am Anfang einen Profi dabei hat
Gruß Birgit

altenrather am 25 Jan 2025 11:02:59

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Ich habe vor einigen Jahren allerdings genau das Gegenteil erlebt.
Mit dem PKW hatte ich einen unverschuldeten Unfall.
Mein Gutachter hatte eine Summe ausgerechnet, die der Versicherung vermutlich zu hoch war.
Es kam ein Gutachter der Versicherung vorbei, überprüfte alles und stellte noch weitereSchäden fest sowie Ersatzteilpreise wurden zu meinen Gunsten angepasst.
Es muss nicht immer alles schlecht von der Versicherung sein.
Es gibt allerdings auch Einzelfälle….
Thema Gutachter:
Soweit mir bekannt, kann jeder Depp Gutachter werden.
Der“Beruf „ ist wohl nicht geschützt.

WomoToureu am 25 Jan 2025 11:45:39

purplenew hat geschrieben:Die Erfahrung zeigt, dass ein von der Versicherung beauftragtes Gutachten oft im Interesse der Versicherung ausfällt und von dem Gutachten eines "freien" und von mir beauftragten Gutachters abweicht.

Nein zeigt sie nicht.
In der Regel beauftragt die Versicherung einen amtlich vereidigten Sachverständigen der absolut korrekt das Gutachten erstellt.

Burkhard185 am 25 Jan 2025 12:07:52

Er will doch bestimmt fachgerecht reparieren lassen und nicht irgendwelche Klimmzüge machen, um Geld zu verdienen. Hier ist viel wichtiger, dass eine versierte Fachwerkstatt zeitnah die Reparatur übernimmt. Diese Kosten werden in der Regel dann auch von der Versicherung erstattet.

amino am 25 Jan 2025 12:19:42

Burkhard185 hat geschrieben:Er will doch bestimmt fachgerecht reparieren lassen und nicht irgendwelche Klimmzüge machen, um Geld zu verdienen


Das geht auch beides....
Wenn ich vorher ein unfallfreies Womo hatte , und danach einen keinen mehr (auf nachher beim Verkauf )

Dann hätte ich auch gerne ein paar Kröten in der Tasche als wieder gut machung.


Aber lasst ihn doch erstmal Bilder schicken , oder sich überhaupt mal wieder melden bei 4 Beiträgen .

purplenew am 25 Jan 2025 13:36:07

WomoToureu hat geschrieben:In der Regel beauftragt die Versicherung einen amtlich vereidigten Sachverständigen der absolut korrekt das Gutachten erstellt.


Das ist richtig, bei meinem Kaskoschaden war dieser von der De..a, aber man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Warum wohl bekommt man den Rat (kannst ja mal g..gln), dass man einen eigenen Gutachter beauftragen sollte?

Thomas

Pechvogel am 25 Jan 2025 14:19:34

purplenew hat geschrieben:…man beißt nicht die Hand, die einen füttert…

Ein öffentlich vereidigter Sachverständiger wird den Teufel tun und „Gefälligkeitsgutachten“ ausstellen!
Das könnte für ihn nämlich ganz schnell zu einem Bumerang werden.



Grüße
Dirk

WomoToureu am 25 Jan 2025 17:07:09

purplenew hat geschrieben:Das ist richtig, bei meinem Kaskoschaden war dieser von der De..a, aber man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Warum wohl bekommt man den Rat (kannst ja mal g..gln), dass man einen eigenen Gutachter beauftragen sollte?

Weil früher die Versicherung eigenes Personal geschickt haben, die sich "Sachverständige" nannten. Wie bereits geschrieben ist jeder Fachmann "sachverständig" und darf sich so nennen, weil es ungeschützt ist.

Heute werden nur noch externe vereidigte geschickt und ich habe noch nie erlebt, dass da jemand zu wenig aufgeschrieben hat oder zu niedrig berechnet hat. Das würde auch richtig Ärger geben, nur gibt es viele die Gebetsmühlenartig im Netzu schreiben sofort zum Anwalt sofort eigenen Gutachter usw.

Ist aber nicht das normale denken, erst mal Ruhe bewahren und abwarten. Man kann immer noch zum Anwalt udn immer noch einen Gutachter beauftragen.

WomoToureu am 25 Jan 2025 17:10:38

Pechvogel hat geschrieben: ganz schnell zu einem Bumerang werden.

Ganz schnell zum Rohrkrepierer kann auch werden, wenn das ganze dann vor Gericht geht und der Richter entscheidet, dass man eine Teilschuld oder sogar völlig der Verursacher bzw. der Zahlrende ist. Habe ich nicht nur einmal erlebt, dass sich jemand mit der Polizei einig war und das Gericht nach Gutachten des Unfallablauf ganz anderer Ansicht war.
DIe Schuldfrage entscheidet eben nicht die Polizei.

Bergbewohner1 am 25 Jan 2025 17:50:26

Wie läuft es heute wenn man einen unverschuldeten Unfall hat:
Am 23. August vorigen Jahres fährt mir einer in die Seitenwand und Heck in meinem LR (ist zwar kein WoMo), aber was sich die Versicherungen leisten, ist abartig.
Polizei geholt, der Unfallverursucher voll Schuld, mein Fahrzeug hat gestanden.
Gutachter von der DEKRA war gleich am Montag darauf vor Ort-Schadensaufnahme.
Dienstag hat Gutchter Gutachten zur Versicherung geschickt PDF. Versicherung nach einer Woche(auf Nachfrage) nur Deckblatt bekommen.
Wiederbeschaffungswert liegt ca. 5 T € unter den tatsächlichen Preis bei mobile.
Anwalt eingeschalten-Gutachten wieder vollständig, wenn gegen Gutchterpreis vorgegangen wird-geht es vor Gericht, anderen Gutachter befragt-muß ich ertens sebst bezahlen, bestätigt Preisverhalten, sei so üblich, Versicherungen würden dann erhöhten tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis ablehnen und nichts auszahlen, bis geklärt. Wiederbeschaffungswert ist auf Grund laut Vorgaben zu errechnen, wenn der Markt jetzt preislich so angezogen hat, dann ist es so :!:
Das Fahrzeug ist dann nach über 3 Monaten im Auftrag der Versicherung von Aufkauffirma abgeholt worden, Geld kam dann endlich vor Weihnachten.
Entschädigung für Ausfall haben wir immer noch nicht :!:
Anwalt hat ständig angemahnt und macht es immer noch-Versicherung schweigt.
Es ist auch noch die Versicherung, wo wir all unsere Sachen versichert haben, Firma und Privat.
Ohne Anwalt hätte es sicherlich noch länger gedauert, bei anderen Geschädigten geht es ähnlich ab.
Versicherung des Verursachers - Allianz.

wolfherm am 25 Jan 2025 17:56:58

Was hat das jetzt mit dem konkreten Fall zu tun?

Pechvogel am 25 Jan 2025 18:11:34

Boa jetzt wartet doch erstmal ab.
Der TE hat sich doch einen Gutachter gesucht und ein Gutachten ist in Arbeit.
Vielleicht sollte man DAS erstmal abwarten?!!?

Falls in diesem Gutachten von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen wird müsste man immer noch wissen wie der Schaden konkret aussieht um zu irgend etwas raten zu können.

Alles was „vielleicht“, „eventuell“, „und sowieso“ passieren könnte oder gewesen ist als mein Fahrrad vor 20 Jahren umgefallen ist, bringt doch den TE auch nicht weiter?!? :gruebel:



Grüße
Dirk

Bergbewohner1 am 25 Jan 2025 19:11:35

BiggiK hat geschrieben:Es geht ja um einen Haufen Geld, daher würde ich tatsächlich einen Anwalt nehmen um deine Ansprüche durchzusetzen. Die Versicherung versucht gerne zu sparen und kürzt gerne die Zahlung. Macht Sinn, wenn man da schon am Anfang einen Profi dabei hat
Gruß Birgit

z.Bsp. zu dieser Aussage,
oder
"In der Regel beauftragt die Versicherung einen amtlich vereidigten Sachverständigen der absolut korrekt das Gutachten erstellt." Wer das schreibt, hat es noch nicht durchgemacht

mein lieber Wolfgang

wolfherm am 25 Jan 2025 19:38:20

Aber der Kollege hat doch schon selbst einen Gutachter beauftragt.

potti26 am 27 Jan 2025 00:46:44

Danke an Alle die ihre Erfahrungen geschildert haben
Morgen stelle ich das Fahrzeug einem Gutachter vor, in der Werkstatt die das WoMo kennt
In ein paar Tagen weiß ich mehr und hoffentlich finden wir eine Lösung ohne weiteren Stress
Ich halte euch auf den Laufenden
Viele Grüße aus OWL

fomo am 27 Jan 2025 14:30:10

Meine Erfahrung zum Ersatzfahrzeug während der Reparatur in einem ähnlich gelagerten Fall war:

MIt der gegnerischen Versicherung wurde vereinbart, dass für zwei definierte Zeiträume ein Ersatzfahrzeug auf deren Kosten angemietet werden kann. Genutzt wurde davon nur eine Anmietung.
Alle Fixkosten während der Reparaturdauer (Steuer, Versicherung, Stellplatzmiete) abzüglich des Mietzeitraumes des Ersatzfahrzeugs wurden ebenso von der Versicherung übernommen.
Berechnung war: 136 Tage Ausfall wegen Reparatur, 11 Tage Ersatzfahrzeug => 125 Tage Fixkosten für nicht nutzbares Fahrzeug.
Das alles ohne Anwalt. So sieht für mich sinnvolle Schadensminderung aus, was auch von der Versicherung gesehen wurde.

Was hier gern verwechselt wird ist der Ersatz des fiktiven Nutzungsausfalls über einen längeren Zeitraum. Hier wären das dann für 136 Tage 17.000 € Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug (bei angenommenen 125€/Tag) Dass Versicherungen sich dagegen wehren, kann ich durchaus nachvollziehen.

WomoToureu am 27 Jan 2025 15:47:00

fomo hat geschrieben:Das alles ohne Anwalt. So sieht für mich sinnvolle Schadensminderung aus, was auch von der Versicherung gesehen wurde..
So habe ich ebenfalls mehrere Unfälle abgewickelt, die Versicherung hat stets zügig bezahlt, auch Abschläge sehr zeitnah.

potti26 am 04 Mär 2025 12:32:47

Hallo in die Runde
Ich gebe einen abschließenden Bericht zum Unfallschaden, wie versprochen:
Das Gutachten hat einen Moment gedauert,die Anfrage zu den Ersatzteilen beim Hersteller war etwas zäh
Am 24.2. lag das Gutachten vor
Reparatur und Wiederbeschaffung lagen nah beieinander
Entscheidung für eine Ersatzbeschaffung war schnell getroffen, da der angesetzte Wiederbeschaffungswert realistisch vom Gutachter festgestellt wurde
Unsere Entscheidung haben wir der Versicherung mitgeteilt
Am 27.2. kam eine mail der Versicherung mit einem o.k., gleichzeitung wurde die Überweisung der Differenz zwischen Wiederbeschaffung und festgestelltem Restwert plus einer Nutzungsentschädigung angekündigt ( Diese Entschädigung war mäßig aber immerhin)
Das Geld war bereis am selben Tag auf dem Konto
Der Restwert wurde durch ein verbindliches Angebot eines Verwerters garantiert. Der Kaufvertrag liegt vor. Das Geld wir vorAbholung überwiesen.
Also ALLES gut
Ein Ersatzfahrzeug wurde ebenfalls nach intensiver Suche gefunden und gekauft
Natürlich fehlte beim Kauf eine gewisse Summe aber so ist das nun mal
Den geplanteen Aktivitäten steht in diesem Jahr nichts im Weg!

thoba am 04 Mär 2025 13:04:32

potti26 hat geschrieben:Den geplanteen Aktivitäten steht in diesem Jahr nichts im Weg!

Danke für deine Rückmeldung.
Schön das es auch mal positive Berichte von Versicherungsaktivitäten gibt.
FG Thoba

WomoToureu am 04 Mär 2025 15:49:15

potti26 hat geschrieben:Ich gebe einen abschließenden Bericht zum Unfallschaden, wie versprochen


Finde ich auch nett, dass ein Ergebnis geschrieben wird.
So kenne ich es auch, dass die Versicherung wenn man es ohne Anwalt macht, zügig einen Lösungsvorschlag präsentiert.
Ansonsten Glückwunsch und ich denke eine gute Lösung für Dich. Bei einem Unfall ist man leider immer der Verlierer, Ärger, Kostenaufwand usw. bleibt immer hängen.

Jagstcamp-Widdern am 04 Mär 2025 16:31:28

geht doch!

allesbleibtgut
hartmut

brzrkr2023 am 05 Mär 2025 10:01:24

Interressant wäre zu wissen, ---aber schwerlich herauszufinden ---
Wohin das Havarierte Womo inkl. Papiere und Schlüssel landet ( Müllpresse?) und oder"aufbereitet"EVTL. ( Ein Narr der böses dabei denkt) wieder auf den Markt kommt. Da gab's vor kurzen im www einen tollen Bericht zu.
Europaweit

cbra am 05 Mär 2025 11:00:05

brzrkr2023 hat geschrieben:Interressant wäre zu wissen, ---aber schwerlich herauszufinden ---
Wohin das Havarierte Womo inkl. Papiere und Schlüssel landet und wer hier abkassiert ( Müllpresse?) und oder"aufbereitet"EVTL. ( Ein Narr der böses dabei denkt) wieder auf den Markt kommt. ...


warum muss man da böses denken. irgendwer hat das teil ja für ordentlich geld gekauft, also ist anzunehmen dass es irgendwo restauriert wird und wieder in verkehr kommt. das halte ich generell für gut und richtig.

zu unterstellen dass diese geschichte verschwiegen wird - so jedenfalls lege ich deine andeutung aus - halte ich so generalisierend nicht für angebracht.

mich hätte eher eine beschreibung - idealerweise bilder - vom schaden interessiert, mit dem groben richtpreis der für eine instandsetzung herangezogen wurde

fomo am 05 Mär 2025 11:32:24

thoba hat geschrieben:Schön, dass es auch mal positive Berichte von Versicherungsaktivitäten gibt.

Da hat die Versicherung legal gearbeitet und den Kunden auch noch ordentlich Kosten erspart.
Ich frage mich nur, wer hier den recht hohen Kaufpreis für den Ankauf des "nahezu Totalschadens" trägt.
Es gab schon Berichte, das mit solchen Fahrzeugen nicht ganz legale Geschäfte gemacht werden.

brzrkr2023 am 05 Mär 2025 12:10:26

AAAAAAAlSOzum Bericht im TV oder You Tube, ich habe das nicht mehr ais dem Schirm...

Es gibt "Unternehmen" , die kaufen zu einem guten, unerwartet hohen Preis absolut geschrottete oder abgebrannte Womo" , Wowa an.
Egal von wem, einer Versicherung, einem Privatmann, einem Hdl.
Mit dem Kauf erhält das "Unternehmen" Papier, Schlüssel , Schlösser und die im u.a. am Rahmen eingestanzte Fahrgestellnr.

Es geht der Schrott u.a. ins Ausland, --evtl. nur die Papiere Schlüssel und ausgetrennte Nr. im Päckchen,--- dort werden Rahmennummer herausgetrennt und absolut fachmännisch in einem anderen , bereits vor einiger Zeit gestohlenen Wowa, Womo eingesetzt.
[b]
FAZIT UND SIEGEREHRUNG:

Papiere sind im Original vorhanden, [/b]der Käufer eines solchen Gefährts wähnt sich im guten, fährt aber mit einem gestohlenen Fahrzeug herum, an dem er keinerlei Eigentumsrechte hat.

Auffallen kann dies wenn -----zb. wie bei meinem Womo bei einem Einbruchversuch das Schloss zerstört wird --
und ich die Schlüsselnummer angeben musste. So konnte mein Hdl. erkennen das mein Womo mein Eigentum ist und der Schlüssel NICHT zu einem seit evtl Jahren gestohlenen Untersatz gehört.
Im anderen Fall ist der Untersatz ersatzlos weg UND man hat noch obendrein die Ermittlungsbehörden am Hals.

Es grüsst klaus

Olli2305 am 05 Mär 2025 13:12:55

brzrkr2023 hat geschrieben:Es gibt "Unternehmen" , die kaufen zu einem guten, unerwartet hohen Preis absolut geschrottete oder abgebrannte Womo" , Wowa an. Egal von wem, einer Versicherung, einem Privatmann, einem Hdl.
Mit dem Kauf erhält das "Unternehmen" Papier, Schlüssel , Schlösser und die im u.a. am Rahmen eingestanzte Fahrgestellnr.

Dieses Vorgehen ist aber so alt, wie es Fahrgestell Nummern gibt und Unfallautos gehandelt wird. Gegen ein Zentrales "Totalschaden Register" wird sich ja gewehrt.

brzrkr2023 am 05 Mär 2025 13:16:27

Oh, Entschuldigung für meinen post,
Ich vergass das schwarmwissen.

Mit Verneinung. klaus

trybear am 05 Mär 2025 14:13:47

purplenew hat geschrieben:In der Regel beauftragt die Versicherung einen amtlich vereidigten Sachverständigen der absolut korrekt das Gutachten erstellt.


Vereidigte Sachverständige werden für ein Schadengutachten auch nicht benötigt. Die werden u.U. im Gerichtsverfahren von Gericht beauftragt.
Grundsätzlich hat jeder Geschädigte im Haftpflichtschadenfall das Recht sich einen eigenen SV und RA zu suchen und zu beauftragen. Das muss, so die Schadenfrage geklärt ist, die gegn. Versicherung bezahlen. Das ist gesetzlich so festgelegt.
Einen von der gegn. Versicherung beauftragten SV würde ich nicht akzeptieren. Die Versicherung versucht Kosten zu sparen und beauftragt meisten entweder Carexpert oder die Dekra. Da die Beauftragten eigentlich immer bemüht sind, ihre Auftraggeber, auch für Folgeaufträge, zufriedenzustellen, kann das ( muss aber nicht, gibt Ausnahmen) nur nachteilig für den Geschädigten sein.
Also meine Empfehlung: einen Fach-SV für Wohnmobile suchen, Gutachten erstellen und der gegn Versicherung zusenden. Falls die dann Zicken macht, einen Fachanwalt dazu beauftragen. Wenn die Versicherung das Gutachten akzeptiert, braucht man den RA eigentlich nicht.
Es sei denn es gibt Personenschäden, dann sofort alles mit RA.

Zur Erklärung: ich bin Kfz-SV und war 20 Jahre lang öffentlich bestellter und vereidigter SV für Motorräder

WomoToureu am 05 Mär 2025 14:20:30

Olli2305 hat geschrieben:Dieses Vorgehen ist aber so alt, wie es Fahrgestell Nummern gibt und Unfallautos gehandelt wird. Gegen ein Zentrales "Totalschaden Register" wird sich ja gewehrt.


Die Frage ist jedoch wann ist ein Totalschaden ein Totalschaden ?
Für die Versicherung ist das klar.

Als unser Mobil --> Link aus Spanien auf dem Tieflader zu uns nach Hause transportiert wurde, hatten wir mal bei einer niederländischen Fahrerin nachgefragt, wie das ist. Sie sagte mir, dass sie ihre Aufträge aus einer "Transportbörse" erhält und Selbstst#ndig sei. So fahre Sie sehr viel defekte Fahrzeuge von Spanien nach Deutschland, aber auch "Totalschäden" aus Deutschland tief nach Spanien wo diese dann nach Marokko weitertransportiert werden. Wie sie mir sagte, werden dort zum Beispiel aus zwei - einer gemacht und perfekt lackiert wieder nach Deutschland transportiert wo er für viel Geld verkauft wird.

Ihr Büro habe immer wieder Anfragen erhalten, ob es stimme das sie dieses oder jenes Fahrzeug transportiert habe. Immer wieder stellt ein Gebrauchtfahrzeugkäufer fest, dass der Vorbesitzer sagt, der war doch Vollschrott. So weit ihr bekannt sei, habe sich herausgestellt, dass es sich tatsächlich um das Vollschrottfahrzeug handelt, dass mit gebrauchten Teilen von anderen Organsprendern wieder vollständig hergestellt wurde.

Mindestens zum Teil wird es sich hier sicherlich um Teile von gestohlenen FAhrzeugen handeln, so meine Meinung. Ein Nachweis ist jedoch nicht mehr möglich. Damit will ich sagen, mag sein, dass es auch anders gemacht wird, man nimmt nicht nur Fahrgestellschild und Papiere sondern stellt das Fahrzeug wiedder her, egal wie schlecht der Zustand des Aufbau scheint.

WomoToureu am 05 Mär 2025 14:27:21

trybear hat geschrieben:Zur Erklärung: ich bin Kfz-SV und war 20 Jahre lang öffentlich bestellter und vereidigter SV für Motorräder


Du schreibst was einige Gebetsmühlenartig ständig wiederholen........ :ja:

Ich habe es mal so und mal anders gemacht und vermag da kein Unterschied festzustellen.
Wie Du verschweigst, erlischt das Recht des Geschädigten nicht, wenn er sich direkt an die Versicherung wendet, diese ein Gutachten erstellt und dem Geschädigten ein Angebot macht.

An diesem Punkt kann ich immer noch überlegen ob ich das Angebot annehme, wie bei TE mit etwas "Tagegeld", oder ob ich ein eigenes Gutachten in Auftrag gebe, auch einen Anwalt beauftrage. Oftmals kommt dann ein Jahrelanger Rechtsstreit, wo das Fahrzeug untergestellt werden muss und Wert verliert usw. Wie ein Gericht dann entscheidet, damit muss man dann leben.

Daher sehe ich den von Dir angeratenen Weg nicht als den "Königsweg", ist aber nur meine Meinung dazu.

trybear am 05 Mär 2025 14:56:09

WomoToureu hat geschrieben:Daher sehe ich den von Dir angeratenen Weg nicht als den "Königsweg", ist aber nur meine Meinung dazu.

Ich finde die Gebetsmühle grad nicht......

Deine Meinung, meine Erfahrung.

Zu Deinem Vorschlag direkt zur Versicherung zu gehen, ist noch anzumerken: wenn Dir das Gutachten des Vers.-SV nicht gefällt und Du doch einen eigenen beauftragen möchtest, muss Dein Gutachten dann wesentlich vom 1. abweichen. Ansonsten verweigert der Versicherer erfahrungsgemäß die Bezahlung des 2. Gutachtens. Da ist der Stress vorprogrammiert. Beauftragst Du gleich selbst einen Fach-SV kann das nicht passieren.

Mag sich Jeder das passende für sich raussuchen.

brzrkr2023 am 05 Mär 2025 15:11:05

Ich bitte mal um Beantwortung meiner Frage ....hat ja ein bischen mit dem Thema zu tun.
Möchte aber wegen diesem Thema keinen neuen Treath eröffnen, vielleicht gehts ja hier in einem Abwasch...

Ich werde in Kürze ein Wertgutachten erstellen lassen von meinem Eura Contura.

"Angenommen" ---nur um eine Summe fiktiv zu erwähnen--- der Gutachter kommt auf 40.000 Euro.
Dann habe ich einen Vollcrash mit dem Womo, kann ein Wertgutachten vorweisen; habe Vollkasko.

1) Gibt es einen Unterschied ob schuldig oder unschuldig??
2) Gibt es ein gesetzliches Prozedre oder kann jede Versicherung nach eigenen Massstäben handeln?

Ich danke im Voraus...klaus ;D

WomoToureu am 05 Mär 2025 16:43:29

brzrkr2023 hat geschrieben:Ich bitte mal um Beantwortung meiner Frage [/b] ....hat ja ein bischen mit dem Thema zu tun.


Na Bravo, wenigstens ein bisschen, besser neuen Thread denn hier geht es um den Unfallschaden des TE

brzrkr2023 hat geschrieben:Möchte aber wegen diesem Thema keinen neuen Treath eröffnen, vielleicht gehts ja hier in einem Abwasch...D


Bringt nur alles durcheinander, viele Leser werfen die beiden Fragen und Beiträge durcheinander.
brzrkr2023 hat geschrieben: Ich werde in Kürze ein Wertgutachten erstellen lassen von meinem Eura Contura.

So etwas macht man bei Eigenausbauten etc.
Deine Fragen sind derartig allgemein gehalten, dass sie nicht einfach zu beantworten sind. Zunächst unterscheidet sich brutto Preise von netto Preisen ( ohne MwSt. Die Abwicklung von Kasko ./. Haftpflichtschäden unterscheiden sich. Ebenfalls ob man selbst repariert oder reparieren läßt oder ein Ersatzfahrzeug anschafft usw.

Es gibt da keine Gesetzlichen Vorgaben außer den allgemeinen BGB Gesetzen udn höchstrichterlichen wegweisenden Urteilen, an die sich eigendlich alle halten.

brzrkr2023 am 05 Mär 2025 17:23:57

Danke womotoureu

schweeeere Kost,
habe das alles nicht berücksichtigt, deswegen lass ich diese Sache mal ruhen und lass mich beizeiten von meinem Vers. Spezi mal aufklären.

Danke Dir, einen ruhigen Abend allen

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