|
Hallo,
was habt Ihr für Erfahrungen mit der Dichtigkeit bzw. Wassereinbruch in den Innenraum bei Eurem Hobby gemacht? Über Eure Antwort würde ich mich freuen. Viele Sallychris Wir haben zwar einen Hobby Wohnwagen aus 2006-aber die Bauweise ist grundsätzlich die Gleiche. Unser Wagen steht immer draussen, wurde schon viele km über übelste Strecken durch Italien und Deutschland gefahren und wird von mir mit Messgerät alle 4-6 Wochen kontrolliert: Alles knochentrocken.
Werner Hallo Werner,
danke für Deine schnelle Antwort. Schön, dass Du so viel Glück mit Deinem Womo hast und ich wünsche Dir, dass es noch lange anhält. Bitte erklär mir doch mal, was das für ein Messgerät ist und wie und wo Du die regelmäßigen Messungen durchführst. Ich kenne nur die Feuchtigkeitsmessgeräte, mit welchen man zur Messung Löcher stechen muss, das macht aber bei einem Womo wenig Sinn. Viele Chris Hallo,
ich habe mir im Dezember das Feutigkeitsmessgerät GMI-15 gekauft, kostete bei Conrad 115,00 EURO. Das Messen funktioniert einwandfrei, es werden keine Löcher gestochen. Das Gerät wird einfach aufgelegt. Zum Messen selbst: Rund im die Fenster, Dachluken, Rangiergriffe und Übergang Wand zur Bodenplatte. Ergebnisse aufschreiben und auf Veränderungen nach der nächsten Messung schauen. Habe das Gerät übrig, weil an unserem Neuen Wohnmobil Carthago, keine Messung mehr möglich ist, da die Innen- als auch Außenwand aus ALU besteht, bei Interesse eine PM. Hallo Dieter,
danke für Deine Erklärungen und das Angebot. Da wir aber bestrebt sind, das Womo wieder an den Händler zurückzugeben, benötigen wir vorerst ein solches Meßgerät nicht. Viele Chris Hi Sellychris,
warum willst du zurückgeben???? Warum machen in letzter Zeit alle nur noch Andeutungen???? Werden wir das Forum der Ratefrösche oder Hellseher?? Hallo,
das ist eine lange Geschichte, die momentan bei Gericht liegt, deshalb kann ich noch nichts Näheres schreiben. Wenn die Sache abgeschlossen ist, werde ich hier berichten. Chris Hallo Hast!
Sei froh wenn Du die Prozedur einer Wandlung noch nie in Anspruch nehmen mußtest. So einfach ist die ganze Sache nicht. Das geht schon an die Nerven. Da hat man in voller Vorfreude 50.000 € zusammen gespart und dann geht es los. Man ist ja immer der Erste, der etwas zu meckern hat. Noch nie hat sich jemand beschwert. Dann wird Schritt für Schritt langsam alles zu gegeben. So vergeht schnell ein Jahr. Mal hat der Richter keine Zeit, mal der gegnerische, dann der eigene Anwalt. Hier im Forum gleich alles von sich zu geben, ist doch wohl auch nicht die richtige Taktik. Richtiger Weise ist das wieso und warum und wie steht es, sehr interessant. Auch andere sollen davon lernen, manche wollen es aber nicht. Mein Mobil, nein mein Mobil ist alles OK. Bei Nachfrage ob sich dann die Reifen vorne nicht abfahren, voller Stolz ja ich brauche gerade einen neuen Satz, bei 25.000km. Das ist bei allen Womos so. So eine Type läßt man dann stehen und dumm sterben. Zurück zum Thema. Du hast recht und das ist mir auch schon aufgefallen, dass einige hier über den Stand einer Wandlung berichteten und dann nie wieder etwas von sich hören ließen. Entweder fehlt der Mut zuzugeben, dass es in die Hose ging, oder was ich vermute, Stillschweigen vereinbart wurde. Dann sind wir aber wieder am Anfang: Es hat sich noch nie jemand beschwert! Darf man eigentlich am Ende, wenn es stimmt, wenigstens schreiben, wir haben Stillstand vereinbart. Das wäre doch schon etwas. an alle Wandler von ingemaus Kopf hoch, wenn man bis zum Hals im Wasser steht, es geht nicht anders ! Hei Ingemaus,
ich habe das doch gar nicht bös gemeint :? Ich find es nur Schade wenn mal ne Frage reingeworfen wird und man dann Rätselt was ist. Ein kurzer Satz wie: Kann noch nicht drüber reden o.ä. wäre doch ausreichend. Du hast recht, Wassereinbruch hatten wir, Gott sie dank, in all den Jahren nur so viel das man das schlimmste wieder/noch abwenden konnte. Hallo hast !
Habe Deine Frage auch nicht böse aufgefasst. Sie ist, wie ich auch geschrieben habe, berechtigt. Es wundert mich wie lang so ein Prozess dauert und was er kostet. Entweder es gibt einen Schaden oder nicht!. Wenn viele Besitzer des gleichen Types keinen Schaden haben, sagt dies aber nichts über den einzelnen Schaden aus. So ein Wasserschaden zB. ist doch schnell feststellbar. Warum gibt es von den Herstellern, ähnlich wie bei den Versicherungen, keine Begutachter oder Schadensfeststeller? Erst wird aber alles abgestritten, der Käufer soll wohl weich gekocht werden. Dann der Versuch eines Vergleiches, wobei dann der Anwalt, der vorher groß getönt hat, alles klar, die ramme ich in Grund und Boden, plötzlich auf seinen Mandanten einredet damit einverstanden zu sein. Das Honorar bleibt natürlich das gleiche. Der Richter ist froh, er muss kein Urteil fällen. Der Hersteller hat auch noch etwas gespart. Nur wer den Schaden hat, muss draufzahlen, oder er zieht durch bis zum Ende! Der wohl schwerste , wegen der nervigen Dauer, an die Substanz gehende Weg. von ingemaus Hallo ingemaus, nicht verzweifeln, ich weiß aus eigener Erfahrung, wie beschissen die Zeit ist, wenn man auf den nächsten Verhandlungstermin wartet, man weiß nicht wie es ausgeht usw. Habe hier im Forum schon mal grob darüber berichtet, wie es mir ergangen ist, es war zum Kotzen. Den Wandlungsprozeß hatten wir verloren, mein Anwältin war so gescheit und hatte trotz meiner Bedenken Unterlagen zurück gehalten, man muß nicht alles dem Gegner gleich verraten, das war ein Punkt. Der andere war der, im Kaufvertrag stand kein Mietfahrzeug, darauf hatte ich bestanden, weil ich kein Mietfahrzeugen kaufen wollte, nur sauschlechte Erfahrungen gemacht hatte. Bei der Anhöhrung des Verkäufers vor Gericht, bestägte der Verkäufer das ich nicht wissen konnte, das sie auch WoMos vermieten, er hätte mich auch nicht darüber informiert. Der V-Anwalt behauptete weiter es sei ein Irrtum gewesen und ein Schreibfehler. Der Anwalt von V... wurde Kreideweiß undd stellte keine Fragen mehr. Die Zeugenvernehmumg wurde eingestellt. Das war an einem 21.12. so kurz vor Weihnachten, meine Anwältin stand neben sich und stellte nur ein paar sinnlose Fragen, sie meinte das Ding ist in Sack und Tüten. Irgenwann im Februar war dann Urteilsverkündung, die Mängel waren verjährt, da immer von Kulanz die Rede gewesen ist und der Richter gab V... recht die Niederschrift kein Mietfahrzeug, sei ein Irrtum gewesen und Klage abgewiesen. Die Anwältin meine Nachbarin, selbst WoMo, war gar nicht mitgegangen, sie war sich sicher wir haben gewonnen. Das ging 1,5 Jahre und es fanden in diesem Zeitraum 3 Verhandlungen statt. Die Fa. Karmann war dann wirklich so Kulant, trotz Klage und noch nicht rechtskräftigen Urteil, mein WoMo noch mal nach zu bessern, obwohl ich keinen Rechtsanspruch mehr drauf hatte. Meine Anwältin schrieb inzwischen die Berufungsklage für das Oberlandgericht Dresden, die schrieb sie dann mit den Unterlagen die die Verjährung widerlegten, da sie die Gerichtskosten nicht übernehmen wollte für die zweite Instanz, konnte sie die Berufung zu den Akten legen. Zur Strafe hat sie dann die Gerichtskosten nicht bezahlt, bzw. mir die Abrechnung nicht zugestellt und dann kam die Pfändung, denn Gerichtskosten sind sofort Vollstreckbar. Es war ein Alptraum und mein ganzes Geld war weg und ein kaputtes WoMo. Mehr möchte ich nicht schreiben, da ich nicht weiß wer hier alles so seine Äuglein mit drin hat. Bei meinem jetzigen Karmann ging es dann besser, da hatte ich einen ordentlichen Anwalt und es wurde mit dem Händler kurz vor dem ersten Gerichtstermin eine Einigung erziehlt. Aber da ging es auch nicht ums Wandlung sondern um Preisnachlaß. Eine Wandlung bei sturem Händler ist die Kastrophe. Über den Richter im Landgericht C hatte ich direkt eine Dienstaufsichtsbescherde über den Justizminister geschrieben, damals hatte ich noch Verbindungen zum Landtag, der Richter hat korrekt gehandelt schreibt der Gerichtspräsident. @Waldtroll: Du hast 2 mal hintereinander versucht einen Karmann zu wandeln??
Hätte nicht einmal gereicht oder verstehe ich das jetzt nicht??
Du hast nicht richtig gelesen, nur 1 mal versucht zu wandeln. Was soll heißen, hätte nicht einmal gereicht, beim zweiten mal hat es mir der Händler dringenst angeboten, aber ich wollte mein Karmännel unbedingt behalten. Deshalb habe ich auf Grung von nicht wahrheitsgemäßen Angaben im Kaufvertrag und angeblich behobenen Mängeln einen ordentlichen Preisnachlaß bekommen. Die Großen denken sie können die Kleinen über den Tisch ziehen, aus Fehlern wird man klug. Wenn ich als kleiner Betrieb mit meinen Kunden so umgehen würde, wie mancher WoMo Händler, hätte ich in der Region ausgedient. Hallo,
WIR HABEN ES GESCHAFFT !!!! Wir hatten im Januar einen neuen Dethleffs Advantage zugelassen. (Daher mein Forumsname .... muss ich jetzt wohl ändern :D ) Das Fahrzeug entpuppte sich als absolutes Montagfahrzeug (nur der Aufbau - nicht der FIAT) Von Wassereinbruch, über serienmäßige Beulen im Dach, bis zu aufklaffendem Mobilar. Ich hatte unseren allseits bekannten Rechtsanwalt Ulrich Dähn angerufen. Dieser hat mir vorab alle Informationen per Mail übersandt, so dass ich wusste wie ich im Vorfeld vorgehen muss. DIES KOSTENLOS, :respekt: und VIELEN DANK !!! (leider waren seine Ausarbeitungen so gut, dass er überhaupt keine Klage einreichen musste) Daraufhin habe ich mit Dethleffs verhandelt und ein erstes Angebot zur Fahrzeugrücknahme erhalten. Gleichzeitig erstellte ich die Abrechnung zur Nutzungsentschädigung, gemäß den durch RA Dähn übersandten Gerichtsurteilen. Letztendlich einigten wir uns etwa in der Mitte, was einer Nutzungsentschädigung von ca. 1/170 pro Monat entsprach. (Es waren natürlich mehrere sehr lange Gespräche erforderlich.) Am letzten Samstag wurde der Kaufpreis zurückerstattet und gestern habe ich die Papiere und Abmeldung übergeben. Zwischenzeitlich haben wir einen neuen Carthago gekauft und hoffen, dass wir mit diesem Fahrzeug mehr Glück haben. Morgen wird er abgeholt und die Jungfernfahrt findet am Wochenende statt, .... egal was für ein Wetter :) Was die ganze Angelegenheit bestimmt vereinfachte war der Umstand, dass mein Händler nur wenige Kilometer entfernt ist und man mit Dethleffs den Hersteller im eigenen Land und somit auch einen kurzen Draht hat. Das Fahrzeug war eine Zitrone, ich muss jedoch anerkennen, dass Dethleffs ein fairer, wenn auch schwieriger, Verhandlungspartner war. Das WICHTIGSTE was ich aus der Angelegenheit gelernt habe, betrifft alle Käufer eines NEUFAHRZEUGES !!! Ich hoffe, dass "Viele" diesen Beitragszusatz lesen und nicht den gleichen Fehler begehen !!!! Beim Kauf des Neufahrzeuges wurde ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gegeben. 1. Zunächst wurde der Verkaufspreis des Neufahrzeuges festgelegt. 2. Dann wurde der Ankaufspreis des Altfahrzeuges festgelegt. 3. Letztendlich die Differenz errechnet, welche aufbezahlt werden muss. ...... soweit so gut !!! Nehmen wir mal folgendes Beispiel Neufahrzeug 50.000 Euro Altfahrzeug 20.000 Euro Aufzuzahlende Differenz 30.000 Euro Im Kaufvertrag steht dann folgendes Neufahrzeug 50.000 Euro Sondernachlass 5.000 Euro Altfahrzeug 15.000 Euro Aufzuzahlende Differenz 30.000 Euro Dieser Sondernachlass wird anscheinend aus steuerlichen Gründen eingetragen, Gewinnschmälerung beim Neufahrzeug, und Steuerersparnis beim Verkauf des Altfahrzeuges. Diese, wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, übliche Praxis könnte einem zunächst auch einmal "wurscht" sein ABER : Beim Rücktritt vom Kauf (Wandlung) kann ich einen Sondernachlass natürlich nicht zurückerhalten, ich habe diesen ja theoretisch nieee bezahlt, auch wenn dieser in der Praxis nur rechnerisch auf dem Papier verschoben wurde ! DIESER BETRAG IST FUTSCH, WEG, VERLOREN !!! Deshalb beim Ausfüllen des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung, nicht NUR auf die Endsumme schauen !!! [quote="Advantage"]Hallo,
Dieser Sondernachlass wird anscheinend aus steuerlichen Gründen eingetragen, Gewinnschmälerung beim Neufahrzeug, und Steuerersparnis beim Verkauf des Altfahrzeuges. Diese, wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, übliche Praxis könnte einem zunächst auch einmal "wurscht" sein quote] Dieser Sondernachlaß verhilft dem Händler weniger Mwst.abzuführen, das wäre mal ein Fall fürs Finanzamt, denke so das könnte nicht sauber sein. Hallo Advantage,
da hätte ich nicht dran gedacht, dass die Splittung der Beträge mit dem "Sondernachlass" so zum Nachteil werden kann. Da kann man mal sehen, wo überall Haken und Ösen sind. Igel Hallo an Alle !
Endlich einmal zwei Leidensgenossen, die Ihre Probleme kurz geschildert haben. Es scheinen aber die einzigen zwei Wandler zu sein. Bei meiner Anfrage Wandlung , was ist zu beachten, im Forum kam fast gar nichts. Grundsätzlich ist mir als Neuling im Forum aufgefallen, dass Probleme wie zum Beispiel Führerhaus wackelt in den Raum gestellt werden und dann mit Schreiber sang und klang los in der Versenkung verschwinden. War nur ein Beispiel, ließe sich fortsetzen. ingemaus
Da haste schon recht und auch die beiden anwälte sind froh, den bei einem vergleich hat keiner von beiden einen Prozess verloren. Wen die kosten interessieren. Laut Aussagen von "meinem" Richter in Fürth 4000€ für diese hier und für die nächste dann 4600€ @Hallo Advantage Na dann herzlichen Glückwunsch, freut mich wirklich für dich :) @Inge gewandelt wurde bei mir auch schon mal, ist aber bestimmt ein Beispiel was dir nicht weiter hilft und einige hier können die geschichte bestimmt nicht mehr lesen. Hatte mir in Sulzemoss bei der Firma Hofstette einen Cristall A 68 gekauft, Traum Wagen mit allen Schickanen. Nur leider, leider war er auch nicht ganz einfach, so das ich zig mal von NRW nach Bayern musste um ihn richten zu lassen, was leider fehl schlug. Für jedes mal was ich da angereist bin gabs Benzingeld, ein Leihwomo :!: und Arbeitsstunden die in meinen Cristall investiert wurden. Gegen Ende holten sie mir den Wagen auch ab und liesen mir das Leihwomo da. So, nach dem fünften mal hatte die den papp auch auf und boten mir von sich aus ein weitaus wertigeres Fahrzeug an, nämlich meinen Rimor. Für diejenigen die sich erinnern. Es lag, wie von mir vermutet, doch an dieser Kiste hinten auf der Motorrad Bühne das immer wieder Wasser rein lief. Der Zug war zu stark und hat zu Haarrissen geführt. Die Rückabwicklung in meinem jetzigen Fall wäre ja auch fast zustande gekommen. Die boten mir an den vollen Kaufpreis zurück zu bezahlen, dafür wollten sie eine Abtrittserklärung von mir über den Hagelschaden über 3000€ der bei der Versicherung lieg>wäre kein Problem gewesen, hatte ich ja so Angeboten. Das hat er jetzt ja wieder, da er kunde vom Urteil hat, zurück gezogen. Es ist ja eh so das jeder Fall anders liegt und vielleicht haben ja auch noch nicht so viele gewandelt Hallo!
Nicht gewandelt? Habe in meiner Womozeit von 10 Jahren, vorher 20 Jahre Wohnwagen ohne Beabstandungen, auf vielen Plätzen mit Womobesitzer geredet, die getönt haben, habe gerade gewandelt oder bin kurz davor. Sind wohl nicht viel übrig geblieben! Habe jemand der im Forum vom Wandeln gesprochen und dann wohl gewandelt hat, unter PM angeschrieben, da ich einige spezielle Fragen zur Wandlung in Bezug auf die vergeblichen Aufwendungen hatte. Leider tote Hose! Auch das Interesse der betroffenen Forumsmitglieder erlahmt sehr schnell, wenn nicht gleich alles genauestens erklärt werden kann und man sich selber bemühen muss. schönen Sonntag wünscht ingemaus
Dann schreib doch einfach mal rein was Du wissen willst, das BGB kann man ja nicht reinsetzen und Beduin hat schon Recht, Jeder Fall liegt ein bißchen anders . Hallo Waldtroll!
Ich möchte gerne wissen, wie sind die + - 5 % die im Prospekt meistens gerne auf der letzten Seite stehen, zu verstehen? Wortlaut in etwa: Alle Gewichtsangaben sind Werte die einer Schwankungsbreite von + - 5 %. Aus einem anderen Prospekt: Die zulässige Toleranz bei technischen DATEN beträgt + - 5 %. Von welchem Gewicht? Dem zulässigen Gesamtgewicht? Geht nicht. Der Masse fahrbereit ? Dann können sich bei einem Womo vom fahrbereiten Zustand von sagen wir 3.2 t , die Massen um 160 kg, verschieben. Natürlich zu Ungunsten des Käufers! Dies bedeutet dann eben eine entsprechende Verringerung der Zuladng von 160 kg. Der Hersteller ist immer aus dem Schneider! Von welchen DATEN wie im zweiten Fall? Der Länge ? Der Breite?Der Zuladung? Der Masse fahrbereit? Ich habe dieses Problem schon vor kurzem im Forum angesprochen. Kaum Reaktion! Hier liegt doch aber der Grundstein der Zuladung, da ich lt. Prospekt 440 kg als klare Aussage zuladen, mich darauf verlasse, aber in Wirklichkeit sind es nur ca 280 kg, weil dann diese Aussage im gleichen Prospekt versteckt, wieder eingeschränkt wird! Der Hersteller ist da auch noch im Recht!?? für seine im Prospekt stehenden Aussage mit 440 kg, die aber um 30 % in der Realität unterschritten sind. Darum meine Forderung für alle : Das WOMO wird am Bandende gewogen und entsprechend die Massen dem Käufer mitgeteilt. Nun werden einige Späher sagen, dies sind eben Massen die während der Herstellung nicht vorraussehbar sind. OK! Bitte eine andere Lösung ! Aber nicht immer zu Lasten der Käufer. Zum Beispiel die Zuladung kann von bis betragen! In der EN 1646- 2 stehen im übrigen alle Massen die der Hersteller beachten muss aber nirgends, daß die Massen eine Toleranz von + - 5 % haben dürfen. Darum wiegen, wiegen vor der Übergabe! Andere Frage und Hauptthema zur Belastung einer VA, erfolgt später! Wenn noch möglich. schönen Sonntag mit viel Sonnenschein wünscht uns Allen ingemaus Ich glaube habe mal was in einem Thread gelesen, da ging es um Rückabwicklung wegen keiner Zuladung. Normalerweise ist ein Sternchen dort auf es sich bezieht, wenn 5 % Abweichung drin steht, dann kann es auch 5% haben, wenn man dann nichts mehr übrig bleibt oder zu wenig, dann hat man den "Zapfen ". Wenn die 5% eingehalten werden, dürfte es meinen Erfahrungen nach und Niederschriften in Foren keine Chance auf Rückabwicklung geben. Wer andere Erfahrungen hat, kann sich ja mal dazu äußern. @Bitte eine andere Lösung ! Aber nicht immer zu Lasten der Käufer Ich denke nicht das wir großen Einfluß darauf nehmen können, es ist genau wie in der Politik, die machen was sie wollen, wenn sie einmal gewählt sind, also nicht mehr wählen, dann gehen immer wieder welche, oder nicht mehr kaufen, es wird immer wieder welche geben, die so ein Fahrzeug kaufen. Hallo Waldtroll!
Das ist es ja eben. Kein Sternchen, nur die generelle Aussage auf der letzten Seite von 5 %. Will mich hier nicht festbeißen,betrifft mich auch nicht. Aber irgendwie werden diese 5 % jemanden um die Ohren gehauen und das dann bei den Massen! Hätte es auch gerne vor Gericht klären lassen, war aber nicht nötig. ingemaus |
Anzeige
|