4-Stunden-Parkplätze seien verkehrsrechtlich dem Parken gewidmet und sind damit ausdrücklich keine
Wohnmobil Stellplätze oder Campingplätze, erklärt eine Kreissprecherin
Das stimmt auf jeden Fall, wenn man das Campieren meint, also heraus gestellte Campingmöbel, Markise, auf Keile fahren, TV-Schüssel ausfahren, Lärm machen usw..
Ein Wohnmobil ist, wenn zugelassen zu dieser Zeit, ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere, mit gleichen Rechten, aber auch Pflichten. Wenn das Parken für ein
Womo nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist es erlaubt wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer und wenn sich nichts an der Gesetzeslage geändert hat, darf man dann auch "Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" für eine Nacht übernachten. Das ist kein Campieren, sondern immer noch Parken. Das gilt für D, aber auch etliche andere EU-Länder, aber nicht für AT, Niederlande, Balkanländer usw..
Wir sind notorische Freisteher und hatten noch nie ein Problem damit, wenn man sich penibel an die Regeln hält und bestimmte Länder meidet. Dazu beachten wir auch eine bestimmte Nettikette, also übernachten nie in Wohngebieten oder nahe an einem Wohnhaus und behindern auf Parkplätzen keine PKWs. Im Zweifelsfall fragen wir nett um Erlaubnis und geben als "Gastgeschenk" zwei Büchsen Bier oder eine Flasche Wein. Wir haben immer eine Erlaubnis für eine Nacht erhalten und länger stehen wir fast nie an einer Stelle.
In wahrscheinlich fast jedem EU-Land ist das Übernachten in Naturschutzgebieten auch auf Parkplätzen verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt, was selten der Fall ist. Man sollte das immer beachten und sich vorher informieren, wo die Grenzen des Naturschutzgebietes sind, denn an betreffende Wanderparkplätzen steht nicht immer ein Schild, welches das Übernachten verbietet.
Wenn es mal Ärger mit Behörden geben sollte, sollte man "Einsicht" zeigen und nicht auf seinem vermeintlichen Recht bestehen, denn Behörden haben "immer Recht", zumindest kurzfristig.