Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage in Bezug auf die Fahrzeughöhe und Mauteinstufung, u.a. für die Anschaffung einer Mautbox.
Die meisten Mautboxen gibt es bis 3m Fahrzeughöhe neben dem zGG.
Für die Mauteinstufung/-Berechnung gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Bemessungsgrundlagen.
Die Anzahl der Achsen, das zulässige Gesamtgewicht (zGG), das tatsächliche Fahrzeuggewicht sowie die (reale) Fahrzeughöhe.
Drei der vier Punkte sind entweder ersichtlich, lassen sich aus den Papieren ablesen oder wiegen.
Aber in Bezug auf die reale Fahrzeughöhe konnte ich noch keine verbindliche Aussage finden.
Laut Service von Maut1 gibt es zur Grenze der Fahrzeughöhe von 3m noch 1,5% Toleranz, also bis real 3,05m kann die Box von Maut1 genutzt werden. Anbauteile, wie z.B. Dachklimaanlage oder Sat-Anlage zählen nicht dazu.
Und genau hier liegt mein Problem:
Ich habe faktisch ein 2-achsiges Wohnmobil mit 4t zGG.
Meine Alkoven-Dachhöhe beträgt gemessene 3,02m ohne Dachluke und 3,10m mit Dachluke (höchster Punkt auf dem Alkoven).
Ob die Dachluke auch als Anbauteil gewertet wird und für die Mautbemessung mit zur Fahrzeughöhe gehört oder nicht, konnte ich bisher noch nicht zweifelsfrei ermitteln. Auch nicht, ob dies in allen Ländern gleich gewertet wird.
Kann mir dazu jemand eine fundierte Information geben?

