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Beschilderung öffentlicher Womo-Stellplatz 1, 2


HOfoe am 19 Mär 2025 17:44:34

pwglobe hat geschrieben:Anders gesagt, in Deutschland ist das übernachten mit dem Wohnmobil überall verboten ausser auf ausgewiesenen Stellplätzen und Campingplätzen.

Das ist juristisch anscheinend nicht so eindeutig. --> Link
Aber letztendlich gilt "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Ich bevorzuge offizielle Stellplätze. Da kann ich beruhigter schlafen und das ist mir wichtig.

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Bergbewohner1 am 19 Mär 2025 18:27:57

Für mich ist es eindeutig, Gerd.
Bei uns in D ist ja gut geregelt, außer in Naturschutzgebieten, da kommen dann die möchtegern Sheriffs.
Es ist natürlich nicht mehr so einfach, ob in D/Ö etc. nach vollbrachter Fahrt, noch einen Platz zubekommen. So ergings es uns voriges auf der Heimreise aus Missurina, haben Stunden im Stau (Unfall), dann war Nachtruhe näher gerückt, schon gegen 17,00 Uhr angefangen mit suchen, ohne Erfolg, kein SP oder CP hatte ein Plätzchen.
Kurz vor 21,00 Uhr konnten wir uns dann auf einem CP noch zwischen drin hinstellen, mußten aber bis 8,00Uhr wieder abgereist sein. Wenn wir nicht schon paar Mal dort gewesen wären, keine Ahnung was wir dann gemacht hätten.
Ist alles ganz gut und schön, mit der immer schlimmer werdenden Reklementierung, aber dann muß auch die Infrastruktur vorhanden sein. Zuletzt geht es uns Wohnmobilsiten noch wie den LKW Fahrern :!:

GertE am 19 Mär 2025 18:43:28

IMG_0015.jpeg

Sowas gibts auch noch, hier darf ich mit meinem Wohnmobil nur tanken. Parken ist nicht erlaubt.

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landmesser am 19 Mär 2025 21:16:08

WoMoNK19 hat geschrieben:Es eben immer wieder diese Typen, die das nicht verstehen, warum man nicht überall übernachten kann und warum das die
Leute nicht wollen.


Moin,

ich verstehe das auch nicht. Darum eine grundsätzliche Frage:

In Deutschland ist die Übernachtung in einem Wohnmobil verboten, außer auf einem ausgewiesenen CP oder SP- soweit, sogut.

Allerdings schränkt mich das in meiner persönlichen Freiheit ein, und jede Einschränkung meiner persönlichen Freiheit bedarf einer guten Begründung. Das hat Verfassungsrang, wie wir alle in Coronazeiten gelernt haben.

Jetzt frage ich nach der Begründung: Warum darf ich nicht in meinem Wohnmobil übernachten, wo ich mit dem Wohnmobil parken darf?

Neugierigerweise
landmesser

ps: Die Frage bezieht sich nicht auf Landschafts- und Naturschutzgebiete, da gelten andere Regeln, die ich auch respektiere.

ManfredK am 19 Mär 2025 21:29:35

landmesser hat geschrieben:Jetzt frage ich nach der Begründung: Warum darf ich nicht in meinem Wohnmobil übernachten, wo ich mit dem Wohnmobil parken darf?


Du darfst öffentlichen Verkehrsraum ganz normal benutzen (Fahren, Parken usw.)
Du darfst öffentlichen Verkehrsraum aber nicht mit einer Sondernutzung (wohnen) benutzen. Dafür sind weder Straßen noch Parkplätze gedacht. (Ausnahme Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit in strengen Grenzen hinsichtlich der notwendigen Fahrtunterbrechnung von A nach B und der Zeitdauer 10h) Natürlich nur an Orten an denen du legal parken darfst --> Link

dietmardd am 19 Mär 2025 22:55:43

4-Stunden-Parkplätze seien verkehrsrechtlich dem Parken gewidmet und sind damit ausdrücklich keine Wohnmobil Stellplätze oder Campingplätze, erklärt eine Kreissprecherin


Das stimmt auf jeden Fall, wenn man das Campieren meint, also heraus gestellte Campingmöbel, Markise, auf Keile fahren, TV-Schüssel ausfahren, Lärm machen usw..

Ein Wohnmobil ist, wenn zugelassen zu dieser Zeit, ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere, mit gleichen Rechten, aber auch Pflichten. Wenn das Parken für ein Womo nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es erlaubt wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer und wenn sich nichts an der Gesetzeslage geändert hat, darf man dann auch "Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" für eine Nacht übernachten. Das ist kein Campieren, sondern immer noch Parken. Das gilt für D, aber auch etliche andere EU-Länder, aber nicht für AT, Niederlande, Balkanländer usw..

Wir sind notorische Freisteher und hatten noch nie ein Problem damit, wenn man sich penibel an die Regeln hält und bestimmte Länder meidet. Dazu beachten wir auch eine bestimmte Nettikette, also übernachten nie in Wohngebieten oder nahe an einem Wohnhaus und behindern auf Parkplätzen keine PKWs. Im Zweifelsfall fragen wir nett um Erlaubnis und geben als "Gastgeschenk" zwei Büchsen Bier oder eine Flasche Wein. Wir haben immer eine Erlaubnis für eine Nacht erhalten und länger stehen wir fast nie an einer Stelle.

In wahrscheinlich fast jedem EU-Land ist das Übernachten in Naturschutzgebieten auch auf Parkplätzen verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt, was selten der Fall ist. Man sollte das immer beachten und sich vorher informieren, wo die Grenzen des Naturschutzgebietes sind, denn an betreffende Wanderparkplätzen steht nicht immer ein Schild, welches das Übernachten verbietet.

Wenn es mal Ärger mit Behörden geben sollte, sollte man "Einsicht" zeigen und nicht auf seinem vermeintlichen Recht bestehen, denn Behörden haben "immer Recht", zumindest kurzfristig.

dietmardd am 19 Mär 2025 23:05:50

Leider haben etliche Wohnmobilisten aus Unkenntnis oder Rücksichtslosigkeit die bestehenden Regeln für die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" verletzt und insbesondere in bestimmten Tourismus-Hotspots für Verärgerung der Bevölkerung und der Behörden gesorgt. Darunter müssen die leiden, die die Regeln einhalten und die gegenseitige Rücksichtsnahme praktizieren.

Wenn bekannt ist, dass bestimmte Gebiete touristisch überlaufen sind und Parkchaos zu erwarten ist, meiden wir diese Gebiete oder übernachten auf SP/CP. Wir würden z.B. nie auf den Gedanken kommen, auf der Durchreise auf Fehmarn zu übernachten.

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