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Hallo zusammen, da wir unser Wohnmobil auf 4t haben auflasten lassen, habe ich mich natürlich auch mal mit den verschiedenen Regelungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern befasst. Bei >3,5t gibt es da ja einige Unterschiede, die es zu beachten gilt. Ich will jetzt nicht auf alles im Detail eingehen, aber eine Sache hat mich doch überrascht: In Deutschland darf ein Gespann mit Zugfahrzeug > 3,5t zGG nur noch 60km/h auf Landstraßen fahren. Auf Autobahnen gilt weiterhin 80km/h, eine 100km/h Zulassung des Anhängers darf aber nicht genutzt werden! Also aus 50-80-100/100km/h (Innerorts - außerorts - Autobahn/Schnellstraße) mit einem 100km/h Anhänger werden nach Auflastung 50-60-80/80km/h. War das so jedem bekannt? Mir ehrlich gesagt nicht - speziell die nicht-Anwendbarkeit der 100km/h Regelung. Man lernt nie aus :) Das hier sind übrigens die Regelungen in ausgewählten Nachbarländern, die ich so finden konnte. Korrekturen und Anmerkungen ausdrücklich erwünscht! *** Deutschland 50-100-xxx/xxx 50-80-100/100 Gespann 50-80-80/80 (<= 3,5t zGG des Zugfahrzeugs; 100/100 mit 100km/h Zulassung des Anhängers) 50-60-80/80 (>3,5t zGG des Zugfahrzeugs) Schweiz 50-80-100/120 50-80-100/100 Gespann 50-80-80/100 (100 nur für Anhänger unter 3,5t) Italien 50-90-110/130 50-80-80/100 Gespann 50-70-80/80 Frankreich 50-80-110/130 50-80-100/110 Gespann 50-80-110/130 (<= 3,5t Zug-zGG) 50-80-90/90 (> 3,5t Zug-zGG) Österreich 50-100-100/130 50-70-80/80 Gespann 50-80-100/100 (<= 3,5t Zug-zGG) 50-70-80/80 (> 3,5t Zug-zGG ) Ich vergaß zu erwähnen, die Tabelle der Tempolimits muss man so lesen: Innerorts - außerorts - Schnellstraße/Autobahn (<=3,5t) Innerorts - außerorts - Schnellstraße/Autobahn (>3,5t)
Ja, mir ist das so seit Langem bekannt, wir fahren nun schon seit 20 Jahren Wohnmobile mit über 3,5 t und sehr oft mit Anhänger. In der Praxis sieht das aber schon etwas anders aus, da fährt ja auch kaum ein LKW auf der Landstraße nur 60 Km/h. Nach meiner Erfahrung geht es auch danach, ob man dem Fahrzeug das zGG von über 3,5 t ansieht. Noch nie wurden wir angehalten oder sonstwie belangt, wenn wir auf der Autobahn oder Landstraße um die 100 Km/h gefahren sind. An Überholverbote aber halten wir uns, da diese meist ja alle Fahrzeuge mit Anhänger betreffen. Letztendlich sind die Fahrzeuge für diese Geschwindigkeiten ausgelegt, ob nun aufgelastet oder nicht, das Fahrzeug bleibt ja das Gleiche. Nun lasst die Spiele derjenigen beginnen, die sich immer und überall an die Regeln halten, wir sind nun schon seit 20 Jahren mit Anhängern unterwegs (früher Hundeanhänger, heute Motorradanhänger), unseren Wohnmobilen sieht und sah man nicht an, ob die nun unter oder über 3,5 t zGG haben, und es gab diesbezüglich noch nie Probleme, weder technisch noch mit der Polizei. Moin Uwe, und hier kommen die Strafen zum Vergehen: Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil über 3,5 t zGG oder mit einem Anhänger missachtet Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil innerorts überschritten beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren (Kfz über 3,5 t) 98,50 € 1 Punkt … bis 10 km/h 68,50 € … 11 - 15 km/h 88,50 € … 16 - 20 km/h 188,50 € 1 Punkt … 21 - 25 km/h 203,50 € 1 Punkt … 26 - 30 km/h 263,50 € 2 Punkte 1 Monat zu Fuß … 31 - 40 km/h 368,50 € 2 Punkte 1 Monat zu Fuß … 41 - 50 km/h 591,50 € 2 Punkte 1 Monat zu Fuß … 51 - 60 km/h 738,50 € 2 Punkte 2 Monate zu Fuß über 60 km/h 843,50 € 2 Punkte 3 Monate zu Fuß Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Wohnmobil außerorts überschritten … bis 10 km/h 58,50 € … 11 - 15 km/h 78,50 € … 16 - 20 km/h 168,50 € 1 … 21 - 25 km/h 178,50 € 1 … 26 - 30 km/h 203,50 € 1 (1 Monat)* … 31 - 40 km/h 283,50 € 2 1 Monat zu Fuß … 41 - 50 km/h 508,50 € 2 1 Monat zu Fuß … 51 - 60 km/h 633,50 € 2 2 Monate zu Fuß über 60 km/h 738,50 € 2 3 Monate zu Fuß Sehr wichtig und häufig nicht bekannt ist der Hinweis zum Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit !!!! Ät BadHunter: bei vielen Wohnmobilen erkennt die Rennleitung es auch an den für Frankreich obligatorischen Aufklebern. Gruß Frank
Ja, das habe ich gesehen: knapp 170€ und ein Punkt bereits ab 76km/h auf der Landstraße oder 96km/h auf der Autobahn. Damit wäre man im normalen Landstraßen-Verkehrsfluss quasi permanent im Punktebereich, und beim halbwegs zügigen Überholen von LKW auf der Bahn ebenso. Das wusste ich nicht und ist schon ärgerlich. Ich bin davon ausgegangen, dass die 100km/h Regelung auch bei Auflastung des Zugfahrzeugs weiterhin gilt. Ich fahre zwar nie besonders schnell mit unserem Mobil, aber 80 auf Landstraßen und 100 auf Autobahnen wollte ich eigentlich schon fahren. Auch der ADAC hat auf seiner Infoseite diese Besonderheit für schwere Wohnmobile nicht auf dem Schirm: --> Link
Das stimmt, eigentlich trifft man auf Landstraßen fast nur auf die großen 40-Tonner mit Geschwindigkeiten um 70km/h. Von daher war mir die 60km/h Regelung für unter 7,5t auch nicht bewusst. Hast du mal einen Blick auf meine Aufstellung in den Nachbarländern werfen können? Ich bin nicht sicher, ob das so komplett richtig ist. Ich habe das von der ADAC Seite recherchiert, und die waren offenbar schon bei der Situation in Deutschland bei >3,5t mit Hänger nicht ganz auf der Höhe (Link siehe oben)
Dann definiere doch bitte mal "Schnellstraße". Auf einer sog. Kraftfahrtstraße ( VZ 331.1 ) darf ein PKW mit entsprechendem Anhänger u.U. 100km/h fahren. Auf einer sog. Landstraße aber nicht!! Da gelten trotzdem die 80km/h! Grüße Dirk
Ok, dann für dich noch einmal ganz genau :) * "Schnellstraße" = sog. Kraftfahrtstraße, gekennzeichnet durch VZ 331.1 :D * "außerorts" = alles außerhalb geschlossener Ortschaften, was keine sog. Kraftfahrtstraße (VZ 331.1) oder sog. Autobahn (VZ 330.1) ist War dir wirklich unklar, was ich mit "Schnellstraße" (vs. "außerorts") meinte, oder was war der Hintergrund deiner Frage? Jetzt mal Butter bei die Fische: Wusste wirklich jeder Fahrer eines aufgelasteten Wohnmobils hier, dass man >3,5t selbst mit einem 750kg Gepäckanhänger am Haken mit 60km/h über die Landstraße schleichen muss in Deutschland? Falls nicht: You're welcome :) Auch würde mich noch interessieren, was in anderen Ländern gilt im Hinblick auf Gespannbetrieb > 3,5t. Last uns das doch mal hier zusammentragen! mich würden noch die reisebusze (100er schild) mit anhänger (100er schild) auf deutschen autobahnen intereszieren. dürfen die das?
Ja, die dürfen das. Grüße Dirk
Nein, denn §18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen sagt (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 1. für a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h 3.für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die... (hier kürze ich mal ab, es folgen jetzt die Voraussetzungen pp. für die 100km/h) 100 km/h Zu Ziffer 1a "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen" gibt es eine Ausnahmeverordnung für Wohnmobile bis 7,5t, die dann 100km/h auf der BAB fahren dürfen. Thomas Eine Ergänzung aus §32a StVZO: Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden. Thomas Add UweHD Ja - ist und war mir, (TI mit 7,49m und 4,4to zGG + Debon Cargo 1300 Anhänger geschlossen mit 100er Zulassung), bekannt - aber ich schere mich nicht weiter darum Landstraße 80km/h, Autobahn 100km/h und bei LKW Überholverbot (meistens ) nicht überholen, so halte ich es bis dato und habe noch nie Probleme bekommen. Aber jeder wie er mag - ich hab ein Wohnmobil, was für 100km/zugelassen ist, die zul. Anhängelast reize ich bei weitem nicht aus und mein gebremster Anhänger ist ebenfalls ab Werk für 100km/ zugelassen - warum soll ich da 60km/h / 80km/h fahren? Ist für mich ein Schwachsinn. Erst heute hatte ich einen Bus mit Anhänger vor mir der munter 100 fuhr und anschließend wurde ich, mit 100 km/h GPS fahrend, von zwei hintereinander fahrenden Pferdesport-Dreiachser-LKW Scania V8 mit jeweils dahinter hängenden, sehr großen Tandem Anhängern für mehrere Pferde sehr zügig überholt ✌ Die hatten auch keine Angst Wer sich dran halten magIch gehöre aber nicht dazu OT: Uwe HD - steht das HD für das was ich denke? In meinem Anhänger steht eine Road King Special
Das Schild darf sich jeder dranhängen. Wirklich 100km/h mit dem Hänger fahren hingegen nicht - und nach meinem Verständnis auch die Reisebusse nicht.
Nee, das steht für Heidelberg :) ...aber in meinem Hänger fährt gerne mal eine Ducati mit 8) ein schönes mopped statt amerikanischem eisenhaufen! :ja: allesbleibtgut hartmut Hallo
meines Wissens nach müssen alle LKWs, die in der EU zugelassen sind einen elektonischen Geschwindikeitsbegrenzer haben. Der ist theoretisch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingestellt. Tatsächlich fahren die LkWs alle 89 km/h, weil abzgl. der Messtolerenz sind das dann wieder 80 km/h. Wenn Du nun von V8-Scania's mit 100 km/h überholt worden bist, dann ist da irgendwas "manupuliert" Entweder ist der LKW auf 7,5 Tonnen abgelastet, dann wären die 100 km/h evtl. save, oder der melektonische Geschwindigkeits- begrenzer wäre ausgebaut / überbrückt / was-auch-immer. Dann wäre das aber sehr unvorsichtig, wenn es wirklich mal zur Geschwindikeitsübertretung kommen sollte. Das würde nämlich bedeutet: zu schnelles Fahren (Geld und Punkte) und fahren ohne zugelassenens Fahrzeug = Erlöschen der Betriebserlaubnis = Straftat. Ob das ein Profi mit Pferden auf dem Hänger riskieren würde? WoMo NK19 Vielleicht darf ich die Aussagen von WoMoNK19 etwas anders formulieren:
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist keine Straftat. Es ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 19 StVZO i. V. m. § 69a StVZO und § 24 StVG. Durch das Erlöschen der BE erfolgt nicht zeitgleich ein Erlöschen der Zulassung. Diese erlischt erst mit der Abmeldung des Kraftfahrzeuges. Wer allerdings mit einem nicht zugelassenen Kfz. am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, der macht sich strafbar (Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung, Fahren ohne Versicherungsschutz gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz).
Innerhalb der EU ist der Begrenzer auf 90km/h (inkl. aller Toleranzen) einzustellen/programmieren (§ 57c Abs.1 Ziff.2 StVZO und europäische Rechtsvorschriften). Thomas Hallo,
Danke, ich kennen mich nicht gut so " ... auf der dunklen Seite der Macht ..." aus WoMo NK19 Das war mir schon bekannt. Wie oben schon erwähnt, ist dann halt die Frage in der Praxis eine andere. Auf der Autobahn fahren wir mit und ohne Anhänger eh 90. Ist im einen Fall 10 drüber (kein Problem in D) und im anderen 10 drunter und passt zu den üblichen LKW-Geschwindigkeiten. GPS 80 fahr ich nur in Österreich (da auch ohne Anhänger...) und werde da permanent von LKW überholt. Auf der Landstraße fahr ich 80 (in D, ausser niedrigere örtliche Begrenzung), egal ob mit oder ohne Anhänger. Auch hier: mitschwimmen mit den LKW, und von denen fährt keiner 60. bis denn, Uwe Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Fahre seit knapp 45 Jahren Motorrad, bin auch GSX-R, R1 und Fireblade gefahren, mittlerweile bin ich knapp 63 Jahre alt - am 01.06.2026 geht's in Rente ✌ Die Knieschleifer-Zeit ist vorbei, will ja noch was von meiner Rente erleben und wenn's gesundheitlich so weiter geht wie bisher hoffe ich mit 80 noch einen Eisenhaufen zu fahren Trotzdem schönes Moped die Duc Wenn ich nochmal 30 wäre Aber so ein Eisenhaufen hat auch was: WoMo NK19 Überholt wurde ich von so was, das ist's glaube ich nix mehr mit 7,49to :) Die waren eindeutig manipuliert und fuhren locker 110km oder vielleicht noch mehr. Deutsche Kennzeichen und kein 100er Schild am Anhänger :)) Dieses FZG bekommt als Solofahrzeuge eine Bus-Geschwindigkeitszulassung. Grund: Kein Gelenk, Langer Radstand und keine Möglichkeit dieses Fzg falsch zu beladen. Damit erreicht dieses Fzg eine Geschwindigkeit von 104-105 Km/h.Bevor der Geschwindigkeitsbegrenzer dem ein Ende setzt. Sonst erreichen diese Fzg je nach Hinterachsübersetztung und PS an die 140 Km/h. Franz
Ja, das wusste ich und „Schnellstraße“ habe ich auch verstanden. Deine Recherche ist klasse. Sollte man ergänzen und irgendwo im Forum anpinnen. :bindafür: Spannend ist auch die Regel mit Anhänger in Norge. BAB und Landstraßen WoMo über 3,5t immer 80, Ortschaften 50 km/h. Mit gebremstem Anhänger ebenso, mit ungebremstem Anhänger aber nur 60 km/h. Wir waren in einer Zollkontrolle bei der Ausreise aus Norge nach Finnland. Die wollten aber nur den Fisch sehen. Dabei kamen wir ins Gespräch über den Anhänger und der Zöllner erklärte uns diese Regel. War für mich neu, man kommt sich dann vor wie eine Verkehrsbremse. Gruß Mario
Danke! Wenn wir hier alles halbwegs verifiziert zusammengetragen haben, dann werde ich mir das als kleinen Spickzettel ausdrucken und in's Auto legen :) Ansonsten frage ich mich immer beim Grenzübertritt, wie schnell auf welcher Straße man eigentlich jetzt wieder fahren darf mit dem 4t-Mobil wenn denn womöglich noch der Anhänger dranhängt. Die Regeln sind leider alles andere als harmonisiert in Europa (z.B. manchmal zählt das zGG des Zugfahrzeugs, manchmal das zGG des Anhängers, manchmal das Zug-zGG, und offenbar auch noch die Frage, ob der Hänger gebremst ist oder nicht (Norwegen) :eek: Zettel?? Ein vernünftiges Navi stellt solche Informationen automatisch über die angezeigten Geschwindigkeitslimits dar. Natürlich nur, wenn man die Fahrzeugdaten auch detailliert inkl. Anhängerdaten eingeben kann. Hier versagen Google Maps, Apple Maps etc. und auch (fast?) alle PKW-Navis kläglich. Es gibt zwar ab und zu (je nach Straßenabschnitt) mal Aussetzer, aber die meiste Zeit funktioniert es gut genug, um generelle Limits wahrzunehmen. bis denn, Uwe Du kannst in deinem Navi einstellen, dass du mit einem ungebremsten Anhänger fährst? Respekt! Welches Navi hast du denn verbaut? Danke! Wenn wir hier alles halbwegs verifiziert zusammengetragen haben, dann werde ich mir das als kleinen Spickzettel ausdrucken und in's Auto legen :) Moin Uwe, dann bitte auch den Bußgeldkatalog ( meine Nachricht vom 18.03. ) ausdrucken, dann weißt du, was die Überschreitung kostet :razz: Gruß Frank Nur mal so zum Verständnis.... Habt ihr auf euren Hängern alle Autos dabei? Alle anderen Sachen passen ja in die Garage.
Ich nutze das Wohnmobil mehr für Hobbys (z.B. Motorsport, Modellflug, Rennkart) als für klassische Urlaubsreisen, da ist ein Hänger oftmals unverzichtbar. Das Elend fing ca. 1993 an und nahm dann seinen Lauf. Damals noch im selbst ausgebauten VW LT 28 :) |
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