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Stehen auf eigenem Waldgrundstück


dieterpapa am 09 Mai 2025 09:03:09

Moin zusammen,

Ich besitze selbst Wald und stelle mir gerade die Frage, wie es rechtlich aussieht, auf seinem eigenen Waldgrundstück mit dem Wohnmobil zu stehen.
Ich würde mir dann gegebenenfalls auch ein entsprechendes Stück flanieren lassen.

Zufahrt ist ja kein Problem, da ich als Grundstückseigentümer jederzeit das Recht habe, Land und forstwirtschaftliche Straßen zu befahren.

LG Dieter

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Tinduck am 09 Mai 2025 09:19:42

Wenn das ein Naturschutzgebiet ist, könnte es Probleme geben, weil diese Gesetze auch auf privatem Grund gelten, soweit ich weiss.

Wenn nicht - dein Wald, deine Entscheidung.

Pass bloss auf, dass das keiner sieht, sonst steht dein Stellplatz schnell auf P4N :D

bis denn,

Uwe

babenhausen am 09 Mai 2025 09:19:57

Bayrisches Waldgesetz verbietet das aufstellen von Zelten oder Wohnwagen.
Ob das nun auch in deinem Eigenwald so zutrifft ?
Nimm doch Kontakt zur Forstverwaltung auf.

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mithrandir am 09 Mai 2025 09:20:59

Puh, eine Rechtsfrage, das wird lustig mit uns "Superjuristen" hier im Forum ;-)
Mein Senf:
Ich würde mich da mal mit der Forstbehörde in Verbindung setzen. Der Wald ist ja wahrscheinlich auch kein rechtsfreier Raum, einfach so planieren (ich denke das meintest du mit flanieren) ist gf. nicht ohne weiteres erlaubt.
Und ob du die Zufahrt für Erholungszwecke nutzen darfst? Die Wege sind normalerweise zur "Bewirtschaftung der Grundstücke" freigegeben.
Klar, "Ich fahre da mit dem Womo hin um mal ein paar Tage am Stück zu arbeiten..", wäre eine Ausrede, aber eben nur eine Ausrede.
Wie gesagt, rede doch mal mit dem Förster/der Forstbehörde.
Aber ich bin gespannt, was die ganzen anderen Hobbyjuristen für Vorschläge haben.

mithrandir am 09 Mai 2025 09:21:42

babenhausen hat geschrieben:Bayrisches Waldgesetz verbietet ....Ob das nun auch in deinem Eigenwald so zutrifft ?
Nimm doch Kontakt zur Forstverwaltung auf.

Ha, zwei Hobbyjuristen ein Gedanke, super. :D

Marsu123 am 09 Mai 2025 09:42:03

dieterpapa hat geschrieben:Moin zusammen,
Ich besitze selbst Wald und stelle mir gerade die Frage, wie es rechtlich aussieht, auf seinem eigenen Waldgrundstück mit dem Wohnmobil zu stehen.
Ich würde mir dann gegebenenfalls auch ein entsprechendes Stück flanieren lassen.
LG Dieter


Moin,

vergiss es.
Du darfst da nicht Campen.
Du darfst ja nicht mal Holz fällen wie es dir beliebt.
Alles was den Wald betrifft muss immer mit der Forstbehörde und dem Jäger abgesprochen werden.
Der Wald gilt als öffentlich zugängliche Fläche, eventuelle Wanderwege musst du dulden, du darfst ihn auch nicht einzäunen (Außnahme : zum Schutz von Jungpflanzen)


dieterpapa hat geschrieben:Zufahrt ist ja kein Problem, da ich als Grundstückseigentümer jederzeit das Recht habe, Land und forstwirtschaftliche Straßen zu befahren.
LG Dieter

Ja, aber nur wenn deine Fahrt einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Grund hat.
Campen zählt nicht dazu ;-)

Grüße Ralf.

Selmo am 09 Mai 2025 09:44:20

Hinstellen, das Fichtenmopped davor legen und fertig. :D man muß ja auch mal Pause machen 8)

7xy am 09 Mai 2025 09:46:30

Hallo Dieter,

wir haben Bekannte, die haben im Bayerischen Wald in einer Gemeinde ein Waldstück. Dort haben sie, mit Genehmigung einen Stellplatz und eine Zufahrt gebaut. Aber das Waldstück ist direkt an einer Teerstrasse und die Zufahrt somit kein Problem.
Habe mal ein Bild davon gemacht. War sehr schön dort.

Waldplatz Womo.png


Ich würde mich vorher ausgiebig informieren, vor allem wenn Du da was baulich verändern willst.

redddi am 09 Mai 2025 10:04:55

Marsu123 hat geschrieben: eventuelle Wanderwege musst du dulden, du darfst ihn auch nicht einzäunen


zumindest dieser Teil der Aussage ist falsch. Einen PRIVAT -Besitz/Wald/Wiese darfst du sehr wohl einzäunen und das Betreten untersagen.

UweHD am 09 Mai 2025 10:09:43

Da sich der Wald vermutlich in Bayern befindet, habe ich mal das Bayerische Waldgesetz rausgekramt:
--> Link

Hier steht unter Artikel 46 "Ordnungswidrigkeiten" zu lesen:
(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt
1. Holz schleift oder stürzt,
2. Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder dem Schutz von Waldverjüngungsflächen dienen, öffnet und offen stehen lässt, entfernt oder in anderer Weise unwirksam macht,
3. Zelte oder Wohnwagen aufstellt,
4. entgegen Art. 17 Abs. 3 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober raucht.


Man sieht anhand des Gesetestextes übrigens sehr schnell, dass man auch als Besitzer eines Waldes längst nicht alles machen darf. Nutzung, Rodung, Aufforstung und Handlungen mit potentieller Beeinträchtigung des Waldes sind vielfach geregelt und ggf. strafbewehrt.

UweHD am 09 Mai 2025 10:13:22

redddi hat geschrieben: ...Einen PRIVAT -Besitz/Wald/Wiese darfst du sehr wohl einzäunen und das Betreten untersagen.

Die Sachlage ist da wohl etwas komplexer. Allein schon aus dem Bayerischen Waldgesetz (s.o.) ist folgendes zu entnehmen:

Art. 13
Betreten des Waldes
(1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3 Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

cbra am 09 Mai 2025 10:17:57

dieterpapa hat geschrieben:Moin zusammen,

Ich besitze selbst Wald und stelle mir gerade die Frage, wie es rechtlich aussieht, auf seinem eigenen Waldgrundstück mit dem Wohnmobil zu stehen.
Ich würde mir dann gegebenenfalls auch ein entsprechendes Stück flanieren lassen.

..


vermutlich wird es die streubreite der hobbyjuristen deutlich einschränken wenn du angibts wo (Land, Bundesland) das waldstück überhaupt liegt.

wolfherm am 09 Mai 2025 10:20:35

Hallo,

das Betretungsrecht gilt in allen Waldgesetzen. Und dabei ist es egal, ob der Eigentümer der Staat oder eine Privatperson ist. Egal ist auch die Größe des Waldstückes. Ein Einzäunen ist nur für einzelne Schonungen/Neuanpflanzungen erlaubt, um Verbiß der Jungpflanzen zu verhindern. Der gesamte Wald darf nicht eingezäunt werden. Allein auch schon deswegen, weil einzelne Flächen unterschiedlichen Eigentümern gehören können und neben- bzw. hintereinander liegen können. Die Forstwege führen quer durch diese Flächen. Einzäunen geht da gar nicht.

Nur mal so für ein mögliches Gespräch.

pwglobe am 09 Mai 2025 10:53:55

Hallo, ich bin auch Waldbesitzer und habe aber noch nicht darüber nachgedacht mit dem Wohnmobil im Wald zu stehen, da nur 500m vom Haus entfernt.
In Hessen wüsste ich allerdings nichts was dagegen spricht, man darf zu Forst und Jagdzwecken eine temporäre Möglichkeit zur Erholung, Toilette und Verpflegung aufzustellen. Dies trifft meines Erachtens auf ein Wohnmobil zu. :wink:
Mein Nachbar hat seit Jahren einen Bauwagen am Waldrand stehen, die Saufgelage sind mittlerweile legendär.

Russel am 09 Mai 2025 11:28:14

Ich habe eine große wilde Wiese am Main, auf der Gemeinde nachgefragt und es wird geduldet. So lange man sich ordentlich verhält, es nur eigen nutzt und es nicht gewerblich sei, ist es kein Problem.
Also: einfach auf der Gemeinde nachfragen

HOfoe am 09 Mai 2025 11:30:04

Das ist vermutlich eine Sondernutzung. Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, ob das möglich ist.

Zaunbau ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, hier ist keiner davon gegeben. Hierfür gibt es länderspezifische Vorschriften. Beispiel Niedersachsen: --> Link
Ich habe bereits mehrere Fälle erlebt, wo Zäune (nicht nur im Wald, auch in der freien Landschaft) wieder abgebaut werden mussten.

Tinduck am 09 Mai 2025 11:35:46

UweHD hat geschrieben:3. Zelte oder Wohnwagen aufstellt,


Hm. Als geübter Korinthenkacker könnte man jetzt sagen, dass ein Wohnmobil rechtlich gesehen weder ein Zelt noch ein Wohnwagen ist, sondern ein eigenständiges Kfz.

Insofern könnte man die Buchstaben des Gesetzes umgehen, wobei schon klar ist, was gemeint ist - aber eben nicht korrekt beschrieben.

bis denn,

Uwe

UweHD am 09 Mai 2025 13:57:57

Tinduck hat geschrieben: ...Als geübter Korinthenkacker ...

Um diese Gesetzestete richtig zu interpretieren, muss man sowieso ein "geübter Korinthenkacker" sein, denn da gibt noch viel mehr Anlass zur Interpretation. Das Verbot für Zelte und Wohnwagen wird z.B. eingeleitet durch den Satz "wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt..."
Da stellt sich doch gleich die nächste Frage: Ist man als Besitzer des Waldstückes nun befugt oder fugenlos? Man kann nur spekulieren :)

topolino666 am 09 Mai 2025 14:03:52

redddi hat geschrieben:
Einen PRIVAT -Besitz/Wald/Wiese darfst du sehr wohl einzäunen und das Betreten untersagen.


Nein, falsch, und somit die erste Aussage wieder richtig.

Wir haben eine Streuobstwiese im Naturschutzgebiet (Bayern) die wir NICHT einzäunen dürfen.

(OT: Nach langem Kampf ist nun ein Zaun an der am Weg liegenden Grenze erlaubt, 3 Seiten des Grundstücks sind nicht eingezäunt, und dürfen wir auch nicht. Für uns ok, wir brauchten nur eine optische Abtrennung des Grundstücks vom Weg dass nicht jeder Ömel reinrennt)

HollandSued am 09 Mai 2025 14:50:26

Mal andersrum gedacht/gefragt:

Wenn man ja nun der Eigentümer eines Waldstücks ist, dann ist es ja auch zulässig, dorthin zu fahren und nach dem Rechten zu schauen, „Hege & Pflege“ zu betreiben.
Das kann einem niemand verbieten; eher sogar wäre es möglich, daß, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, ggf da ein Jemand meckern könnte.

Womit ich nun letztendlich auf meinen eigenen Grund und Boden fahre, ist schlussendlich egal.
Wenn das nun ein Traktor, LKW oder PKW ist -der dann dort auch ggf für weitere Arbeiten stehen bleibt-, dann sollte ein WoMo streng genommen keinen Unterschied machen.
Anders als Zelt oder WoWa, die nicht „aus eigener Kraft“ dorthin gelangen können und dies dann zudem ein „campingähnliches Verhalten“ darstellt, bzw die Möglichkeit dazu bewußt geschaffen wurde.

So würde ich es interpretieren und einfach mal machen. Ne zeitlang ein paar Bretter unter die Reifen und wenns schlichtweg niemanden juckt, den Platz etwas geradeziehen lassen.

dieterpapa am 09 Mai 2025 15:23:25

Moin zusammen,

wow - riesige Beteiligung hier.

Das Grundstück ist natürlich hier in Bayern, Oberfranken. Und es geht auch nicht um Dauercamping im Wald, sondern um gelegentliches Entspannen in Ruhe. Und bevor ich halt mit dem Schlepper samt Hänger eine Ladung Kies verteile, wollte ich erst mal nach konkreten Infos fragen.

Eine "Forstbehörde" im eigentlichen Sinne haben wir in Bayern nicht mehr. Es gibt auf der einen Seite die BaySF - also Staatsforsten, die die Landeseigenen Forsten betreuen und auf der anderen Seite das AELF, also Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort sind die Revierförster als Betreuer der Waldbesitzer in waldbaulichen Fragen angesiedelt. Also ob im Wald ein WoMo steht oder nicht, ist denen Schnuppe. Allenfalls eine bauliche Veränderung - sofern sie denn den Wald an sich beeinträchtigt - könnte von Interesse sein. Inwiefern sich das beim Begradigen einer Brachfläche verhält, könnte man ja klären. Von Belang könnte allenfalls die untere Naturschutzbehörde sein.
Zufahrt/Zugang zu eigenen Grundstücken hast Du jederzeit, denn auch der Besuch und die Inspektion des Waldes ist ein forstlicher respektiver Zweck.
Ein Jäger - oder korrekterweise "Jagdpächter" hat hier nichts mitzureden. Die Jagdpächter pachten das Recht zu jagen vom Waldbesitzer, sind also keinesfalls eine irgendwie bestallte Ordnungsmacht.
Zum Einzäunen bzw. Betretungsrecht: In Deutschland gilt das "Jedermannsrecht", also jeder darf jederzeit den Wald betreten. Ein Einzäunen ist in der Tat nur bei Wiederaufforstung als Verbißschutz gestattet, der bei ausreichender Höhe der Pflanzen auch wieder abgebaut werden muß.
Das Betretungsrecht des Waldes beinhaltet übrigens auch, daß man SELBST FÜR SICH verantwortlich ist in Bezug auf die Gefahren des Waldes. Man kann einen Waldbesitzer NICHT dafür verantwortlich machen, wenn ein Baum umfällt und man darunter liegt usw. - auch nicht an Wanderwegen, die durch den Wald gehen. Man hat als Waldbesitzer hier keine Sicherungspflicht.

Aber so wie es aussieht, konkret hat sich mit dem Thema noch niemand beschäftigt....

LG Dieter

Ahorne7500 am 09 Mai 2025 15:48:13

topolino666 hat geschrieben:
Wir haben eine Streuobstwiese im Naturschutzgebiet (Bayern) die wir NICHT einzäunen dürfen.

Hallo,

Bei Wiesenflächen, für die Flächenprämie als zB DGL beantragt wird,
musst Du im Antrag jede andere Nutzung (eigentlich für jeden m² und für jeden einzelnen Tag) angeben.

Trifft oft Leute, die zeitweise ihre Wiese als Parkplatz für zB Veranstaltungen bereitstellen.
In unserem Umfeld (nicht bei mir) hat es schon Kontrollen gegeben.
GockelEarth machts möglich. Stichwort Subventionsbetrug.
.

Bergbewohner1 am 09 Mai 2025 17:53:19

Ist doch ganz einfach, lege eine/zwei Motorsägen und noch was an Forstausrüstung in die Heckgarage und das Problem ist geklärt.

dieterpapa am 09 Mai 2025 18:43:33

Bergbewohner1 hat geschrieben:Ist doch ganz einfach, lege eine/zwei Motorsägen und noch was an Forstausrüstung in die Heckgarage und das Problem ist geklärt.


Daran würde es in der Tat nicht scheitern - da man sich im Wald kennt wäre das auch gar nicht nötig. Viel wichtiger ist es, gegen Fragen Unwissender und Unbeteiligter "Gutmenschen" gewappnet zu sein. Ein 8,5m WoMo im Wald ist ja doch ungewöhnlich.

LG Dieter

HWBI am 09 Mai 2025 19:00:52

dieterpapa hat geschrieben:...gegen Fragen Unwissender und Unbeteiligter "Gutmenschen" gewappnet zu sein. Ein 8,5m WoMo im Wald ist ja doch ungewöhnlich.
Entschuldige wenn mir dieser Ausdruck jetzt etwas sauer aufstößt.
Wenn jetzt tatsächlich so ein Ignorant deinen Wald als Stellplatz missbraucht sollte ich als zufällig vorbeikommender Unbeteiligter ihn also besser nicht ansprechen ?

hampshire am 09 Mai 2025 20:42:18

Wald ist nicht gleich Wald und ein Waldgrundstück kann auch in derselben Region sehr unterschiedlichen Bedingungen unterliegen, daher kann man die Frage, ob Du in Deinem Wald mit dem Wohnmobil campen kannst nicht pauschal beantworten. Stichworte sind Naturschutz, Gewässerschutz, Trinkwasserschutz, vergebene Betriebsrechte...
In unserem Wald ginge das - der Schaden stünde aber in keinem Verhältnis, da wir Tiere im Wald haben, die auf nächtliche Störung empfindlich reagieren würden. Den Milan beispielsweise würde ich ungern verjagen.

dieterpapa hat geschrieben:Viel wichtiger ist es, gegen Fragen Unwissender und Unbeteiligter "Gutmenschen" gewappnet zu sein. Ein 8,5m WoMo im Wald ist ja doch ungewöhnlich.

Die Frage der Wirkung auf andere ist wichtig, das sehe ich auch so. Deine Formulierung dazu ist unfreundlich bis abstoßend.

Russel am 10 Mai 2025 06:34:44

dieterpapa hat geschrieben:Aber so wie es aussieht, konkret hat sich mit dem Thema noch niemand beschäftigt....
LG Dieter


Doch, wie gesagt: frag auf der Gemeinde nach.
Hier wird dir niemand eine korrekte Antwort geben können.

pwglobe am 10 Mai 2025 08:34:47

Man sollte auch bedenken, dass andere dies als Einladung sehen könnten sich ebenfalls in deinen Wald zu stellen.
Ich habe heute Morgen wieder zwei Vans aus meinem Wald vertrieben, seit dem Bau einer Zufahrt zu Windkraftanlagen im Nachbarforst wird diese genutzt um an der Rangierstelle in meinem Wald frei zu stehen. Leider kann ich die Zufahrt nicht mit einer Schranke sperren, die Fläche benötige ich auch als Zwischenlager für Holz.
In verschiedenen Plattformen für Van Life und Freisteher wurde der Platz mit GPS Daten geteilt.
Mir wurde sogar schon mit Gewalt gedroht als ich ein ExMo vertreiben wollte, erst auf meinen Hinweis, dass ich bewaffnet bin räumte man das Feld.
Eigentlich wäre es mir egal ob mal jemand dort steht, aber immer wieder finde ich Reste von Lagerfeuer oder Feuerschalen und da hört der Spaß auf und durch das Teilen des Platzes nimmt es überhand.

HOfoe am 10 Mai 2025 09:09:37

dieterpapa hat geschrieben:Eine "Forstbehörde" im eigentlichen Sinne haben wir in Bayern nicht mehr.

Hallo Dieter, da bist du falsch informiert. Die AELF sind die untere Forstbehörde (--> Link) und wären für mich immer der erste Ansprechpartner. Zumal diese bei Problemen von Dritten ebenfalls erster Ansprechpartner wären. Da könnte es hilfreich sein, wenn sie vorher einbezogen würden.

Trouw am 10 Mai 2025 09:44:15

dieterpapa hat geschrieben: Viel wichtiger ist es, gegen Fragen Unwissender und Unbeteiligter "Gutmenschen" gewappnet zu sein. Ein 8,5m WoMo im Wald ist ja doch ungewöhnlich

LG Dieter


Ich finde deine Bezeichnung überhaupt nicht anstößig. Mittlerweile gibt es überall Menschen, die sich um jeden Sch...dreck kümmern, obwohl sie persönlich in keinster Weise beeinträchtigt sind. Da sind die "Parkplatzpolizisten, Stellplatzordner, Blockwarte, Grillpolizisten, Umweltpolizisten" usw. usw.. Das sind die Menschen, denen jede Lebensfreude abhanden gekommen ist.
HIer sagt man "....lääve un lääve losse"

hampshire am 10 Mai 2025 10:15:46

dieterpapa hat geschrieben:Aber so wie es aussieht, konkret hat sich mit dem Thema noch niemand beschäftigt....

Als Waldbesitzer habe ich mich durchaus mit der Thematik beschäftigt. Es gibt dazu sehr grundlegend gehaltene Bundesgesetze und detailliertere Landesgesetze. Dazu kommen örtliche Gegebenheiten zum Schutz von Umwelt und Natur.

Es bleibt Dir also nichts Anderes übrig, als Dich konkret für Dein Waldgrundstrück zu informieren.
Mein erster Ansprechpartner wäre der Waldbauernverband, da bin ich für ein paar Euronen Mitglied und erhalte Informationen und eine Haftpflichtversicherung.

Im Übrigen kann man sich Genehmigungen einholen. Wir durften den Carport für unser Wohnmobil ein paar Meter in das Waldgrundstück am Haus hineinragend bauen. Ein Gartenhaus ging nicht, ein Bauwagen, der ohne Ver- und Entsorgungsleitungen auskommen muss, wiederum schon.

Trouw hat geschrieben:HIer sagt man "....lääve un lääve losse"

Wir kommen aus derselben Gegend und diese wunderbare Haltung ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit, der Grenzen kennt.

Es gibt sie, diese unangenehmen Nörgler, die keiner leiden kann.
Es gibt auch diese notorischen Weggucker, die keinerlei Verantwortung übernehmen.
Komischerweise sind die, die einen selbst ansprechen immer die bösen Nörgler.

Was ich abstoßend finde: Die Begriffe "Gut" und "Mensch" in Kombination zu verwenden um Abfälligkeit auszudrücken. Das ist ein Framing, welches in den 90igern in unsere Sprache kam um Menschen, die für ein Asylrecht, gegen Rassismus und für Umweltschutz waren zu diskreditieren. Framings dieser Art stützen die extreme Rechte und das stößt mich ab.

pwglobe hat geschrieben:Eigentlich wäre es mir egal ob mal jemand dort steht, aber immer wieder finde ich Reste von Lagerfeuer oder Feuerschalen und da hört der Spaß auf und durch das Teilen des Platzes nimmt es überhand.

Offenes Feuer im Wald geht gar nicht.
Aber auch das Stören des Nachtlebens / der Nachtruhe der Tiere ist in unserem Wald problematisch. Es wäre mir beispielsweise sehr arg, wenn das Rotmilanpärchen seinen Nistplatz verlassen würde.

Trouw am 10 Mai 2025 10:56:54

hampshire hat geschrieben:Was ich abstoßend finde: Die Begriffe "Gut" und "Mensch" in Kombination zu verwenden um Abfälligkeit auszudrücken. Das ist ein Framing, welches in den 90igern in unsere Sprache kam um Menschen, die für ein Asylrecht, gegen Rassismus und für Umweltschutz waren zu diskreditieren. Framings dieser Art stützen die extreme Rechte und das stößt mich ab.

[


Wenn du für dich diesen Zusammenhang siehst, gebe ich dir absolut Recht. Nur stelle ich diesen Zusammenhang schon lange nicht mehr her. Aber es gibt sie zu Hauf, diese "Sprachminen". Wir können sie auch entschärfen.

Aber gerne zurück zum Thema Waldgrundstück.

Schönes sonniges Wochenende noch!

Bergbewohner1 am 10 Mai 2025 15:55:15

dieterpapa hat geschrieben:
Aber so wie es aussieht, konkret hat sich mit dem Thema noch niemand beschäftigt....

LG Dieter

Wie kommst du darauf :?: Ich habe doch geschrieben wie es geht-als Eigentümer, denkst du, ich habe das erfunden :?:
Du kannst dir auch einen Geräteschuppen mit Liegeplatz und Versorgungseinrichtung hinstellen, wenigsten bei uns.

HollandSued am 10 Mai 2025 21:12:09

Trouw hat geschrieben: …Da sind die "Parkplatzpolizisten, Stellplatzordner, Blockwarte, Grillpolizisten, Umweltpolizisten" usw. usw.. Das sind die Menschen, denen jede Lebensfreude abhanden gekommen ist.
HIer sagt man "....lääve un lääve losse"



Da sind die "Parkplatzpolizisten, Stellplatzordner, Blockwarte, Grillpolizisten, Umweltpolizisten" usw. usw.. Das sind die Menschen, denen jede Lebensfreude abhanden gekommen ist.
HIer sagt man "....lääve un lääve losse"

Danke Hans-Theo und völl Jröß us Oppidum Juliacum

HollandSued am 10 Mai 2025 21:24:23

pwglobe hat geschrieben:…Leider kann ich die Zufahrt nicht mit einer Schranke sperren, die Fläche benötige ich auch als Zwischenlager für Holz.…für Van Life und Freisteher wurde der Platz mit GPS Daten geteilt.
Mir wurde sogar schon mit Gewalt gedroht als ich ein ExMo vertreiben wollte…da hört der Spaß auf.



Ähnliche Situation bei uns im Nachbardorf…..Lösung: der Besitzer des Grundstücks an der Rur (ohne „h“) hat die Zufahrt (nachdem! 2 „Unbelehrbare“ den Platz nicht geräumt haben) mit einer Kiesladung unpassierbar gemacht ( Dorf halt :mrgreen: )

Herrliches Spektakel!
Gaaaaaanz spät am Abend….nachdem man festgestellt hat, daß sich der „Abreisetag“ ggf geringfügig nach hinten verschieben könnte….hat man den „Delinquenten“ 2 Schaufeln gereicht ……und sich die Klappstühle aufgestellt…..mein lieber Scholli….wir haben Tränen gelacht…..während wir ne Kiste Limonade geleert haben ….. :lol:

Learning by DOING vom Feinsten

Pechvogel am 10 Mai 2025 22:25:05

Nur mal so zum Verständnis:

HollandSued hat geschrieben:… der Besitzer des Grundstücks … nachdem! 2 „Unbelehrbare“ den Platz nicht geräumt haben…

Zu diesem Zeitpunkt gehörte diese Person / der Besitzer also zu den
Trouw hat geschrieben:"Parkplatzpolizisten, Stellplatzordner, Blockwarte, Grillpolizisten, Umweltpolizisten" usw. usw.. Das sind die Menschen, denen jede Lebensfreude abhanden gekommen ist…

Nachdem er dann
HollandSued hat geschrieben:…die Zufahrt … mit einer Kiesladung unpassierbar gemacht
hat, war er dann der Held des Dorfes?? :gruebel: :gruebel:

HollandSued hat geschrieben:….wir haben Tränen gelacht…..



Grüße
Dirk

dieterpapa am 10 Mai 2025 22:49:13

Wo ist das Problem?

Die Leute wurden ausreichend vorgewarnt, sie wussten, daß sie dort nicht stehen durften und sie bekamen auch eine Lösung Ihres dann aufgetretenen Problems präsentiert.

Vor langer, langer Zeit war ich mal beim Bund....es gab einfache erzieherische Maßnahmen, es gab besondere erzieherische Maßnahmen und es gab effektive erzieherische Maßnahmen.....

LG Dieter

gotthilf am 10 Mai 2025 23:04:38

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht! Wenn es mein Wald ist, stelle ich mich mit meinem Womo dahin wo es mir am Besten passt. Mal sehen was passiert. Ich denke, garnichts!
Hier hat jemand an seinem Fischteich einen Bauwagen zum darin aufhalten aufgestellt. Passiert ist nichts, er ist nur im Laufe der Jahre weggesackt. Den wieder raus zu ziehen war dann das Problem
nachfolgenden Pächters! Nur eine feste Hütte ist nicht erlaubt.

G.G.

lonsome am 11 Mai 2025 09:24:53

Hallo,

da gab es vor einiger Zeit sogar Infos vom BBV, eine Veranstaltung, die mein Bruder als Journalist begleitet hat, ein Foto dazu kam von mir und meinem Womo.

Ist es ein Grundstück außerhalb von Naturschutzgebieten kann der Besitzer sogar bis zu drei Stellplätze einfach so anbieten, siehe Alpaca-Camping. Bei mehr müsste es dann Ver- und Entsorgung oder Genehmigungen für Sondernutzung geben.

Wenn jemand schreibt, dass man mit dem zuständigen Jäger sprechen müsste: Unsinn, der Jäger hat da gar nichts zu sagen. Autorität hat alleine der Förster, auch wenn sich manche Jäger so aufspielen.

Ich selber habe das Vergnügen, einen wunderschönen Platz unter Obstbäumen an einem Waldrand nutzen zu können, weil mir das der Besitzer erlaubt. Der ist nur 3 km von meiner Wohnung entfernt, aber dort bin ich raus aus allem und habe meine Ruhe. Alles völlig legal, auch wenn sich vielleicht jemand darüber ärgert. Aber wenn man sich entsprechend verhält, sehen auch die Nachbarn usw., dass hier gar nicht passiert. Und selbst den Tieren ist ein Womo völlig egal. Ich lag da schon im Gras, und ein Feldhase hat zwei Meter entfernt vor sich hin gefuttert ganz friedlich.

Gruß
Klaus

Jagstcamp-Widdern am 11 Mai 2025 09:49:55

wir haben ein hanggrundstück mitten im lsg (kein wald sondern streuobstwiese).
vor ein paar jahren haben wir dort eine kleine terrasze gegraben, natursteinmäuerchen und einen einachsbauwagen draufgestellt.
ca. 1 jahr später der brief vom amt (unb + bauamt): strafandrohung, rückbauverfügung undundund...
ich habe einspruch eingelegt mit der aufforderung zu einem ortstermin, der dann auch 1/2 jahr später stattfand.
wir hatten den bauwagen kaum erreicht, da kam von der unb: "der hat ja räder!"
dann war (und ist) alles gut....
übrigens wurde das "bauwerk" vom amt durch luftbildauswertung festgestellt!

allesbleibtgut
hartmut

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