Amaliana am 13 Aug 2007 08:04:03 Am Samstag bekam ich einen Brief vom Finanzamt:
Sehr geehrte Frau ..., Dem Finanzamt liegt eine sog. Kontrollmitteilung vor, aus der hervorgeht, das Sie im Juni 2005 ein Wohnmobil Knaus Sun TI 650 MF erworben haben. Auf Grund der Anschaffungskosten stellt sich die Frage nach deren Finanzierung. Bitte nehmen Sie dazu bis 30.08.2007 Stellung Mit freundlichen n....
Ich frage mich was das soll?
Muß man auf so was antworten?
Wir haben unser altes WoMo in Zahlung geben und den Rest bar bezahlt.
Ich frage mich wie das FA auf so was kommt?
Hattet Ihr schon mal so einen Fall?
Amaliana am 13 Aug 2007 08:17:13 Also interessant ist das ja schon:
Der Wohnmobil-Händler hatte eine Steuerprüfung und damit werden auch die Leute überprüft die ein Wohnmobil dort gekauft haben.
Aber alles halb so wild :)
Gast am 13 Aug 2007 08:17:53 Hallo Andrea,
bist Du sicher, das sowas vom Finanzamt kommt? Das dieses Schreiben kein Fake ist?
Das FA interessiert eigentlich nur die Steuer, nicht die Finanzierung.
Es sei denn, Du hast das Fahrzeug irgendwo als Firmenfahrzeug o.ä. deklariert, dann könnte unter gewissen Umständen die Frage berechtigt sein.
Jürgen
NaviGer am 13 Aug 2007 08:21:33 Hallo Amaliana,
früher gab es mal solche Anfragen, wenn man eine Wohnung oder ein Haus gekauft hat. Da wurde vom Grunsbuchamt eine Mitteilung an das Finanzamt gesendet. Es handelte sich da allerdings auch immer um hohe Beträge.
Sonst kenne ich solche Mitteilungen nur aus dem geschäftlichen Bereich, z.B. wenn bei einer Firma eine Betriebsprüfung war. Da wird dann bei einem Lieferanten (in diesem Fall bei mir) angefragt, welche Umsätze mit der betreffenden Firma getätigt wurden.
Wahrscheinlich war bei Deinem WoMo Händler eine Betriebsprüfung.
Antworten musst Du darauf.
jonathan am 13 Aug 2007 08:28:23 Hallo, Amaliana!
Kontrollmitteilungen werden häufig nach Betriebsprüfungen geschrieben. Beispiel: bei einer Versicherungsgesellschaft macht das zust. Finanzamt eine Betriebsprüfung und versendet Kontrollmitteilungen über bezogene Provisionen von freiberuflichen Vertretern an deren Finanzämter. Nun kann das betr. FA feststellen, ob dieser Vertreter alle erhaltenen Gelder versteuert hat. Oder bei uns so gewesen: Betriebsprüfer bei uns auf dem Hof-und dann: "Donnerwetter, wie kann ....sich denn wohl auch noch Reiterferien leisten??? Da schreibe ich mal kurz eine Kontrollmitteilung an den Kollegen!"
Bei dir wird es so gewesen sein, daß Bei dem WoMo-Händler im Rahmen einer Betriebsprüfung dein Fall aufgeschlagen wurde, weil hier mit vermutlich viel Bargeld gezahlt wurde. Und Bargeld lässt jeden Finanzbeamten sofort drahtig werden-weil hinter Bargeld vermuten diese Jungs(und Damen) immer erstmal Steuerhinterziehung und prüfen das gesamte Umfeld.
Dir wird nichts anderes übrigbleiben, als deinem Finanzamt Rede und Antwort zu stehen und denen plausibel zu machen, woher das Bargeld kommt. Kann man denen nachweisen, daß das Geld langsam auf einem Sparkonto o.ä. angesammelt wurde und die Zinsen in der EST-Erklärung angegeben hat, hat man nichts zu befürchten.Kann man ja mit einem persönlichen Besuch im Finanzamt verbinden-dann spürt man schonmal im Gespräch, ob der Beamte nur an einer kurzen Auskunft interessiert ist oder ob er mehr will...
Werner
BOWO am 13 Aug 2007 09:39:19 Zitat aus Wikepedia:
"Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.
Aber auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterliegen seit dem 15. August 2002 einer Verpflichtung zur Anzeige, wenn sie nicht rechtsberatend tätig werden.
Indikatoren für Geldwäsche sind:
* viele Konten
* hohe Bareinzahlungen........."
und
"Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden."
Fazit:
Wenn bei einer Betriebsprüfung dem Steuerbeamten solche Summe auffallen wird er ebenfalls eine entsprechende Überprüfung / Meldung vornehmen.
[/b]
Rita B. am 13 Aug 2007 09:40:10 ....aber der gute alte Sparstrumpf, der ist doch wohl nicht verboten????
BOWO am 13 Aug 2007 09:49:44 Verboten ist gar nichts, hier geht es lediglich um eine Kontrolle, wie der Name Kontrollmitteilung schon aussagt.
Leider ist es eine Tatsache, dass wir Arbeitnehmer jeden Euro sofort vom Einkommen versteuert bekommen und abführen, Selbstständige sich jedoch beim Finanzamt gerne "arm" rechnen. Wrr so arm wie eine Kirchenmaus ist darf sich nicht wundern wenn dann das Finanzamt mal nachschaut. Ferienwohnungen auf Malle oder WoMos für 100.000 Euros und mehr passen nun mal nicht zu einem Minimalgewinn knapp obehalb der Armutsgrenze.
Ohne solche Kontrollen würde viele Kleinunternehmer und Selbstständige sogar noch den Kinderwagen als Firmenfahrzeug absetzen.
Also alles halb so wild, wer seine Steuern, wie wir alle, ordnungsgemäß abführt hat mit solchen Kontrollmitteilungen keine Probleme. :wink:
Poldi am 13 Aug 2007 09:52:57 Ohne solche Kontrollen würde viele Kleinunternehmer und Selbstständige sogar noch den Kinderwagen als Firmenfahrzeug absetzen.
:gut: :kuller:
Poldi
hartmut49 am 13 Aug 2007 09:55:21 Hallo Andrea,
wenn, Du deine Zinseinahmen, immer ordnungsgemäß angegeben hast,brauchst du keine Bedenken, haben.!
Wenn Dein Geld, nicht auf der Bank war, evtl,im Safe, was ja nicht verboten ist, könntest Du,Probleme bekommen.
Ich finde die Zinsbesteuerung, und das besonders für das Jahr 2006 einen großen Unfug.!
3% Märchensteuererhöhung +2% Inflation, so viel Zinsen,haben, die meisten Anleger nicht ereicht!
Ich wünsche Dir, daß Du, durch Dein vernünftiges Sparverhalten, nicht noch mehr, (5%gesmamter Inflationsverlust) bestraft wirst.
Es grüßt Dich ,
Hartmut
Administrator am 13 Aug 2007 10:20:26 Wenn der Händler eine Betriebsprüfung hatte, fragt das FA schon mal bei den Kunden nach, wieviel das Fzg gekostet hat (um den Rechnungsbetrag abzugleichen) - wie ich allerdings das Womo finanziert habe, geht das Finanzamt einen feuchten Kehricht an.
Gast am 13 Aug 2007 10:52:26 Dirk hat geschrieben: - wie ich allerdings das Womo finanziert habe, geht das Finanzamt einen feuchten Kehricht an.
:daumen2:
psbu am 20 Aug 2007 10:37:56 Wer weiß, wieviel der Händler beim FA als Barzahlung
angegeben hat. Hier läßt sich auch ne schnelle "Mark" machen.
jonathan am 20 Aug 2007 11:45:34 Dirk schreibt, daß es das Finanzamt einen feuchten Kehricht anginge, wie er sein WoMo finanziert. Dies sehen die Finanzverwaltungen durchaus anders! Denn wenn die Anschaffung eines Womos bzw. dessen Preis, geschweige die Folgekosten, nicht zu den versteuerten Einnahmen eines Bürgers passen, wird ganz schnell (und oft mit Recht)vermutet, daß hier Nebeneinkommen unversteuert und an der Sozialversicherung vorbei fliessen-und dann wird auch der Privatmann kontrolliert, zur Not bis hin zu den Kontobewegungen-denn das Bankgeheimnis gibt es bekanntlich für die Finanzverwaltung nicht mehr. Bei einer Betriebsprüfung unseres kleinen Unternehmens fiel z.B. den Prüfern auf, das in den Gründungsjahren auch Mittel von seiten meiner Mutter und Schwiegermutter mit eingeflossen waren-schon hatten beide alten Damen die jeweiligen Finanzämter auf dem Hals und mussten ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen!!!!
Administrator am 20 Aug 2007 12:05:57 selbstverständlich sehen die das anders - trotzdem geht es das FA nichts an.
Ich muß mich doch nicht selbst belasten.
dokabastler am 20 Aug 2007 14:48:27 Ich hab noch nicht gehört, daß es verboten ist, sein nicht wieder in die diversen Steuern investiertes, ÜBRIGES, ERSPARTES Geld, im Sparstrumpf oder unter der Bettdecke zu horten bis man es braucht......
vielleicht wirds bald Pflicht, daß man erspartes geld zwangsweise auf die bank legen muß und 25% Steuern abführt...wers nicht macht, muß 50% abführen......
So weit kommts noch.......
Zur Bemerkung mit den Selbständigen oben:
Wenn Du siehst, wie eklig das FA in dem beschriebenen Fall hinterher ist, dann kanst Dir vorstellen, wie das auch bei Selbständigen jedes Jahr in der Erklärung so ist.....ich bin z.B. täglich bauleitend tätig und renn ständig im Dreck rum.......hab dabei Regenkleidung und Scuhe extra dafür....wird vom FA nicht anerkannt, weil ichs ja auch privat nutzen kann/könnte
Kann sein, daß manche einen Kinderwagen als Dienstfahrzeug absetzen...bei meinem FA geht das nicht........da wurde sogar man angezweifelt, ob man alle 3 Jahre Winterreifen braucht ....(könnte ja sein, daß da die Reifen von Omas Auto abgesetzt werden..dabei sieht man eiggentlich am Fahrtenbuch, daß jährlich mind. 40000 m gefahren werden und daß Winterreifen halt realistisch gesehen spätenstens alle 2 Jahre fällig sind)
günter
womofreak am 20 Aug 2007 22:37:09 ....das FA ist durchaus berechtigt, auch bei dem "Privatmann" eine Prüfung durchzuführen - bis jetzt wurde nur darauf verzichtet. Kann aber auch mal anders kommen!! Eingetragene Vereine sind schon lange auf der Liste der FA-Prüfer - nur wegen Personalmangels verzichtet man auch hier - wenn nicht unbedingt ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt - tätig zu werden.
Also, wie oder wo man sein Geld aufbewahrt, kann nicht vorgeschrieben werden, nur, man muß es dem FA erklären können, woher das Geld stammt und ggf, wie es verdient wurde! Also, bewahrt für eine gewisse Zeit schön Eure Lohnzettel auf.
Hans
Administrator am 21 Aug 2007 13:41:19 und zum dritten Mal:
nein, ich muß gar nichts erklären - egal ob ich geprüft werde, oder nicht.
Wenn das FA der Meinung ist, ich würde irgendwas mauscheln, oder würde zu gut leben - dann müssen die sich drum kümmern, mir irgendeine Verfehlung nachzuweisen - und nicht ich muß meine Unschuld beweisen.
hartmut49 am 21 Aug 2007 14:32:16 Ja ,hallo Dirk,
genau, das habe ich auch mal gemeint.
Wenn die aber einen Verdachts-, oder Anhaltspunkt haben, wird die Sache gschätzt.
Und die schätzen, so hoch, daß du Deine Unschuld versuchst zu beweisen,
oder die Karten offen legst.
Es grüßt Euch,
Hartmut
allegria am 21 Aug 2007 18:07:30 Hallo,
ich möchte noch einmal auf das Ausgangsposting von Amaliana zurück kommen und dann hartifisch mit seinem Zweifel voll unterstützen. Ich war auch einmal bei diesem Verwaltungszweig tätig und kann mir deshalb nicht recht vorstellen, dass man aus einem Finanzamt ein Ermittlungsschreiben auf eine sog. Kontrollmitteilung stützt. Deshalb würde ich mich zunächst einmal versichern, ob es wirklich ein offizielles Schreiben ist.
Auf mich macht der Brief jedenfalls keinen authentischen Eindruck.
Herbert
Administrator am 22 Aug 2007 14:56:55 und Herbert kennt sich aus :wink:
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