Scheuman hat geschrieben:Und in Österreich ist der Unterschied zwischen 3,5t und darüber schon extrem.
In Österreich ist aber nicht (mehr) das zul. Gesamtfahrzeug des Zug-/Solofahrzeugs zur Berechnung der Maut ausschlaggebend (Anhäger werden dort nicht berechnet). Auch für
Wohnmobile mit einer Erstzulassung ab dem 01.12.2023 ist die technisch zulässige Gesamtmasse für die Maut ausschlaggebend. Und die liegt bei den heutigen Fahrzeugen in der Regel über 3,5t (siehe unter F1 in der Zulassungsbescheinigung). Mein Standardducato mit einem Lightchassis aus 2020 hatte vor der späteren Auflastung werksmäßig eine tzGm von 3650 Kg bei einem zul. Gesamtgewicht von 3500Kg.
Fahrzeuge 3,5t zul. Gersamtgewicht mit einer höheren tzGm und einer Erstzulassung vor dem o. a. Datum haben in Österreich allerdings noch eine Schonfrist bis zum 31.01.2029 und dürfen bis dahin noch mit der Mautvignette fahren.
Mit einem heutigen VI 3,5t (Erstzulassung nach dem 30.11.2023) benötigtst Du in Österreich sehr wahrscheinlich eine Go-Box (und darfst somit die teure Maut).
Thomas