f.k. am 10 Aug 2007 06:49:59 Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:
In welchen Ländern ist es erlaubt, bzw in welchen verboten und wenn verboten wie hoch sind die Strafen wenn während der Fahrt ein Kind im Kajütbett schläft.
Ich weiss in CH ist es erlaubt -in D denke ich ist es verboten.
Bitte keine Diskussion über die Sache als solche - ich weiss es ist sicherer angeschnallt im Kindersitz zu sitzen ...
Beste und allen eine Unfallfreie Fahrt.
Florian.
jonathan am 10 Aug 2007 07:47:52 Trotzdem:
Lass es !!!!!!!!!
Werner
rs270550 am 10 Aug 2007 09:12:51 Oder anders ausgedrückt: Es verbietet sich von selbst!!!
Rolf
herrhausk am 10 Aug 2007 12:25:22 Hallo Rolf, hallo Werner,
ich gehe davon aus, daß Ihr natürlich auch jedes mal wenn Eure "bessere Hälfte" auf die im Mobil serienmäßig verbaute Toilette möchte, den nächsten Rastplatz anfahrt!
Anders wäre das doch unverantwortlich, --- oder?
gruß Heinz
Administrator am 10 Aug 2007 12:51:40 bei uns werden Gurtschlösser nur geöffnet, wenn das Fahrzeug steht - ohne Ausnahme.
Tipsel am 10 Aug 2007 12:56:23 Dirk hat geschrieben:bei uns werden Gurtschlösser nur geöffnet, wenn das Fahrzeug steht - ohne Ausnahme.
...und ich denke, so handhaben es hoffentlich alle.
Gast am 10 Aug 2007 13:53:46 herrhausk hat geschrieben:Hallo Rolf, hallo Werner,
ich gehe davon aus, daß Ihr natürlich auch jedes mal wenn Eure "bessere Hälfte" auf die im Mobil serienmäßig verbaute Toilette möchte, den nächsten Rastplatz anfahrt!
Anders wäre das doch unverantwortlich, --- oder?
gruß Heinz
Es muss nicht unbedingt ein Rastplatz sein. Aber ansonsten gibt es da überhaupt keine Diskussion - da die Toilette keinen Sicherheitsgurt hat ist sie halt für den Standbetrieb (und wenn sie einen hätte frage ich mich, ob meine Frau die ganze Fahrt über im Bad verbringen wollte).
Punkt - Ende - Aus
Chris_62 am 10 Aug 2007 16:22:54 Grüetzi Florian,
wir haben unsere kiddys immer mit dem Bettzeug gepolstert ,
aber angeschnallt im Kindersitz bzw. Rückbank !!!
Sie haben wunderbar geschlafen........aber kaum war der Motor aus ....
" SIND WIR DA "?......... :D
....lass es bitte sein!!!
badische Grüssle Chris
achimHH am 10 Aug 2007 16:57:36 Hallo Florian,
ich denke das Dir hier im Forum kaum einer die Frage
beantworten kann.
Denn das in D, während der Fahrt niemand im Bett schlafen darf
bzw. ein Kind nicht im Bett schlafen kann, war den meisten wohl
nicht bekannt.
Ganz ehrlich, mir auch nicht.
So ist es den meisten, sicherlich auch nicht bekannt, wie es in den anderen Ländern rechtlich ist, oder gehandhabt wird.
Eventuell gibt es ja sogar niemanden dem es bekannt ist.
achim
achimHH am 10 Aug 2007 17:02:12 Hallo allerseits...
sagt mal !
Eure Einstellung zu dem Theama, hatte Ihr ja schon in dem
Thread : --> Link
der gleichzeitig im Forum läuft, bekannt gegeben.
schaut Euch mal Eure Beiträge auf die Frage von Florian an.
f.k. hat geschrieben:Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:
In welchen Ländern ist es erlaubt, bzw in welchen verboten und wenn verboten wie hoch sind die Strafen wenn während der Fahrt ein Kind im Kajütbett schläft.
Ich weiss in CH ist es erlaubt -in D denke ich ist es verboten.
Bitte keine Diskussion über die Sache als solche - ich weiss es ist sicherer angeschnallt im Kindersitz zu sitzen ...
Beste und allen eine Unfallfreie Fahrt.
Florian.
Dabei hatte Florian doch extra geschrieben das er keine
Diskussion über die Sache bezwecken wollte....
ich verstehe Euch nicht ! Sorry !
achim
st_mott am 10 Aug 2007 17:14:45 Hallo,
wenn ich die Frage richtig verstanden habe, ging es darum, was erlaubt bzw. verboten ist. In Deutschland gilt, dass nur in einem in den Fz-Papieren eingetragenen Liegeplatz auch liegend geschlafen werden darf. Ich kenne dass aber nur vom LKW, nicht vom Wohnmobil.
Zu den lehrreichen (Vorsicht Ironie) Bemerkungen zum Anschnallen usw. habe ich so meine eigene Meinung. Ich denke dass sollte jeden selbst überlassen sein, ob Ihm das Risiko wert ist. Aber wenn wir zu zweit lange Strecken fahren, dann schlafe ich auch schon mal hinten im Bett während der Fahrt :wink: .
Viele
Stephan
f.k. am 10 Aug 2007 17:23:09 Habe ich gefunden / Auszug aus STVO - Bussgeldkatalog:
"Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) 30 €
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung: 30€
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung: 35€
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 40€ +1Punkt
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 50€ +1Punkt
achimHH am 10 Aug 2007 18:18:00 f.k. hat geschrieben:Habe ich gefunden / Auszug aus STVO - Bussgeldkatalog:
"Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) 30 € Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung: 30€ Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung: 35€
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 40€ +1Punkt
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung: 50€ +1Punkt
ja, so ist es richtig !
so steht es geschrieben . :D
und was ist mit den ganzen Bussen die noch keine
Sicherheitsgurte haben?
was ist mit den Schulbussen ?
achja, da fahren keine Kinder, sondern Schüler mit...
was ist mit den Bussen die im Stadtverkehr/ Nahverkehr fahren?
da könnte ja jemand richtig Reich bei werden,
wenn er das kontrolliert... :wink:
achim
Gast am 10 Aug 2007 20:46:31 st_mott hat geschrieben:Zu den lehrreichen (Vorsicht Ironie) Bemerkungen zum Anschnallen usw. habe ich so meine eigene Meinung. Ich denke dass sollte jeden selbst überlassen sein, ob Ihm das Risiko wert ist. Aber wenn wir zu zweit lange Strecken fahren, dann schlafe ich auch schon mal hinten im Bett während der Fahrt :wink: .
Viele
Stephan
Hi Stephan,
eben NICHT jedem selbst überlassen!
Wenn da etwas passiert unangeschnallt, zahlt der Uneinsichtige nur für seine Dummheit, aber die Allgemeinheit (Solidarprinzip) für die entstehenden Kosten (OP, Krankenhaus, Arbeitsausfall, Reha oder bleibende Behinderung).
Da gebe ich den Ausführungen von Maggie (zimtzicke) vollkommen Recht.
Wenn es an unser aller Portemonnaie geht, muss die Freiheit des Einzelnen zurücktreten, oder er bezahlt im Eventualfall alles selber!!
Fast gleiches Thema:
--> Link
Siggi
Gogolo am 10 Aug 2007 21:50:57 siggitim hat geschrieben:Wenn es an unser aller Portemonnaie geht, muss die Freiheit des Einzelnen zurücktreten, oder er bezahlt im Eventualfall alles selber!!
DAS hat aber der Gesetzgeber nicht gewollt - sonst hätte er es in die entsprechenden Vorschriften des Gozialgesetzbuches so aufgenommen!
Meine unmaßgebliche Meinung: nur der/diejenige, der/die noch niemals in eine selbstverursachte gefährliche Situation gekommen ist, kann/darf das Solidaritätsprinzip anzweifeln.
Habe die Ehre
Gogolo
Gast am 10 Aug 2007 22:03:57 gogolo hat geschrieben:Meine unmaßgebliche Meinung: nur der/diejenige, der/die noch niemals in eine selbstverursachte gefährliche Situation gekommen ist, kann/darf das Solidaritätsprinzip anzweifeln.
Habe die Ehre
Gogolo
Hi Gogolo,
vielleicht fehlte in meiner Ausführung das Wort " vorsätzlich"!
Wenn ich in eine durch menschliches Versagen, gefährliche Situation geraten bin und dadurch die Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen muss, dann ist das doch ok.
Siggi
Administrator am 10 Aug 2007 22:20:20 naja, Siggi - im Prinzip ist Deine Argumentation nachvollziehbar, aber Gogolos Einwurf ist nicht zu widerlegen. Keiner läßt Kinder vorsätzlich durch die Scheibe fliegen - sondern auf Grund der Annahme, die Situation richtig einzuschätzen und kontrollieren zu können. Wenn Du Ski fährst, denkst Du auch, Du hast die Sache im Griff und nimmst dadurch ebenso in Kauf, daß Du dir das Bein brechen könntest - unterm Strich ist es für die Solidargemeinschaft also das selbe........
Gogolo am 10 Aug 2007 23:32:35 Siggi, ich verstehe dich vollkommen. Nur der Gesetzgeber hat diesen Leistungsausschluss ganz bewusst nicht in die Sozialgesetzbücher aufgenommen. Auch wenn jemand seine Familie vorsätzlich verprügelt und krankenhausreif schlägt (ein solches Vorkommnis ist zwar sehr traurig - kommt aber leider nicht selten vor) muss die Solidargemeinschaft dafür aufkommen. Zwar wird versucht, vom Verursacher die Kosten wieder zurückzuholen, aber grundsätzlich zahlt erstmal die Solidargemeinschaft, sprich Krankenkasse. Und wenn beim Schädiger kein Geld da ist, bleiben die Kosten an der Solidargemeinschaft hängen....
Einen Leistungsausschluss für vorsätzliche Handlung gibt es nur, wenn jemand damit eine Leistung erschleichen will, z.B. es hackt sich jemand die Hand ab, damit ein Rentenanspruch entsteht.
Habe die Ehre
Gogolo
f.k. am 11 Aug 2007 09:15:19 Genau diese Diskussion wollte ich vermeiden -sie ist zwar durchaus Legitim aber nicht in diesem zusammenhang.
Mich hat interessiert wie die gesetzeslage in verschiedenen Ländern ist da ich über die Aussage in CH wäre es erlaubt schlafende Kinder im WoMo zu transportieren sehr erstaunt war.
beste , Florian.
Sahli am 11 Aug 2007 09:26:23 hallo!
um auf deine frage einzugehen.
in österreich müssen alle passagiere angegurtet sein. soweit ich informiert bin auch in italien, slowenien und kroatien.
lg sahli
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