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Vandalismusschaden - und nun?


adrian100 am 15 Sep 2025 12:22:35

Hallo,

Unser 5 Jahre alter Kastenwagen wurde gestern übelst zugerichtet. Der Wagen war ordnungsgemäß abgestellt in unserem kleinen Dorf, normalerweise steht er immer in unserer Einfahrt, diesmal nicht,da wir eine Ladung Holz bekommen haben.
Wir haben ihn extra so abgestellt, dass sich keiner gestört fühlen konnte.....
Gestern mittag dann die Bescherung gesehen. Die gesamte Beifahrerseite ist tief verkratzt worden, genauso das Fenster der Schiebetüre und auch die Hecktüre.
Fotos habe ich gemacht und dann Anzeige bei der Polizei. Der Versicherung den Schaden telefonisch angezeigt.
Wir sind Vollkasko versichert. Heute kam von der Krawag eine Mail, wir sollten Fotos und einen Kostenvoranschlag einreichen.
Ist für uns völliges Neuland, also die Krawag angerufen, ob ich jetzt die verschiedenen Kostenvoranschläge selber erstellen lassen soll, oder ob ich einen Gutachter beauftragen soll.
Der Sachbearbeiter meinte, der Gutachter würde von der Versicherung bestellt, die Firma Carexpert.
Ok, soweit....aber wenn man mal nach Carexpert googelt, ist es mit der Unabhängigkeit von Carexpert nicht wirklich gut gestellt.

Ich will da keinen Profit aus der Sache schlagen, aber auch nicht drauf zahlen, es ist mir ohnehin klar, dass ich die Selbstbeiligung zahlen muss und in der Prämie steigen werde.

Gibt es Tipps, wie ich mich am besten verhalten soll.

Danke5

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BadHunter am 15 Sep 2025 12:40:45

Ich würde schlichtweg zu einem guten Lackierbetrieb in der Nähe fahren und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Wenn der was kosten soll, dann der Versicherung kurz Bescheid geben, normalerweise übernehmen die auch diese Kosten.
Warum ein Gutachter?

Ich habe über 20 Jahre im Versicherungsaussendienst gearbeitet, solche Sachen, vor Allem ohne Beteiligung einer gegnerischen Versicherung, kann man problemlos selbst abwickeln: Kostenvoranschlag einholen, wenn man möchte vielleicht auch noch einen Zweiten, wenn man sich selbst absichern möchte, dann einreichen und den Schaden beheben lassen.

Wenn die Versicherung dann ein Gutachten erstellen lassen möchte kann sie das gern machen. Solche Gutachter müssen unabhängig begutachten, arbeiten normalerweise ja nicht nur mit einer Versicherung zusammen sondern mit etlichen, und auch für private Auftraggeber.

mv4 am 15 Sep 2025 13:03:16

natürlich beauftragt die Versicherung einen Gutachter...der Schaden ist immerhin sicher im 4 stelligen Bereich.. die Versicherung möchte ja auch nicht übern Tisch gezogen werden... (das ist nicht auf dem TE bezogen)

...erst mal noch mein Mitgefühl...und das auf dem Dorf..wo eigentlich jeder jeden kennt.

du fährst zu einer guten Lackierei...und lässt dir einen Kostenvorschlag machen...für die Lackierarbeiten. Glas werden die ja sicher nicht machen...also noch in eine Glasbude oder Werkstatt.

Von Versicherung würde ich erstmal nix erzählen.. meistens werden dann die Preise verdoppelt, wenn die das vorher schon wissen das das eine Versicherung übernimmt. Das kannst du nach dem Kostenvorschlag immer noch kundtun.

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Trollo am 15 Sep 2025 13:27:11

Moin

Ich würde den Schaden an die Werkstatt abtreten, sodass sie direkt mit der Versicherung abrechnen.
Habe ich mehrfach problemlos gemacht. Eine Unterschrift und die Werkstatt klärt alles mit der Versicherung.

Gruß
Michael

Tinduck am 15 Sep 2025 13:29:21

Einen eigenen KVA würde ich auf jeden Fall machen lassen, damit man das Gutachten der Versicherung einordnen kann.

bis denn,

Uwe

hampshire am 15 Sep 2025 14:03:03

Trollo hat geschrieben:Ich würde den Schaden an die Werkstatt abtreten, sodass sie direkt mit der Versicherung abrechnen.
Habe ich mehrfach problemlos gemacht. Eine Unterschrift und die Werkstatt klärt alles mit der Versicherung.

Das wäre auch meine Wahl.
Das Fahrzeug wird repariert und die Finanzen klären Versicherung und Betrieb routiniert miteinander.

mithrandir am 15 Sep 2025 15:13:48

Tinduck hat geschrieben:Einen eigenen KVA würde ich auf jeden Fall machen lassen, damit man das Gutachten der Versicherung einordnen kann.

Es ist halt die Frage, wer den zusätzlichen KVA/Gutachter bezahlt. Die Versicherung bestimmt nicht.
Der von der Versicherung bestellte Gutachter ist mit Sicherheit in offizieller Sachverständiger. Der wird ein Gutachten machen, das passt und an das sich die Werkstatt auch halten muss. Wenn es da Gemauschel gäbe, hätten wir dazu hier im Forum schon viel mehr Beiträge. Die Versicherung hat doch auch nix davon, wenn sie Schmuh betreibt, das erhöht am ENde nur den Aufwand.
Warte doch das Gutachten ab, damit gehst du zu einer Werkstatt, du trittst den schaden ab und dann wird es repariert.
Warum muss man es sich den schwerer machen als es ist.
Ich hatte solche Themen auch schon, es gab nie Ärger.

altenrather am 15 Sep 2025 15:38:39

Also am PKW hatten wir auch einmal einen Schaden.
Nach Rücksprache mit der Versicherung durfte ich selber einen Gutachter beauftragen.
Kurz nach Einreichung des Gutachtens schickte mir die Versicherung seinen eigenen Gutachter heraus, weil der Schaden ihnen zu hoch vorkam.
Der zweite Gutachter stellte dann weitere Bauteile der Versicherung in Rechnung, insgesamt fast 500 Euro also mehr….
Daher würde ich behaupten, man darf nicht immer das Negative sehen.
Selbst wenn ein Gutachter etwas falsch berechnet, bei einer Abtretungserklärung mit einer WS ist bestimmt niemand auf den Kosten sitzen geblieben, schätze ich mal….

kunibertk am 15 Sep 2025 15:57:46

Uns hatte die Kravag - nach einem Unfallschaden - über einen Dienstleister (Riparo) zwei Lackierereien vorgeschlagen, die nur PKW machen ... dabei hat die Kravag ja eigentlich NFZ-Fokus. Wir haben dann eine große Karosseriewerkstatt angerufen und gefragt, ob die Erfahrung mit der Kravag haben. Hatten die. Die Werkstatt hat den Schaden zu unserer Zufriedenheit bearbeitet, selber die Kostenzusage von der Kravag eingeholt und direkt mit der Kravag abgerechnet. Einen eigenen Gutachter hat die Kravag nicht mehr geschickt. Das ging alles problemlos. Dieses Vorgehen kann ich also empfehlen.

Tinduck am 15 Sep 2025 16:16:11

altenrather hat geschrieben:Selbst wenn ein Gutachter etwas falsch berechnet, bei einer Abtretungserklärung mit einer WS ist bestimmt niemand auf den Kosten sitzen geblieben, schätze ich mal….


Jein :D

Wir haben mal eine beschädigte Windschutzscheibe bei VW ersetzen lassen (VW-Bus, freie Werkstattwahl bei der Versicherung) und den Schaden an sie abgetreten.

Die Versicherung hat die Forderung der Werkstatt dann nicht komplett beglichen (lag halt über ihren Standardtarifen, ging um ca. 150 Euro) und die wollten die Differenz von mir haben. Leider konnten sie mir nichts in der Abtretungserklärung zeigen, was mich dazu verpflichtet hätte.

Ich war ganz froh, dass ich das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schon lange abgeholt hatte. Das hätte sonst unschöne Diskussionen über die Herausgabe geben können.

Ist in dem Fall gut ausgegangen. Man sollte sich bei Abtretungserklärungen (nicht nur da...) genau durchlesen, was man da unterschreibt.

bis denn,

Uwe

SVRossrucker am 15 Sep 2025 18:13:49

Guten Tag,
„Nein, der Schaden bewegt sich nicht im vierstelligen, sondern im fünfstelligen Bereich.
Begründung:
Durch die nun erforderliche Lackierung – in der Regel im System einer 2-Schicht-Decklackierung nach VOC-konformen Standards (klassische Einschicht-Unilacke sind gemäß geltender Vorschriften unzulässig) – ist ein erheblicher Demontageaufwand erforderlich. Sämtliche anbauteilebezogenen Komponenten wie Fenster, Blenden, Schiebetürschiene, Spiegel, Türgriffe usw. müssen zur fachgerechten Durchführung der Arbeiten demontiert und nach der Lackierung wieder montiert werden.

Besonders aufwendig ist hierbei der Ausbau der Schiebetürschiene, welcher nur mit Teilrückbau des Innenausbaus möglich ist. Dieser Innenausbau muss nach erfolgter Lackierung selbstverständlich ebenfalls wieder vollständig und sachgerecht rückgebaut werden.

Diese Demontage- und Montagearbeiten sind erhebliche Zeitfresser, aber zwingend notwendig, um eine fachgerechte, dauerhafte und regelkonforme Instandsetzung zu gewährleisten. Eine Durchführung der Lackierung ohne diese Schritte würde zwangsläufig zu nicht tolerierbaren Ergebnisabweichungen sowie zur Gefährdung der Langzeitbeständigkeit führen – insbesondere hinsichtlich Unterwanderung durch Feuchtigkeit oder Spannungsrissbildung.

Hinweis: Sollte das Gutachten diesen Umstand und die daraus resultierenden notwendigen Arbeiten nicht vollständig berücksichtigen, besteht weiterhin die Möglichkeit, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren nach § 14 ABMG anzustreben, um den Schadenumfang neutral und unabhängig prüfen zu lassen.

Wenn euch das Gutachten bereits vorliegt, sendet es mir bitte zur Durchsicht zu. Ich prüfe dieses gerne auf Plausibilität, Vollständigkeit und sachverständige Konformität.“

Gruß Rainer
Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge

adrian100 am 15 Sep 2025 18:19:08

Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten, bringt mich etwas näher.


Der Sachverständige kommt nächste Woche Donnerstag, mal sehen was dabei rauskommt.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Liebe Grüße

Bergbewohner1 am 15 Sep 2025 19:56:08

Habe mit Carexpert gute Erfahrungen gemacht, nicht im WoMo Bereich.

AndreasS am 16 Sep 2025 07:55:52

Ich kannbezüglich eines Hagelschadens nur Gutes über Kravag und Carexpert sagen...

mithrandir am 16 Sep 2025 10:21:25

AndreasS hat geschrieben:Ich kannbezüglich eines Hagelschadens nur Gutes über Kravag und Carexpert sagen...

Das ist doch auch nur logisch. eine Versicherung hat nichts davon, wenn sie mit "geschmierten" Gutachtern versucht den Kunden hinters Licht zu führen.
Am Ende kommt doch raus, wenn die Gutachten immer zu neiderig sind. Dann bekommt der Gutachter ein Problem, die Versicherung einen schlechten Ruf und außerdem größeren aUfwand, weil die Kunden einen eigenen Gutachter anrufen, den im Zweifelsfall die Versicherung auch bezahlen muss. Auch wenn das von manchen bezweifelt wird. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik

Bergbewohner1 am 16 Sep 2025 19:27:28

mithrandir hat geschrieben: Dann bekommt der Gutachter ein Problem, die Versicherung einen schlechten Ruf und außerdem größeren aUfwand, weil die Kunden einen eigenen Gutachter anrufen, den im Zweifelsfall die Versicherung auch bezahlen muss. Auch wenn das von manchen bezweifelt wird. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik

Da muß ich dir aber stark widersprechen: hatte vor kurzem eine Unfallschaden-war absolut nicht Schuld- Allianz Versicherung des Unfallverursachers, Gutachter kommt von der DEKRA, Wiederbeschaffungswert liegt 9 T Euro unter den tatsächlichen Verkaufswerten - mit Gutachter gestritten er sagt kann ja Klagen, er sei auf die Gutachten angewiesen - Anwalt genommen - befragt - wenn wir Klagen dauert bis zu 4 Jahren Erfahrungsgemäß und es fließt bis dahin kein Euro - waren dann mit dem Gutachtenpreis "zähneknirschend" einverstanden.

Tinduck am 17 Sep 2025 09:00:52

Ja, das ist ne beliebte Masche, den Wiederbeschaffungswert schön niedrig anzusetzen, damit man das Fahrzeug billig 'kaputtschreiben' kann, anstatt es teurer zu reparieren.

Bei PKW kommt das mit dem Restwert meist ganz gut hin, aber bei Womos wurden die in allen Fällen, die ich mitbekommen habe, sehr niedrig angesetzt, weit unter Händlerankaufswert. Insbesondere bei älteren Modellen. Ich weiss nicht, was die Gutachter da für Listen haben - schauen die einfach bei 'Ducato' in der Schwacke-Liste? Das dann Müll rauskommt, ist klar.

Eventuell müsste man auf einem Gutachter bestehen, der sich mit Womos gut auskennt.

Das zeigt alles immer wieder, dass man als Geschädigter immer der Gelackmeierte ist. Von wegen, dem Geschädigten darf kein Nachteil entstehen. Den ganzen organisatiorischen Ärger bezahlt einem eh keiner, insbesondere Neubeschaffung nach Totalschaden ist ne Katastrophe, normalerweise müsste man den Aufwand mit Stundensatz der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen können.

bis denn,

Uwe

chrisc4 am 17 Sep 2025 09:21:30

Bei mir war es so, das der Gutachter 3 Aufkäufern das defekte Wohnmobil angeboten hatte, das höchste Gebot war dann der Restwert. Der Wiederbeschaffungswert wurde per Angebote aus dem bekannten Internetportalen ermittelt. Vergleichbares Angebot, mit Vergleichbarem Zubehör. Das war aber damals ein Problem, da wegen Corona praktisch keine Angebote da waren. Der ehemalige Neupreis spielte keine Rolle. Der Wiederbeschaffungswert lag über dem ehemaligen Neupreis. (Das Fahrzeug war noch keine 2 Jahre alt und wegen Corona kaum Kilometer auf dem Tacho.) Das Wohnmobil wurde repariert die gegnerische Versicherung hat alles gezahlt und ich habe noch eine Wertminderung bekommen.

adrian100 am 17 Sep 2025 19:03:53

Ist ja eine nette Diskussion, aber was hat das mit meinem Ursprungsposting zu tun?

wolfherm am 17 Sep 2025 19:20:00

Das frage ich mich auch gerade. Aber das ist leider manchmal üblich. Viele vergessen leider den Eingangsbeitrag und erzählen dann gerne aus ihren Erinnerungen.

Also: :thema:

Bergbewohner1 am 18 Sep 2025 17:55:47

wolfherm hat geschrieben:erzählen dann gerne aus ihren Erinnerungen.

Also: :thema:

ERFAHRUNGEN,Wolfgang

wolfherm am 18 Sep 2025 18:31:19

Die kannst du aber auch in einem eigenen Thema: Meine Erfahrungen mit… wiedergeben. Hier geht es um einen konkreten Fall.

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