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TFT Monitor Prüfzeichenpflicht?


Emsland am 23 Aug 2007 14:13:33

Hallo Zusammen,

ist es erforderlich bei einem TFT-Monitor der an eine autom. SAT-Anlage angeschlossen werden soll, auf ein besonderes (nur für WOMO relevantes) Prüfzeichen zu achten. Ein Händer sagte, es gäbe ein sogn. "E"-Zeichen. CE kenne ich, was ist jedoch "E"? Kann man handelsübliche Computermonitore nutzen, oder stellt dieses eine Beeinträchtigung da, was den Versicherungsschutz angeht?

Vielleicht kann mir ja jemand dazu etwas sagen....

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apnl am 23 Aug 2007 15:32:55

Jedes elektronische Gerät welches im ein Fahrzeug eingebaut wird benötigt ein "e" Zeichen.
Hintergrund ist die Elektronik in einem Fahrzeug, die möglicherweise durch den Einbau nicht geprüfter Geräte gestört werden kann. Geräte mit einem "e" Zeichen sind geprüft, dass diese keinen negativen Einfluss auf die Elektronik haben.
Verbaut man Geräte ohne "e" Zeichen erlischt m.W. die ABE.

Was mich in dieser Sache wundert ist die Auskunft des TÜV. Ich würde mir nämlich gerne einen CarPC einbauen und habe beim TÜV nachgefragt ob dies mit handelsüblichen PC-Teilen möglich ist, da diese sicherlich nicht e-geprüft sind.
Lt. Auskuft TÜV sei dies möglich, da der PC in diesem Falle als Ladung angesehen wird. :?: :?: :?:
Ich geb das einfach einmal so wertungsfrei weiter.


Armin

abo1 am 23 Aug 2007 16:00:03

hallo

halt ich auch für schwer interpretationsbedürftig

kein kommerzielles funkgereät zb hat ein "E"zeichen, auch privatfunk, amateurfunk etc

ich weiss nichts von GPS geräten mit "E" prüfzeichen und auch nix von handyhalterungen mit "E"

wer weiss ob das nicht wieder so eine unsägliche "lex inländischer fachhandel" ist ....

hat jemand das bezugnehmende gesetzesdokumnet oder zumindestestens die verordnungen dazu?

lg
g

edit:
evt gilt das "für zum betrieb des kraftfahrzeuges notwendige teile" wie leuchten, bordelektronik, hupe, instrumente etc..?

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NaviGer am 23 Aug 2007 16:20:44

Hallo Emsland,
das 'E' Zeichen brauchst Du für solche Teile, die in weitestem Sinne mit dem Fahrzeug zusammenhängen und von der Autobatterie Strom ziehen. Beispiel: Scheinwerfer, Autoradio ...
Dann gibt es noch eine Grauzone: Navi am Zigarettenanzünder. Wenn die Stromversorgung über das Kabel nochmal extra abgesichert ist (ist schon über 10 Jahre Pflicht), bist Du auch aussen vor. Sobald der Hersteller des Navis einen Anschluss für den Zigarettenanzünder mitliefert, greift die Herstellerhaftung, falls etwas passiert.

Ist Dein TFT Monitor über die Wohnraumbatterie angeschlossen, kannst Du ihn sicher als Ladung betrachten. Er hat mit dem Auto an sich nichts mehr zu tun.

apnl am 23 Aug 2007 16:33:56

abo1 hat geschrieben:wer weiss ob das nicht wieder so eine unsägliche "lex inländischer fachhandel" ist .... .



isser nicht.

Die nachfolgenden Ausführungen wurden der Internetveröffentlichung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg entnommen.

Richtlinie zum Einbau elektrischer Ausrüstungen in Neufahrzeuge - "e-Kennzeichnung"

Worum geht es?
Nach Richtlinie 72/245/EWG, geändert durch Richtlinie 95/54/EWG, dürfen elektrische Ausrüstungen in Neufahrzeuge nur eingebaut werden, wenn sie der Richtlinie 72/245/EWG entsprechen. Diese Richtlinie, ist seit dem 01. Oktober 2002 zwingend anzuwenden.
In der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (S33/37.25.81-01/37.25.81-02) vom 16. August 2002, veröffentlicht im Verkehrsblatt (VkBL), Amtlicher Teil, Seite 554 unter Nr. 162, ist eindeutig festgelegt, dass der Einbau von Ausrüstungen, die oben genannter Richtlinie nicht entsprechen, nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen. Der Grund liegt in der möglichen Überschreitung der Bezugswerte für Störaussendungen, die eine gefährlichen Beeinflussung elektronischer Komponenten des Fahrzeuges bewirken können.

Wie ist zu verfahren?
Nach vorstehender Bekanntmachung ist seit dem 01. Oktober 2002 wie folgt zu verfahren:
a) Geräte, die über die „e-Kennzeichnung“ verfügen, können vom Aufbauhersteller gemäß den Vorgaben der Fahrzeughersteller eingebaut werden.
b) Bei der Neubeschaffung von Funkgeräten ist darauf achten, dass diese über die „e-Kennzeichnung“ verfügen. Achtung: Funkgeräte ohne „e-Kennzeichnung“ können dann in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn die Herstellerfirma den Nachweis eines akkreditierten Prüflabors über die Erfüllung der Anforderungen nach 72/245/EWG erbringt.
c) Altgeräte dürfen in „neue“ Feuerwehrfahrzeuge nur eingebaut werden, wenn für dieses Gerät der Nachweis eines akkreditierten Prüflabors vorliegt oder wenn die Herstellerfirma für diesen Gerättyp und seine Bauart den Nachweis eines akkreditierten Prüflabors vorlegt. Die Bestätigung erfolgt durch die Firmen.
Beim Einbau von Funkgeräten ist zu beachten, dass Einbauort von Gerät, Antenne und Kabelführung immer mit den Fahrzeugherstellern abzusprechen ist beziehungsweise nach deren Vorgabe erfolgen muss.





Armin

canter am 23 Aug 2007 21:38:20

Hallo Emsland,

deine Sat Anlage hat mit Sicherheit ein E Prüfzeichen. Der Reciver und der Monitor aller wahrscheinlichkeit nach nicht.
Ist auch nicht erforderlich bzw. ratsam da die nicht fest eingebaut werden, sondern nur zeitweise. Sonst wäre auch noch GEZ fällig.
Entsprechend sind Monitor und Reciver nur Ladung.

canter am 23 Aug 2007 21:41:02

Noch was.
Das CE Prüfzeichen müssen sie haben, sonst darfst du die Geräte ( Reciver, Monitor ) als Händler innerhalb der EU gar nicht vertreiben oder in Betrieb nehmen.

Krabbe am 23 Aug 2007 22:03:07

Lt der neusten Fassung der entsprechenden EU-Verordnung ist das e- Prüfzeichen bei elektronischen Geräten in Fahrzeugen dann nicht notwendig, wenn diese dazu bestimmt sind, dass sie nicht während der Fahrt genutzt werden (was ja bei Deinem Fernseher zutrifft) oder wenn von ihnen keine negativen Beeinflussungen des Bordnetztes zu erwarten sind.


@ abo1

kein kommerzielles funkgereät zb hat ein "E"zeichen, auch privatfunk, amateurfunk etc

ich weiss nichts von GPS geräten mit "E" prüfzeichen und auch nix von handyhalterungen mit "E"

Dann schau demnächst mal genau hin. M. W. haben alle derzeit im Handel erhältlichen (und für den deutschen bzw. europäischen Markt gedachten) Mobilfunkgeräte (egal ob kommerziell oder Afu) haben das e- Prüfzeichen.
Auch bei Handy-Freispecheirichungen, Autoradios, Navis etc. findest Du das.
Die Nr. der Verordnung hab ich jetzt nicht da, kann aber im Büro mal nachsehen.

NaviGer am 23 Aug 2007 22:11:53

@alle,
CE Prüfzeichen

Dieses kann der Hersteller übrigens selbst vergeben. Das sagt nur aus, dass der Hersteller die EU-Norm einhält. Ob es aber immer stimmt?

herrhausk am 23 Aug 2007 22:24:39

Hallo Gerhard,

genau so ist es.

Aus diesem Grunde kann man bein CE-Zeichen auch nicht von einem Prüfzeichen sprechen.

Das Ding ist eher ein Marketing - Gag.


gruß Heinz

Krabbe am 24 Aug 2007 09:01:05

@ abo1

Du wolltest die Vorschriften wissen: Das ganze nennt sich elektromagnetische Verträglichkeit und für Kraftfahrzeuge hier geregelt:
72/245/EWG
95/54/EG
2004/104/EG wobei ich mir jetzt aus dem Stand nicht sicher bin, ob 2005/104/EG die 95/54/EG ersetzt oder ergänzt.

Und wenn diese aus den in 2004/104/EG genannten Gründen nicht zutreffen, dann muss 89/336/EWG eingehalten werden.

Mit freundlichen n, Krabbe

canter am 24 Aug 2007 11:00:40

Das mit der vergabe der CE durch den Hersteller stimmt. Allerdings muss der Hersteller dafür ein Prüfzertifikat erstellen und auch die nötigen vorraussetzungen zur Vergabe der CE haben. Bei China Ware vom Wochenmarkt wär ich mir da auch nicht immer sicher ob die "echt" ist.
Sonst kostet die Prüfung den Importeur bzw. Hersteller z.B. bei Monitoren rund 2000,-€ bei einem deutschen Prüfinstitut. Dabei wird neben den VDE Bestimmungen auch die Abstrahlung der Geräte getestet. Nicht das die Dinger einen so braten wie die ertsen Plasmas, die so viel IR und UV Abstrahlung hatten das einem der Kopf dröhnte. Ausserdam muss der Hersteller/Importeur noch eine Abgabe für die Entsorgung des Gerätes nach Nutzungsende entrichten.
Ohne CE Prüfzertifikat dürfen kleinserien zu Demo oder Testzwecken bis 12 Geräten vertrieben werden, allerdings nicht an Endverbraucher.
kenn mich da ein wenig aus, da wir für Messen teils große 65-103" Monitore in Sondergehäusen wie Edelstahl usw. bauen lassen.

abo1 am 24 Aug 2007 13:46:35

Krabbe hat geschrieben:@ abo1

Du wolltest die Vorschriften wissen: Das ganze nennt sich elektromagnetische Verträglichkeit und für Kraftfahrzeuge hier geregelt:
72/245/EWG
95/54/EG
2004/104/EG wobei ich mir jetzt aus dem Stand nicht sicher bin, ob 2005/104/EG die 95/54/EG ersetzt oder ergänzt.

Und wenn diese aus den in 2004/104/EG genannten Gründen nicht zutreffen, dann muss 89/336/EWG eingehalten werden.

Mit freundlichen n, Krabbe



hallo

danke krabbe

ich bin mal kurz unter meiner freisprceheinrichtung rumgekrabbelt
da is kein E

und mein letzte woche gekauftes CD-4 ladekabel fürs N95 hat auch keins
ok, es steht ein "e24" drauf in einer ecke...
ist das das?

lg
g

edit:
hab das jetzt nachgelesen
das meiste dreht sich um die CE kennzeichnung
bei der E kennzeichnung soweit ich das versteh- geht es immer um "sicherheitsrelevante funktionen", genannt werden immer einrichtungen zum betrieb von scheinwerfern, scheibenwischern der BUS-kommunikation zwischen den geräten etc ...
am aussagekräftigsten ist ein PDF auf --> Link
daraus lese ICH heraus das zusätzliche geräte keinerlei test benötigen

aber egal

PS:
mein "e24" gibt es nicht
die zahl hinter dem e gibt den EU staat an in welchem die prüfung durchgeführt wurde ...

Krabbe am 24 Aug 2007 22:23:18

Ja, ich interpretiere das auch so, dass die meisten Geräte nicht mehr unter die Richtlinien fallen. Man könnte aber ggf. noch bei elektronischen Geräten mit Hochfrequenzteil, oder Geräten die u.U. HF ausstrahlen bzw. ins Fz.-Netz einstrahlen könnten (wie z. B. Wechselrichter) gewisse Störgefahren konstruieren, aber das ist wohl im Zweifelsfalle Auslegungssache.

Aber fakt ist, dass die strengen Vorschriften früher für alle elektrischen Geräte für Fahrzeuge galt (auch Handy-Lader etc.) und dann später wieder dereguliert wurde. Steht ja so auch in der Fassung von 2004 drin, dass man festgestellt hat, dass das Risiko doch nicht so groß ist und den Kreis der betroffenen Geräte deutlich eingeschränkt hat.

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