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Grundsätzlich zum Umlasten Thema Typenschilder


WomoToureu am 14 Mai 2025 17:52:33

Eine Frage zur Auf - bzw. Ablastung und dem Typenschildern eines Wohnmobiles beschäftigt mich derzeit.

Unsere Wohnmobile haben ja mindestens zwei Typenschilder, zum einen ein Typenschild des Aufbauherstellers, in der Regel Beifahrerseitig geklebt oder sonstwie gut lesbar angebracht und ein weiteres vom Fahrgestell / Fahrzeughersteller in der Regel im Motorraum angebracht.

Nun habe ich von zwei Prüforginisationen unterschiedliche Antworten erhalten, wie genau eine Umlastung abläuft.
Der eine sagt, das Typenschild am Fahrgestell also im Motorraum wird nicht geändert, darf nicht geändert werden. Lediglich das Typenschild des Aufbauherstelelrs muss geändert werden.

Der andere sagt beide müssen geändert werden.

Nebeninfo: Keine Einzelabnahme der Prüfstelle sondern EG-typ enehmigtes Fahrzeug ohne technische Änderung nach Paragraph 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Im Fahrzeugschein stehen danach beide Massen, zum einen die ursprüngliche, zusätzlich die Masse auf die geändert wurde d.h. die aktulle.
Sicherlich wurden bereits einige Wohnmobile Auf - oder Abgelastet und es gibt Erfahrungsberichte und vieleicht ein Thema über das es sich für "Umlaster" lohnt nachzudenken. Denn angeblich kann es bei einer Polizeikontrolle Ärger geben ( oder auch nicht )

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kamann am 14 Mai 2025 18:10:43

Hallo;
Ich habe ein ligth Fahrgestell und entsprechend hat FIAT vorn das Typenschild!
Der Aufbauhersteller hat das Womo mit 3850 kg hergestellt dieses Typenschild ist im Türrahmen.
Vor der Zulassung hat die Dekra das Womo auf 3495 kg abgelastet und hat ihr Schild daneben geklebt.
Also hab ich derer Schilder 3!!
Da der Tüv nie daran Anstand genommen hat da hab ich mal nachgefragt, die Antwort:
Für mich, uns zählt nur das vom Fahrgestellhersteller und die Fg.-Nummer!!
So long KH

UweHD am 14 Mai 2025 18:38:16

WomoToureu hat geschrieben: ...Der andere sagt beide müssen geändert werden....

Nein, das genietete Blechschild des Fahrgestell-Herstellers bleibt unverändert. Nur das Klebeschild des Aufbauherstellers wird verändert oder ersetzt.
(ich war gerade mit unserem Wohnmobil diesbezüglich beim TüV und das war die Antwort auf meine gleichlautende Frage)

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WomoToureu am 14 Mai 2025 19:19:17

kamann hat geschrieben:..Für mich, uns zählt nur das vom Fahrgestellhersteller und die Fg.-Nummer!!


Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Ja so ist es bei mir im Moment ebenfalls, scheint offenbar nicht klar geregelt zu sein und jeder "Sachverständige Prüfer" hält das wie er will.
Der geneingt Umlaster und pflichtbewusste Fahrzeugbesitzer schlackert bei den unterschiedlichen angeblichen Vorgaben nur mit Augen und Ohren. :? :cry:

UweHD hat geschrieben:Nein, das genietete Blechschild des Fahrgestell-Herstellers bleibt unverändert. Nur das Klebeschild des Aufbauherstellers wird verändert oder ersetzt.
(ich war gerade mit unserem Wohnmobil diesbezüglich beim TüV und das war die Antwort auf meine gleichlautende Frage)

Auch Dir vielen lieben Dank, ja von zwei Antworten, ist genau das die eine gewesen.
Leider sagte ein anderer dazugekommenen, nei ndas sei anders das Typenschild vorn müsse geändert werden, was sehr hohe Kosten bedeuten würde. Ich halte das für Quatsch suche belastbare Infos.

leverkusen3 am 14 Mai 2025 20:18:24

Hallo

Bei der Auflastung meines Autos ist vom TÜV nur das Klebeschild des Aufbauherstellers, rechts neben der Aufbautür, mit einem neuen Aufkleber für die höheren Gewichte überklebt worden.
Der besteht, genau wie der Alte, aus einem bedruckten Alufolien Aufkleber.

Das Schild im Motorraum blieb unverändert.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

Trouw am 14 Mai 2025 22:08:16

So wie bei Thomas war es bei uns auch. LMC, als Aufbauhersteller, lieferte das geänderte Typenschild, welches in der Treppe zum Aufbau über das bisherige Typenschild geklebt wurde. Sonst wurde nichts verändert.
Die DEKRA als Prüfstelle hat das so akzeptiert und auch für richtig befunden, das Straßenverkehrsamt hat die Eintragung im Fzg.-Schein ( ja, ich weiß, Zulassungsbesch....Teil....) vorgenommen.
Ich kann nur über die Vorgehensweise der Auflastung ohne technische Veränderung reden, alsao von 3500 kg auf 3850 kg.

kamann am 15 Mai 2025 11:23:16

Hallo;
Mit dem TÜV komme ich nie mehr in Kontakt!!!!
Mit KÜS bin ich hoch zufrieden, leider konnten die keine Gasprüfung machen und so mußte ich 2 x zur -Dekra weil der 1. Prüfer etwas schwerhörig war und nicht das Abschalten der Gaskocherventile hörte........
So long KH

pwglobe am 15 Mai 2025 11:32:27

Hallo, ich habe von 8,6t auf 7,49t abgelastet, das Typenschild am Fahrgestell wurde nicht geändert.
Das Typenschild des Herstellers des Wohnmobils (Phoenix) wurde geändert, ich habe dies beim Hersteller bestellt.
Im Fahrzeugschein steht ein entsprechender Vermerk, Ablastung ohne techn. Änderung.

DonWoMo am 15 Mai 2025 12:03:58

Bei mir klebt jetzt nach der Auflastung ein neues Typenschild neben dem Original Fiat Schild im Motorraum. Das Typenschild im Aufbau ist immer noch vorhanden.
Das macht scheinbar jeder wie er will.
Grüße Don

leverkusen3 am 15 Mai 2025 12:30:27

kamann hat geschrieben:Hallo;
Mit dem TÜV komme ich nie mehr in Kontakt!!!!
Mit KÜS bin ich hoch zufrieden, leider konnten die keine Gasprüfung machen und so mußte ich 2 x zur -Dekra weil der 1. Prüfer etwas schwerhörig war und nicht das Abschalten der Gaskocherventile hörte........
So long KH


Hallo

Das hängt von den Leuten vor Ort ab.
Bei GTÜ sollte ich Monate auf einen Termin mit dem Ingenieur warten, alles war sehr Schwierig.
Beim TÜV konnte ich den zuständigen Sachverständigen direkt sprechen, Der hat mir auch zeitnah einen Termin gegeben und die ganze Prozedur lief total flüssig.

mfg

Thomas

andwein am 16 Mai 2025 11:00:25

leverkusen3 hat geschrieben:.........Das hängt von den Leuten vor Ort ab. mfg Thomas

Ich frage mich jedesmal: Warum durch TÜV oder andere Prüforganisationen
Warum nicht direkt bei einem Heizungsinstallateur?
Gleicher Preis, keine "Ablehnung durch irgendwelche "Einwände allgemeine Fahrzeugsicherheit" etc.
Nur fragend, Andreas

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