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motorradtraeger
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Copyright 1, 2


Beduin am 20 Okt 2007 19:23:51

Hallo ihrs

da haut mich doch eben eine Freundinn an..........

Sie hat vor geraumer Zeit für eine Bekannte eine Website gebaut. In dieser auch Bilder eingebunden die sie selber von ihr und ihren Räumlickeiten gemacht hat.

Jetzt ist es so das beide sich verkracht haben, weil die Bekannte nichts für die Websitepflege bezahlen wollte.

Die Bekannte hat sich ruck-zuck jemanden anderen gesucht der ihr eine neue Site gemacht hat, aber zu allem Hohn die alten Bilder genommen, die ja die Freundin gemacht hat.

Wie ist das jetzt mit den Rechten?

Die Site wurde auf dem PC der Bekannten gemacht für die auch die Site war und die Bilder liegen nur auf ihrem Rechner :(

Keine Sorge, ist nur reine neugierde, soll keiner verklagt werden.

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Labrador am 20 Okt 2007 19:48:52

Hallo Ina,

das copyright gehört dem Fotografen, solange nicht anderes vereinbart wurde.

Labrador

Nasenbär am 20 Okt 2007 19:53:30

Hallo Ina, wurden die Fotos damals bezahlt? Du schreibst ja, die HP Pflege sollte kosten.

Anzeige vom Forum


Beduin am 20 Okt 2007 19:54:06

Und was ist wenn diejenige jetzt einfach rotz frech behauptet das jemand anders die Bilder gemacht hat?

Dann müsste man das ja evtl durch die Kamera beweisen können? :)
Oder nicht?
Da gibt es doch so Programme die die Kamera erkennen von der die Bilder gemacht wurden

Nasenbär am 20 Okt 2007 20:02:17

Ina, wenn die Exif Daten noch vorhanden sind, sollte es gehen. Oft gehen die aber je nach Bearbeitungsprogramm flöten.
Gut wäre, wenn der Fotograf die Fotos noch auf der FP hätte.

Gast am 20 Okt 2007 20:41:48

Hallo Beduin,
hat Deine Bekannte für die Erstellung der Website bezahlt und nur die Pflege der Seite nicht?

Wenn es so ist, so wurde durch die Bezahlung der Auftrag abgewickelt und somit gehören die Bilder dem Auftraggeber.

Hat sie nichts bezahlt so hat der Auftragnehmer das Recht auf herausgabe aller erbrachten Leistungen.

Dieses müsste Sie jedoch über einen Prozess geltend machen und das heisst:
1.Mahnung schreiben
2.Mahnbescheid
3 Klage einreichen

Nur so kann sie zu Ihren Recht kommen.

Möglich ist auch eine Unterlassungsklage für die Nutzung der Website.

Aber ich denke der Aufwand steht nicht im Verhältnis zu dem geforderten Betrag.

Den im Grunde geht es hier wie so oft um einen Streit und keiner will wirklich den anderen vor Gericht ziehen.

rapid am 23 Okt 2007 12:03:24

Mal nicht so vorschnell ;-)

Wenn es so ist, so wurde durch die Bezahlung der Auftrag abgewickelt
und somit gehören die Bilder dem Auftraggeber.

Muss nicht sein.

Aber da blickt doch eh kein Mensch mehr durch. Auch eindeutige
Referenzurteile fehlen doch noch (oder ist mir was raus?), da sich
die Rechtssprechung in solchen Angelegenheiten wohl selbst noch
nicht einig ist und findigen Anwälten noch viel zu viel Spielraum zu
verschiedenen Auslegungsvarianten geboten wird, so dass sich wohl
die wenigsten trauen, hierzu etwas anzuleiern, da ein Ausgang noch
nicht kalkuliert werden kann.

Es gibt nähhhmlich noch eine Variante mit den Bildern.

Man erinnere sich an die Geschichte eines Fotostudios, welches
Kunden abmahnte, die die vom Lehrling geschossenen, aber natürlich
bezahlten (!) Passbilder im Internet auf Impressen veröffentlichten.
Also Nutzungsrecht zum vereinbarten/geläufigen Zwecke (reinpappen
in Ausweise), nicht darüber hinaus (digitalisierte Veröffentlichung) und
deshalb wohl schon gar nicht erst Eigentum am Inhalt, obwohl selber
drauf. Also leicht analoge Argumentation zu Musik CDs und DVD
Filmen, deren Inhalt durch Kauf zwar privat genutzt werden darf,
mehr aber auch nicht.

Wie ging das denn aus? Weiss das noch wer?

Und meine Meinung zur privaten Situation der zwei Parteien:
Wurde die reine Seitenerstellung denn vergütet?
Falls ja, einfach abhaken. Pflege hat doch mit der Erstellung nichts
zu tun, auch wenn damit gerechnet wurde, an der Pflege der Seiten
weiterzuverdienen. Dennoch meiner Meinung nach kein Grund
jetzt zu zicken und dem Gegenüber aufgrund beleidigt seins,
da abgewandert, noch eins reinzuwürgen. Ein Gegenwert wurde
dann ja schliesslich schon erbracht
Falls nicht, wird es wohl schwieriger und ich hoffe abermals auf den
gesunden Menschenverstand, die Kiste Wein, die Vernichtung derer,
die Einigung im Suff, die Versöhnung hierbei, und 'und wenn sie nicht
gestorben sind...' und keinen Krieg ;-)

rapid

abo1 am 23 Okt 2007 12:22:36

hallo

das copyright auf bilder ist eines der schärfsten die es gibt

fotos gehören IMMER dem fotografen und dritte duerfen sie immer nur zu den zwecken verwenden die ausdruecklich im detail vertraglich vereinbart werden

die sache mit den passbildern ist ja für insider noch relativ logisch (verwertungszweck war passbild, internet ist eine andere sache)

ich kenn einen noch absurderen fall

foto beauftragt für buchcover
alle rechte am foto mit gekauft
ausdrücklich uneingeschränkt auf alle medien etc

zu einem buchcover gehört natürlich auch der buchtitel der autor, ddie ISBN nummer etc
das steht da alles drauf

da im hintergrund das bild war gilt das als "veränderung" des bildes

rotzfrecher fotograf klagt weil das bild verändert wurde (dazu benötigt man ausdrücklich die entsprechenden rechte, diese waren nicht bestandteil des vertrages).

da der zweck des bildes ein buchcover war ist er damit nicht durchgekommen,

ABER

er ist durchgekommen dabei das das buch (mit abgebildeten cover) im internet beworben werden kann, denn die darstellung des VERÄNDERTEN fotos am cover (ist ja buchtitel usw drauf) im internet war nicht bestandteil des vertrages

eine völlig verrückte regelung

um auf die sache an sich zurück zu kommen

natürlich hat die fotografin mangels vereinbarung die vollen rechte am bild
dinge wie "vertrag durch schluessige handlung" gibt es beim bildrecht nicht ..
selbst wenn sie für die gestaltung der webseiten was bekommen hat

wenn sie es "vergessen hat " in rechnung zu stellen: auch kein problem, bildrcehte verjähren erst nach 30 oder 50 jahren ...

lg
g

PS:
die beträge die gefordert werden koennen richten sich nach der "stückzahl", bei zeitungen also der druckauflage, beim intern nach pageviews. das bildrecht für EIN bild lt tarif für eine üblich kleine regionalzeitung (auflage ca 500.000 stück) beträgt einige 100 euro ....

lg
g

rapid am 23 Okt 2007 12:32:31

Schon, aber:

Das private Geschäftchen untereinander sollte davon doch gänzlich
unbekümmert bleiben. Du mir richten Haus, ich dir geben Kuh. Ende.
Nachtreten ist doch, entschuldigt bitte den Ausdruck, immer Scheisse.

rapid

abo1 am 23 Okt 2007 12:36:48

rapid hat geschrieben:Schon, aber:

Das private Geschäftchen untereinander sollte davon doch gänzlich
unbekümmert bleiben. Du mir richten Haus, ich dir geben Kuh. Ende.
Nachtreten ist doch, entschuldigt bitte den Ausdruck, immer Scheisse.

rapid



hallo

weiss nicht

moralisch na ja, kommt wohl immer auf den einzelfall an

rechtlich nein, das bildrecht ist ein recht das immer an den fotos haften bleibt


lg
g

rapid am 23 Okt 2007 13:08:15

Ich sagte 'sollte' ;-) (im privaten Sinne untereinander).
Denn sonst macht doch irgendwann keiner mehr was
für Nachbarn, Bekannte, Kumpels, usw... aus Angst
vor nichtvorhersehbaren Konsequenzen.
Wäre doch traurig, oder?

rapid

abo1 am 23 Okt 2007 13:16:52

rapid hat geschrieben:Ich sagte 'sollte' ;-) (im privaten Sinne untereinander).
Denn sonst macht doch irgendwann keiner mehr was
für Nachbarn, Bekannte, Kumpels, usw... aus Angst
vor nichtvorhersehbaren Konsequenzen.
Wäre doch traurig, oder?

rapid



hallo

nochmal

du darfst das nicht vergleichen damit dass wer jemand hilft seine karre zu reparieren oder jemand anderem mal für eine zeit den rasen mäht oder die wohnung ausmalen hilft.

das sind einfach freundschaftsdienste für die du im nachhinein niemals was verlangen kannst, weil hier konkludentes handeln unterstellt wird (du hast es gemacht, du hast nix verlangt, daher hast du es umsonst gemacht)

diese betrachtungsweise ist bei einem (auch wenn das jetzt schwuelstig kling) schöpfungsprozess wie einem foto ausdruecklich nicht der fall.

die rechte an der kreativen schöpfung (fotografie) gehört in allen fällen dem der das foto gemacht hat, dieses recht ist untrennbar, kann aber mittels vertrag abgetreten werden

kuriosum am rande, weil es so schoen passt:
ich kenne einen fall aus jüngster vergangenheit wo ein camperkollege sich nicht mehr so mit dem rest verstanden hat und ein eigenes forum gegründet hat. früher hatte er oft bei treffen fotografiert und die bilder freiwillig tw gratis, tw. gegen kostenersatz auf CD oder per mail an die kollegen übersandt.

es war absehbar und ist auch so gekommen dass er dann an foren teilnehmer aufforderungen gesandt hat dass sie die von ihm früher mal gemachten fotos aus ihren signaturen und ihren webalben entfernen sollen.

und er ist im recht damit, hätte er auch als kostenpflichtige abmahnungen verschicken koennen ...

es handelt sich also ganz um gar nicht um totes recht oder so sondern um reale gültige bestimmungen

lg
g

rapid am 23 Okt 2007 13:56:20

Hi,

nochmal :-)

du darfst das nicht vergleichen damit dass wer
jemand hilft seine karre zu reparieren

Doch, funktioniert auch, man muss aber selbst etwas dafür sorgen.
Auch mit seiner Denkweise.

Mir ging es nicht um die Dinge, die per 'Gefallen' abgetan werden.

Ausführlicher:
Ich habe auch schon einige --> Link (sehr altes Beispiel
und auch schon recht verfallen) gebaut, dafür auch etwas bekommen,
also ganz analog zu dieser Geschichte hier. Was ich bei grösserem
Aufwand dafür möchte wird im Vorfeld geklärt, dazu gehört auch die
Erstellung der Bilder. Nie im Leben würde ich mir hinterher noch darüber
Gedanken machen, womit ich was noch rausschlagen könnte und womit
ich anhand 'rechtlicher Situation' noch nachtreten könnte. Was ich wollte,
habe ich doch schon bekommen. Und: Was will ich denn mit Bildern,
welche ich für jemanden anderst gemacht habe? Fange ich doch gar
nichts an mit. Auf mein 'Recht' pochen, weil verstritten, nur um zu
ärgern und nachzutreten? Hallo? Was hätte ich denn davon?
Genugtuung? Was ein Quatsch...

Mensch Leute, denkt doch mal bisschen weiter hier und zwar im
zwischenmenschlichen Sinne und nicht im rechtlichen. Dass rechtlich
wer wem bei was auch immer etwas könnte, darauf möchte ich doch
gar nicht hinaus.

Im eigenen Kopf beginnt doch 'Recht' und ist mit damit verbunden,
Bestimmtes auch ganz einfach einmal abhaken zu können und nicht
aus jedem Mist noch nachträglich eine grosse Sache zu machen.

rapid

Gast am 23 Okt 2007 14:04:19

abo1 hat geschrieben:
die rechte an der kreativen schöpfung (fotografie) gehört in allen fällen dem der das foto gemacht hat, dieses recht ist untrennbar, kann aber mittels vertrag abgetreten werden


Das kann man so keinesfalls stehen lassen!

Ina schrieb "In dieser auch Bilder eingebunden die sie selber von ihr und ihren Räumlickeiten gemacht hat. "

Bei der Ablichtung von Personen gelten völlig andere Rechte! Die abgebildete Person muss ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Das ist ein sehr differenziert zu betrachtendes Feld.

In diesem Fall allerdings hat die Abgelichtete ja die Bilder selbst veröffentlicht und somit zugestimmt. Da dürfte es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass die Rückforderung der Bilder durch den Fotografen Erfolg hat.

Nur Bitte generell beachten: Fotografieren von einzelnen Personen ohne deren Genehmigung und vor allem die Veröffentlichung dieser Bilder ist NICHT erlaubt und kann mächtig Ärger geben!

rapid am 23 Okt 2007 14:39:33

Auch hier sollte Anstand doch eine Diskussion erübrigen.
Wenn jemand nicht mehr im Internet abgelichtet sein
möchte, warum auch immer, dann wieder raus damit.
Ganz einfach.

rapid

Beduin am 23 Okt 2007 16:34:40

ist ganz schön intressant was ihr da so alles dazu wisst.
Aber wie schon zu Anfang, da soll kein Gericht ect.....................

Die ist halt stinke sauer und will es eben nur wissen.
Geld für den Bau einer neuen Page ist da, aber nicht für neue Bilder dafür mit ihren Bildern noch Geld verdienen. Darum gehts halt.

Ist eine Seite auf der die andere für ihre Dienstleistungen wirbt.
Sie wurde ja noch nicht mal gefragt ob die eine die Bilder weiter verwenden kann.

Auch nicht wirklich nett und/oder höflich

abo1 am 23 Okt 2007 17:32:33

hallo

ihr habt im prinzip alle recht
;-)

aber bitte die begriffe trennen!

copyright, bildrecht, fotorecht
alles dasselbe
das recht des fotografen an der verwendung und verwertung etc des bildes (siehe oben)

bildnisschutz
der schutz vor ungewollter veröffentlichung
da koennte man jetzt auch abhandlungen schreiben drüber
gruppen dürfen fotografiert und veröffentlicht werden (ab vier personen)
aber nicht immer, ist es eine familie dann eher nein, sind es vier fussballer dann eher ja
die veröffentlichung darf aber nicht in einem nicht der wirklichkeit entsprechenden negativen kontext erfolgen etc

sind wie gesagt, zwei völlig verschiedene paar schuhe

lg
g

Beduin am 15 Jul 2008 06:12:43

Jetzt war ja am letzten We das Soamoatreffen in Frielendorf.
War sehr schön.
Presse war da, Bildchen von mir gemacht. Erscheint dann spätestens Dienstag in der Hannoverschen Allgemeinen

Ich schau da gestern schon rein und traue meinen Augen nicht.
Sind vom Treffen im letzten Jahr 2 Bilder die ich gemacht habe in der Ausgabe :eek:

Die hätten mich doch da fragen müssen, oder wie?
Einfach auf die Site --> Link gegangen und 2 Bilder klauen, das geht doch nicht :!: :?:

Labrador am 15 Jul 2008 08:00:26

Hallo Ina,

da bekommst Du sicher noch ein schönes "Taschengeld" von der Zeitung überwiesen. Erinnere die von der Redaktion mal daran.

Leif am 15 Jul 2008 09:27:49

schreib denen doch einfach eine angemessene rechnung über die einmalige nutzung deiner bilder zzgl. einer gebühr, da die vorher nicht um erlaubnis gefragt haben.- wäre auf alle fälle drin.

ganz schön dreist sowas.


Leif

Beduin am 15 Jul 2008 16:12:17

Angeschriebwen habe ich sie schon mal, wie das kommt und was das soll.
Keine Antwort :evil:
Sowas kann ich leiden :twisted:

Was ist den ein angemessener Betrag?

Leif am 15 Jul 2008 17:38:04

puh, gute frage. ein paar hundert euro sind bestimmt drin insgesamt.

frag mal den teddy, ich denk, der ist im geschäft besser drin als ich, und kann dir da evt. was genaueres zu sagen.- und dann denk dran, dass du auch belegen können musst, dass die bilder von dir stammen und nicht von sonstwo aus dem internet. also die original-fotodateien schon mal raussuchen, für alle fälle.

abo1 am 15 Jul 2008 23:27:32

hallo

kommt auf die auflage der zeitung an

laut preisliste da ca 650.000 stück
da würde ich mal schätzen so um die 300,- pro foto +100% wegen veröffentlichung ohne einverständnis (strafzuschlag sozusagen)

falls die nur in einer teilausgabe waren dann entsprechend weniger

lg
g

PS:
bist du sicher dass nicht ein pressefotograf genau neben dir gestanden ist und das seine bilder sind?

übrigens:
oft werden nur bildausschnitte genommen damit der klau nicht so auffällt
das kuriose dran: dafür gibts, wenns rauskommt nochmals extra kohle - wegen veränderung eines copyright geschuetzen werkes ohne zustimmung des rechteinhabers ...

Beduin am 16 Jul 2008 06:05:48

abo1 hat geschrieben: bist du sicher dass nicht ein pressefotograf genau neben dir gestanden ist und das seine bilder sind?
...


100% ig.
Die Bilder sind vom letzten Jahr und da war gar keine Presse in Stuttgart.

Die war echt so dreist und hat nur auf "kopieren" geklickt. Sind genau die gleichen wie auf der HP

--> Link

--> Link
ziemlich weit unten.

Beduin am 16 Jul 2008 06:24:37

Räusper, ich komm da mit dem Text nicht so ganz klar :oops:

Leif am 16 Jul 2008 07:56:11

das sind zwar die gleichen bilder, aber zumindest leicht bearbeitet. farblich, kontrast, exif's etc.- und unter dem text steht "Fotos: Repros/nh" - was auch immer das heisst.

hau sie um - ohne gnade. geht ja gar nicht sowas.

und für's nächste mal dann einfach ein sog. image-tag ins bild rein. zb. deine internetadresse mit ins bild schreiben (schau mal auf meine hp). dann halten die sich meistens zurück.- natürlich nur, wenn man das "logo" nicht einfach so abschneiden kann...

ich wünsch dir viel erfolg!

Gast am 16 Jul 2008 08:40:35

Hallo Ina,

das nenn ich doch mal wieder frech, ist aber beileibe kein Einzelfall!

Ich würde als erstes einmal die Seite sichern (als PDF) und auch die Bilder nochmal einzeln. Schlauerweise haben sie wenigstens die Exif-Daten komplett gelöscht.

Trotzdem ist mit geringem Aufwand belegbar, dass es deine Bilder sind, sofern du die Originaldateien (unbearbeitet!!) noch hast.

Daher würde ich ähnlich wie von Abo geschildert vorgehen.
Nochmals anschreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme, das ganz mit Fristsetzung (kurzfristig!).
- Ganz klar sollen sie unverzüglich eine korrekte Quellenangabe hinzufügen.
- Als zweites forderst du ein Honorar für die Veröffentlichung, dass aufgrund der ungerechtfertigten Veröffentlichung (einen Copyright-Hinweis hast du ja auch in deinem Impressum) durchaus ein paar Hundert Euros betragen darf, denke ich.

Selbst hatte ich solch einen Fall zwar noch nicht, aber ähnliche Dinge wurden schon häufig in unserem Fotoforum diskutiert.

Oder: wie wärs mal mit einem entsprechenden Anruf bei der HNA?

abo1 am 16 Jul 2008 10:09:37

fs hat geschrieben:...
Oder: wie wärs mal mit einem entsprechenden Anruf bei der HNA?



hallo

ich würde auch da anrufen

ich würde mir einen ansprechpartner aus der zweiten führungsebene suchen denn die haben meist verwendung für firmeninterne munition gegen andere mitarbeiter und blasen die sache gross auf.

der fotochef oder chefredakteur wird vermutlich mauern und die sache kleinmachen und abwürgen wenn geht

vorher noch genau abchecken in welchen ausgaben das foto drinnen war (in der redaktion anrufen und nach dem bericht fragen, du willst die zeitung deshalb nachbestellen, in welchen ausgaben er denn überall drinnen war ...).

und checken wie wie hoch jetzt wirklich der tarif für die dann zutreffende auflage ist. haben die auch einen internet auftritt? stehen die fotos dort auch? wäre nochmal extra kohle ....

wenn der anruf nicht promptes ergebnisse liefert schlichtweg eine rechung schicken...

hast du eine rechtschutzversicherung?
ist aber sowieso fraglich ob die deckt ...

aber evt macht das ja dein nachbar für dich
der macht dir ja immer alles ...

:D :D :D :D :D :D :D :D


lg
g

aljosa am 16 Jul 2008 12:43:17

Hallo zusammen
Generell kann man die eingangs gestellt Frage betreffs Urheberrechts nicht beantworten. Erst sollte erst Mal abgeklärt werden ob das Bild gemäss Urheberrecht ein „schützenswertes“ Objekt ist. Bereits hier scheiden sich die Geister.
Die Einen vertreten die Meinung, dass es reicht am Fotoapparat den Auslöser zu betätigen, die Anderen sind der Meinung, ein Foto müsse so aufgenommen werden, dass es ….
Welche Kriterien ein Foto erfüllen muss entzieht sich meinen Kenntnissen. Fotos sind so individuell, dass man hier kein abschliessendes Urteil fällen sollte oder kann.

Auf alle Fälle finde ich es eine absolute Sauerei wenn sich Leute mit fremden Federn schmücken. Ich habe mich vor ein paar Tagen auch mit einem solchen „Homepagebastlern“ auseinander setzen müssen. Der Typ hat nicht nur die Fotos verwendet sondern sich auch noch den Quellcode von mir gekrallt. Das einzige was er geändert hat ist die Hintergrundfarbe.

aljosa

abo1 am 16 Jul 2008 13:01:55

aljosa hat geschrieben:...Erst sollte erst Mal abgeklärt werden ob das Bild gemäss Urheberrecht ein „schützenswertes“ Objekt ist. Bereits hier scheiden sich die Geister.
...



hallo

jedes foto ist grundsätzlich ein schuetzenswertes werk
da hat die fotografen-lobby gut gearbeitet in den letzten jahren

lg
g

aljosa am 16 Jul 2008 14:27:31

@abo1: Bin ganz Deiner Meinung. Wer ein Foto lichtet dem sollte auch der Schutz gemäss Urheberrecht zustehen. Aus meiner Sicht ist es eine Zumutung wenn Dritte darüber entscheiden, ob mein Bild schützenswert ist oder nicht. Ich habe es gemacht, mir gehört es.

Das "Juristentum" sieht das eben etwas differenzierter.


aljosa

Beduin am 16 Jul 2008 16:07:51

Danke euch für die tollen Tipps.

Anrufen ist da garnicht, da lasse ich mich viel zu schnell unterbuttern und unsicher machen.
Darfst aber gerne du machen :D

Anschreiben kann ich sie noch mal.
Dann mit Frist und Quelle?!
Gibts da einen Vordruck :oops: :D

Meine Rechtsschutz, ich bin froh das ich die nach dem Desasster noch habe, da mach ich mal ein paar Jahre keinen Gebrauch davon.

Und mein Nachbar, der kann das auch nicht, der kann nur Womo :D

Gast am 16 Jul 2008 16:14:40

@ Ina

Ticker doch mal rantanplan an. Der kann Dir sicherlich sachlich fundiert weiterhelfen.

,

Carsten

abo1 am 16 Jul 2008 16:33:37

Beduin hat geschrieben:Anrufen ist da garnicht, da lasse ich mich viel zu schnell unterbuttern und unsicher machen.
Darfst aber gerne du machen :D


hallo

du brauchst erstmal die kostensätze der berufsgruppe der fotografen
da gibt es fotohonorar richtsätze je nach auflage

und dann die info in welchen ausgaben das foto denn nun war (siehe oben)
auflagezahlen findest du in der preisliste auf deren website

daraus kann man(n) oder frau dann ein schreiben basteln mit konkreten fristen etc

dazu brauchst keinen anwalt

ich sitze in drei tagen im flieger und ich hab noch einen haufen sachen zu erledigen, ich habe ernste zweifel ob ich da noch dazu käme vorher, ansonsten würde ich dirs machen ...

lg
g

womokiste am 16 Jul 2008 16:58:39

Hallo miteinander,

leider greift der Datenklau immer mehr um sich und fremde Bilder werden als eigene ausgegeben. Das ist einfach nur Mist und frech.

Die Zeitung schreibt "freundlicherweise" drunter "Repro". Das soll dann wohl heißen, dass das Foto "irgendwoher" ist, bzw. sein könnte. Dies berechtigt sie aber nicht, Bilder ohne Zustimmung zu verwenden. Auch eine Bildbearbeitung und ein andere Schnitt ändert nichts an der Tatsache, dass es Ina´s Bild ist und sie immer noch das Copyright an den Bildern hat !!

Ich würde, wie schon an anderer Stelle beschrieben, die jeweiligen Seiten sichern (Zeitung und die eigene Homepage) , ausdrucken und diese dann zusammen mit einem "freundlichen" Brief an die Chefredaktion schicken. Da ganze verbunden mit dem Hinweis, dass das Bildhonorar auf dein Konto zu überweisen sei - mit einem Zuschlag für unerlaubte Nutzung. Das ganze verbunden mit dem Hinweis, dass Du ggf. die Angelegenheit deinem Anwalt übergibst.


abo schreibt von einem Honorar von 300 € pro Bild. Da kann ich leider nur sagen: "Schön wär´s !" ... 30 € pro Bild. Das ist eher Realität. Ich kenne die Honorarsätze von einigen Kollegen, die als freie Mitarbeiter von Tageszeitung ihr Geld verdienen. Da sind solche niedrigen Sätze - und noch weiniger -leider üblich.

Viel Erfolg wünscht Franz Peter

PS.: Meist denke ich dran, die Bilder auf meiner Homepage gegen einen Download zu schützen und/oder mit einem Wasserzeichen zu versehen.

Beduin am 16 Jul 2008 17:14:35

Ging der Text in etwa?

Sehr geehrte Frau *****

um noch mal auf die Bilder zurück zu kommen.
Die in der Ausgabe ihrer Zeitung vom 11.07.08 aufgetaucht sind.

Ich setzte ihnen hiermit eine Frist von 5 Tagen um mir einen Quellennachweis zu erbringen
oder aber um pro Bild ***€ zu überweisen.
Ansonsten sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Verratnix am 16 Jul 2008 17:47:45

Beduin hat geschrieben:Ging der Text in etwa?

Sehr geehrte Frau *****

Betreffend der Bilder
die in der Ausgabe ihrer Zeitung vom 11.07.08 gedruckt worden sind,möchte ich Sie bitten mir bis xx.07.08

einen Quellennachweis zu erbringen

Ansonsten sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.



So würde ich es schreiben,mit dem Vermerk das Du sehr sicher bist Deine eigenen Bilder gesehen zu haben


Edit:Hab leider das "ging" uberlesen,dachte es hiesse "ginge" ,sorry

abo1 am 16 Jul 2008 23:38:00

womokiste hat geschrieben:....
abo schreibt von einem Honorar von 300 € pro Bild. Da kann ich leider nur sagen: "Schön wär´s !" ... 30 € pro Bild. Das ist eher Realität.....



hallo

so
jetzt hab ich doch gesucht

hatte die tarife für fachzeitungen im kopf
bei fast 700.000 wären es da je nach groesse zwischen 170,- (1/8 seite) und 860,- (doppelseite)

da es eine tageszeitung ist sind es
1-spaltig 80,-
2-spaltig 90,-
4-spaltig 110,-

jeweils als normalpreis ohne klau-zuschlag ;-) und ohne bildbearbeitung und ohne internet, zuzüglich 7% Ust.

falls es eine wochenzeitung ist +30%
und bei ersdruckrecht im verbreitungsgebiet nochmal +30%
zusätzliche verwendung online +50%
bzw als pdf download nochmal 50%

und zum thema bildquellennachweis:
zitat: " ... Jegliche Bildnutzung bedingt neben Honorar, die Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, die Unterlassung bedingt einen Zuschlag von 100 % zum Honorar."

guckst du:
--> Link unten bei "tageszeitungen ..."

lg
g

abo1 am 17 Jul 2008 00:48:21

Beduin hat geschrieben:Ging der Text in etwa?

Sehr geehrte Frau *****

um noch mal auf die Bilder zurück zu kommen.
Die in der Ausgabe ihrer Zeitung vom 11.07.08 aufgetaucht sind.

Ich setzte ihnen hiermit eine Frist von 5 Tagen um mir einen Quellennachweis zu erbringen
oder aber um pro Bild ***€ zu überweisen.
Ansonsten sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.



hallo

logisch ginge der

theoertisch kannst es aber auch damit versuchen:

Sehr geehrte Frau XXXXXX!

Ich beziehe mich auf unser Telefonat vom XX.XX. 2008 betreffend der nicht von mir genehmigten Verwendung meiner Bilder sowie der Unterlassung der Hinzufügung des Urheberrechtsnachweises.

Es handelt sich dabei um die Bilder (stickwortartige Bildbeschreibungen) auf Seite XX Ihrer Ausgabe vom 11. Juli 2008.

Um Missverständnisse auszuschliessen ersuche ich Sie mir umgehend die Herkunft der Bllder nachzuweisen widrigenfalls ich davon ausgehe dass Sie meine Bilder ohne Rückfrage und Genehmigung aus einer privaten Internetseite zur Publikation übernommen haben.

Für diesen Fall ersuche ich um umgehende Bekanntgabe in welchen Ausgaben (inkl. Auflagezahlen) Ihrer Pubikation die Bilder erschienen sind damit ich Ihnen die üblichen Bildhonorare laut aktueller Honorarrichtlinien ´ in Rechnung stellen kann.

Für das Eintreffen Ihrer Rückantwort habe ich mir den (absendedatum + 10tage) vorgemerkt.

Herzlichen Dank

Mit freundlichen n
XXXXXXXXXX

PS:

Unter der Annahme dass die Bilder in der Gesamtausgabe erschienen sind ergeben sich folgende Honorare

Bild 1 (Stichwortbeschreibung), Seite X, 2-spaltig (?) 90,-
Bild 2 (Stichwortbeschreibung), Seite X, 1-spaltig (?) 80,-
Zwischensumme 170,-

Zuschlag Erstveröffentlichung im Verbreitunsgebiet +30%
Zwischensumme 221,-

Unterlassung der Anbringung des Urheberrechtsvermerks +100%
Zwischensumme 441,-
zuzüglich 7% Umsatzsteuer

Endsumme 472,94 €
Zahlungsbedingungen: prompt netto kassa ohne Abzug

lg
g

PS:
musst du aber dann im fall des falles versteuern ....!

aljosa am 17 Jul 2008 07:21:43

Guten Morgen an alle

Die Ratschläge sind ja gut und schön. Kann Mal jemand erläutern warum hier viele das Pferd von hinten aufzäumt? Da wir in einem Rechtsstaat leben ist doch der erste Schritt abzuklären wie die rechtliche Lage ist. (Sind meine Bilder im Sinne des Urheberrechts geschützt oder nicht). Was die Einzelnen als Recht empfinden entspriche noch lange nicht der Rechtssprechung.
Stelle euch vor Ihr habt dem Gegenüber ein Brief geschrieben in welchem Ihr Eure Forderungen geltend macht. Reaktion, keine. Was macht Ihr jetzt?

Entweder macht Ihr nichts mehr ausser die Faust in der Tasche ballen (Frust) oder
Ihr konsultiert erst jetzt einen Rechtsanwalt. Sollte der Rechtsanwalt aufgrund früherer Urteile zum Entschluss kommen, dass gerichtlich keine Chancen bestehen einen Prozess zu gewinnen (grosser Frust) was dann? Der Gegenüber hat gewonnen. Das i-Pünktchen zu allem ist noch, dass ich zuvor auf den Busch geklopft habe und jetzt „zurückkrebsen“ muss (grösster Frust).

@Beduin: Du hast ja eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Melde Dich erst dort und lass Dich beraten. Wenn der Rechtsdienst gut ist wird ein Anwalt den Brief für Dich aufsetzen. Auch wenn es teilweise bestritten wird hinterlässt ein Brief eines Anwalts mehr Eindruck als wenn ihn eine Privatperson verfasst.

aljosa

abo1 am 17 Jul 2008 10:34:03

aljosa hat geschrieben:...Was die Einzelnen als Recht empfinden entspriche noch lange nicht der Rechtssprechung.
...



hallo

entschuldige bitte aber worüber sprichst du?

eventuell ist die rechtslage in AT und DE so unterschiedlich, aber das kann ich mir nicht vorstellen

das urheberrecht auf bilder ist eines der am festesten einzementierte urheberrechte überhaupt, weil es eines der ältesten ist.

wenn du ein fremdes foto ohne genehmigung publizierst dann kostet dass €€€€, ohne wenn und aber.

da gibt es nix abzuwägen oder rauszufinden

was du vorschlägst ist einen anwalt zu konsultieren um rauszufinden ob der einschleichdieb mir nächtens den schmuck aus dem nachtkasterl stehlen durfte oder nicht. natürlich kannst du das machen, aber was soll das bringen?

natürlich muss man auch in einem solchen fall auf ein paar dinge achten

vor allem darauf dass man(n) oder frau sich zu beginn nur auf die auskunftspflicht bezieht.

würdest du ohne eine auskunft darüber zu haben gleich forderungen stellen dann kann es dir - falls es doch nicht deine bilder sind oder ein unberechtigter dritte die bilder an das medium verkauft hat - passieren dass du evt eine kostenbewehrte unterlassungserklärung zurück bekommst nach der du dich verpflichten musst solche forderungen nicht mehr zu stellen ...

ist also nicht ganz so easy

aber der anspruch den grunde nach ist meiner meinung nach völlig unstrittig

ich hatte in den letzten jahren oft genug mit solche fälle von der "anderen" seite her zu tun. aus dem fotohonorar kommst du nicht raus, evt aber aus dem erstveröffentlichungszuschlag, aber ein bisserl verhandlungsspielraum ist ja nicht schlecht

wer nicht den nerv dazu hat kann sich ja einer fotoagentur bedienen:
rückwirkender vertrag mit monatsersten
die rechte hatte also zum zeitpunkt der veröffentlichung die fotoagentur
und die betreibt solche bild-klaus auch ohne rücksicht auf verluste
normalerweise erhält der fotograf in solchen fällen 80% des honoras, 20% verbleiben bei der bildagentur
bei einer so grossen zeitung muss man aber drauf achten dass die nicht eh mit denen zusammen arbeiten, dann wird es billiger ...

lg
g

aljosa am 17 Jul 2008 12:23:10

Moin moin

Ich glaube nicht, dass ich so unverständlich geschrieben habe. Sollte es doch so sein bitte ich um Entschuldigung. Ich bin gerne bereit auf sinnvolle und fundierte Fragen oder Kritik einzutreten.

@abo1:
Lies doch erst den Text und versteh die Mitteilung bevor Du Apfel mit Birnen vergleichst.

Ein persönliches Rechtsempfinden geht mit einer momentanen Rechtssprechung nicht unbedingt Hand in Hand. Darf ich Mal raten? Mit Gesetzestexten und Rechtssprechung hast Du nicht viel zu tun.

Zu der Aussage Urheberrecht ist eines der ältesten. Das Urheberrecht stammt aus dem Jahre 1965 (D). Im Vergleich zu den anderen Gesetzen ist das Urheberrecht eines der jüngeren. Mir ist kein anderer Gesetzestext bekannt, welcher Revisionen in solch kurzen Zeitabständen unterworfen wurde (und wird).

Ergänzung zu momentaner Rechtssprechung: Ein Gesetzestext (inkl. die daraus resultierenden Rechtssprechung) wird in Abständen der zeitlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasse. Vor etwa 50 Jahren wurde im Namen des Staates die letzte Hinrichtung durchgeführt. Soweit mir bekannt sind Hinrichtungen nicht mehr rechtskonform.

Wenn Du die Beiträge in Ruhe lesen würdest währe Dir sicherlich nicht entgangen, dass die Verfasserin der Frage, Beduin, über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Warum sollte Sie diese nicht bemühen? Für was sonst hat man eine Rechtsschutzversicherung? Warum Schritte unternehmen die nichts bringen oder den Karren bereits vorzeitig in den Sumpf setzen?
End @abo1

und ä Guete
aljosa

abo1 am 17 Jul 2008 12:35:06

hallo

lustiger thread

aljosa hat geschrieben:...
Lies doch erst den Text und versteh die Mitteilung bevor Du Apfel mit Birnen vergleichst.


ich???

aljosa hat geschrieben:Zu der Aussage Urheberrecht ist eines der ältesten. Das Urheberrecht stammt aus dem Jahre 1965 (D). Im Vergleich zu den anderen Gesetzen ist das Urheberrecht eines der jüngeren.....


tatsächlich habe ich geschrieben:

abo hat geschrieben:das urheberrecht auf bilder ist eines der am festesten einzementierte urheberrechte überhaupt, weil es eines der ältesten ist.


wer sollte da besser lesen?
:D :D :D

aljosa hat geschrieben:Wenn Du die Beiträge in Ruhe lesen würdest währe Dir sicherlich nicht entgangen, dass die Verfasserin der Frage, Beduin, über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Warum sollte Sie diese nicht bemühen?
aljosa


weil, wenn du aufmerksam GELESEN hättest sie die RS nicht bemühen will in der sache
weil versicherungen gerne jene kunden kündigen die zu viele verfahren haben, und diese angst ist nicht unbegründet.

zudem ist es fraglich ob sie tatsächlich auch vertragsrechtsschutz bei urheberrechtsverstössen gedeckt hat, das halte ich für unwahrscheinlich

lg
g

aljosa am 17 Jul 2008 13:36:03

@abo1:
Ersetz Mal Apfel mit Urheberrecht und Birne mit Strafrecht. (Für die restlichen Aneinanderreihungen von Buchstaben und aus dem Konsens gerissenen Textpassagen werde ich mir weder die Zeit nehmen noch mir die Mühe machen dies zu diskutieren oder kommentieren).


aljosa

abo1 am 17 Jul 2008 13:48:11

aljosa hat geschrieben:@abo1:
Ersetz Mal Apfel mit Urheberrecht und Birne mit Strafrecht. (Für die restlichen Aneinanderreihungen von Buchstaben und aus dem Konsens gerissenen Textpassagen werde ich mir weder die Zeit nehmen noch mir die Mühe machen dies zu diskutieren oder kommentieren).
aljosa


hallo

dann lass es doch einfach

ich denke der rest der leser wird verstanden haben dass das "... urheberrecht auf BILDER eines der ältesten URHEBERrechte ist...."

und da ist nichts aus dem zusammenhang gerissen, das stand genau so da

die "relativ" neuen urheberrechtsbestimmungen zu filmen, videospielen, softwareprogrammen (stichwort "softwarepatent") sind allerdings - da hast du recht - teilweise auslegungssache

zu den bildern aber gibts ein fixes honorarverzeichniss der fotografen verbände, da gibts nix zu deuteln dran

8)

lg
g

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