audiquattro20v am 09 Mai 2025 17:14:41 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Moin, Im Juni muss ich zur Hauptuntersuchung, meine Gasprüfung ist dann genau noch ein Jahr gültig Muss die vorher neu gemacht werden oder langt das eine Jahr? Holger
Bergbewohner1 am 09 Mai 2025 17:41:15 audiquattro20v hat geschrieben:Moin, Im Juni muss ich zur Hauptuntersuchung, meine Gasprüfung ist dann genau noch ein Jahr gültig Muss die vorher neu gemacht werden oder langt das eine Jahr?
Holger
Meine Gasprüfung geht ebenfalls bis Juni, habe vor 3 Monaten eine HU bekommen, also kein Problem.
KAWADO am 09 Mai 2025 17:51:22 audiquattro20v hat geschrieben:Moin, Im Juni muss ich zur Hauptuntersuchung, meine Gasprüfung ist dann genau noch ein Jahr gültig Muss die vorher neu gemacht werden oder langt das eine Jahr?
Dekra Prüfer sagte mir letzte Woche, daß die Gasprüfung nicht benötigt wird für die HU.
Bergbewohner1 am 09 Mai 2025 17:59:19 KAWADO hat geschrieben: Dekra Prüfer sagte mir letzte Woche, daß die Gasprüfung nicht benötigt wird für die HU.
Muß aber gültig sein, sonst keine HU, wenn er trotzdem eine macht und du fährst dann ohne, bist du auch mit drann.
KAWADO am 09 Mai 2025 18:31:18 Bergbewohner1 hat geschrieben:Muß aber gültig sein, sonst keine HU, wenn er trotzdem eine macht und du fährst dann ohne, bist du auch mit drann.
Du kannst trotzdem die HU machen und bestehen ohne Gasprüfung. Was Du danach machst.... ist Dein Problem :wink:
mowgli am 09 Mai 2025 19:17:01 So wie ich das verstanden habe sind dies 2 von einander unabhängige Prüfungen. Die beide jeweils 2 Jahre Gültigkeit haben.
morkon am 09 Mai 2025 20:12:29 Das Thema ist doch schon lange durch. --> LinkNochmal... Ab dem 19. Juni 2025 muss zum Bestehen der HU eine gültige Gasprüfung vorliegen.
Carsten121 am 10 Mai 2025 08:40:47 Nein, muss nicht vorliegen. HU und Gasprüfung sind unabhängig voneinander
silver34 am 10 Mai 2025 13:43:36 Carsten121 hat geschrieben:Nein, muss nicht vorliegen. HU und Gasprüfung sind unabhängig voneinander
Da musst du dein Wissen überarbeiten!!! Sie sind zwar unabhängig voneinander aber müssen beide gemacht und gültig sein, ab 19.06.2025! Und wenn ich richtig Informiert bin wird die HU bei weniger als 12 Monaten gültige Gasprüfung nicht durchgeführt bzw. fällst du durch! Ansonsten gibt's ein Ticket von 15-60€ je nach Dauer der Überschreitung.
Carsten121 am 10 Mai 2025 13:57:27 Überarbeite du lieber deinen Kenntnisstand. Auf P-M heißt es eindeutig das HU und gasprüfung voneinander getrennt sind und auch bleiben. Seit Juni 2024 regelte zwar schon ein neuer Paragraf in der StVZO die Rechtsgrundlage zur Gasprüfung, es galt aber eine Übergangsfrist bis 2025. Was heißt das konkret? Alle zwei Jahre müssen Wohnmobil und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, zur Prüfung. Anders als früher, bleibt sie unabhängig von der Hauptuntersuchung. Bis zum 19.06.2025 haben Sie Zeit, die Gasprüfung nachzuholen.
Carsten121 am 10 Mai 2025 14:10:51 TÜV NORD scheibt zu den Regeln ab 19.06.2025 :
Was passiert, wenn mein Wohnmobil oder mein Wohnwagen die Gasprüfung nicht bestanden hat?
Das Ergebnis der Gasprüfung G607 hat keinen Einfluss auf das Erteilen der HU-Plakette.Es ist zu beachten, dass Teile u.s.w.
Jagstcamp-Widdern am 10 Mai 2025 16:14:21 hu relevant nur, wenn die gasanlage (heizung) bei der fahrt betrieben wird. --> Linkallesbleibtgut hartmut
andwein am 10 Mai 2025 20:01:47 audiquattro20v hat geschrieben:.....Im Juni muss ich zur Hauptuntersuchung, meine Gasprüfung ist dann genau noch ein Jahr gültig Muss die vorher neu gemacht werden oder langt das eine Jahr? Holger
Sie ist gültig für die HU und das genügt! Aber mit dem System hast du jedes Jahr eine Prüfung, also mach eine neue Gasprüf und dann fährst du nur alle 2 Jahre die Tour. meine Meinung, Andreas
macagi am 11 Mai 2025 09:24:30 Ich war letzte Woche beim TÜV und der Prüfer meinte dass ab Juni für Gasprüfung Halterhaftung bestehe. Das bedeutet dass du ein Ticket bekommen kannst wenn ungültig von der Polizei. Fies ist das.
Jagstcamp-Widdern am 11 Mai 2025 09:52:25 ein ticket kriegt man auch für falschparken - so what?
allesbleibtgut hartmut
deacheapa am 11 Mai 2025 11:10:48 macagi hat geschrieben:Ich war letzte Woche beim TÜV und der Prüfer meinte dass ab Juni für Gasprüfung Halterhaftung bestehe. Das bedeutet dass du ein Ticket bekommen kannst wenn ungültig von der Polizei. Fies ist das.
Das läuft dann ab wie bei abgelaufener HU im öffentl. Raum, bekommst Kosten dotierte Post von der Rennleitung mit Auflage der Abstellung und Nachweisführung dessen.
WomoToureu am 11 Mai 2025 12:06:13 Ich habe vor kurzem die Gasprüfung machen lassen, dort wurde u.a. die Heizung sorgfältig überprüft. Im Anschluß zur Dekra gefahren, dort wollte man das gelbe Prüfbuch sehen, da die Gasheizung während der Fahrt genutzt werden kann, sei diese Prüfungsrelevant. Im Link einige Beiträge vorher steht unter tÜV Nord: "Derzeit wird die Gasheizung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, wenn diese während der Fahrt genutzt werden kann". Da dies wohl bei fast allen so ist, sehe ich die Gasprüfung als HU relevant an, so wie es immer war.
HOfoe am 11 Mai 2025 15:00:34 Bei der Dekra in Göttingen habe ich die Auskunft beklommen, dass die Gasprüfung für die HU irrelevant wäre. Die Dekra wäre auch nicht für eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei fehlender Gasprüfung zuständig.
Ganzalleinunterhalter am 12 Mai 2025 10:08:03 Auch ich habe letzte Woche die HU (158€) und Gasprüfung (50 €) bei KÜS machen lassen. Hatte mich auch ausführlich mit dem Prüfer ( welcher selbst auch WoMo fährt) über das Thema Gasprüfung auseinandergesetzt. Auch er hat mir bestätigt, dass die Gasprüfung nicht mehr HU relevant sei, d.h. ich kann dort weiterhin die HU machen, ohne dass eine gültige Gasprüfung vorhanden sein muss oder parallel mit gemacht werden muss. In der Vergangenheit war ich immer im selben Ort bei der Niederlassung vom TÜV Rheinland, da diese aber vor Ort keine Gasprüfung durchführen können wurde mir auch von dort jetzt bestätigt, dass die Gasprüfung nicht mehr für die HU erforderlich sei und sie für das Wohnmobil nur die HU machen könnten. Ich hatte in der Vergangenheit immer die Gasprüfung ein Jahr unterschiedlich zur HU machen lassen, um dem Problem aus dem Weg zu gehen nach der alten Regelung, dass wegen nicht bestehen der Gasprüfung auch die HU nicht bestanden wäre, d.h. ich hatte bei den vergangenen HU Prüfungen immer noch 1 Jahr + mit der Gasprüfung.
Luppo am 12 Mai 2025 10:32:13 Ich war noch nie beim TÜV wegen der Gasprüfung. Die wird bei mir immer separat gemacht in der Werkstatt meines Vertrauens, da die befüllbare Flasche vom TÜV nicht akzeptiert wird. Nach neuer Lage hat HU und Gasprüfung überhaupt nichts miteinander zu tun. Der Verantwortliche muss sich selbst um die Fristen für die Prüfung kümmern.
Bergbewohner1 am 12 Mai 2025 17:10:08 Luppo hat geschrieben: da die befüllbare Flasche vom TÜV nicht akzeptiert wird. .
Was ist denn für eine Aussage :?: :?:
Luppo am 12 Mai 2025 17:33:17 Bergbewohner1 hat geschrieben:Was ist denn für eine Aussage :?: :?:
20g usw. Die netten Leute sind noch in den 2000er hängen geblieben.
andwein am 14 Mai 2025 12:47:06 Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:Auch ich habe letzte Woche die HU (158€) und Gasprüfung (50 €) bei KÜS machen lassen. ... Auch er hat mir bestätigt, dass die Gasprüfung nicht mehr HU relevant sei, d.h. ich kann dort weiterhin die HU machen, ohne dass eine gültige Gasprüfung vorhanden sein muss oder parallel mit gemacht werden muss.
Ja, es sind die Kleinigkeiten über die nie richtig gesprochen wird. In diesem Fall: Bei Fahrzeuge mit eingebautem Crash Schutzschalter und Seccumotion, also Fahrzeuge deren Gasanlage während der Fahrt betrieben werden kann. Hier darf der TÜV aufgrund der Fahrzeugsicherheit die Gasanlage auf Sicherheit überprüfen und die HU bei fehlender Prüfung duch Fachpersonal verweigern. Meiner Meinung nach gilt dies für 70% aller seit 2020 verkauften Fahrzeuge. Aber mann wird sehen wie die Prüforganisationen soche Definitionen ab Sept. 2025 in ihre Prüfregeln übernehmen. Im Augenblick sagt jeder Prüfer was anders. meine Erfahrung, Gruß Andreas
WomoToureu am 14 Mai 2025 17:41:01 andwein hat geschrieben:...Bei Fahrzeuge mit eingebautem Crash Schutzschalter und Seccumotion, also Fahrzeuge deren Gasanlage während der Fahrt betrieben werden kann. Hier darf der TÜV aufgrund der Fahrzeugsicherheit die Gasanlage auf Sicherheit überprüfen und die HU bei fehlender Prüfung duch Fachpersonal verweigern....Im Augenblick sagt jeder Prüfer was anders.
Das hatte ich ja ebenfalls bereits geschrieben, ohne das dies zur Kenntnis genommen wird. So ist jedoch die aktuelle Rechtslage.
andwein am 15 Mai 2025 11:41:55 WomoToureu hat geschrieben:......Das hatte ich ja ebenfalls bereits geschrieben, ohne das dies zur Kenntnis genommen wird. So ist jedoch die aktuelle Rechtslage.
Gaube ich dir! Hier schreiben erfüllt viele mit Freude, die Antworten werden meist nicht gelesen und die angebotenen Lösungsvorschläge schon gleich garnicht befolgt. Aber was solls, man probiert halt zu erklären und zu helfen Gruß Andreas
dieterk am 16 Mai 2025 10:04:16 Ich mache mir da von Anfang an gar keinen Kopf drum. Ich lasse immer die Gasprüfung mit der HU mitmachen, geht ja auch um die Sicherheit. Ob die nun unbedingt erforderlich ist oder nicht, oder vielleicht in gewissen Fällen dann doch, oder ein Prüfer es anders sieht, ist mir völlig wumpe. Ich lass die mitmachen und fertig, schon seit ich das Womo habe (auch vorher beim Wohnwagen habe ich gleich gehandelt). Ob das nun einen Fuffi dann alle zwei Jahre mehr kostet oder nicht, so what. Mein Womo verursacht im Jahr ca. 1500 Euronen Fixkosten, ohne das ich einen Kilometer fahre, da kommts auf die 25 Euronen mehr auch nicht an. Nur meine Meinung, sonst nix. Gruß Dieter
Lagerfeld am 17 Mai 2025 12:35:29 mowgli hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe sind dies 2 von einander unabhängige Prüfungen. Die beide jeweils 2 Jahre Gültigkeit haben.
Nö, bei mir nur 1 Jahr gültig.
Lagerfeld am 17 Mai 2025 12:41:48 Luppo hat geschrieben: . . . Nach neuer Lage hat HU und Gasprüfung überhaupt nichts miteinander zu tun.
So ist es.
andwein am 17 Mai 2025 18:46:39 Lagerfeld hat geschrieben:....Nö, bei mir nur 1 Jahr gültig.
Hast halt entweder ein vorheriges Mietfahrzeug oder ei9ne LKW Zulassung, älter als 7 Jahre. Ist es eine PKW Zusassung oder Womo Sonderfahrzeugsind es erst 3 Jahre und dann immer 2 Jahre Intervall Check das mal! Oderwaqr das einfach ein unpassender Einwurf zum Thema?? Gruß Andreas
morkon am 17 Mai 2025 18:58:59 Hallo,
ihr habt alle Recht und wieder nicht.
Ja... Die HU und Gasprüfung (nach G607) haben nichts miteinander zu tun.
Aber ab dem 19.Juni 2025 MUSS aber die Gasprüfung, um das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, vorhanden sein. (Dafür ist jeder selber verantwortlich).
Und... jetzt kommt die Rechtsprechung hier in Deutschland zum Tragen. Danach kann ein Prüfingenieur, verpflichtet sein, ein Fahrzeug, das nicht der jeweils gültigen StVZO entspricht (Das ist zB. dann der fall, wenn ab dem 19.06.2025 nach §60 die Gasprüfung G607 nicht vorliegt) die HU zu verweigern. Ansonsten kann er bei einem Vorfall zu Rechenschaft gezogen werden, da er ja im öffentlichen Auftrag arbeitet.
Das heißt im Umkehrschluss. Ein Prüfer, der es genau nimmt, kann die HU ohne gültige Gasprüfung verweigern.
Alles wird gut. :ja: Und einfach die Gasprüfung machen. Dann gibt es auch keine Probleme. (Ähm... nach dem 19.Juni evtl. auch mit der Rennleitung)
kamann am 17 Mai 2025 21:18:41 DA ich nicht mehr zu TÜV fahre war ich zur techn.Abnahme beim KÜS, die keine Gasabnahme machten. Um einen Werkstattermin für einen Gasprüfung zu umgehen habe ich die Gasprüfung bei der DEKRA machen lassen. Ein Auskunft über künftige Gasprüfung und Tankflaschen gab es leider nicht...... So long KH
Luppo am 17 Mai 2025 22:31:01 morkon hat geschrieben:Danach kann ein Prüfingenieur, verpflichtet sein, ein Fahrzeug, das nicht der jeweils gültigen StVZO entspricht (Das ist zB. dann der fall, wenn ab dem 19.06.2025 nach §60 die Gasprüfung G607 nicht vorliegt) die HU zu verweigern. Ansonsten kann er bei einem Vorfall zu Rechenschaft gezogen werden, da er ja im öffentlichen Auftrag arbeitet.
Das heißt im Umkehrschluss. Ein Prüfer, der es genau nimmt, kann die HU ohne gültige Gasprüfung verweigern.
Das mag so sein, im vorauseilenden Gehorsam sind wir einfach Weltmeister. Dennoch, beide Prüfungen haben miteinander nichts zu tun. Und natürlich haben beide Prüfungen innerhalb der Fristen stattzufinden. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrzeugeigentümers. Ohne Gasprüfung ist wie ohne TÜV, ohne TÜV ist wie ohne Gasprüfung. Entscheidend ist, wenn eine gültige Gasprüfung vorliegt, ist der Prüfer der HU raus. Und das ist nicht ganz unwichtig, Stichwort befüllbare Flaschen, 20 g usw.
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