@Alle
Kennt jemand die eindeutige, gesetzliche Rechtslage über die Gasprüfung?
Es gibt zwar einen goldenen Aufkleber mit der nächsten Fälligkeit Gasprüfung.
In den Übernahmepapieren steht auch der Satz: Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen.
Kann der TÜV eigentlich die Plakette verweigern, wenn die fällige Gasprüfung nicht durchgeführt wurde?
Die einen sagen ja, die anderen sagen nein, was ist denn nun richtig???
Hans

