aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Knaus Boxlife, Batterie defekt, Verantwortlichkeit Garantie


drummerboy am 07 Nov 2025 02:20:48

Einen schönen guten Tag ins Forum!

Ich habe aktuell einen Garantiefall bei FIAT/Knaus/WoMo-Händler zu dem ich mir ein paar Einschätzungen aus Eurer Erfahrung erhoffe.

Kurze Stichworte zur Historie:
- Kastenwagen Knaus Boxlife, Bj 24, Modell 25
- Mai 25: Gekauft als Ausstellungsfahrzeug, neu mit voller Garantie.
- Jul 25: Abholung/Übergabe.
- Aug 25: Kleine Garantiereparaturen bei WoMo-Händler plus Nachrüstung eines Caratec-Soundsystems.
- Sept 25: Mehrere Kurzurlaube, keine Probleme, Fahrzeug regelmäßig am Landstrom.
- Okt 25: Starterbatterie nach einer Woche Standzeit kpl. tiefentladen/defekt.
- Abschleppen zur lokalen FIAT-Professional-Werkstatt (weil WoMo-Händler 200 km entfernt)
- FIAT-Werkstatt stellt als Ursache 800 mA(!) Ruhestrom fest, 90% davon aus dem Umfeld des Infotainment-Systems (somit kein Chassisthema, sondern Aufbau-Problem/Garantie)
- Rechnung für Fehlerdiagnose und neue Batterie 850 EUR
- Infotainment wurde zerlegt belassen und vom Bordnetz getrennt

Nun muss ich wieder zum WoMo-Händler zur weiteren Fehlersuche etc.
Erste Aussage des Händlers bzgl. der FIAT-Rechnung "müssen wir mal schauen, ist ja noch nicht klar, woher die Tiefentladung kam..."

Was habe ich da evtl. noch zu erwarten im "Verantwortungs-/Garantiekarussell" bzw. wie verhalte ich mich nun am geschicktesten?

Danke schon mal für Eure Einschätzung/Ideen!

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

UweHD am 07 Nov 2025 11:36:00

Zur juristischen Seite kann ich dir wenig sagen.
Aber generell sollte man im Wohnmobil kein Radio bzw. Soundsystem an Dauerplus schalten, da die Ruheströme der Geräte allgemein dafür zu hoch sind. Beim Ducato wird daher standardmäßig das Radio ohne Zündung nach einiger Zeit stromlos geschaltet, so wie auch heute in PKW üblich.
Dennoch will man gerade im Wohnmobil natürlich auch mal im Stand Musik hören. Einige Wohnmobilhersteller verbauen deshalb ab Werk extra Schalter für eine Dauerplus-Schaltung des Radios bei Bedarf, wir haben das nachgerüstet.
Auch bei uns zog der (nachgerüstete) Kenwood-Naviceiver im Standby die Starterbatterie innerhalb einer Woche leer.

UweHD am 07 Nov 2025 11:50:15

drummerboy hat geschrieben: ...Was habe ich da evtl. noch zu erwarten im "Verantwortungs-/Garantiekarussell" bzw. wie verhalte ich mich nun am geschicktesten?..

Vielleicht doch noch eine kleine Einschätzung meinerseits zur Frage der Verantwortlichkeit:
FIAT ist m.E. hier nicht zuständig, da der Defekt der Batterie durch eine nachträglich verbaute Soundanlage zurückzuführen ist (Tiefentladung durch zu hohen Ruhestrom) und wird einen Garantiefall daher ablehnen.
Der Wohnmobilhändler, der das Teil nachgerüstet hat, hätte die Ruhestromproblematik m.E. wissen müssen und dich zumindest darauf hinweisen oder einen Schalter verbauen sollen. Fraglich jedoch, ob der sich den Schuh anziehen wird, welche Möglichkeiten der Regressforderung du hast und auch durchsetzen möchtest.
Ich würde versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden (z.B. Teilen der Kosten, Gratis-Dichtheitsprüfung, etc.)

Anzeige vom Forum


chrisc4 am 07 Nov 2025 12:23:57

Was hat die Fiat Professional Werkstatt gemacht für 850 Euro, eine 100A Starterbatteie kostet gut 100 Euro.
Eine professionelle Werkstatt braucht also mehrere Stunden um das herauszufinden :eek:
Mit einem 15 Euro Messgerät aus dem Baumarkt findet man den Fehler in wenigen Minuten!
Ich denke, die Werkstatt hat dich abgezogen!
Der Wohnmobilhändler wird sicherlich nicht komplett die Kosten bezahlen.

Pechvogel am 07 Nov 2025 12:33:04

chrisc4 hat geschrieben:Was hat die Fiat Professional Werkstatt gemacht für 850 Euro, eine 100A Starterbatteie kostet gut 100 Euro.
...
Ich denke, die Werkstatt hat dich abgezogen!
Der Wohnmobilhändler wird sicherlich nicht komplett die Kosten bezahlen.

Die "originale" Batterie bei Fiat kostet bestimmt mehr als 100€.
Dazu dann erstmal testen ob die alte Batterie wirklich kaputt oder nur leer ist, ...
Und das teuerste dürfte
drummerboy hat geschrieben:... Abschleppen zur lokalen FIAT-Professional-Werkstatt ...
gewesen sein.
Warum muss man bei einer leeren Starterbatterie gleich einen Abschleppwagen kommen lassen? :gruebel:
Und ein Womo schiebt man auch nicht mal eben auf einen 3,5t-PKW-Abschlepper. Der muss dann schon was größer sein. :eek:



Grüße
Dirk

Hendrik74 am 07 Nov 2025 12:42:07

Also ich muss leider sagen, der Fiathändler hat recht. Ich habe auch ein subwoofer von Caratec und das gleiche Problem. Der Subwoofer muss an die Aufbaubatterie geklemmt werden.
Juristisch hat dein Wohnmobilhändler wenig Chancen. Er hat den Fehler gemacht

Tinduck am 07 Nov 2025 13:31:48

Trotzdem wird er die Fiat-Rechnung nicht komplett bezahlen wollen.

Abschleppen wegen leerer Batterie? Das Ding wäre mit Starthilfe wahrscheinlich doch noch angesprungen und hätte auf eigener Achse zur Werkstatt fahren können?

Und die neue Batterie hätte der Händler bestimmt gern selber eingebaut, bevor er die Apothekenpreise von Fiat Professional dafür zahlt.

Juristisch sieht das so aus: Du hättest Dir von Deinem Händler eine Freigabe für die Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung bei Fiat Professional holen müssen. Wenn er sich jetzt quer stellt, kannst Du da wenig gegen machen. Also auf jeden Fall auf eine gütliche Einigung setzen und bloss nicht mit dem Anwalt drohen, das dauert dann u. U. ewig und endet sowieso in einem Vergleich.

bis denn,

Uwe

Ruedi1952 am 07 Nov 2025 15:23:46

Wie Uwe geschrieben hat ganz kleine Brötchen backen.
Wir haben ein kleines Notstartset dabei und auch gebraucht.
Starthilfekabel auch.
Bin selber Händler anderer Bereich ich würde keinen Cent zahlen.
Allenfalls einen kleinen Gutschein als guter Wille um nicht als Geizig dazustehen.

Ruedi1952 am 07 Nov 2025 16:12:49

Dazu noch wer ist denn der Garantiegeber?
Lesen was in den Garantieunterlagen drinnen steht.
Der Garantiegeber ist unter Umständen auch der Ansprechpartner.
Der Händler ist für die Gewährleistung verantwortlich.
Der ist auch vorher zu kontaktieren.
Er kann bestimmen wie vorgehen ist.

Ahorne7500 am 08 Nov 2025 11:09:55

Hallo,

Ist es nicht so,
daß Folgeschäden von der Garantie ausgenommen sind?

Wenn, würde es für mich bedeuten,
der Händler muss sich evtl um eine Nachbesserung (wie auch immer) des Radios kümmern,
nicht aber um die Batterie (Folgeschaden).
.

Pechvogel am 08 Nov 2025 12:02:44

Es geht hierbei nicht um Garantie sondern um Sachmängelhaftung oder darum dass der Händler das Radio falsch angeschlossen hat.
Hat beides nix mit Garantie zu tun.
Und wenn die Batterie als direkte Folge des Radioeinbaus das Zeitliche gesegnet hat müsste der Händler diese ersetzen.
Sollte er argumentieren „ja wer weiß was die Batterie vorher schon alles mitgemacht hat…“ dann muss er sie aus Gründen der Sachmängelhaftung auch ersetzen.

Allerdings bestimmt der Händler wann wie und wo ersetzt/repariert wird.
Eine fremde Werkstatt nur mit seinem Einverständnis UND seiner Kostenübernahme-Erklärung!!

Er bestimmt wie die Musi spielt!
Und eine Notlage lag ja nun auch nicht vor.



Grüße
Dirk

HalbvetteVenus am 08 Nov 2025 15:32:55

Pechvogel hat geschrieben:Es geht hierbei nicht um Garantie sondern um Sachmängelhaftung oder darum dass der Händler das Radio falsch angeschlossen hat.
Hat beides nix mit Garantie zu tun.
Dirk


Genau so sehe ich es auch.

Lotharswomo am 08 Nov 2025 18:02:21

In diesem Zusammenhang mal ne Frage : muss uch mich um die Zuständigkeiten kümmern? Hab auch diverse Reklamationen am 25er Chausson, mit Aufbau und mit dem Basisfahrzeug.
Habe dem Händler geschrieben das ich bei ihm, für viel Geld, ein komplettes Wohnmobil gekauft habe und er somit für ALLE Fehler zuständig sei.

Pechvogel am 08 Nov 2025 19:15:30

Lotharswomo hat geschrieben:…Habe dem Händler geschrieben das ich bei ihm, für viel Geld, ein komplettes Wohnmobil gekauft habe und er somit für ALLE Fehler zuständig sei.

Das hat nix mit viel oder weniger viel Geld zu tun sondern damit dass Dir, als Privatperson, ein gewerblicher Verkäufer etwas verkauft hat.
Damit steht er bei einem Neufahrzeug 24 Monate in der Sachmängelhaftung und bei einem gebrauchten Fahrzeug ( auch Tageszulassungen sind Gebrauchtfahrzeuge!! ) kann er die Sachmängelhaftung auf 12 Monate begrenzen. Aber nur bei Gebrauchten!

Und „ja“, er steht für ALLES gerade!
Vom Fahrgestell über den Aufbau bis hin zur Heizung.
Und für alles was er nachträglich noch eingebaut hat sowieso.



Grüße
Dirk

drummerboy am 10 Nov 2025 10:45:13

Herzlichen Dank für die vielen Kommentare aus den diversen Blickwinkeln, sehr hilfreich für einen Gesamtüberblick!

Dass der Händler als einziger erster Garantie-Ansprechpartner fungiert, ist sinnvoll und mir völlig klar.
Der eigentliche Knackpunkt in meinem Fall ist tatsächlich die weite Entfernung dorthin.

Ich habe den Händler ja auch als erstes informiert, allerdings keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung eingefordert.
Habe nur telefonisch und per Mail angekündigt, dass ich aus rein logistischer Notwendigkeit(!) zur lokalen Werkstatt gehe.
Eine Fahrt über 200km mit einer defekten Batterie wäre definitiv nicht sinnvoll gewesen, zumal ja überhaupt nicht klar war, welche weiteren Ursachen/Defekte sonst noch vorliegen. Die Warnlampen haben kurz vor dem Ableben der Batterie ein wildes Feuerwerk veranstaltet, Airbag, Servolenkung etc. Womöglich mache ich mir dann ggf. noch Garantieansprüche kaputt, wenn ich selbst die Batterie mehrfach überbrücke und 200km fahre.
Und den Kastenwagen auf einen Tieflader zu stellen und ihn die Strecke zu überführen, ist ja auch nicht im Sinne aller Beteiligten.

Ruedi1952 am 10 Nov 2025 11:04:41

Dein Fehler war falsch zu denken.
Händler informieren um Kostenübernahme zu fragen.
Der Händler gibt dir eine Antwort wie du vorzugehen hast.
Danach richtest du dich.
Alle eventuellen Folgeschäden gehen zu Lasten des Händlers.
Der Händler hätte dir eventuell gesagt lass dich Abschleppen oder Starthilfe und fahre zu xxx.
Eigenmächtig in die Fiat Apotheke sich abschleppen zu lassen war wohl keine gute Idee.
Es gibt auch die Empfehlung die Kosten zu minimieren.
Deine Chancen den vollen Betrag ersetzt zu bekommen dürften sehr minimal sein.

Pechvogel am 10 Nov 2025 13:15:23

drummerboy hat geschrieben:...Dass der Händler als einziger erster Garantie-Ansprechpartner fungiert, ist sinnvoll und mir völlig klar...

Nicht GARANTIE!!
SACHMÄNGELHAFTUNG!! Das sind zwei Paar Schuhe!
Garantie ist etwas ganz anderes!

drummerboy hat geschrieben:...Ich habe den Händler ja auch als erstes informiert, allerdings keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung eingefordert.
Habe nur telefonisch und per Mail angekündigt, dass ich aus rein logistischer Notwendigkeit(!) zur lokalen Werkstatt gehe...

Nein!
Das ist der falsche Weg!
Du hättest dem Händler mitteilen müssen dass das Fahrzeug defekt ist und was er jetzt gedenkt zu tun!
ER entscheidet! Nicht Du.
Er kann selbst reparieren. Dann muss er sich auch darum kümmern wie das Fahrzeug zu ihm kommt! :eek:
Wenn Du so nett bist und es ihm bringst,... bitteschön. Musst Du aber nicht.
Und er hätte auch das Recht gehabt zu sagen "fahr´ nach ATU ich zahl das". Aber nicht das Du sagst ich bring´ das Auto jetzt "da oder da" hin.
drummerboy hat geschrieben:...Eine Fahrt über 200km mit einer defekten Batterie wäre definitiv nicht sinnvoll gewesen, zumal ja überhaupt nicht klar war, welche weiteren Ursachen/Defekte sonst noch vorliegen...
Und den Kastenwagen auf einen Tieflader zu stellen und ihn die Strecke zu überführen, ist ja auch nicht im Sinne aller Beteiligten.

Das ist alles nicht Dein Problem sondern das des Händlers!
Du hast für den Händler entschieden und er soll das jetzt bezahlen!??! :gruebel:



Grüße
Dirk

BossHogg am 10 Nov 2025 13:30:41

chrisc4 hat geschrieben:Was hat die Fiat Professional Werkstatt gemacht für 850 Euro, eine 100A Starterbatteie kostet gut 100 Euro.
Eine professionelle Werkstatt braucht also mehrere Stunden um das herauszufinden :eek:
..........
Ich denke, die Werkstatt hat dich abgezogen!
Der Wohnmobilhändler wird sicherlich nicht komplett die Kosten bezahlen.


Servus,
Vorsicht in der Kurve!
Weißt Du wie das Ganze verbaut wurde?

Wenn Du als Werkstattmitarbeiter nach Auslesen des Fehlerspeichers das Radio ausbaust und es kommt Dir ein Drahtknäuel entgegen, dazu noch erhöhter Ruhestrom weil keine Busruhe möglich, tausende Einträge aller Systeme im FS vorhanden sind, guckst Du genau hin!
Du kannst einige Tests durchführen, aber wenn es auf Busruhe ankommt, wartest Du einige Zeit bis sich alle SG's schlafen gelegt haben.

Pechvogel am 10 Nov 2025 14:01:36

BossHogg hat geschrieben:...Weißt Du wie das Ganze verbaut wurde?

Wenn Du als Werkstattmitarbeiter nach Auslesen des Fehlerspeichers das Radio ausbaust und es kommt Dir ein Drahtknäuel entgegen, dazu noch erhöhter Ruhestrom weil keine Busruhe möglich...

Ich weiß überhaupt nicht wo Ihr das Problem seht:
eine Starterbatterie kostet bei Fiat mal locker 200€ oder mehr --> Link
Dann muss die alte Batterie auch unbedingt auf Leistungsfähigkeit getestet werden, kostet auch mind. 100€.

Dazu dann noch einschleppen, Feherspeicher auslesen / löschen, Ruhestrom messen,.... Mehrwertsteuer,.....

Was sind denn da 800€? :eek:



Grüße
Dirk

Ruedi1952 am 10 Nov 2025 14:24:34

Ganz einfach er ist in der EU Gewährleistung da müssen sich Händler und Kunde daran halten.
Er hätte unbedingt den Händler schriftlich um Freigabe fragen müssen.
Der Händler hätte ihm auch eine andere Alternative vorschlagen können.
Mit der Endkunden Rechnung kann der Händler nichts anfangen.
Sein Steuerberater wird ihm sagen Aktenordner rund.
Das Finanzamt würde die niemals anerkennen.
Wenn der Fiat-Händler ein guter gewesen wäre hätte er mit dem Händler der in der Gewährleistung steht angerufen.
Die beiden hätten einen Deal machen können und die Rechnung hätte der Händler beim Finanzamt geltend machen können.
Bin auch Händler von mir würde der Kunde außer Achselzucken nichts bekommen.

HalbvetteVenus am 10 Nov 2025 17:55:33

Ruedi1952 hat geschrieben:Mit der Endkunden Rechnung kann der Händler nichts anfangen.
Sein Steuerberater wird ihm sagen Aktenordner rund.
Das Finanzamt würde die niemals anerkennen.


Zumindest das Problem lässt sich ja leicht lösen. Ein netter Anruf in der Fiat Werkstatt und die Rechnung wird mit geänderter Adresse neu geschrieben.

Ruedi1952 am 10 Nov 2025 19:19:31

Glaubst du im ernst der Händler würde die 800 Euro dann übernehmen.?
Im Leben nicht das muss man vorher regeln.
Selbst wenn die sich auf hypothetische 400 Euro einigen würden, käme der Endkunde sich veralbert vor.
Warum sollte Fiat auf Kohle verzichten?
Zum anderen muss ja auch geklärt werden wer hat den Fehler eingebaut.
Wenn es der Hersteller war gibt es nur den Weg zum Händler wo gekauft, der wendet sich an den Hersteller und die beiden klären wie vorgegangen wird.

andwein am 11 Nov 2025 11:54:57

Vielleicht solltet ihr mal die AGBs lesen. Batterien sind in den meisten Fällen als "Verbrauchs/Verschleißmaterial" deklariert und fallen damit nicht unter die Sachmängelhaftung.
Der zweite kritische Punkt ist der Nachweis das die Batterie ordnungsgemäß lt. Fiat BDA nicht länger als 2 Monate ohne Ladung betrieben wurde.
Die beiden Punkte dienen zur Entscheidung ob ein Sachmangel in der Produktion vorlag oder die Batterie erst ordnungsgemäß funktionierte und da im Betrieb ausgefallen ist.
Gruß Andreas

Bergbewohner1 am 11 Nov 2025 18:30:09

Das Ding ist durch, wie viele schon geschrieben haben, ohne Händlerfreigabe bei Sachmangelhaftung ist der Sack zu.
Sollte man eigentlich wissen.

Tinduck am 12 Nov 2025 09:56:47

Bergbewohner1 hat geschrieben:Das Ding ist durch, wie viele schon geschrieben haben, ohne Händlerfreigabe bei Sachmangelhaftung ist der Sack zu.
Sollte man eigentlich wissen.


Das ist halt das Problem - viele (auch hier) sind der Meinung, sie können in der Sachmängelhaftungszeit ihres Womos einfach zu Fiat fahren, wenn am Basisfahrzeug was ist. Wegen Fiat-Garantie und so.

Bei Mängeln, die unter die Fiat-Garantie fallen, klappt das auch oft, weil keine Kosten anfallen. Aber bei Dingen, die die Fiat-Garantie eben nicht abdeckt (wie ne kaputte Batterie), fällt man dann auf die Nase. Weil eine Garantie eben eine Garantie (nach Gutdünken des Herstellers) und keine Sachmängelhaftung ist, die hat man bei Fiat nur, wenn man auch da den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Deshalb immer erst Händlerfreigabe, bevor irgendwer den Schraubenschlüssel in die Hand nimmt.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 12 Nov 2025 10:08:05

Tinduck hat geschrieben:... Weil eine Garantie eben eine Garantie (nach Gutdünken des Herstellers) und keine Sachmängelhaftung ist, die hat man bei Fiat nur, wenn man auch da den Kaufvertrag unterschrieben hat...

Nur das die absolut wenigsten Kunden direkt bei Fiat kaufen können.
In der Regel wird das dann wohl ein Händler sein, der Fiat vertritt.
Und schon ist es wieder der ( Fiat- ) Händler der für die Sachmängelhaftung gerade steht.



Grüße
Dirk

drummerboy am 14 Nov 2025 15:57:53

Ok, ich habe den Grundkonsens in dieser Runde soweit verstanden, selbst schuld, zu naiv/intuitiv mithelfen wollen, der Fehler lag bei mir ;-(
Obwohl ich mir immer noch nicht vorstellen kann, wie der Händler in meinem Fall reagiert hätte. Er hätte bestimmt keine freiwillige, großzügige und pauschale Kostenübernahmeerklärung für FIAT oder einen weiten Transport geliefert.

Trotzdem möchte ich mal noch ein (angesichts der Sachlage nicht unwahrscheinliches!) Szenario zur Diskussion stellen.
Nehmen wir an, die Händlerwerkstatt hat mir beim nachträglichen Einbau der Soundanlage einen fetten Massekontakt verbaut.
Dafür würde auf jeden Fall der extrem hohe Ruhestrom von 800 mA sprechen.
Dann sagt mir doch zumindest der gesunde Menschenverstand, dass mich dabei keinerlei Schuld trifft und auch sämtliche Folgen nicht auf meine Kappe gehen dürften.
Ich vergleiche das mal mit mangelhaft angezogenen Radschrauben, wo danach das Rad wegfliegt.
Ändert das etwas an der Sachlage? Wer wäre denn in der Beweispflicht?
By the way, ich bin mit dem Händler nach wie vor in freundlichem und konstruktivem Dialog ;-)

Pechvogel am 14 Nov 2025 18:33:54

Erstmal hat die größe des Massepunktes nichts mit dem Ruhestrom zu tun ( ok, zu klein …. aber das trifft hier nicht zu! ).
Und NEIN, wenn der Händler da so einen „richtigen Bock“ geschossen hätte dann hättest Du ihm auch noch drei Versuche einräumen müssen das wieder in Ordnung zu bringen!
Es sei denn er sagt „kein Bock, bring woanders hin“, dann darfst Du.
Aber sonst liegen erstmal alle Rechte bei ihm.



Grüße
Dirk

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kfz Schein goes digital
Betrugsmasche bei Maut in F
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt