Hallo,
das Problem ist gelöst, die fehlenden Eintragungen im Kfz-Schein bei O.1 und O.2 sind berichtigt.
- Der einzig richtige Ansprechpartner ist die örtliche Zulassungsstelle.
- Vorzulegen sind die EG-Übereinstimmungserkärung des jeweiligen Aufbauherstellers sowie der vorhandene Kfz-Schein.
Die Änderung mit Ausgabe eines neuen Kfz-Scheins erfolgt in wenigen Minuten. Kosten sind zumindest bei mir keine entstanden.
Grüße
Leo

