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GasTANK überhaupt erlaubt


lonsome am 21 Jan 2026 22:46:58

Hallo,

bitte hier keine Diskussion über Gastankflschen, Gasfüllflaschen, auch nicht darum, ob ich meinen Gastank umbauen müsste oder so.

Ist ein Gastank überhaupt erlaubt für LPG im Womo? Grund für diese Frage ist ein Aufkleber bei meiner Gas-Tanke. Da steht in Kurzform, dass das Befüllen für Brenngas verboten ist, egal ob Gastank, Flaschen usw..

Darum die Frage: Es gibt eigentlich eine Norm oder Vorschrift für Brenngastanks in Womos? Es wird wohl analog zu den Gastanks für Antriebszwecke nach R67 Verfahren. Aber das trifft ja eigentlich nicht zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Gasbehälter schwarz, gelb oder rot ist, ob er zylinderförmig, flaschenförmig, eine Kugel oder eine Raute ist. Damit wären aber alle Lösungen nicht möglich, auch solche mit Unterflurtanks, Tanks im Flaschenkasten (ich meine nicht Tankflaschen) etc.?

Bitte keine Diskussion um Tankformen, sondern nur um die Frage: Können die überhaupt zugelassen sein.

Gruß
Klaus

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uli644 am 21 Jan 2026 23:35:10

Mhm,

mein Gastank ist im Fahrzeugschein eingetragen.

Also zumindest der TÜV der ihn eingetragen hat und die Zulassungsstelle die das übernommen hat, haben das für zulässig gehalten…

Ginnes am 21 Jan 2026 23:37:54

lonsome hat geschrieben:Können die überhaupt zugelassen sein.


Ich hab mir bewußt einen Stahl Gastank einbauen lassen der jetzt in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Ergo: zugelassen.
Mittlerweile ist auch eine Betankung von außen möglich, also alles OK.

Mir deucht, aufgrund des hin&her bspw. bei den Gastankflaschen, "innen" betanken, "außen" betanken ist den Gastankstellen selbst schwindelig geworden und die blocken alles ab was sie selber nicht kapieren.
Wenn mir eine Tanke kommt mit "Du darfst nicht..." dann würde ich denen die Papiere zeigen und es eeerstmal freundlich versuchen....

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Ahorne7500 am 21 Jan 2026 23:50:40

Hallo,

Wenn ich deine Frage richtig verstehe ...

Verbot an der Tanke.
Soweit ich weiß, wurde LPG irgendwann für Auto(motoren) subventioniert.
Ist aber nicht mehr.
Vielleicht kam das Verbotschild an der Tanke noch aus dieser Zeit?

Tank eingebaut
Wir haben irgendwann ein Womo aus Amiland importiert.
Eigentlich musste die Komplette Gas Installation neu.
Der neue Tank musste deutschen Tüv haben.

Dabei hat es nicht interessiert, dass aus dem einen (gleichen) Tank
Heizung, Kühli, Herd UND der fest eingebaute GasGenerator gespeist wurden.

Bleibt die Frage, ob ein GeneratorMotor ein 'Antriebsmotor' ist.
.

Kuhtreiber am 22 Jan 2026 01:34:05

Es ist nicht entscheidend ob dein Gastank erlaubt ist sondern ob es die Tankstelle erlaubt. Da kann man mit Papieren wedeln wie man will.

Pechvogel am 22 Jan 2026 07:20:11

Kuhtreiber hat geschrieben:Es ist nicht entscheidend ob dein Gastank erlaubt ist sondern ob es die Tankstelle erlaubt…

So ist das!
Der Tankstellenbetreiber hat das Hausrecht. Wenn der bestimmt „Ich verkaufe kein Benzin an BMW-Fahrer und kein LPG an Womo-Fahrer“ dann ist das so.
Sein Geschäft, seine Regeln.



Grüße
Dirk

lonsome am 22 Jan 2026 08:15:38

Hallo,

mein Tank ist auch eingetragen, und ob es die Tanke erlaubt, war nicht die Frage.

Es geht darum: Was ist die rechtliche Grundlage für eine Eintragung? Gibt es eine Prüfnorm usw. Für Gastanks als Brenngastanks im Womo?

Gruß
Klaus

mn4 am 22 Jan 2026 09:13:51

lonsome hat geschrieben:Hallo,

mein Tank ist auch eingetragen, und ob es die Tanke erlaubt, war nicht die Frage.

Es geht darum: Was ist die rechtliche Grundlage für eine Eintragung? Gibt es eine Prüfnorm usw. Für Gastanks als Brenngastanks im Womo?

Gruß
Klaus


Das braucht es nicht. Es gibt ja auch keine Prüfnorm für Schukostecker (nur) für Kaffeemaschinen, sondern halt die allgemein gültigen Fachnormen, und entsprechend wird ggf. geprüft. Und da gibt es ja auch noch die Ausbildung der Prüfer.

Grüße Uwe

Pechvogel am 22 Jan 2026 09:16:08

lonsome hat geschrieben:... ob es die Tanke erlaubt, war nicht die Frage...

lonsome hat geschrieben:... Grund für diese Frage ist ein Aufkleber bei meiner Gas-Tanke. Da steht in Kurzform, dass das Befüllen für Brenngas verboten ist, egal ob Gastank, Flaschen usw....

Und zu Deiner Frage ob die überhaupt zugelassen sein können:
Du selbst hast doch in dem anderen Thread die Firma Gaslow zitiert
lonsome hat geschrieben:...Norm EN 1949 und ... nach Norm EN 1442...
.
Und was eingetragen ist ist auch erstmal zugelassen.
lonsome hat geschrieben:..mein Tank ist auch eingetragen...




Grüße
Dirk

Ahorne7500 am 22 Jan 2026 09:43:02

Hallo,
Ich habe mal gegokkelt.

Es gibt eine Prüfpflicht für Druckgasbehälter.

Fürs Womo
Der Tüv (oder jemand anderes) muss die Gasanlage prüfen, dazu gehört auch der Gasbehälter.

So schließt sich der Kreis.
.

mn4 am 22 Jan 2026 10:53:47

Ahorne7500 hat geschrieben:Hallo,
Ich habe mal gegokkelt.

Es gibt eine Prüfpflicht für Druckgasbehälter.

Fürs Womo
Der Tüv (oder jemand anderes) muss die Gasanlage prüfen, dazu gehört auch der Gasbehälter.

So schließt sich der Kreis.
.

Ist hier aber Flüssiggas, nicht Druckgas wie z. B. Erdgas. Ist nicht so einfach zu kokeln, weil die eigentliche Schwierigkeit darin liegt, welche Norm(en) wann anzuwenden sind. Das braucht Fachwissen.
Grüße Uwe

Ahorne7500 am 22 Jan 2026 11:19:19

Hallo,

ich denke,

ein Druckgasbehälter ist ein Druckgasbehälter,
egal, was drin ist.
Flüssig- oder Gasphase.

Eine klassische PropanTauschFlasche ist auch ein Druckgasbehälter.

Prüfpflicht für Druckgasbehälter definiert sich u. A. über Volumen und Druck
Bzw. Druck x Volumen (20 bar x 25 Liter = 500)
Alles über 50 muss laut gokkel regelmäßig geprüft werden.
.

Natürlich denke(!) ich das nur, ich bin nicht der Nabel der Welt.
.

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