Eine Frage zur Auf - bzw. Ablastung und dem Typenschildern eines Wohnmobiles beschäftigt mich derzeit.
Unsere Wohnmobile haben ja mindestens zwei Typenschilder, zum einen ein Typenschild des Aufbauherstellers, in der Regel Beifahrerseitig geklebt oder sonstwie gut lesbar angebracht und ein weiteres vom Fahrgestell / Fahrzeughersteller in der Regel im Motorraum angebracht.
Nun habe ich von zwei Prüforginisationen unterschiedliche Antworten erhalten, wie genau eine Umlastung abläuft.
Der eine sagt, das Typenschild am Fahrgestell also im Motorraum wird nicht geändert, darf nicht geändert werden. Lediglich das Typenschild des Aufbauherstelelrs muss geändert werden.
Der andere sagt beide müssen geändert werden.
Nebeninfo: Keine Einzelabnahme der Prüfstelle sondern EG-typ enehmigtes Fahrzeug ohne technische Änderung nach Paragraph 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Im Fahrzeugschein stehen danach beide Massen, zum einen die ursprüngliche, zusätzlich die Masse auf die geändert wurde d.h. die aktulle.
Sicherlich wurden bereits einige Wohnmobile Auf - oder Abgelastet und es gibt Erfahrungsberichte und vieleicht ein Thema über das es sich für "Umlaster" lohnt nachzudenken. Denn angeblich kann es bei einer Polizeikontrolle Ärger geben ( oder auch nicht )

