Hallo zusammen,
bei unserem knapp 2 Jahre alten Euramobil ist bei dem hinteren Dometic Dachfenster das Fliegengitter so stark ausgeleiert, daß es in geschlossenem Zustand stark durchängt und beim Zurückschieben Falten wirft und in der Führung klemmt. Bei der Reklamation beim Eura Händler erklärte mir dieser, dass mit geschlossenem Fliegengitter nicht gefahren werden darf. Die dann auftretenden Schwingungen würden das Fliegengitter ausleiern.
Ein Garantieanspruch bzw. Austausch wurde folglich abgelehnt.
Meine Frage ins Forum ist nun, ob jemand solche Argumente schon einmal gehört hat?
Darf ich nur mit geöffnetem Fliegengitter fahren?
In der Bedienungsanleitung kann ich diesbezüglich nichts finden.
Auch bei der Einweisung des Neufahrzeuges vor 2 Jahren wurde darüber nicht gesprochen.
MfG Konrad

