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Beschilderung öffentlicher Womo-Stellplatz 1, 2


flo1979 am 17 Mär 2025 11:30:06

Ich bin gerade in diesem Artikel --> Link über folgenden Satz gestoplert:

24-Stunden-Parkplätze seien verkehrsrechtlich dem Parken gewidmet und sind damit ausdrücklich keine Wohnmobil Stellplätze oder Campingplätze, erklärt eine Kreissprecherin und fügt hinzu: "Das ist in den Campingkreisen auch hinlänglich bekannt."


Wo ich so drüber nachdenke, macht das schon Sinn.

Aber wenn ich mich nicht völlig täusche, sind öffentliche Wohnmobilstellplätze meist genau so ausgeschildert: Blaues P + Zusatzzeichen.

Z.B. in Münster:

--> Link

Die Stadt selbst schreibt dazu unter --> Link:

"Weitere Wohnmobilstellplätze: ... Hallenbad Ost Mauritz-Lindenweg 101, 48145 Münster (13 Wohnmobilplätze) Der Wohnmobilstellplatz am Hallenbad Ost befindet sich am Ortsrand von Münster. Das Stadtzentrum ist fußläufig zu erreichen. Die Haltestelle der Buslinie 14 befindet sich in der Nähe des Parkplatzes."

Eine Differenzierung zwischen Parkplatz und Stellplatz sehe ich dort nicht.

Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße

Florian

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msfox am 17 Mär 2025 11:49:24

flo1979 hat geschrieben:Eine Differenzierung zwischen Parkplatz und Stellplatz sehe ich dort nicht.

Was meint Ihr dazu?

Im Artikel von Fehmann steht doch:

Das sieht auch der ADAC Schleswig-Holstein so. Wohmobilstellplätze zum Übernachten und reine Wohnmobilparkplätze auseinanderzuhalten, sei allerdings nicht immer so leicht. "Ein Parkplatz mit einem Wohnmobilsymbol ist kein Stellplatz. Es muss eindeutig ausgeschildert sein, dass das Übernachten erlaubt ist“,

Ich würde mal behaupten, zu 80% sind Stellplätze in Deutschland nicht "eindeutig" als solche ausgeschildert. Sicher gibt es dafür nicht einmal ein Zeichen in der StVO. Also müsste jede Stadt dazu einen extra Text verfassen.
Und mal ehrlich. Wenn man solche "großen angeblichen" Stellplätze anfährt und dort übernachtet, ist die Wahrscheinlichkeit höher, verwarnt zu werden, weil die Gesetzeshüter genau dort prüfen. Stellt man sich aber irgendwo abseits, kommt da weniger einer vorbei.

Elgeba am 17 Mär 2025 12:02:21

Und wenn man sich auf einen CP oder diesem häufig angegliederten SP stellt, ist man auf der sicheren Seite,egal wer da vorbeikommt.


Gruß Bernd

Anzeige vom Forum


mowgli am 17 Mär 2025 12:17:19

Elgeba hat geschrieben:Und wenn man sich auf einen CP oder diesem häufig angegliederten SP stellt, ist man auf der sicheren Seite,egal wer da vorbeikommt.


Gruß Bernd



Eben nicht. Denn diese sind meisten auch nur mit P und zusatzschild Womo ausgestattet. Also genau dieselbe Situation.

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 12:24:57

Hallo,

ich muss das nicht verstehen.

Da will die Gemeinde, dass auf dem Parkplatz nicht gecampt wird, sondern dass man nur sein Wohnmobil eben dort
tagsüber abstellt. Das Ticket gilt nur noch bis 18:00 Uhr. Was macht der Typ?
"Gestern habe ich mich gewundert, warum ich nur noch ein Ticket bis 18.00 Uhr ziehen konnte, aber ich habe mir nichts
dabei gedacht
", sagt der Hildesheimer. "
Klasse finde ich auch, dass der Typ mit Bild im Bericht ist. Weiß nun jeder, dass der Typ normalerweise nichts denkt.
(Ob er sich dabei auch nichts gedacht hat, als er dem Bild zugestimmt hat und nun für die nächsten Jahre im Netz ist?
Möglich wär es ja)

Es eben immer wieder diese Typen, die das nicht verstehen, warum man nicht überall übernachten kann und warum das die
Leute nicht wollen.

Genau das sind dann die 5% A......er, die in jeder Sparte das Hobby kaputt bekommen. Sowohl in Deutschland, als auch im Ausland
(Bsp. Spanien). Sowohl beim Camping, als auch bei anderen Sachen.

Naja, wir können durch unser Verhalten solche Leute niemals ändern. Und die Typen werden sich auch nie ändern.
Klingt komisch, ist aber so.

WoMo NK19

Jagstcamp-Widdern am 17 Mär 2025 13:01:10

was ich gelesen habe, war:
die maximale parkzeit war NICHT eingeschränkt, also sind 24h möglich.
eingeschränkt war nur der gebührenpflichtige zeitraum (nämlich bis 18 uhr), somit ist das parken nach 18 uhr umsonst, allerdings nur bis ein neuer zeitraum beginnt (8 uhr ?).
wenn die knolle zwischen 18 und 8 ausgestellt wurde, würde ICH dagegen vorgehen.
wenn das "autoschlafen" (wiederherstellung der fahrtüchtigkeit) verboten ist, musz das vor ort (und nicht in irgendeiner satzung) beschildert sein. das gips z.b. auf den (privat-) p an rennstrecken.

allesbleibtgut
hartmut

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 13:37:29

Hallo,

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:was ich gelesen habe, war:
..
wenn die knolle zwischen 18 und 8 ausgestellt wurde, würde ICH dagegen vorgehen.
...


Die städtischen Parkplätze für Wohnmobile, unter anderem in Burgstaaken oder Burgtiefe, wurden in den vergangenen Jahren gern und häufig von Wohnmobilisten genutzt. "Einmalig 24 Stunden für Wohnmobile" war auf den Parkplatzschildern zu lesen. Doch diese hat die Stadt Fehmarn nun abmontiert. "Denn mit der Beschilderung haben wir dem Gast vielleicht fälschlicherweise suggeriert, dass dort das Übernachten in Ordnung ist", erklärte Ordnungsamtsleiter Jan Stender. "Rechtlich war das aber nie erlaubt."

Gunnar Mehnert versteht die Aufregung dagegen nicht. Er ärgert sich schon lange über die "Parkplatz-Übernachtungen" und findet es längst überfällig, dass die Stadt Fehmarn ihre 24-Stunden-Parkplätze abschafft. Der Landesvorsitzende des Campingverbands betreibt selbst einen Campingplatz auf der Insel. Einige seiner Kollegen hätten extra Stellplätze für Wohnmobilisten an ihren Eingangstoren. "Es gibt keinen Grund hier wildzucampen", findet Mehnert. "Und wenn die Insel voll ist, ist sie voll." Dann könnten Wohnmobilisten nicht einfach auf Parkplätze ausweichen, so der Verbandschef.
Das beschreibt das Problem zu 100%



Einerseits pocht jeder auf sein Recht und wenn er das nicht bekommt, dann gehts direkt zum Anwalt - der Rechtschutz macht es ja möglich.

Andererseits sollte man einfach mal überlegen, dass nicht alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist.

Ich fände es jedenfalls gut, wenn jemand Klage erhebt.
Wie sagen doch die Sportler immer: auch und gerade aus einer Niederlage habe ich sehr viel gelernt ...

WoMo NK19

ManfredK am 17 Mär 2025 13:39:27

Wurde für Schleswig-Holstein hier im Forum doch schon öfters diskutiert z.B. --> Link

Regelung auf Basis Sondernutzung öffentlichen Parkraums zu Übernachtungszwecken --> Link und z.B. --> Link

BadHunter am 17 Mär 2025 13:51:13

WoMoNK19 hat geschrieben:
Es eben immer wieder diese Typen, die das nicht verstehen, warum man nicht überall übernachten kann und warum das die
Leute nicht wollen.

Genau das sind dann die 5% A......er, die in jeder Sparte das Hobby kaputt bekommen.


Solche Aussagen finde ich unter aller Sa..., wenn man die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt!
Auf dem Parkplatz war bisher das Übernachten erlaubt! Man hat sein Parkticket gezogen, fertig! Der Platz war als Übernachtungsplatz ausgewiesen.
Woran soll man nun erkennen, dass das Parken für 24 Stunden erlaubt ist, aber nicht, im Fahrzeug zu übernachten?

Es gibt und gab auf Fehmarn und an der gesamten Ostseeküste rundherum immer wieder, besonders seit Corona, leider viele Wildcamper, die auf Parkplätzen, auf denen das Übernachten per Beschilderung ausdrücklich nicht erlaubt ist, übernachtet haben. Ja, die sind es, wegen denen nun die Insel entschieden hat, solche Übernachtungsplätze zu schließen und dies noch stärker als ohnehin vorher schon zu kontrollieren.
Ja, es wird gesagt, es gibt ja offizielle Stellplätze und Campingplätze, auch mit Stellplätzen vor der Schranke, auf Fehmarn... Ja, gibt es, in der Saison leider übervoll, und für Kurzzeitgäste war solch ein Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeit direkt in Burg auf Fehmarn, also im Zentrum mit Restaurants und Shoppingmöglichkeiten, oder auch an den kleinen Häfen, ideal.
Soll ich, wenn ich auf der Durchreise mal essen gehen möchte und ein Nacht dort schlafen möchte, stattdessen auf einen CP? Oder, wenn überhaupt noch ein Platz frei ist, auf einen SP im Grünen oder in Strandnähe?

So gibt es z.B. auf dem Stellplatz vor dem CP Wulfener Hals eine Mindestbuchungszeit von 3 Tagen, die dann mal eben fast 210 € kosten!
Fast alle Stellplätze liegen zwischen 20 und 50 € pro Übernachtung! Ja, Wir würden auch 20 - 25 € zahlen, aber für Durchreisende war dieser Parkplatz in Burg auf Fehmarn ideal, in der Stadt und trotzdem ruhig gelegen, nie überlaufen, man fand eigentlich immer noch einen Platz für die Nacht.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man diesen Raum nicht einfach weiterhin nutzt wie bisher!

cbra am 17 Mär 2025 13:58:50

WoMoNK19 hat geschrieben:
Es eben immer wieder diese Typen, die das nicht verstehen, warum man nicht überall übernachten kann und warum das die
Leute nicht wollen.

Genau das sind dann die 5% A......er, die in jeder Sparte das Hobby kaputt bekommen.


BadHunter hat geschrieben:Solche Aussagen finde ich unter aller Sa..., .....
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man diesen Raum nicht einfach weiterhin nutzt wie bisher!


sehr guter Beitrag von BadHunter - plus gibts später... zeitsperre und so

flo1979 am 17 Mär 2025 14:05:08

Ich hab mir das Schild im Artikel nochmal angesehen.

Das funktioniert so doch gar nicht. Die Zusatzzeichen beziehen sich alle gleichberechtigt auf das P. Und Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten nicht. Solange hier kein Camping unterstellt wird, dürfte man folglich dort auch die Fahrtüchtigkeit wiederherstellen, z.B. auf der Durchreise nach Dänemark.

Was soll überhaupt die 18h-Einschränkung? Will man nicht, dass die Leute dort abends was essen gehen?

Ahorne7500 am 17 Mär 2025 14:45:19

Hallo,

Welches Schild da nun steht,
und ob es wirklich das richtige Schild ist ...

Die (jeweilige) Stadt will, dass da nicht übernachtet wird.
Punkt.

Innerhalb kurzer Zeit wird dort ein entsprechendes rechtskonformes Schild stehen.

........
Es gibt immer zwei Seiten.

Wir selbst wohnen neben einem Erdbeerfeld.
In Bezug auf das Parkverhalten der (Erdbeer)Touristen haben wir massive Erlebnisse.

Wir, alle mit dem Wohnmobil,
fahren an Orte, wo es auch Anwohner gibt.
Das andere Ende der Spritze kann schnell vor Dir stehen.

Die Anderen sind immer Schuld und intolerant... ausser Mutti.
.

cbra am 17 Mär 2025 14:51:23

Ahorne7500 hat geschrieben:....

Wir, alle mit dem Wohnmobil,
fahren an Orte, wo es auch Anwohner gibt.
....
.


in dem bericht geht es aber nicht um anwphner, sondern um den campingverband der sich seit jahren stört.

das ist kein cmapingverband sondern ein minikartell der CP-betreiber wenn das so stimmt

Kuhtreiber am 17 Mär 2025 15:12:33

cbra hat geschrieben:sehr guter Beitrag von BadHunter - plus gibts später... zeitsperre und so


Von mir hat er gleich ein + bekommen. Ein - für den anderen habe ich mir verkniffen, da ich solche nie verteile :D

flo1979 am 17 Mär 2025 15:13:44

Ahorne7500 hat geschrieben:Welches Schild da nun steht,
und ob es wirklich das richtige Schild ist ...

Die (jeweilige) Stadt will, dass da nicht übernachtet wird.
Punkt.

Aber woran erkenne ich nun als Wohnmobilfahrer zuverlässig, ob ich auf einem P mit Zusatzzeichen übernachten darf oder nicht? Denn wie gesagt, meine Heimatgemeinde will bei der gleichen Beschilderung, dass ich eben genau dort übernachte.

Eigentlich bräuchte man dafür ein eigenes Piktogramm wie ein Womo mit Picknick-Garnitur.

huohler am 17 Mär 2025 15:28:45

BadHunter hat geschrieben:... aber für Durchreisende war dieser Parkplatz in Burg auf Fehmarn ideal, in der Stadt und trotzdem ruhig gelegen, nie überlaufen, man fand eigentlich immer noch einen Platz für die Nacht.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man diesen Raum nicht einfach weiterhin nutzt wie bisher!


:daumen2:

Ich würde für solche Plätze allerdings eine Begrenzung auf max 2 Nächte befürworten. Das hilft einerseits den Campingplätzen und andererseits den Womofahrern die auch gerne mal 1-2 Nächte dort verbringen würden. Mich stören auf einfachen Übernachtungsplätzen extrem die "Dauercamper" die sich dort häuslich eingerichtet haben und den durchreisenden die Plätze blockieren.

Hubert

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 15:30:44

BadHunter hat geschrieben:
Solche Aussagen finde ich unter aller Sa..., wenn man die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt!
...


Zitat:
Denn mit der Beschilderung haben wir dem Gast vielleicht fälschlicherweise suggeriert, dass dort das Übernachten in Ordnung ist", erklärte Ordnungsamtsleiter Jan Stender. "Rechtlich war das aber nie erlaubt."

und ich finde es sehr schade, wenn man Tatsachen einfach so hindreht, wie man sie haben mag.

In Spanien / Portugal sieht man ja wohin das führt.

WoMo NK19

supcamper am 17 Mär 2025 15:54:43

In einer Nachbargemeinde sind die 5 Wohnmobilstellplätze für kostenlose Übernachtung ebenfalls genau so ausgeschildert, wie in dem Artikel beschrieben.
Es wäre hilfreich, wenn die Gemeinden eine eindeutige Beschilderung anbringen würden und dieses „Rätselraten“ entfällt. Dann fällt es einem leichter sich an diese Regeln zu halten.
Dann braucht man auch keine Entrüstung in Zeitungsartikeln verbreiten, sondern kann Fehlverhalten sanktionieren.

Kistenmann am 17 Mär 2025 16:02:56

WoMoNK19 hat geschrieben:
Es eben immer wieder diese Typen, die das nicht verstehen, warum man nicht überall übernachten kann und warum das die
Leute nicht wollen.

Genau das sind dann die 5% A......er, die in jeder Sparte das Hobby kaputt bekommen.


BadHunter hat geschrieben:
Solche Aussagen finde ich unter aller Sa..., wenn man die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt!
Auf dem Parkplatz war bisher das Übernachten erlaubt! Man hat sein Parkticket gezogen, fertig! Der Platz war als Übernachtungsplatz ausgewiesen.
Woran soll man nun erkennen, dass das Parken für 24 Stunden erlaubt ist, aber nicht, im Fahrzeug zu übernachten?
Einen Positiven dafür auch von mir!
Wir haben da, als noch erlaubt war, auch gerne übernachtet. Sehr schade, dass Fehmarn sich damit vermutlich viele Wohnmobilisten verprellt hat. Und auch die dort vorhandene Anzahl von Stellplätzen nicht wirklich zeitnah ersetzen kann.... War wohl zu einfach....

Kistenmann am 17 Mär 2025 16:05:40

WoMoNK19 hat geschrieben:Zitat:
Denn mit der Beschilderung haben wir dem Gast vielleicht fälschlicherweise suggeriert, dass dort das Übernachten in Ordnung ist", erklärte Ordnungsamtsleiter Jan Stender. "Rechtlich war das aber nie erlaubt."

und ich finde es sehr schade, wenn man Tatsachen einfach so hindreht, wie man sie haben mag.
Komisch, dass wir dort diverse Male vom Ordnungsamt auf unsere Kurtaxe und Parktickets kontrolliert worden sind und es offenbar in Ordnung gewesen ist. Also so ganz stimmt das vielleicht nicht, was der Mensch vom Ordnungsamt berichtet hat oder es hängt mit der neuen Beschilderung zusammen. Wir waren da zwar gerne, aber schon lange nicht mehr....

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 16:20:13

Hallo,

der Amtsschimmel wiehert wie folgt:

sind folgende Schilder angeschlagen:

"weißes P auf blauem Grund" bedeutet das:

Das Verkehrszeichen 314 „Parken“ ist ein quadratisches Verkehrsschild mit blauem Grund und einem großen
weißen „P“ als Symbol für Parken. Bedeutung: Das Zeichen 314 erlaubt das Parken, daher heißt es umgangs-
sprachlich auch Parkschild. Einsatz: VZ 314 wird dort eingesetzt, wo auf Parkflächen hingewiesen werden soll.
--> Link

Wird als Zusatzschild zum weißen P auf blauem Grund noch das Schild 1048-17 - nur Wohnmobile (schwarzes
Wohnmobil auf weißem Grund) mit angeschlagen bedeutet das,
das der Platz zum Parken nur für Wohnmobile genutzt werden darf; sprich mit meinem Auto,
meinem LkW, oder mit meinem Fahrrad darf ich dort nicht stehen.


Das bedeutet aber nicht, dass dort ÜBERNACHTEN darf, man darf dort nur PARKEN.
Das ist der feine aber deutliche Unterschied.


Wo man in Deutschland übernachten darf, sofern es kein CP oder SP ist (oder privater Grund) kann man hier nachlesen:
--> Link

Wichtig hierbei ist aber der Unterschied der aufgesteltlen Zeichen:
Ist das weiße "P" im Spiel ist das ein Parkplatz - da darf man parken und sonst nix
--> Link

Ist aber ein blaues Schild mit einem Wohnmobil im Spiel, dann darf man da auch übernachten
--> Link
--> Link

Hoffe habe nun alle Klarheiten beseitigt und alle maximal verwirrt :schlaumeier:

WoMo NK19

BadHunter am 17 Mär 2025 17:06:30

huohler hat geschrieben:
Ich würde für solche Plätze allerdings eine Begrenzung auf max 2 Nächte befürworten. Das hilft einerseits den Campingplätzen und andererseits den Womofahrern die auch gerne mal 1-2 Nächte dort verbringen würden.


Auf einem mit einem "P"-Schild beschilderten Parkplatz am Hafen von Burgtiefe steht das Zusatzzeichen für Wohnmobile (wie es in Burg auch war/ist?) und darunter "begrenzt auf 24 Stunden", also unmissverständlich eigentlich. Nun sagt die Verwaltung aber, dass man bei dieser Beschilderung nur parken, nicht aber übernachten darf... Selbst von der P-M wurde der Platz als Stellplatz auf Fehmarn in die Stellplatzdatei aufgenommen und erscheint beim googeln als Stellplatz!

Also, die Verwaltung scheint dem Druck der eigentlich sowieso schon überfüllten Campingplätze auf Fehmarn nachzugeben.
Selbstverständlich sollte sein, nicht an verbotenen Stellen zu übernachten, aber dann soll die Verwaltung auch, wie es in der Vergangenheit seit Jahren und teilweise Jahrzehnten Realität war, solche Plätze wie in Burg oder Burgtiefe weiterhin als Stellplätze behandeln, schließlich wurde dafür auch von den Nutzern bezahlt.

Elgeba am 17 Mär 2025 17:13:24

Hallo Jens

Der CP " Wulfener Hals" kann nicht als Maßstab dienen, der ist absolut überteuert,wenn er auch allen möglichen Schnickschnack bietet.Es ist aber eine alte Weisheit, das an Ostern alle Plätze teurer sind, ist ja in den Ferien im Sommer und Herbst auch so.Du kennst das doch, Angebot und Nachfrage,der Wulfener Hals ist meistens ausgebucht,trotz der Preise,sie werden bezahlt, das allein zählt.


Gruß Bernd

huohler am 17 Mär 2025 17:31:13

Das normale Parkplatzschild ohne Zusatz bedeutet immer auch die Erlaubnis zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit - natürlich mit den entsprechenden Regeln wie kein Campingverhalten und max. 10 Stunden (ich glaub das mit den 10 Stunden war mal ein Gerichtsurteil, bin mir da aber nicht ganz sicher). Erst mit Zusatzschildern die das Parken in der Nacht oder das übernachten ausdrücklich verbieten, darf man dort nicht übernachten. Wenn das Amt anderer Meinung ist werden sie vor jedem Gericht verlieren.

Hubert

spinnerei am 17 Mär 2025 18:09:04

WoMoNK19 hat geschrieben:
....
Wichtig hierbei ist aber der Unterschied der aufgesteltlen Zeichen:
Ist das weiße "P" im Spiel ist das ein Parkplatz - da darf man parken und sonst nix

WoMo NK19



Das bedeutet Deiner Logik nach, daß man dort im PKW nicht übernachten darf und auch die mitgebrachte Pizza nicht verzehrt werden darf, oder?

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 18:09:15

Hallo,

huohler hat geschrieben:Das normale Parkplatzschild ...n der Nacht oder das übernachten ausdrücklich verbieten, darf man dort nicht übernachten. Wenn das Amt anderer Meinung ist werden sie vor jedem Gericht verlieren.

Hubert


sehr interessante persönliche Meinung. Vorallem das mit "werden sie vor jedem Gericht verlieren."

Kannst du das irgendwie durch irgendwas belegen? Evtl. durch das angesprochene Gerichtsurteil?
Durch einen Verwaltungsvorschrift?

Mich würde das jetzt nämlich sehr interessieren - Danke schon mal vorab.

WoMo NK19

GertE am 17 Mär 2025 19:22:20

Mit der starken Zunahme der Zulassungszahlen für Wohnmobile wird auch das Verhältnis zwischen uns Campern und den Gemeinden immer angespannter. Sicher trägt auch mancher von uns dazu bei. In Deutschland ist vieles geregelt, aber bei diesem Thema hat sich der Gesetzgeber nur wage eingeschaltet und so kocht jeder sein eigenes Süppchen. Übernachten außerhalb von Campingplätzen bleibt ein Lotteriespiel. Wann klopft jemand an die Tür und fordert zum Wegfahren auf. Der draußen hat immer recht und meistens gibt es dafür sogar irgendeine Festlegung oder eine eigene Interpretation der aufgestellten Schilder. Viele Wohnmobilfahrer sind Nomaden und brauchen im Gegensatz zu den Vollversorgern nur ein Plätzchen zum Übernachten. Die Kennzeichnung der Plätze für Womos sollte über Piktogramme für alle eindeutig sein. Auch sollten die Gemeinden mal in sich gehen, ob man den einen oder anderen Parkplatz, der abends nicht mehr genutzt wird, als Übernachtungsplatz freigibt. Auf Koserow/Usedom gab es an einen Eventgasthof so einen Platz. Heute steht er abends leer. Übernachten nicht mehr erlaubt - nicht zu verstehen.

neyoo am 17 Mär 2025 20:01:09

WoMoNK19 hat geschrieben:Hoffe habe nun alle Klarheiten beseitigt und alle maximal verwirrt :schlaumeier:

WoMo NK19


Hi, du hast dich bestimmt sehr bemüht, aber leider komme ich mit deinen Ausführungen nicht ganz klar.
So einfach alles zu verbieten geht wohl nicht.

--> Link

Zitat von dort:
Ansonsten ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur dann als zulässiger Gemeingebrauch zu werten, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendig ist.[1] Dies gilt auch für Wohnmobile. Hierbei dürfen alle Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden, außerhalb des Fahrzeugs darf allerdings kein „campingartiges Verhalten“

also jeder Parkplatz, auf dem nicht ausdrücklich Womos ausgeschlossen sind, kann ich zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit verwenden. Dabei ist es egal, ob ich im PKW oder Womo schlafe.
Also soooooo einfach scheint es nicht zu sein, zumal ich kein Schild gefunden habe, auf dem ausdrücklich ein Übernachtungsverbot hervorgeht.

viele grüße
neyoo

huohler am 17 Mär 2025 20:27:20

Es steht der Gemeinde offen durch Zusatzbeschilderung das Übernachten zu verbieten. Ohne Zusatzbeschilderung ist es ein normaler Parkplatz auf dem die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt werden kann. Ich sehe da keinen Ermessensspielraum.
Aber in den typischen Tourihotspots stehen an jedem Parkplatz diese Zusatzschilder.
Der Mann auf Fehmarn hat ja indirekt zugegeben, dass die vorherige Beschilderung nicht den Willen der Gemeinde widergegeben hat.

Hubert

WoMoNK19 am 17 Mär 2025 20:52:03

Hallo,

neyoo hat geschrieben:….

Hi, du hast dich bestimmt sehr bemüht, aber leider komme ich mit deinen Ausführungen nicht ganz klar.
So einfach alles zu verbieten geht wohl nicht.


viele grüße
neyoo


für mich gibt es 2 Möglichkeiten:

a) man Regel alles absolut bürokratisch bis hin zum letzten Loch im Strumpf

b) man versucht die Bürokratie etwas zu reduzieren und überlegt für sich wie
man sich so verhält, das keiner gestört wird und dass ich auch beachte, dass andere
auch ein anderes Verständnis zu den Dingen haben könnten.

WoMo NK19

Joachim260 am 17 Mär 2025 20:56:19

So ein paar feine Ausnahmen zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit gibt es da schon. Hab neulich erst ein Urteil gelesen, war Nord oder Ostsee. Wenn der Platz gezielt als Ziel zur Übernachtung angefahren wurde gilt die Wiederherstellung nicht, denn dann hätte man sich auch CP oder SP als Ziel nehmen können. Des weiteren gilt in Naturschutzgebieten generelles Übernachtungsverbot, da gibt es auch kein wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit.
Sicher sein, daß man außerhalb CP Übernachten kann, kann man sich nur mir dem blauen Schild auf dem das Womo auf weißem Grund drauf ist, wie es WoMo NK19 geschrieben hat. Bei allen anderen Beschilderungen ist das meiner Meinung nach Glückssache wie es bei einer Kontrolle gehandhabt wird.

Gruß
Joachim

Labrador am 17 Mär 2025 21:33:57

flo1979 hat geschrieben:Ich bin gerade in diesem Artikel --> Link über folgenden Satz gestoplert:



Es ist einfach so, dass die Gemeinde das Übernachten im Wohnmobil verbieten kann.
Da ist offenbar die Campingplatzlobby besonders stark vertreten.

HOfoe am 18 Mär 2025 10:10:46

Joachim260 hat geschrieben:So ein paar feine Ausnahmen zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit gibt es da schon.


Ich habe auf Sylt die Information bekommen, dass das Argument "Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit" dort nicht akzeptiert wird. Das Argument greift nur bei längeren Fahrstrecken, die Insel wird jedoch als "Endziel" betrachtet. Die Info kam von einem ansässigen Wohnmobilfahrer und war keine offizielle Mitteilung, aber sie hört sich schlüssig an.

Tinduck am 18 Mär 2025 11:01:28

Da gabs ja auch schon ein Gerichtsurteil anlässlich eines Falles in St. Peter Ording, wenn ich mich nicht irre. Genau die Argumentation, St. Peter sei kein Zwischenübernachtungsplatz, sondern Ziel des Reiseabschnitts gewesen. Mit dem Argument der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit sollte man in Touristenregionen also sehr vorsichtig sein.

Und leider ist es nicht vorgeschrieben, Übernachtungsverbote auch auf jedem Parkplatz auszuweisen. SH und einige andere Bundesländer haben einfach große Teile des Landes zu Naturschutzgebieten erklärt und das Übernachten im anzuwendenden Naturschutzlandesgesetz generell verboten. Meiner Meinung nach eine sehr zweifelhafte Lösung - insbesondere Gäste aus dem Ausland werden wohl kaum das Naturschutzgesetz eines Bundeslandes lesen, bevor sie eine Reise dorthin antreten. Erinnert schwer an den Fall von Arthur Dents Hausabriss in 'Per Anhalter durch die Galaxis' :

"Mr. Prosser sagte: “Sie hatten ja durchaus das Recht, zu geeigneter Zeit Vorschläge und Proteste zu äußern.”
“Zu geeigneter Zeit?” schimpfte Arthur. “Zu geeigneter Zeit? Zum ersten Mal habe ich was davon gehört, als gestern ein Arbeiter bei mir aufkreuzte. Ich fragte ihn, ob er zum Fensterputzen gekommen wäre, und er sagte, nein, er sei gekommen, um das Haus abzureißen. Natürlich hat er mir das nicht gleich gesagt. Nein, erst hat er ein paar Fenster geputzt und auch noch fünf Pfund dafür verlangt. Dann erst hat er mir’s gesagt.”
“Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus.”
“O ja. Als ich davon hörte, bin ich gestern Nachmittag gleich rüber gegangen, um sie mir anzusehen. Man hatte sich nicht gerade viel Mühe gemacht, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine, dass man’s jemandem gesagt hätte oder so.”
“Aber die Pläne lagen aus…”
“Lagen aus? Ich musste schließlich zuerst in den Keller runter…”
“Da werden sie immer ausgehängt.”
“Mit einer Taschenlampe.”
“Tja, das Licht war wohl kaputt.”
“Die Treppe auch.”
“Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?”
“Jaja”, sagte Arthur, “ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!”.

Genauso läuft das inzwischen bei öffentlichen Verwaltungsakten.

Unterm Strich bleibt halt Augenmaß. Bei einer Zwischenübernachtung in einer nicht touristisch extrem erschlossenen Region wird man auf abgelegenen Parkplätzen sicher ruhig schlafen können, ohne dass die lokale Variante der Polizei anklopft. Ansonsten muss es dann eben doch CP oder SP sein.

Habe heute auf YT einem norwegischen Channel entnommen, dass inzwischen sogar Norwegen an einer Legislation arbeitet, um das freie Übernachten von Fahrzeugen einzuschränken. Wen wunderts.

bis denn,

Uwe

pwglobe am 18 Mär 2025 12:08:11

Hallo, die Beschilderung der öffentlichen Stellplätze ist leider nicht einheitlich, auch bei uns im Ort ist der gebührenpflichtige Stellplatz am Freizeitbad und der kostenlose Stellplatz auf dem Festplatz mit dem Parkplatzschild mit Wohnmobil gekennzeichnet.
In Bayern war es auch das Parkplatzschild mit Wohnmobilsymbol aber darunter der Hinweis Stellplatz.
Bei uns im Naturpark ist es eindeutig Parken Wohnmobile nur von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

WomoToureu am 18 Mär 2025 12:17:35

Tinduck hat geschrieben:Da gabs ja auch schon ein Gerichtsurteil anlässlich eines Falles in St. Peter Ording, wenn ich mich nicht irre.

Ja, Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 15.06.2020 Az. 1 Ss-OWi 183/19:

Zitat: Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz regelmäßig der (öffentlich-rechtlichen) Widmung dieser Flächen zu Zwecken des Straßenverkehrs und dem daraus folgenden straßenrechtlichen Gemeingebrauch widerspricht und deshalb eine – ohne die erforderliche Erlaubnis – unzulässige Sondernutzung darstellt

abnachlapalma am 18 Mär 2025 12:23:25

Tinduck hat geschrieben:......“Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?”
“Jaja”, sagte Arthur, “ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!”.


Made my day! Danke.

flo1979 am 19 Mär 2025 08:32:09

WomoToureu hat geschrieben:Ja, Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 15.06.2020 Az. 1 Ss-OWi 183/19:

Im konkreten Fall wollte der Fahrer aber von vornherein 3 Tage in StPO bleiben. Da ist es mit der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Argument schwierig. Eventuell war es zufällig auch noch der Parkplatz am Strand:)

Wenn jemand aus Bayern kommt und ein Fährticket für die Vogelfluglinie um 9h hat, sieht es auf Fehmarn vermutlich anders aus.

Tinduck am 19 Mär 2025 09:45:46

flo1979 hat geschrieben:Im konkreten Fall wollte der Fahrer aber von vornherein 3 Tage in StPO bleiben. Da ist es mit der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Argument schwierig. Eventuell war es zufällig auch noch der Parkplatz am Strand:)

Wenn jemand aus Bayern kommt und ein Fährticket für die Vogelfluglinie um 9h hat, sieht es auf Fehmarn vermutlich anders aus.


Nach meinem Verständnis leider nicht - weil in ganz SH die oben erwähnten Landesnaturschutzgesetze greifen, die das Übernachten auf in Naturschutzgebieten gelegenen Parkplätzen aus Naturschutzgründen generell verbieten, egal ob Womo, PKW, Zelt oder was auch immer. Da gehts nicht um die nicht erlaubte Sondernutzung eines Parkplatzes, die man normalerweise mit 'Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit' aushebeln kann.

Da bleibt nur - solche Gegenden für Kurzübernachtungen meiden, wenn man nicht auf SP oder CP will. Durch solche Regelungen kombiniert mit der Womo-Schwemme verkommt das Wohnmobil-Hobby leider immer mehr zum verkappten Pauschalurlaub, weil man alles vorbuchen muss, wenn man in der Hauptsaison unterwegs ist - in manchen Gegenden anscheinend sogar kurze Zwischenübernachtungen :roll:

bis denn,

Uwe

HOfoe am 19 Mär 2025 10:19:28

flo1979 hat geschrieben:Wenn jemand aus Bayern kommt und ein Fährticket für die Vogelfluglinie um 9h hat, sieht es auf Fehmarn vermutlich anders aus.


Das wäre doch ein eindeutiges Indiz dafür, dass er die Übernachtung eingeplant hat. Er ist am Abend vorher mit Zielort Fehmarn angereist. Aber ich kann mir auch vorstellen, dass es Gemeinden gibt, in denen das lockerer gehandhabt wird.

GertE am 19 Mär 2025 15:32:57

Ich wollte für mich mal etwas Licht ins Dunkel bringen und habe Gemeindeverwaltungen an der Küste und im Inland angeschrieben wie es mit einmaligen Wohnmobil-Übernachtungen. meinetwegen auch zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit, aussieht. Die Antworten sind so, dass man keine eindeutige Aussage bekommt. Die Fragen werden gekonnt umschifft, falsch beantwortet oder es wird auf jemand anderen verwiesen. Die Sachbearbeiter/ innen kennen die Regeln wahrscheinlich selbst nicht. Man kann nur hinfahren und darauf hoffen, das niemand klopft.
Ich kann verstehen, dass manche die Wohnmobilfahrerei an den Nagel hängen wollen.

WomoToureu am 19 Mär 2025 15:47:10

Tinduck hat geschrieben:.. Da gehts nicht um die nicht erlaubte Sondernutzung eines Parkplatzes, die man normalerweise mit 'Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit' aushebeln kann...

Wie willst Du die denn "aushebeln" ?
So etwas geht auf einber Autobahnraststätte aber nicht auf einem Parkplatz einer Gemeinde .

Luppo am 19 Mär 2025 15:49:30

GertE hat geschrieben:Ich kann verstehen, dass manche die Wohnmobilfahrerei an den Nagel hängen wollen.

Soweit bin ich noch lang nicht, aber ehrlich, wo kommt es her?
Könnte es vielleicht sein, dass die heuschreckenartig einfallenden weißen Kisten nicht überall grenzenlos beliebt sind? Noch dazu, wenn sie an jeder Ecke, erlaubt oder nicht erlaubt, rumstehen?

WomoToureu am 19 Mär 2025 16:01:30

flo1979 hat geschrieben:Wenn jemand aus Bayern kommt und ein Fährticket für die Vogelfluglinie um 9h hat, sieht es auf Fehmarn vermutlich anders aus.

Nicht im geringsten.
Schwägerin wohn ziemlich mittig auf Fehmarn. Früher durften wir mit dem Wohnmobil neben dem Haus stehen, heute nicht mehr. Entweder auf CP oder SP oder Insel verlassen, was wir auch tun. Auf dem Festland kann man für gut 10 € / Tag stehen, auf der Insel ist es mir zu teuer. Ist wie in den Niederlanden, auf Fehmarn wird freies stehen nicht geduldet und es wird sofort ein Bussgeld verlangt.
Da kannst Du auf einem zugelassenen Parkplatz stehen und dafür bezahlt haben. Interessiert nicht, schläfst Du da oder nutzt ihn, so das eine Sondernutzung vorliegt ist es unzulässig und es wird ein Bussgeld verlangt. Es steht auch in den Gemeindesatzungen, dass man auf Parkflächen lediglich parken darf. Parken heißt Auto abstellen und irgendwo hingehen, nicht Wohnmobil hinstellen und drin "wohnen".
Ist für einige offenbar schwer zu verstehen, aber ich habe es versucht.

pwglobe am 19 Mär 2025 16:11:10

Hallo, die sogenannte "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist wein weitverbreiteter Mythos und trifft auf Parkplätze in Städten und an Sehenswürdigkeiten nicht zu.
Für die Ruhezeiten gibt es Park- und Rastanlagen an Autobahnen und Fernstraßen, oder auch mal ein Parkplatz an einer anderen Straße, Großparkplatz, Industriegebiet usw., aber bestimmt nicht der Wanderparkplatz am Ausflugsziel.
Anders gesagt, in Deutschland ist das übernachten mit dem Wohnmobil überall verboten ausser auf ausgewiesenen Stellplätzen und Campingplätzen.
Oft wird eine Nacht von Gemeinden geduldet, wenn es nicht überhand nimmt.
Siehe hierzu auch einen aktuellen Bericht in einer online Wohnmobilzeitschrift.
Bedingt durch die VanLife Bewegung hat das "Freistehen" in der Natur so überhand genommen, dass es jetzt strenger kontrolliert und bestraft wird.
Im Netz tauchen immer wieder Bilder auf mit denen dies auch noch weiter propagiert wird.

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