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LMC 643 Citroen Jumper wieviel darf ein Anhänger wiegen? 1, 2


leo46 am 22 Jul 2025 15:07:20

Hallo,
mein Plan ist, bei längeren Touren einen Anhänger mitzuführen. Ein Blick in den Kfz-Schein zeigte etwas Seltsames: Es ist kein mögliches Anhängergewicht eingetragen.
Bei O1 und O2 ist nur ein Strich (siehe Bild).

lmc schein forum.jpg


Das Fahrzeug wurde mit Goldschmitt-Komponenten von 3500 kg auf 4000 kg aufgelastet. Die am Fahrzeug befindlichen Aufkleber zeigen die zulässigen Gewichte vor und nach der Auflastung.
Vorher waren das 3500 kg zul. Gesamtgewicht und 5500 kg zulässige Gesamtmasse, also 2000 kg Anhängergewicht.
Nachher waren das 4000 kg zul. Gesamtgewicht und keine zulässige Gesamtmasse, also auch kein Anhängergewicht.

Aufkleber original+Goldschmitt.jpg


Nach meiner Auffassung wurde nach der Auflastung einfach vergessen, die zulässige Gesamtmasse von weiterhin 5500 kg einzutragen. Das Anhängergewicht hätte dann bei 1500 kg sein müssen.

Meine Frage in die Runde ist: Wie komme ich zu einer korrekten Eintragung im Fahrzeugschein?
Als erstes zu einem TÜV, Dekra etc. oder besser erst zur zuständigen Zulassungsstelle?

Grüße
Leo

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battman am 22 Jul 2025 15:40:10

Ich denke mal, daß das die Zulassungsstelle machen muß .

Schwimmbutz am 22 Jul 2025 15:51:47

Nach meiner Erfahrung macht die Zulassungstelle nichts, was ihr nicht als TÜV-Dokument (z.B. Gutachten, etc.) vorliegt. Der Sachbearbeiter dort kann ja nicht wissen, ob nicht vielleicht mit der Auflastung des Zugfahrzeugs eine Anhängelast verschwindet. Für so etwas sind die nicht ausgebildet. Die tippen im Grunde nur ab.

Also, erstmal bei Goldschmitt anfragen. Dann ggf. zum TÜV/Dekra.

Bei unserem LMC wurde nach der Auflastung von 3,5t auf 4t ein "Gesamtzuggewicht" von 5,5t eingetragen.
Sprich: Ist das Womo z.B. nur 3,5t schwer, darf ich 2t anhängen. Ist es 3,8t schwer dann darf ich 1,2t anhängen, usw.

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mv4 am 22 Jul 2025 15:53:36

steht den in dem Auflastgutachten von den Gold jungs eine Anhängelast ?

wenn nein haben die das verpennt diese zu ändern ...auf 1500kg gebremst

leo46 am 22 Jul 2025 16:58:58

Hallo, danke für die Unterstützung.
Eine Anfrage an Goldschmitt war nicht sehr ergiebig. Hier die Anwort:

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
An der Anhängelast können wir leider nichts ändern. Bitte wenden Sie sich hier an ein Prüfinstitut oder an die Zulassungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen

Nachdem Goldschmitt hauptverantwortlich für das Problem ist, finde ich eine solche Antwort nicht sehr kundenfreundlich.
Die ganze Auflastaktion war nicht gerade besonders preiswert. Da könnten sich die Goldschmitts ein bisschen mehr anstrengen.

Ich versuche es als erstes über den TÜV, der ist hier am Ort, und dann über die Zulassungsstelle. Mal sehen, ob das ohne weitere Kosten abgeht.

Viele Grüße
Leo

Pechvogel am 22 Jul 2025 17:50:43

Eigentlich müsste das ein Fehler des "TÜV" ( oder wer das Abnahme-Gutachten zur LuFe erstellt hat ) sein.
DIE hätten in ihrem Gutachten auch die Anhängelast mit aufnehmen müssen.
Goldschmitt ist da genauso raus wie das Strassenverkehramt selber auch.

Übrigens hat die Anhängelast NICHTS mit dem Gesamtzuggewicht zu tun! :eek:
Die Anhängelast dürfte bei Deinem Womo durchaus bei 2.000kg liegen.
Allerdings grenzt das Zuggesamtgewicht die tatsächlich nutzbare Anhängelast u.U. ein.
Daher drauf achten dass die Anhängelast evtl. mit 2.000kg eingetragen wird!!



Grüße
Dirk

mv4 am 22 Jul 2025 18:57:31

Einfach sich mal an die bestehenden Vorschriften halten...und nicht ständig irgendwelches Zeug von sich geben ...was andere nur verunsichert weil es falsch ist.

Ratgeber: Was sind die Auswirkungen einer Auflastung am Wohnmobil? --> Link

Goldig hat ihre eigenen Ingenieure die schreiben ihre Gutachten selber...und dieser schreibt rein was im Auftrag steht..,wenn da nix von Eintragung einer Anhängelast steht...dann macht er das in der Regel auch nicht. Auch wenn diese vorher in den Papieren war. Die Frage ist....stand da was vorher in den Papieren? AHK wirst du ja keine verbaut haben....dann hätte er sie eintragen müssen!!

BossHogg am 23 Jul 2025 06:34:09

Servus,
ja das Anhängergewicht muß nach unten korrigiert werden!
Hat mit dem D Wert und deren Berechnungsformel (des Kupplungssystems) zu tun.

leo46 am 26 Jul 2025 13:15:53

Hallo,
kurzer Zwischenbericht: Anfragen an TÜV und Zulassungsstelle laufen.
Bisher keine Rückmeldung.

Ich gebe Bescheid, wenn das Problem gelöst ist.

Grüße
Leo

thomker am 29 Jul 2025 18:45:45

Schau mal in die COC. Da steht das zulässige Zuggesamtgewicht drin. Daran ändert auch eine Auflastung des Zugfahrzeugs nichts, sprich: bei 5,5T ist das Anhängegewicht um die Auflastung zu reduzieren, also noch 1,5T Anhängelast.

Hier geht es dann aber um die realen Gewichte. Heißt, Wenn Du trotz Auflastung nur echte 3,5T mit dem Zugfahrzeug bewegst, kannste auch noch 2T dranhängen.

Gruß
Thomas

mv4 am 29 Jul 2025 19:05:21

Sorry Thomas, aber das ist Quatsch...es wäre schön so....ist es aber nicht. Der Gesetzgeber geht immer vom max. Zulässigen Fahrzeuggewicht aus.

Sonst könnte ich ja auch bei zb. 3t Fahrzeuggewicht (bei 3,5tZulassung)...2,5t Anhängen...macht zusammen die 5,5t Gesamt Zuggewicht...es sind aber nur 2t zulässig.

Pechvogel am 29 Jul 2025 20:43:03

Nur weil man Falsches gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt wird es dadurch nicht richtiger:
z.B. --> Link



Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 29 Jul 2025 20:55:05

ich kann mit der transenliste nix anfangen, aber bisher dachte ich, im anhängerbetrieb zählen die tatsächlichen (und nicht theoretischen) lasten... :roll:

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 29 Jul 2025 21:28:29

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich kann mit der transenliste nix anfangen…

Dann nimm aus der Liste z.B. den L2H2 mit zulässigem Gesamtgewicht von 3.500kg.
Der darf, je nach Ausstattung, einen Anhänger ziehen der maximal 2.750 bzw 2.800kg wiegen darf.
ABER: das Gesamtzuggewicht, also das was der Transit mit Anhänger zusammen maximal wiegen darf, beträgt, je nach Ausstattung „nur“ 5.500kg bis 6.000kg. ( statt theoretisch 3.500 + 2800 = 6.300 ).

D.h. es gibt zwar die drei Gewichte z.Gesamtgewicht, Anhängelast und z. GesamtZUGgewicht, aber
1. kann man u.U. nur zwei dieser Gewichte ( legal ) gleichzeitig ausnutzen und
2. kann man.NICHT pauschal davon ausgehen dass das zulässige Gesamtzuggewicht der Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht plus dem zulässigen Anhängegewicht ist.



Grüße
Dirk

Pechvogel am 29 Jul 2025 21:57:17

Pechvogel hat geschrieben:1. kann man u.U. nur zwei dieser Gewichte ( legal ) gleichzeitig ausnutzen

Sorry, falsch. Und nicht nur falsch ausgedrückt. :D
Man kann nur das zulässige Gesamtgewicht und das zulässige GesamtZUGgewicht ausreizen ( dabei aber NICHT die zulässige maximale Anhängelast )
oder aber
die zulässige maximale Anhängelast und das zulässige GesamtZUGgewicht ( ohne das zulässige Gesamtgewicht! ).



Grüße
Dirk

thomker am 30 Jul 2025 09:35:09

mv4 hat geschrieben:Sorry Thomas, aber das ist Quatsch...es wäre schön so....ist es aber nicht.

Na wenn du meinst...kann sich ja jeder selbst informieren, so wie ich.
Ich musste mal einen 3,5T Anhänger mit PKW (der nur 1,5T ziehen darf) transportieren. Erkundigt, Ergebnis: wenn der effektiv nicht mehr als 1,5T wiegt, kannste den hinziehen, wo du willst...

Also überprüfe gerne meinen Quatsch.

Gruß
Thomas

thomker am 30 Jul 2025 09:37:46

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich kann mit der transenliste nix anfangen, aber bisher dachte ich, im anhängerbetrieb zählen die tatsächlichen (und nicht theoretischen) lasten... :roll:

allesbleibtgut
hartmut

...kannste auch weiterhin denken, ist korrekt

mv4 am 30 Jul 2025 11:11:16

thomker hat geschrieben:
Ich musste mal einen 3,5T Anhänger mit PKW (der nur 1,5T ziehen darf) transportieren. Erkundigt, Ergebnis: wenn der effektiv nicht mehr als 1,5T wiegt, kannste den hinziehen, wo du willst...

Also überprüfe gerne meinen Quatsch.

Gruß
Thomas


das ist ja so auch richtig...aber nicht so wie du im ersten Beispiel gemeint hast...

"thomker.... Schau mal in die COC. Da steht das zulässige Zuggesamtgewicht drin. Daran ändert auch eine Auflastung des Zugfahrzeugs nichts, sprich: bei 5,5T ist das Anhängegewicht um die Auflastung zu reduzieren, also noch 1,5T Anhängelast.

Hier geht es dann aber um die realen Gewichte. Heißt, Wenn Du trotz Auflastung nur echte 3,5T mit dem Zugfahrzeug bewegst, kannste auch noch 2T dranhängen."

zwischen beiden Aussagen liegen Welten

thomker am 30 Jul 2025 11:18:15

Stimmt, sind 2 verschiedene Dinge, trotzdem überprüfe gerne mein erstes Beispiel...beim zulässigen Gespanngesamtgewicht geht's immer um die real bewegte Masse.

Bißchen komplex das ganze...

Jagstcamp-Widdern am 30 Jul 2025 11:25:23

ebent:
wenn ich meinen sprinter auslade (geraffel raus) komme ich auf 3,1t, die eingetragene anhängelast sind 2,5t, zuggesamtgewicht 5,5 t.
ich hänge 2,4 (manchmal auch 2,5 :oops: ) dran (trailer mit auto drauf) und bilde mir ein, das sei legal... :ja:

allesbleibtgut
hartmut

thomker am 30 Jul 2025 11:29:56

Hier mal meine Konfiguration:
Fahrzeug 4,5T
AHK technisch zugelassen 2T
Zuggesamtgewicht 6T

Wenn ich also vorne 4,5T habe, darf ich noch 1,5T dranhängen.
Wenn ich vorne nur 4T habe, darf ich 2T dranhängen.

Wenn ich vorne auf 4,8T auflaste und diese auch nutze, darf ich noch 1,2T dranhängen.

Wenn ich vorne nur 3,5T habe, darf ich trotzdem nur 2T dranhängen, weil AHK nur bis 2T zugelassen

mv4 am 30 Jul 2025 14:56:57

thomker hat geschrieben:
Wenn ich also vorne 4,5T habe, darf ich noch 1,5T dranhängen.
Wenn ich vorne nur 4T habe, darf ich 2T dranhängen.

Wenn ich vorne auf 4,8T auflaste und diese auch nutze, darf ich noch 1,2T dranhängen.

Wenn ich vorne nur 3,5T habe, darf ich trotzdem nur 2T dranhängen, weil AHK nur bis 2T zugelassen




ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei...

wieviel du Anhängen darfst bestimmt die eingetragene Anhängelast...das tatsächliche Gewicht vom Zugfahrzeug ob nur genau 4,5t oder 500kg weniger spielt da keine Rolle...weil das kann keiner genau kennen (außer er fährt auf eine Waage)
Die Rennleitung schaut in deinen Papiere...wenn da nur 1,5t stehen dann ist das für die das Maß der Dinge. Das max. Gesamtzuggewicht spielt in dem Fall keine Rolle

und die erhöht sich nicht wenn du zb. statt mit 4,8t (max 1,2t anhängelast) , nur mit 4 tonnen (mit eingetragenen 4,8T ) unterwegs bist.

Jagstcamp-Widdern am 30 Jul 2025 16:34:36

jein:
es geht um die eingetragene maxlast des anhängers UND um die tatsächliche.
es geht um das eingetragebe maxgewicht des zugfahrzeugs UND um das tatsächliche.
es geht um das eingetragene maxzuggewicht und um das tatsächliche .
es geht um die eingetragene anhängelast und um die tatsächliche.

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 30 Jul 2025 17:27:09

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:.. es geht um die eingetragene... UND um die tatsächliche...

Eigentlich darf doch nur die tatsächliche Last / das Gewicht die eingetragene nicht überschreiten.

Daher darf man mit z.B. einem Golf auch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t ziehen, WENN das tatsächliche Gewicht des Anhängers unter der zulässigen Anhängelast des Golfs liegt und WENN das zulässige GesamtZUGgewicht nicht überschritten wird.

Es gibt dann zwar noch ein paar "Besonderheiten" im Hinbblick auf Führerschein, Überholverbote und Co. aber die stehen auf einem anderen Blatt.



Grüße
Dirk

mv4 am 30 Jul 2025 19:53:45

natürlich kann man auch einen 3,5t Anhänger der als Leergewicht 750kg hat ...leer an ein Auto (1,5 t leergewicht...mit max anhängelast 750kg) anhängen und legal fahren...nur eben nix aufladen

wenn ich jetzt das Auto leer räume ...Sitze raus das er 250kg leichter wird...dann kann ich trotzdem nur 750kg anhängen ..das ist nunmal so

aber das sind Spitzfindigkeiten

alles nur Beispiele fernab der Realität

die Rennleitung hat das leergewicht vom Anhänger aus den Papieren...die Anhängelast vom Zugfahrzeug...und das Gewicht von der Ladung wird entweder gewogen oder du kannst es nachweisen

da interessiert das zulässige Gesamtzuggewicht wenig...das ist nur ein technischer Wert aus dem sich die max Anhängelast ergibt...die sich wiederum aus dem zugelassen Gewicht vom Zugfahrzeug ergibt. (und nicht aus dem momentanen Gewicht.)

mowgli am 30 Jul 2025 22:46:35

Sind nicht nur spitzfinndigkeiten. Ich wollte einen Auto Transport Anhänger mieten. Zum abholen haben wir den PKW meiner Freundin genommen, der eine Ahk hat mit ausreichender gesammt last für unbeladenen Anhänger. Der Vermieter wollte uns aber den Auto Transport Anhänger erst nicht mitgeben. Erst nachdem ich ihm versichert habe, ihn mit meinem Womo (2000kg Anhänger last) zu nutzen konnten wir ihn mitnehmen.

Pechvogel am 30 Jul 2025 23:29:53

mv4 hat geschrieben:…da interessiert das zulässige Gesamtzuggewicht wenig...das ist nur ein technischer Wert aus dem sich die max Anhängelast ergibt...

Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtzuggewichtes ( bzw zulässigem Gewicht der Fahrzeugkombination ) wird genauso geahndet wie eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.
Das geht u.U. auch bis zu Punkten in Flensburg und führt evtl. auch zu Fahrverboten.



Grüße
Dirk

mv4 am 31 Jul 2025 06:18:07

...Dirk...das dürfte allen bekannt sein...

wenn man es schafft das zuGG zu überschreiten...hat man logischerweise auch schon entweder eine oder beide Grenzen überschritten aus dem sich das zuGG zusammensetzt.

mich würde aber lieber interessieren ob der TE seine Anhängelast wieder eingetragen bekommt ...und in welcher Höhe.

Pechvogel am 31 Jul 2025 06:42:06

mv4 hat geschrieben:...wenn man es schafft das zuGG zu überschreiten...hat man logischerweise auch schon entweder eine oder beide Grenzen überschritten aus dem sich das zuGG zusammensetzt…

Wenn Du mit „zuGG“ das zulässige GesamtZUGgewicht meinst dann muss das nicht sein.
Man durchaus das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs eingehalten haben und auch die maximal zulässige Anhängelast eingehalten haben und hat trotzdem das GesamtZUGgewicht überschritten.



Grüße
Dirk

mv4 am 31 Jul 2025 08:11:49

wie soll das gehen?

Pechvogel am 31 Jul 2025 08:23:42

Wenn man nochmal das von mir verlinkte Beispiel mit dem Ford Transit weiter oben betrachtet:
- der Transit hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500kg
- die maximal zulässige Anhängelast beträgt 2.800kg
- das zulässige und auch eingetragene GesamtZUGgewicht beträgt aber nur 5.500kg

Wenn man also das Fahrzeug, im Rahmen des erlaubten, auf 3.500kg vollgeladen hat und noch einen Anhänger mit 2.800kg anhängt dann wiegt der Zug / die sog. Fahrzeugkombination 6.300kg.
Da aber nur 5.500kg an GesamtZUGgewicht erlaubt sind, hätte man dieses um 800kg und damit um mehr als 10% überschritten.
Dabei bewegt man sich im Bereich eines Bußgeldes. Ab 20% bekommt man auch ein Pünktchen.



Grüße
Dirk

UweHD am 31 Jul 2025 08:34:33

Pechvogel hat geschrieben:Man durchaus das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs eingehalten haben und auch die maximal zulässige Anhängelast eingehalten haben und hat trotzdem das GesamtZUGgewicht überschritten.

Nein, denn der Fahrzeughersteller, der die Anhängelast für das Fahrzeug im CoC festlegt, legt bei der Festlegung der Anhängelast das Zug-Gesamtgewicht automatisch mit fest. Es ist die Summe aus zGG und zulässiger Anhängelast.

Beispiel: Unser Adria Coral ist aufgebaut auf einem Jumper mit Heavy-Chassis.
Im CoC des Jumper stehen:
* zGG 4.005kg
* Anhängelast 2.500kg
* Zug-GG: 6.005kg

Hier kann man sehen, dass zGG und zulässige Anhängelast exakt das Zug-GG ergeben.

Adria hat daraus in seinem CoC gemacht:
* zGG 3.500kg
* Anhängelast: 2.000
* Zug-GG: 5.500kg

Hier ist das Zug-GG ebenfalls die Summe aus zGG und maximaler Anhängelast. Macht ja auch Sinn.
Gründe für die geringere Anhängelast ggü. dem Serien-Jumper sind vermutlich der erheblich längere Hecküberstand und damit andere Hebelarme der AHK auf das Chassis. Auch könnte es sein, dass man dem verlängerten Heckrahmen nicht soviel Last zutraut.

Campertobi am 31 Jul 2025 08:36:52

Könnte ja sein daß der Hersteller ein Zuggesamtgewicht angiebt das kleiner ist als die Summe des zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus max. Anhängelast.

Bsp. Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist 2500kg
max Anhängelast ist 1500kg
max. zulässiges Zuggesamtgewicht aber nur 3800kg (nicht die rechnerischen 4000kg)


Ergebnis! Wenn du die Anhängelast ausreizen willst darf das Zugfahrzeug nicht mehr ganz vollgeladen werden.

So könnte ich mir das vorstellen

Campertobi am 31 Jul 2025 08:38:32

Oh, zeitnah doppelte Antwort. Da war ich beim schreiben zu langsam.

Pechvogel am 31 Jul 2025 08:49:47

Campertobi hat geschrieben:...Ergebnis! Wenn du die Anhängelast ausreizen willst darf das Zugfahrzeug nicht mehr ganz vollgeladen werden...

Eben!
Denn das Fahrzeug muß mit dem Gesamtgewicht des Zuges ja auch zurechtkommen.
Darum werden ja teilweise geringere Zuggewichte eingetragen!

Und das Beispiel oben von dem Transit zeigt doch ganz deutlich dass das erlaubte GesamtZUGgewicht nicht unbedingt die Summe aus Gesamtgewicht und Anhängelast sein muss.



Grüße
Dirk

Pechvogel am 31 Jul 2025 08:59:51

UweHD hat geschrieben:Nein, denn der Fahrzeughersteller, der die Anhängelast für das Fahrzeug im CoC festlegt, legt bei der Festlegung der Anhängelast das Zug-Gesamtgewicht automatisch mit fest. Es ist die Summe aus zGG und zulässiger Anhängelast.

..Unser Adria Coral ist aufgebaut auf einem Jumper mit Heavy-Chassis.

* zGG 4.005kg
* Anhängelast 2.500kg
* Zug-GG: 6.005kg

Finde den Fehler!



Grüße
Dirk

UweHD am 31 Jul 2025 09:03:44

Pechvogel hat geschrieben: ...Finde den Fehler!...

Achgott, ein Tippfehler meinerseits... :-o
Da steht natürlich 6.505kg im CoC

Campertobi am 31 Jul 2025 09:05:48

Es sei vielleicht noch erwähnt daß der limitierende Faktor auch die Anhängerkupplung sein kann.

Mein Ducato 3500kg zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast 2500kg, Zuggesamtgewicht lt. Capron ist 6000kg ABER Anhängerkupplung nur zugelassene Anhängelast 2000kg! Also ist bei 5500kg Schluß. Für mich nicht schlimm. Für über 5500kg würde ich eh eine andere Fahrzeugkombination wählen.

mv4 am 31 Jul 2025 10:32:03

Pechvogel hat geschrieben:Wenn man nochmal das von mir verlinkte Beispiel mit dem Ford Transit weiter oben betrachtet:
- der Transit hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500kg
- die maximal zulässige Anhängelast beträgt 2.800kg
- das zulässige und auch eingetragene GesamtZUGgewicht beträgt aber nur 5.500kg
Grüße
Dirk


wenn das so in den Papieren steht ...dann ist dort ein Fehler passiert...entweder das zuGG zu niedrig eingetragen oder (das wahrscheinliche) die Anhängelast zu hoch eingetragen (es hätten nur 2000kg sein dürfen)

edit ..aber ich lese...du hast den Fehler schon gefunden

Pechvogel am 31 Jul 2025 10:58:48

mv4 hat geschrieben:wenn das so in den Papieren steht ...dann ist dort ein Fehler passiert...entweder das zuGG zu niedrig eingetragen oder (das wahrscheinliche) die Anhängelast zu hoch eingetragen (es hätten nur 2000kg sein dürfen)

edit ..aber ich lese...du hast den Fehler schon gefunden

Falsch gelesen. :D
Der Fehler war in einem anderen Beitrag von jemand anderem.

Und das ist oben bei dem Beispiel von Ford kein Fehler sondern es steht da ja auch ganz klar in den Verkaufsunterlagen / technischen Daten die Ford rausgibt.

Das ist aber nicht nur bei Ford so:
Der Ducato Light in der 3,5t-Ausführung darf in der Regel einen 2t-Anhänger ziehen. Da kommt das mit den 5,5t zulässigem Gesamtzuggewicht auch hin.
Lastet man dann, mit z.B. einer Zusatzluftfeder von Goldschmitt, auf wird das zulässige Gesamtgewicht, laut "Goldschmitt-Gutachten", auf 3,85t ( oder u.U. auch 4t ) erhöht.
Die Anhängelast bleibt bei 2t und das GesamtZUGgewicht bleibt bei 5,5t. ( Ich hab´ Goldschmitt-Auflast-Gutachten für zig Womos hier )
D.h. man darf entweder das Womo "voll packen" ODER den Anhänger. Wenn beides bis zu ihren zulässigen Gewichten beladen würde, wäre das zGZg. überschritten.
Kannst Du auch z.B. hier --> Link nochmal querlesen.

Und das ist nicht nur bei unseren Womos so sondern auch zig PKWs haben serienmäßig ein GesamtZUGgewicht eingetragen das es nicht erlaubt gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht UND die zulässige Anhängelast auszunutzen.



Grüße
Dirk

hampshire am 31 Jul 2025 11:16:02

leo46 hat geschrieben:Ich gebe Bescheid, wenn das Problem gelöst ist.

Danke.

Auch F2 (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugzuges) sollte mit geändert werden. Der hat auf Deinem Schein denselben Wert wie F1 Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs). Wenn nur O1 und O2 geändert werden und F2 bei 4000 bleibt, hast Du nicht viel gewonnen.

UweHD am 31 Jul 2025 14:38:48

Pechvogel hat geschrieben: ...nicht nur bei unseren Womos so sondern auch zig PKWs haben serienmäßig ein GesamtZUGgewicht eingetragen das es nicht erlaubt gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht UND die zulässige Anhängelast auszunutzen.

Nach etwas Recherche scheint das in der Tat so zu sein. Du hattest Recht, diesen Sonderfall gibt es in der Tat.
Das war mir bislang nicht bekannt.

thomker am 31 Jul 2025 16:12:27

Pechvogel hat geschrieben:Und das ist nicht nur bei unseren Womos so sondern auch zig PKWs haben serienmäßig ein GesamtZUGgewicht eingetragen das es nicht erlaubt gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht UND die zulässige Anhängelast auszunutzen.

Danke Dirk,
Das erklärt es kurz und knapp besser, als mein geschreibsel...
Jetzt müssen wir nur noch MV4 überreden...

... und wenn ich jetzt noch behaupte, dass man die echte Stützlast von der echten Anhängerlast abziehen darf, wird's noch viel schlimmer...
Gruß
Thomas

UweHD am 31 Jul 2025 16:24:55

thomker hat geschrieben:.. und wenn ich jetzt noch behaupte, dass man die echte Stützlast von der echten Anhängerlast abziehen darf, wird's noch viel schlimmer...

Und wenn du dann noch behauptest, dass diese Stützlast zum Gewicht des Zugfahrzeugs dazu berechnet wird, dann wird es hier wirklich wild :D

(Spässle... das ist natürlich korrekt)

Pechvogel am 31 Jul 2025 16:27:56

thomker hat geschrieben:... und wenn ich jetzt noch behaupte, dass man die echte Stützlast von der echten Anhängerlast abziehen darf, wird's noch viel schlimmer...

:gruebel: Das dann aber widerum nur bei dem Anhänger. Und bei dem ziehenden Fahrzeug wird die reale Stützlast zum Gesamtgewicht addiert... :gruebel:

:mrgreen: :mrgreen:



Grüße
Dirk

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