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Gibt es Neues von der Gasfront?


redddi am 17 Dez 2025 18:32:34

Moin,
wie der Titel schon sagt. Zuletzt wurden die Diskussionen ja immer bizarrer, ist da mittlerweile mal wieder Ruhe eingekehrt und können konkrete und belastbare Aussagen getroffen werden?

Ich will EINE wie auch immer man es jetzt nennt, Flasche mit diesem 80 % Füllstop fest einbauen und das Dingen im eingebauten Zustand im Fahrzeug an einer Gastanke füllen können.


Welche Regeln gelten da jetzt? Wird da zwischen Vormittag und Nachmittag unterschieden oder richtet es sich nach der Mondphase?

Bitte keine lustige Diskussion die wieder zu nichts führen und im Nichts endet, zumindest nicht die ersten 5 Beiträge, danach kann munter drauflosgeschwafelt werden.
Bevor die guten Ratschläge mit Fachmann und so kommen, ja, ich werde das einbauen lassen, möchte aber vorab Information, das ich von so einem Gasheini nicht über den Tisch gezogen werde.

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Soloroy am 17 Dez 2025 19:09:46

Ich habe mir in Polen eine füllbare Gasflasche gekauft für 140 Euro.
Die steht im Gasfach neben der normalen Flasche.
Der TÜV im Juni hatte keine Einwände. Ebensowenig gab es Probleme bei der Gasprüfung.
Da ich eine Dieselheizung habe komme ich mit einer Füllung einen Monat lang aus. Gefüllt habe ich bisher 1 x in Deutschland. Öfters in Polen, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und der Türkei. Probleme beim Füllen gab es nicht

battman am 17 Dez 2025 19:15:31

Wo gab es die denn in Polen ?

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Soloroy am 17 Dez 2025 19:27:51

Bestellt hatte ich die bei "carbonzorro".
Geliefert wurde an die Adresse von Freunden in Polen. Ob die auch nach Deutschland liefern weiß ich nicht.
Auf der Flasche steht aber groß "made in Germany". Such einfach mal nach "Kup butlę gazową wielokrotnego napełniania Gaz bank"
Die Flasche ist von Gaz bank. Kostet z.zt 155 Euro mit Adapter

Bikerxxl am 17 Dez 2025 20:00:52

Würde mich auch interessieren. Besteht noch immer die Vorschrift den Fallfüllstutzen außen anzubringen? Ich hab meinen hinter der Gasklappe und das wurde nie moniert.
Seit September soll sich das wohl geändert haben. Mein Gasmann meinte dass man diese Vorschrift wohl zurücknehmen würde.
Gruß Biker

Luppo am 17 Dez 2025 20:14:27

Heute gültig ist die G607 in der Fassung vom August 2022.
Alles andere war Panikmache der Medien.
Jedenfalls gibt es meiner Kenntnis nach keine neuere Fassung.
Die kruden Pläne des Gasvereins haben sich nicht durchgesetzt.
Ich bin allerdings nicht der Fachmann, weil es mich nur am Rande interessiert. Meine Flasche bleibt, wie sie ist.

redddi am 17 Dez 2025 20:32:36

Luppo hat geschrieben:Alles andere war Panikmache der Medien.

Die kruden Pläne des Gasvereins haben sich nicht durchgesetzt.


Danke, das wollt ich wissen.
Die Ritter der Schwafelrunde dürfen somit reinkommen.
Gruss

Olli2305 am 17 Dez 2025 21:12:43

Soloroy hat geschrieben:Bestellt hatte ich die bei "carbonzorro".Geliefert wurde an die Adresse von Freunden in Polen. Ob die auch nach Deutschland liefern weiß ich nicht.Auf der Flasche steht aber groß "made in Germany". ...

Die Liefern auch nach Deutschland, habe mir die Stahlflasche von Gas Bank vor 3 Jahren bestellt und seitdem ohne Probleme in Gebrauch. Die Flasche hat halt nicht einen extra Füllanschluss, man muss zum befüllen den Regler anschrauben. Stört mich aber nicht weiter, da ich keine Umschaltung habe und damit der Anschluss der Flasche, wenn leer, sowieso frei ist . Preis war damals gleich aber oft online ausverkauft.

battman am 17 Dez 2025 21:18:11

Interessant wäre zu wissen ob in dieser Flasche der 80% Füllstopp enthalten ist.
Diesen Befülladapter hab ich auch und kann damit eine Alugas befüllen.
Da muss ich aber darauf achten, dass die Flasche ganz leeer ist und exakt die zulässige Füllmenge eingehalten wird.

leverkusen3 am 17 Dez 2025 21:39:59

Hallo

Bei mir stehen seit 6 Jahren zwei 11kg Alugas Travelmate Gastanks im Gaskasten.
Eine separate Gasprüfung habe ich noch nie machen lassen.
Das erledigt der Prüfer bei der HU mit.
Der hat sich auch noch nie über die Tanks beschwert.
Es hat auch noch kein Campingplatzbetreiber die fehlende Gasplakette moniert.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

Luppo am 17 Dez 2025 21:49:26

leverkusen3 hat geschrieben:Eine separate Gasprüfung habe ich noch nie machen lassen.
Das erledigt der Prüfer bei der HU mit.
Der hat sich auch noch nie über die Tanks beschwert.

Da hast du großes Glück. Mir ist es seit Jahren nicht gelungen, einen Prüfer zu finden, der meine Travel Mate abnimmt. 20g usw.
Deswegen separate Gasprüfung bei einem Betrieb, der das zum Glück nicht so sieht.

Olli2305 am 17 Dez 2025 22:43:21

battman hat geschrieben:Interessant wäre zu wissen ob in dieser Flasche der 80% Füllstopp enthalten ist.
Diesen Befülladapter hab ich auch und kann damit eine Alugas befüllen.
Da muss ich aber darauf achten, dass die Flasche ganz leeer ist und exakt die zulässige Füllmenge eingehalten wird.

Der Füllstopp ist enthalten, habe auch schon öfter eine Teilgefüllte Flasche gefüllt.

Scout am 17 Dez 2025 23:31:33

Die ersten 5 Beiträge sind vorbei, jetzt darf ich schwafeln.
Für die Installation der Gasanlage ist die
DIN EN 1949 Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen;
zuständig


6 Flüssiggastank-Aufstellraum
6.1 Allgemeines
Der Flüssiggastank-Aufstellraum muss so konstruiert sein, dass jeder Flüssiggastank entsprechend Abschnitt 13 installiert werden kann.


In Abschnitt 13 steht hierzu
13.2 Installation des Flüssiggastanks und Anforderungen an die Flüssiggasanlage
Der Flüssiggastank, sein Zubehör und die Bauteile der Flüssiggasanlage werden entsprechend der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil II, Absatz 17 installiert.

Darin wird die berüchtigte 20 g Befestigung beschrieben.

Das dicke Ende kommt aber vorher.
Nicht jede Gastankflasche erfüllt die Bedingungen, dass sie zulässig installiert werden darf.
So wurde hier im Forum schon berichtet, dass Fachbetriebe den Einbau von ALU Travel Mate Tankflaschen verweigert haben, weil technische oder rechtliche Kriterien nicht erfüllt waren.

Bevor man sich, wie hier empfohlen, selbst eine Tankflasche beschafft, sollte man vorher klären ob die Tankflasche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und vom Einbaubetrieb auch akzeptiert wird.
Es gibt natürlich schon Werkstätten, die bauen dir alles ein, oft auch aus Unkenntnis.
Das ändert jedoch nichts daran, dass es später bei Abnahme, Prüfung oder im Schadensfall zu Problemen kommen kann.

Gruß
Scout

Soloroy am 17 Dez 2025 23:36:23

Nun wenn ich zur Gasprüfung fahre, dann schließe ich die normale Flasche an und die auffüllbare Flasche steht daneben. Die transportiere ich halt. Ob ich die benutze oder nicht werde ich wohl niemanden erklären.

GertE am 18 Dez 2025 07:42:09

Da auch hier die Meinungen auseinandergehen, habe ich unlängst den DVFG angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

„Betankbare Druckbehälter: Umgang mit so genannten „Gastankflaschen“
Zum Umgang mit sogenannten „Gastankflaschen“ in Wohnmobilen und Wohnwagen erreichten uns in letzter Zeit vermehrt Nachfragen. Unpräzise Darstellungen in einigen Medienbeiträgen und ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Regelwerke können Camper verunsichern. Grundidee so genannter Gastankflaschen ist, dass sie – obwohl sie im rechtlichen Sinne keine Fahrzeugtanks sind – an öffentlichen Tankstellen durch den Kunden im eingebauten Zustand selbst befüllt werden können. Gemäß der DIN EN 1949 (Installation von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) und dem DVGW Arbeitsblatt G 607 (Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) ist die Versorgung der Flüssiggasanlage in Fahrzeugen mit Flaschen und Tanks möglich. Beide Druckgefäße haben unterschiedliche Anforderungen an Einbau und Aufstellung. Eine Kategorie „Tankflasche“ kennen beide technischen Regeln nicht. Aufstellung und Betrieb dieser Druckgefäße ist also derzeit nicht in den einschlägigen Regelwerken berücksichtigt.
Die aktuell gültigen Regeln an Druckbehälter in Freizeitfahrzeugen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Tabelle 1: Anforderungen an Druckbehälter in Freizeitfahrzeugen
Behälter Befestigungsanforderungen Befüllung an öffentlichen Tankstellen
Flasche Flaschenhalterungen im Flaschenkasten Nicht zulässig
(werkzeuglose Entnahme)
Tank (auch in. fest zulässig
Flaschenform)

Tankflasche. Noch nicht endgültig geregelt Nicht zulässig, Regelung geplant

Befüllung von Gastankflaschen an öffentlichen Tankstellen
Unabhängig vom Einbau dürfen Flaschen und Tankflaschen (egal ob Pi oder CE-Kennzeichnung) in Deutschland nicht an Tankstellen befüllt werden. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Tankwarte oder „eingewiesenes Personal“. Unzulässig ist eine Befüllung an Tankstellen auch dann, wenn „Gastankflaschen“ fest im Fahrzeug verbaut sind. Es ist ebenfalls unerheblich, ob eine Entnahme aus der Flüssig- oder Gasphase erfolgt. Für Tankstellen gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Die TRBS 3151 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ regelt demnach die Befüllung von Druckgefäßen an öffentlichen Tankstellen unabhängig von der Art der Entnahme.
Bei dieser Regel handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe – und nicht um eine Empfehlung:
Daher raten wir davon ab, das Befüllverbot zu ignorieren oder darauf zu setzen, dass der Tankstellenbetreiber vom Befüllen nichts mitbekommt.
Zukünftige Entwicklung und Handlungsempfehlung
Wir, der Deutsche Verband Flüssiggas e. V., setzen uns derzeit aktiv für eine Lösung ein, die das Betriebsmodell „Gastankflasche“ rechtssicher ermöglicht. Bis zu einer offiziellen Regelung sollten Camper ein anderes Betriebsmodell wählen. Ab wann diese Neuregelung in Kraft treten könnte, lässt sich nicht abschätzen. Auch wie diese Lösung aussehen wird, kann noch nicht eindeutig gesagt werden.“

Da haben wir es wieder, unklare Reglungen stiften Verwirrung. Da gibt es ein Produkt auf dem Markt und die Behörde kriegt es nicht gebacken, wie man damit umgeht. Ich glaube nicht mal die Fachleute sind sich hier sicher. Besitzer von Gastankflaschen berichten von uneingeschränkter Befüllung an Tankstellen, innerhalb oder außerhalb vom Fahrzeug.
Wie war das mit dem Kläger und dem Richter?

vx2200 am 18 Dez 2025 09:09:36

Gert,

vielen Dank für diese Info.

hampshire am 18 Dez 2025 09:40:39

GertE hat geschrieben:Da haben wir es wieder, unklare Reglungen stiften Verwirrung. Da gibt es ein Produkt auf dem Markt und die Behörde kriegt es nicht gebacken, wie man damit umgeht.

Das ist eine Umkehr der Verantwortlichkeiten, denn ein Hersteller trägt dafür Verantwortung, dass ein Produkt auf einem Markt für den gedachten Einsatzzweck zugelassen ist.
Die Erwartung, dass „Behörden“ ohne besonderen Auftrag alles auf Zulassung auf unserem Markt auf Zulassung prüfen, was man in globalisierten Zeiten so bestellen und beziehen kann ist absurd.

Jagstcamp-Widdern am 18 Dez 2025 10:16:12

auszerdem handelt es sich nicht um eine behörde....

allesbleibtgut
hartmut

Luppo am 18 Dez 2025 10:32:38

Wenn ich mir die Antwort vom Karnickelverein so anschaue, dann hat sich genau nichts geändert, und das seit vielen Jahren.
Die Aussage, es sei nicht abzuschätzen, wann verbindliche Regelungen kommen, zeigt, dass sie ihren Schmarrn in den Gremien nicht durchbekommen haben.
Fazit: Es bleibt noch länger alles so, wie es ist.
Im Grunde ist die Verwendung der Flasche nicht zulässig, das Befüllen sowieso nicht, selbst wenn die Verwendung sankioniert würde.
Dass sie sich einsetzen, die Flasche mit Füllstop rechtssicher zu machen, ist völlig absurd. Wieso sollen Sie den Flaschenhändlern, ihren Mitgliedern, den Umsatz nehmen? Tauschflaschen sind ein ordentliches Geschäft.
Fest steht, die Flasche mit Füllstop ist sehr bequem in der Handhabung und letztendlich schert sich auch keiner um die Befüllung und die Benutzung.

BikeAir am 18 Dez 2025 11:33:01

hampshire hat geschrieben:Das ist eine Umkehr der Verantwortlichkeiten, denn ein Hersteller trägt dafür Verantwortung, dass ein Produkt auf einem Markt für den gedachten Einsatzzweck zugelassen ist.

Nein leider falsch, wieviele Geräte oder Apps gibt es, die legal frei verkäuflich sind, aber nicht benutzt werden dürf(t)en ich nenne da nur mal Blitzerapps etc.

Soloroy hat geschrieben:Nun wenn ich zur Gasprüfung fahre, dann schließe ich die normale Flasche an und die auffüllbare Flasche steht daneben. Die transportiere ich halt. Ob ich die benutze oder nicht werde ich wohl niemanden erklären.

Ich stelle beide Tankflaschen raus, eine normale rein und entgehe damit allen denkbaren Diskussionen und Problemen bei der Gasprüfung und in den 2 Jahren dazwischen genieße ich den Komfort der Tankflaschen, weil es zudem außerhalb Deutschlands (außer IT) sowieso niemanden interessiert.

Gruß

HalbvetteVenus am 18 Dez 2025 12:01:26

BikeAir hat geschrieben:Nein leider falsch, wieviele Geräte oder Apps gibt es, die legal frei verkäuflich sind, aber nicht benutzt werden dürf(t)en ich nenne da nur mal Blitzerapps etc.
Gruß


Bei Autozubehör ist das aber nicht erlaubt. Wenn ich z.B. Scheinwerfer im Internet kaufe, muss klar darauf hingewiesen werden, falls die Teile nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen.
Wie sich das mit Apps verhält, weiß ich allerdings nicht.
Die Crux bei den Alutankflaschen ist ja, dass der Besitz erlaubt ist, aber das Befüllen in Eigenregie scheinbar nicht.

OpaFritz am 18 Dez 2025 12:50:24

Das eigentliche Problem an der ganzen Sache ist doch, was passiert, wenn etwas passiert!? Bei der Nutzung oder beim Betanken geht irgendetwas schief und ein anderer kommt zu Schaden. UND, jetzt kommt's, die Versicherung soll zahlen! Ich bin mir nicht sicher, ob unsere einfallsreichen Versicherungen das ohne nachzuhaken einfach durchwinken? Davon abgesehen, kommen dabei Personen zu Schaden, steht in jedem Fall die Staatsanwaltschaft auf der Matte....

Beste Grüße

BikeAir am 18 Dez 2025 13:10:51

OpaFritz hat geschrieben:Das eigentliche Problem an der ganzen Sache ist doch, was passiert, wenn etwas passiert!?

Was soll denn da passieren? Das ist doch technisch nichts anderes als einen Festtank zu befüllen. Wann war jetzt nochmal die letzte Gastankstelle in die Luft geflogen? Genau - wahrscheinlich noch nie und solange etwas nicht grob fahrlässig ist, würde auch jede Versicherung zahlen müssen.

Grüße

HalbvetteVenus am 18 Dez 2025 13:23:32

BikeAir hat geschrieben:Was soll denn da passieren? Das ist doch technisch nichts anderes als einen Festtank zu befüllen. .... und solange etwas nicht grob fahrlässig ist, würde auch jede Versicherung zahlen müssen.
Grüße


Das stimmt beides nicht. Ein zugelassener Gastank ist immer aus Stahl. Nicht umsonst haben LPG und CNG Fahrzeuge keine Alu Tanks, obwohl sonst jedes Kilo eingespart wird, wo es möglich ist.

Zum Thema fahrlässig: zum Befüllen einer Gasflasche gibt es in D genaue Vorschriften, was die Anlage (keine Tankstelle!) und die Sachkunde des Mitarbeiters betrifft.
Wenn ich also eine Flasche aus Alu (die ja keine Gastankzulassung hat) an einer LPG Tankstelle selbst befülle, dürfte das im Schadensfall vermutlich schon als fahrlässig bewertet werden.
Ob das Ganze sinnvoll ist oder nicht und wir groß die potentielle Gefahr ist, kann sicher in Frage gestellt werden. Aber die rechtliche Situation ist m.E. inzwischen eindeutig nachvollziehbar.

leverkusen3 am 18 Dez 2025 14:11:48

HalbvetteVenus hat geschrieben:Wenn ich also eine Flasche aus Alu (die ja keine Gastankzulassung hat) an einer LPG Tankstelle selbst befülle, dürfte das im Schadensfall vermutlich schon als fahrlässig bewertet werden.


Hallo

Genau das ist nicht richtig.
Denn diese Tanks haben eine EU weite Zulassung.
Deshalb können deutsche Vereine auch noch lange herumlaborieren. An dieser Zulassung kommen sie nicht vorbei. Deshalb probieren sie auf diversen Umwegen die lästige Konkurenz loszuwerden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

HalbvetteVenus am 18 Dez 2025 14:23:46

leverkusen3 hat geschrieben:Genau das ist nicht richtig.
Denn diese Tanks haben eine EU weite Zulassung.
Thomas


Dann zeig mir mal bitte eine Flasche, auf der die Gastank-Kennzeichnung eingeprägt ist. Bei der, die ich hatte, war nur das Flaschen-Symbol drauf. :oops:

WomoToureu am 18 Dez 2025 14:25:25

HalbvetteVenus hat geschrieben:.... Ein zugelassener Gastank ist immer aus Stahl. Wenn ich also eine Flasche aus Alu (die ja keine Gastankzulassung hat) an einer LPG Tankstelle selbst befülle, dürfte das im Schadensfall vermutlich schon als fahrlässig bewertet werden. Aber die rechtliche Situation ist m.E. inzwischen eindeutig nachvollziehbar.

Deine Meinung mit allem Respekt betrachtet ist Unsinn.
Alugas-Tankflaschen haben eine gültige EU-Zulassung nach der Druckgeräterichtlinie (PED 2014/68/EU) und Normen wie
EN 13110, erkennbar am CE-Zeichen (oft mit Kennnummer wie CE0036) und oft ADR/RID-Zertifizierung, was ihre Nutzung in Wohnmobilen in der EU erlaubt.

HalbvetteVenus hat geschrieben:..Dann zeig mir mal bitte eine Flasche, auf der die Gastank-Kennzeichnung eingeprägt ist. Bei der, die ich hatte, war nur das Flaschen-Symbol drauf. :oops:

Warum sollten wir ?
Meines Wissens ist die Kennzeichnung Pflicht, wenn z.B. ein Gastank mit einem Drucklufttank verwechselt werden kann. Dagegen keine Pflicht wenn der Behälter eindeutig als Gastank zu identifizieren ist.

HalbvetteVenus am 18 Dez 2025 14:44:46

Ich bin hier raus....

Luppo am 18 Dez 2025 15:27:25

Aus meiner Sicht haben wir den ganzen Bums doch nur wegen der Hasardeure, die ihre Flaschen liegend voll machen oder mit Hilfe einer anderen Flasche kopfstehend umfüllen. Unverantwortlich.
Das normale Befüllen mittels arretierter Zapfpistole, Totmannschalter und automatischer Abschaltung ist aus meiner Sicht ein ganz normaler Tankvorgang, ähnlich dem mit Kraftstoff.

thomker am 18 Dez 2025 15:52:31

Luppo hat geschrieben:Aus meiner Sicht haben wir den ganzen Bums doch nur wegen der Hasardeure, die ihre Flaschen liegend voll machen oder mit Hilfe einer anderen Flasche kopfstehend umfüllen. Unverantwortlich.

Das macht jeder Dachdecker so, obs zulässig ist, weiß ich nicht, der Dachdecker auch nicht. Der schleppt lieber 2Kilo aufs Dach als 30...

Dem Rest stimme ich voll zu...

GertE am 18 Dez 2025 17:22:54

Bei einem solchen Thema ist es nicht zielführend wenn man seine eigene Meinung kundtut, getreu dem Motto: „ich habe gehört, was da geschrieben steht interessiert mich nicht, mach ich schon immer so, die wollen nur ihr Klientel bedienen, was soll schon passieren oder alles Quatsch“.
So was schafft Verunsicherung.
Das Recht steht nun mal über der eigenen Meinung und wenn was passiert wird’s u.U. teuer.
Warum sollten Gastankflaschen in Deutschland verboten sein, wenn sie ordnungsgemäß eingebaut oder untergebracht sind, es ist ja nur die Betankung in Dt. untersagt.

BikeAir am 18 Dez 2025 17:58:18

HalbvetteVenus hat geschrieben:..Dann zeig mir mal bitte eine Flasche, auf der die Gastank-Kennzeichnung eingeprägt ist. Bei der, die ich hatte, war nur das Flaschen-Symbol drauf. :oops:

Das braucht es auch überhaupt nicht, denn z.B. die Alugas Travelmate ist eben kein Gastank, sondern eine befüllbare Gasflasche

Die Bedienung der Füllung , egal ob Travelmate aus Alu oder Gastank (fest verbaut) ist absolut identisch, ergo ist es auch völlig egal, was damit befüllt wird, so lange es einen 80% Füllstopp besitzt.

Luppo hat geschrieben:Aus meiner Sicht haben wir den ganzen Bums doch nur wegen der Hasardeure, die ihre Flaschen liegend voll machen oder mit Hilfe einer anderen Flasche kopfstehend umfüllen. Unverantwortlich.


Es kommt halt immer darauf an, ob derjenige, der das macht, weiß, was er macht. Wie schon gesagt wurde, das macht jeder Dachdecker so und auch ich habe in Südamerika locker ein dutzend Flaschen umgefüllt, das ist keine Hexerei und auch nicht gefährlich. Wenn man allerdings nicht weiß wie es geht, sollte man die Finger davon lassen. Das ist wie mit dem Autofahren, manche sollten das auch nicht tun :lol:

Grüße

wurzelseppel am 18 Dez 2025 21:22:51

Für Endverbraucher gilt erstmal die mit dem Produkt mitgelieferte Anleitung. Bei der Alugas Travelmate fällt die recht unfangreich aus, andere Hersteller halten sich deutlich bedeckter oder verweisen auf bestimmte Normen. An der Stelle wird es halt komplizierter, oft zu kompliziert für den Endverbraucher. Wird wohl gewollt sein, denn so verlagert sich die Haftung noch mehr auf die Ausführenden.

Ich wäre auch für klarere Regeln, aber keinen nationalen Alleingang.

Grüße

WomoToureu am 18 Dez 2025 22:07:23

wurzelseppel hat geschrieben:Ich wäre auch für klarere Regeln, aber keinen nationalen Alleingang.

Meines Wissens ist die Änderung der Einbauvorschriften auf Mitte 2026 verschoben.
Ich gehe davon aus, dass der TFMV Entwurf Stand 6 Bestand haben dürfte, hier bei Alugas --> Link
Also eigendlich alles wie gehabt, zumindest bei mir.

GertE hat geschrieben:...Das Recht steht nun mal über der eigenen Meinung und wenn was passiert wird’s u.U. teuer.
Warum sollten Gastankflaschen in Deutschland verboten sein, wenn sie ordnungsgemäß eingebaut oder untergebracht sind, es ist ja nur die Betankung in Dt. untersagt.
Recht ist so eine Sache ..... aber ein Urteil wird immer vom Gericht gesprochen und ich sehe da keine besonderen Hindernisse. Die Tankflaschen mit Füllstopp sind zugelassen.

frajop am 19 Dez 2025 11:01:45

Ich möchte auch noch meinen Senf dazugeben und die Frage des TE beantworten: nein

Grüße :D

MilesandMore am 19 Dez 2025 12:39:20

redddi hat geschrieben:Moin,
.....konkrete und belastbare Aussagen getroffen werden?


Meine konkrete und belastbare - Erfahrung.

Gasprüfung im im September bei der KÜS - hatte vorher nachgefragt ob sie Füllstoppflaschen akzeptieren.
Ging ohne Probleme durch.
Meine beiden stehen einfach anstelle der normalen im Fach - beide werden separat befüllt.

Bernd

hampshire am 19 Dez 2025 15:01:30

Aus den unterschiedlichen Erfahrungen scheint es mir so zu sein, als sei es etwas Glückssache, ob man mit einer Nachfüllflasche durch Gasprüfung und HU kommt oder nicht. Was ein Prüfer sehr streng sieht, findet ein anderer Prüfer OK und einem weiteren fällt es vielleicht erst gar nicht auf. Das gibt es bei manchen Themen öfter.

Luppo am 19 Dez 2025 15:30:43

Streng sieht, würde ich gar nicht sagen.
Die Frage ist, wieviel Einfluss der Karnickelverein auf die Prüforganisation hat bzw. auf deren Chefetage.

Jagstcamp-Widdern am 19 Dez 2025 16:50:58

nochmal: für die hu ist keine gasprüfung erforderlich.
einem freischaffenden gasprüfer dürfte die flasche egal sein, ansonsten halt für die prüfung eine "normale" reinstellen und gut.

allesbleibtgut
hartmut

Konsul am 19 Dez 2025 20:01:45

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:...........nochmal: für die hu ist keine gasprüfung erforderlich........

Da steht aber hier etwas anderes: --> Link
Und hier direkt beim TÜV-Verband: --> Link

BikeAir am 19 Dez 2025 20:28:51

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:...........nochmal: für die hu ist keine gasprüfung erforderlich........

Konsul hat geschrieben:Da steht aber hier etwas anderes: --> Link
Und hier direkt beim TÜV-Verband: --> Link

Da steht, dass Du eine Gasprüfung machen mußt, aber da steht nicht, dass sie Bestandteil oder Vorraussetzung für die Erteilung einer HU Plakette ist. Jedenfalls habe ich das nirgendwo rausgelesen.

Grüße

Jagstcamp-Widdern am 19 Dez 2025 21:15:59

ich war im oktober bei der dekra zur hu- ohne gasprüfung!
nat verkaufen die die gern auch den gaszettel: :ja:
alles gut....
das werdet ihr aber hier im forum bestimmt noch 10x finden.

allesbleibtgut
hartmut

MilesandMore am 24 Dez 2025 14:11:42

Nachtrag, mir wurde im August die Fahrzeug TÜV Plakette erteilt mit einer seit 2 Jahren abgelaufenen Gasplakette.
Auf dem TÜV Prüfbericht stand Gasprüfung fällig.

Bernd

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