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Hallo ihrs
da haut mich doch eben eine Freundinn an.......... Sie hat vor geraumer Zeit für eine Bekannte eine Website gebaut. In dieser auch Bilder eingebunden die sie selber von ihr und ihren Räumlickeiten gemacht hat. Jetzt ist es so das beide sich verkracht haben, weil die Bekannte nichts für die Websitepflege bezahlen wollte. Die Bekannte hat sich ruck-zuck jemanden anderen gesucht der ihr eine neue Site gemacht hat, aber zu allem Hohn die alten Bilder genommen, die ja die Freundin gemacht hat. Wie ist das jetzt mit den Rechten? Die Site wurde auf dem PC der Bekannten gemacht für die auch die Site war und die Bilder liegen nur auf ihrem Rechner :( Keine Sorge, ist nur reine neugierde, soll keiner verklagt werden. Hallo Ina,
das copyright gehört dem Fotografen, solange nicht anderes vereinbart wurde. Labrador Hallo Ina, wurden die Fotos damals bezahlt? Du schreibst ja, die HP Pflege sollte kosten. Und was ist wenn diejenige jetzt einfach rotz frech behauptet das jemand anders die Bilder gemacht hat?
Dann müsste man das ja evtl durch die Kamera beweisen können? :) Oder nicht? Da gibt es doch so Programme die die Kamera erkennen von der die Bilder gemacht wurden Ina, wenn die Exif Daten noch vorhanden sind, sollte es gehen. Oft gehen die aber je nach Bearbeitungsprogramm flöten.
Gut wäre, wenn der Fotograf die Fotos noch auf der FP hätte. Hallo Beduin,
hat Deine Bekannte für die Erstellung der Website bezahlt und nur die Pflege der Seite nicht? Wenn es so ist, so wurde durch die Bezahlung der Auftrag abgewickelt und somit gehören die Bilder dem Auftraggeber. Hat sie nichts bezahlt so hat der Auftragnehmer das Recht auf herausgabe aller erbrachten Leistungen. Dieses müsste Sie jedoch über einen Prozess geltend machen und das heisst: 1.Mahnung schreiben 2.Mahnbescheid 3 Klage einreichen Nur so kann sie zu Ihren Recht kommen. Möglich ist auch eine Unterlassungsklage für die Nutzung der Website. Aber ich denke der Aufwand steht nicht im Verhältnis zu dem geforderten Betrag. Den im Grunde geht es hier wie so oft um einen Streit und keiner will wirklich den anderen vor Gericht ziehen. Mal nicht so vorschnell ;-)
Muss nicht sein. Aber da blickt doch eh kein Mensch mehr durch. Auch eindeutige Referenzurteile fehlen doch noch (oder ist mir was raus?), da sich die Rechtssprechung in solchen Angelegenheiten wohl selbst noch nicht einig ist und findigen Anwälten noch viel zu viel Spielraum zu verschiedenen Auslegungsvarianten geboten wird, so dass sich wohl die wenigsten trauen, hierzu etwas anzuleiern, da ein Ausgang noch nicht kalkuliert werden kann. Es gibt nähhhmlich noch eine Variante mit den Bildern. Man erinnere sich an die Geschichte eines Fotostudios, welches Kunden abmahnte, die die vom Lehrling geschossenen, aber natürlich bezahlten (!) Passbilder im Internet auf Impressen veröffentlichten. Also Nutzungsrecht zum vereinbarten/geläufigen Zwecke (reinpappen in Ausweise), nicht darüber hinaus (digitalisierte Veröffentlichung) und deshalb wohl schon gar nicht erst Eigentum am Inhalt, obwohl selber drauf. Also leicht analoge Argumentation zu Musik CDs und DVD Filmen, deren Inhalt durch Kauf zwar privat genutzt werden darf, mehr aber auch nicht. Wie ging das denn aus? Weiss das noch wer? Und meine Meinung zur privaten Situation der zwei Parteien: Wurde die reine Seitenerstellung denn vergütet? Falls ja, einfach abhaken. Pflege hat doch mit der Erstellung nichts zu tun, auch wenn damit gerechnet wurde, an der Pflege der Seiten weiterzuverdienen. Dennoch meiner Meinung nach kein Grund jetzt zu zicken und dem Gegenüber aufgrund beleidigt seins, da abgewandert, noch eins reinzuwürgen. Ein Gegenwert wurde dann ja schliesslich schon erbracht Falls nicht, wird es wohl schwieriger und ich hoffe abermals auf den gesunden Menschenverstand, die Kiste Wein, die Vernichtung derer, die Einigung im Suff, die Versöhnung hierbei, und 'und wenn sie nicht gestorben sind...' und keinen Krieg ;-) rapid hallo
das copyright auf bilder ist eines der schärfsten die es gibt fotos gehören IMMER dem fotografen und dritte duerfen sie immer nur zu den zwecken verwenden die ausdruecklich im detail vertraglich vereinbart werden die sache mit den passbildern ist ja für insider noch relativ logisch (verwertungszweck war passbild, internet ist eine andere sache) ich kenn einen noch absurderen fall foto beauftragt für buchcover alle rechte am foto mit gekauft ausdrücklich uneingeschränkt auf alle medien etc zu einem buchcover gehört natürlich auch der buchtitel der autor, ddie ISBN nummer etc das steht da alles drauf da im hintergrund das bild war gilt das als "veränderung" des bildes rotzfrecher fotograf klagt weil das bild verändert wurde (dazu benötigt man ausdrücklich die entsprechenden rechte, diese waren nicht bestandteil des vertrages). da der zweck des bildes ein buchcover war ist er damit nicht durchgekommen, ABER er ist durchgekommen dabei das das buch (mit abgebildeten cover) im internet beworben werden kann, denn die darstellung des VERÄNDERTEN fotos am cover (ist ja buchtitel usw drauf) im internet war nicht bestandteil des vertrages eine völlig verrückte regelung um auf die sache an sich zurück zu kommen natürlich hat die fotografin mangels vereinbarung die vollen rechte am bild dinge wie "vertrag durch schluessige handlung" gibt es beim bildrecht nicht .. selbst wenn sie für die gestaltung der webseiten was bekommen hat wenn sie es "vergessen hat " in rechnung zu stellen: auch kein problem, bildrcehte verjähren erst nach 30 oder 50 jahren ... lg g PS: die beträge die gefordert werden koennen richten sich nach der "stückzahl", bei zeitungen also der druckauflage, beim intern nach pageviews. das bildrecht für EIN bild lt tarif für eine üblich kleine regionalzeitung (auflage ca 500.000 stück) beträgt einige 100 euro .... lg g Schon, aber:
Das private Geschäftchen untereinander sollte davon doch gänzlich unbekümmert bleiben. Du mir richten Haus, ich dir geben Kuh. Ende. Nachtreten ist doch, entschuldigt bitte den Ausdruck, immer Scheisse. rapid
hallo weiss nicht moralisch na ja, kommt wohl immer auf den einzelfall an rechtlich nein, das bildrecht ist ein recht das immer an den fotos haften bleibt lg g Ich sagte 'sollte' ;-) (im privaten Sinne untereinander).
Denn sonst macht doch irgendwann keiner mehr was für Nachbarn, Bekannte, Kumpels, usw... aus Angst vor nichtvorhersehbaren Konsequenzen. Wäre doch traurig, oder? rapid
hallo nochmal du darfst das nicht vergleichen damit dass wer jemand hilft seine karre zu reparieren oder jemand anderem mal für eine zeit den rasen mäht oder die wohnung ausmalen hilft. das sind einfach freundschaftsdienste für die du im nachhinein niemals was verlangen kannst, weil hier konkludentes handeln unterstellt wird (du hast es gemacht, du hast nix verlangt, daher hast du es umsonst gemacht) diese betrachtungsweise ist bei einem (auch wenn das jetzt schwuelstig kling) schöpfungsprozess wie einem foto ausdruecklich nicht der fall. die rechte an der kreativen schöpfung (fotografie) gehört in allen fällen dem der das foto gemacht hat, dieses recht ist untrennbar, kann aber mittels vertrag abgetreten werden kuriosum am rande, weil es so schoen passt: ich kenne einen fall aus jüngster vergangenheit wo ein camperkollege sich nicht mehr so mit dem rest verstanden hat und ein eigenes forum gegründet hat. früher hatte er oft bei treffen fotografiert und die bilder freiwillig tw gratis, tw. gegen kostenersatz auf CD oder per mail an die kollegen übersandt. es war absehbar und ist auch so gekommen dass er dann an foren teilnehmer aufforderungen gesandt hat dass sie die von ihm früher mal gemachten fotos aus ihren signaturen und ihren webalben entfernen sollen. und er ist im recht damit, hätte er auch als kostenpflichtige abmahnungen verschicken koennen ... es handelt sich also ganz um gar nicht um totes recht oder so sondern um reale gültige bestimmungen lg g Hi,
nochmal :-)
Doch, funktioniert auch, man muss aber selbst etwas dafür sorgen. Auch mit seiner Denkweise. Mir ging es nicht um die Dinge, die per 'Gefallen' abgetan werden. Ausführlicher: Ich habe auch schon einige --> Link (sehr altes Beispiel und auch schon recht verfallen) gebaut, dafür auch etwas bekommen, also ganz analog zu dieser Geschichte hier. Was ich bei grösserem Aufwand dafür möchte wird im Vorfeld geklärt, dazu gehört auch die Erstellung der Bilder. Nie im Leben würde ich mir hinterher noch darüber Gedanken machen, womit ich was noch rausschlagen könnte und womit ich anhand 'rechtlicher Situation' noch nachtreten könnte. Was ich wollte, habe ich doch schon bekommen. Und: Was will ich denn mit Bildern, welche ich für jemanden anderst gemacht habe? Fange ich doch gar nichts an mit. Auf mein 'Recht' pochen, weil verstritten, nur um zu ärgern und nachzutreten? Hallo? Was hätte ich denn davon? Genugtuung? Was ein Quatsch... Mensch Leute, denkt doch mal bisschen weiter hier und zwar im zwischenmenschlichen Sinne und nicht im rechtlichen. Dass rechtlich wer wem bei was auch immer etwas könnte, darauf möchte ich doch gar nicht hinaus. Im eigenen Kopf beginnt doch 'Recht' und ist mit damit verbunden, Bestimmtes auch ganz einfach einmal abhaken zu können und nicht aus jedem Mist noch nachträglich eine grosse Sache zu machen. rapid
Das kann man so keinesfalls stehen lassen! Ina schrieb "In dieser auch Bilder eingebunden die sie selber von ihr und ihren Räumlickeiten gemacht hat. " Bei der Ablichtung von Personen gelten völlig andere Rechte! Die abgebildete Person muss ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Das ist ein sehr differenziert zu betrachtendes Feld. In diesem Fall allerdings hat die Abgelichtete ja die Bilder selbst veröffentlicht und somit zugestimmt. Da dürfte es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass die Rückforderung der Bilder durch den Fotografen Erfolg hat. Nur Bitte generell beachten: Fotografieren von einzelnen Personen ohne deren Genehmigung und vor allem die Veröffentlichung dieser Bilder ist NICHT erlaubt und kann mächtig Ärger geben! Auch hier sollte Anstand doch eine Diskussion erübrigen.
Wenn jemand nicht mehr im Internet abgelichtet sein möchte, warum auch immer, dann wieder raus damit. Ganz einfach. rapid ist ganz schön intressant was ihr da so alles dazu wisst.
Aber wie schon zu Anfang, da soll kein Gericht ect..................... Die ist halt stinke sauer und will es eben nur wissen. Geld für den Bau einer neuen Page ist da, aber nicht für neue Bilder dafür mit ihren Bildern noch Geld verdienen. Darum gehts halt. Ist eine Seite auf der die andere für ihre Dienstleistungen wirbt. Sie wurde ja noch nicht mal gefragt ob die eine die Bilder weiter verwenden kann. Auch nicht wirklich nett und/oder höflich hallo
ihr habt im prinzip alle recht ;-) aber bitte die begriffe trennen! copyright, bildrecht, fotorecht alles dasselbe das recht des fotografen an der verwendung und verwertung etc des bildes (siehe oben) bildnisschutz der schutz vor ungewollter veröffentlichung da koennte man jetzt auch abhandlungen schreiben drüber gruppen dürfen fotografiert und veröffentlicht werden (ab vier personen) aber nicht immer, ist es eine familie dann eher nein, sind es vier fussballer dann eher ja die veröffentlichung darf aber nicht in einem nicht der wirklichkeit entsprechenden negativen kontext erfolgen etc sind wie gesagt, zwei völlig verschiedene paar schuhe lg g Jetzt war ja am letzten We das Soamoatreffen in Frielendorf.
War sehr schön. Presse war da, Bildchen von mir gemacht. Erscheint dann spätestens Dienstag in der Hannoverschen Allgemeinen Ich schau da gestern schon rein und traue meinen Augen nicht. Sind vom Treffen im letzten Jahr 2 Bilder die ich gemacht habe in der Ausgabe :eek: Die hätten mich doch da fragen müssen, oder wie? Einfach auf die Site --> Link gegangen und 2 Bilder klauen, das geht doch nicht :!: :?: Hallo Ina,
da bekommst Du sicher noch ein schönes "Taschengeld" von der Zeitung überwiesen. Erinnere die von der Redaktion mal daran. schreib denen doch einfach eine angemessene rechnung über die einmalige nutzung deiner bilder zzgl. einer gebühr, da die vorher nicht um erlaubnis gefragt haben.- wäre auf alle fälle drin.
ganz schön dreist sowas. Leif Angeschriebwen habe ich sie schon mal, wie das kommt und was das soll.
Keine Antwort :evil: Sowas kann ich leiden :twisted: Was ist den ein angemessener Betrag? puh, gute frage. ein paar hundert euro sind bestimmt drin insgesamt.
frag mal den teddy, ich denk, der ist im geschäft besser drin als ich, und kann dir da evt. was genaueres zu sagen.- und dann denk dran, dass du auch belegen können musst, dass die bilder von dir stammen und nicht von sonstwo aus dem internet. also die original-fotodateien schon mal raussuchen, für alle fälle. hallo
kommt auf die auflage der zeitung an laut preisliste da ca 650.000 stück da würde ich mal schätzen so um die 300,- pro foto +100% wegen veröffentlichung ohne einverständnis (strafzuschlag sozusagen) falls die nur in einer teilausgabe waren dann entsprechend weniger lg g PS: bist du sicher dass nicht ein pressefotograf genau neben dir gestanden ist und das seine bilder sind? übrigens: oft werden nur bildausschnitte genommen damit der klau nicht so auffällt das kuriose dran: dafür gibts, wenns rauskommt nochmals extra kohle - wegen veränderung eines copyright geschuetzen werkes ohne zustimmung des rechteinhabers ...
100% ig. Die Bilder sind vom letzten Jahr und da war gar keine Presse in Stuttgart. Die war echt so dreist und hat nur auf "kopieren" geklickt. Sind genau die gleichen wie auf der HP --> Link --> Link ziemlich weit unten. Räusper, ich komm da mit dem Text nicht so ganz klar :oops: das sind zwar die gleichen bilder, aber zumindest leicht bearbeitet. farblich, kontrast, exif's etc.- und unter dem text steht "Fotos: Repros/nh" - was auch immer das heisst.
hau sie um - ohne gnade. geht ja gar nicht sowas. und für's nächste mal dann einfach ein sog. image-tag ins bild rein. zb. deine internetadresse mit ins bild schreiben (schau mal auf meine hp). dann halten die sich meistens zurück.- natürlich nur, wenn man das "logo" nicht einfach so abschneiden kann... ich wünsch dir viel erfolg! Hallo Ina,
das nenn ich doch mal wieder frech, ist aber beileibe kein Einzelfall! Ich würde als erstes einmal die Seite sichern (als PDF) und auch die Bilder nochmal einzeln. Schlauerweise haben sie wenigstens die Exif-Daten komplett gelöscht. Trotzdem ist mit geringem Aufwand belegbar, dass es deine Bilder sind, sofern du die Originaldateien (unbearbeitet!!) noch hast. Daher würde ich ähnlich wie von Abo geschildert vorgehen. Nochmals anschreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme, das ganz mit Fristsetzung (kurzfristig!). - Ganz klar sollen sie unverzüglich eine korrekte Quellenangabe hinzufügen. - Als zweites forderst du ein Honorar für die Veröffentlichung, dass aufgrund der ungerechtfertigten Veröffentlichung (einen Copyright-Hinweis hast du ja auch in deinem Impressum) durchaus ein paar Hundert Euros betragen darf, denke ich. Selbst hatte ich solch einen Fall zwar noch nicht, aber ähnliche Dinge wurden schon häufig in unserem Fotoforum diskutiert. Oder: wie wärs mal mit einem entsprechenden Anruf bei der HNA?
hallo ich würde auch da anrufen ich würde mir einen ansprechpartner aus der zweiten führungsebene suchen denn die haben meist verwendung für firmeninterne munition gegen andere mitarbeiter und blasen die sache gross auf. der fotochef oder chefredakteur wird vermutlich mauern und die sache kleinmachen und abwürgen wenn geht vorher noch genau abchecken in welchen ausgaben das foto drinnen war (in der redaktion anrufen und nach dem bericht fragen, du willst die zeitung deshalb nachbestellen, in welchen ausgaben er denn überall drinnen war ...). und checken wie wie hoch jetzt wirklich der tarif für die dann zutreffende auflage ist. haben die auch einen internet auftritt? stehen die fotos dort auch? wäre nochmal extra kohle .... wenn der anruf nicht promptes ergebnisse liefert schlichtweg eine rechung schicken... hast du eine rechtschutzversicherung? ist aber sowieso fraglich ob die deckt ... aber evt macht das ja dein nachbar für dich der macht dir ja immer alles ... :D :D :D :D :D :D :D :D lg g Hallo zusammen
Generell kann man die eingangs gestellt Frage betreffs Urheberrechts nicht beantworten. Erst sollte erst Mal abgeklärt werden ob das Bild gemäss Urheberrecht ein „schützenswertes“ Objekt ist. Bereits hier scheiden sich die Geister. Die Einen vertreten die Meinung, dass es reicht am Fotoapparat den Auslöser zu betätigen, die Anderen sind der Meinung, ein Foto müsse so aufgenommen werden, dass es …. Welche Kriterien ein Foto erfüllen muss entzieht sich meinen Kenntnissen. Fotos sind so individuell, dass man hier kein abschliessendes Urteil fällen sollte oder kann. Auf alle Fälle finde ich es eine absolute Sauerei wenn sich Leute mit fremden Federn schmücken. Ich habe mich vor ein paar Tagen auch mit einem solchen „Homepagebastlern“ auseinander setzen müssen. Der Typ hat nicht nur die Fotos verwendet sondern sich auch noch den Quellcode von mir gekrallt. Das einzige was er geändert hat ist die Hintergrundfarbe. aljosa
hallo jedes foto ist grundsätzlich ein schuetzenswertes werk da hat die fotografen-lobby gut gearbeitet in den letzten jahren lg g @abo1: Bin ganz Deiner Meinung. Wer ein Foto lichtet dem sollte auch der Schutz gemäss Urheberrecht zustehen. Aus meiner Sicht ist es eine Zumutung wenn Dritte darüber entscheiden, ob mein Bild schützenswert ist oder nicht. Ich habe es gemacht, mir gehört es.
Das "Juristentum" sieht das eben etwas differenzierter. aljosa Danke euch für die tollen Tipps.
Anrufen ist da garnicht, da lasse ich mich viel zu schnell unterbuttern und unsicher machen. Darfst aber gerne du machen :D Anschreiben kann ich sie noch mal. Dann mit Frist und Quelle?! Gibts da einen Vordruck :oops: :D Meine Rechtsschutz, ich bin froh das ich die nach dem Desasster noch habe, da mach ich mal ein paar Jahre keinen Gebrauch davon. Und mein Nachbar, der kann das auch nicht, der kann nur Womo :D @ Ina
Ticker doch mal rantanplan an. Der kann Dir sicherlich sachlich fundiert weiterhelfen. , Carsten
hallo du brauchst erstmal die kostensätze der berufsgruppe der fotografen da gibt es fotohonorar richtsätze je nach auflage und dann die info in welchen ausgaben das foto denn nun war (siehe oben) auflagezahlen findest du in der preisliste auf deren website daraus kann man(n) oder frau dann ein schreiben basteln mit konkreten fristen etc dazu brauchst keinen anwalt ich sitze in drei tagen im flieger und ich hab noch einen haufen sachen zu erledigen, ich habe ernste zweifel ob ich da noch dazu käme vorher, ansonsten würde ich dirs machen ... lg g Hallo miteinander,
leider greift der Datenklau immer mehr um sich und fremde Bilder werden als eigene ausgegeben. Das ist einfach nur Mist und frech. Die Zeitung schreibt "freundlicherweise" drunter "Repro". Das soll dann wohl heißen, dass das Foto "irgendwoher" ist, bzw. sein könnte. Dies berechtigt sie aber nicht, Bilder ohne Zustimmung zu verwenden. Auch eine Bildbearbeitung und ein andere Schnitt ändert nichts an der Tatsache, dass es Ina´s Bild ist und sie immer noch das Copyright an den Bildern hat !! Ich würde, wie schon an anderer Stelle beschrieben, die jeweiligen Seiten sichern (Zeitung und die eigene Homepage) , ausdrucken und diese dann zusammen mit einem "freundlichen" Brief an die Chefredaktion schicken. Da ganze verbunden mit dem Hinweis, dass das Bildhonorar auf dein Konto zu überweisen sei - mit einem Zuschlag für unerlaubte Nutzung. Das ganze verbunden mit dem Hinweis, dass Du ggf. die Angelegenheit deinem Anwalt übergibst. abo schreibt von einem Honorar von 300 € pro Bild. Da kann ich leider nur sagen: "Schön wär´s !" ... 30 € pro Bild. Das ist eher Realität. Ich kenne die Honorarsätze von einigen Kollegen, die als freie Mitarbeiter von Tageszeitung ihr Geld verdienen. Da sind solche niedrigen Sätze - und noch weiniger -leider üblich. Viel Erfolg wünscht Franz Peter PS.: Meist denke ich dran, die Bilder auf meiner Homepage gegen einen Download zu schützen und/oder mit einem Wasserzeichen zu versehen. Ging der Text in etwa?
So würde ich es schreiben,mit dem Vermerk das Du sehr sicher bist Deine eigenen Bilder gesehen zu haben Edit:Hab leider das "ging" uberlesen,dachte es hiesse "ginge" ,sorry
hallo so jetzt hab ich doch gesucht hatte die tarife für fachzeitungen im kopf bei fast 700.000 wären es da je nach groesse zwischen 170,- (1/8 seite) und 860,- (doppelseite) da es eine tageszeitung ist sind es 1-spaltig 80,- 2-spaltig 90,- 4-spaltig 110,- jeweils als normalpreis ohne klau-zuschlag ;-) und ohne bildbearbeitung und ohne internet, zuzüglich 7% Ust. falls es eine wochenzeitung ist +30% und bei ersdruckrecht im verbreitungsgebiet nochmal +30% zusätzliche verwendung online +50% bzw als pdf download nochmal 50% und zum thema bildquellennachweis: zitat: " ... Jegliche Bildnutzung bedingt neben Honorar, die Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, die Unterlassung bedingt einen Zuschlag von 100 % zum Honorar." guckst du: --> Link unten bei "tageszeitungen ..." lg g
hallo logisch ginge der theoertisch kannst es aber auch damit versuchen: Sehr geehrte Frau XXXXXX! Ich beziehe mich auf unser Telefonat vom XX.XX. 2008 betreffend der nicht von mir genehmigten Verwendung meiner Bilder sowie der Unterlassung der Hinzufügung des Urheberrechtsnachweises. Es handelt sich dabei um die Bilder (stickwortartige Bildbeschreibungen) auf Seite XX Ihrer Ausgabe vom 11. Juli 2008. Um Missverständnisse auszuschliessen ersuche ich Sie mir umgehend die Herkunft der Bllder nachzuweisen widrigenfalls ich davon ausgehe dass Sie meine Bilder ohne Rückfrage und Genehmigung aus einer privaten Internetseite zur Publikation übernommen haben. Für diesen Fall ersuche ich um umgehende Bekanntgabe in welchen Ausgaben (inkl. Auflagezahlen) Ihrer Pubikation die Bilder erschienen sind damit ich Ihnen die üblichen Bildhonorare laut aktueller Honorarrichtlinien ´ in Rechnung stellen kann. Für das Eintreffen Ihrer Rückantwort habe ich mir den (absendedatum + 10tage) vorgemerkt. Herzlichen Dank Mit freundlichen n XXXXXXXXXX PS: Unter der Annahme dass die Bilder in der Gesamtausgabe erschienen sind ergeben sich folgende Honorare Bild 1 (Stichwortbeschreibung), Seite X, 2-spaltig (?) 90,- Bild 2 (Stichwortbeschreibung), Seite X, 1-spaltig (?) 80,- Zwischensumme 170,- Zuschlag Erstveröffentlichung im Verbreitunsgebiet +30% Zwischensumme 221,- Unterlassung der Anbringung des Urheberrechtsvermerks +100% Zwischensumme 441,- zuzüglich 7% Umsatzsteuer Endsumme 472,94 € Zahlungsbedingungen: prompt netto kassa ohne Abzug lg g PS: musst du aber dann im fall des falles versteuern ....! Guten Morgen an alle
Die Ratschläge sind ja gut und schön. Kann Mal jemand erläutern warum hier viele das Pferd von hinten aufzäumt? Da wir in einem Rechtsstaat leben ist doch der erste Schritt abzuklären wie die rechtliche Lage ist. (Sind meine Bilder im Sinne des Urheberrechts geschützt oder nicht). Was die Einzelnen als Recht empfinden entspriche noch lange nicht der Rechtssprechung. Stelle euch vor Ihr habt dem Gegenüber ein Brief geschrieben in welchem Ihr Eure Forderungen geltend macht. Reaktion, keine. Was macht Ihr jetzt? Entweder macht Ihr nichts mehr ausser die Faust in der Tasche ballen (Frust) oder Ihr konsultiert erst jetzt einen Rechtsanwalt. Sollte der Rechtsanwalt aufgrund früherer Urteile zum Entschluss kommen, dass gerichtlich keine Chancen bestehen einen Prozess zu gewinnen (grosser Frust) was dann? Der Gegenüber hat gewonnen. Das i-Pünktchen zu allem ist noch, dass ich zuvor auf den Busch geklopft habe und jetzt „zurückkrebsen“ muss (grösster Frust). @Beduin: Du hast ja eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Melde Dich erst dort und lass Dich beraten. Wenn der Rechtsdienst gut ist wird ein Anwalt den Brief für Dich aufsetzen. Auch wenn es teilweise bestritten wird hinterlässt ein Brief eines Anwalts mehr Eindruck als wenn ihn eine Privatperson verfasst. aljosa
hallo entschuldige bitte aber worüber sprichst du? eventuell ist die rechtslage in AT und DE so unterschiedlich, aber das kann ich mir nicht vorstellen das urheberrecht auf bilder ist eines der am festesten einzementierte urheberrechte überhaupt, weil es eines der ältesten ist. wenn du ein fremdes foto ohne genehmigung publizierst dann kostet dass €€€€, ohne wenn und aber. da gibt es nix abzuwägen oder rauszufinden was du vorschlägst ist einen anwalt zu konsultieren um rauszufinden ob der einschleichdieb mir nächtens den schmuck aus dem nachtkasterl stehlen durfte oder nicht. natürlich kannst du das machen, aber was soll das bringen? natürlich muss man auch in einem solchen fall auf ein paar dinge achten vor allem darauf dass man(n) oder frau sich zu beginn nur auf die auskunftspflicht bezieht. würdest du ohne eine auskunft darüber zu haben gleich forderungen stellen dann kann es dir - falls es doch nicht deine bilder sind oder ein unberechtigter dritte die bilder an das medium verkauft hat - passieren dass du evt eine kostenbewehrte unterlassungserklärung zurück bekommst nach der du dich verpflichten musst solche forderungen nicht mehr zu stellen ... ist also nicht ganz so easy aber der anspruch den grunde nach ist meiner meinung nach völlig unstrittig ich hatte in den letzten jahren oft genug mit solche fälle von der "anderen" seite her zu tun. aus dem fotohonorar kommst du nicht raus, evt aber aus dem erstveröffentlichungszuschlag, aber ein bisserl verhandlungsspielraum ist ja nicht schlecht wer nicht den nerv dazu hat kann sich ja einer fotoagentur bedienen: rückwirkender vertrag mit monatsersten die rechte hatte also zum zeitpunkt der veröffentlichung die fotoagentur und die betreibt solche bild-klaus auch ohne rücksicht auf verluste normalerweise erhält der fotograf in solchen fällen 80% des honoras, 20% verbleiben bei der bildagentur bei einer so grossen zeitung muss man aber drauf achten dass die nicht eh mit denen zusammen arbeiten, dann wird es billiger ... lg g Moin moin
Ich glaube nicht, dass ich so unverständlich geschrieben habe. Sollte es doch so sein bitte ich um Entschuldigung. Ich bin gerne bereit auf sinnvolle und fundierte Fragen oder Kritik einzutreten. @abo1: Lies doch erst den Text und versteh die Mitteilung bevor Du Apfel mit Birnen vergleichst. Ein persönliches Rechtsempfinden geht mit einer momentanen Rechtssprechung nicht unbedingt Hand in Hand. Darf ich Mal raten? Mit Gesetzestexten und Rechtssprechung hast Du nicht viel zu tun. Zu der Aussage Urheberrecht ist eines der ältesten. Das Urheberrecht stammt aus dem Jahre 1965 (D). Im Vergleich zu den anderen Gesetzen ist das Urheberrecht eines der jüngeren. Mir ist kein anderer Gesetzestext bekannt, welcher Revisionen in solch kurzen Zeitabständen unterworfen wurde (und wird). Ergänzung zu momentaner Rechtssprechung: Ein Gesetzestext (inkl. die daraus resultierenden Rechtssprechung) wird in Abständen der zeitlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasse. Vor etwa 50 Jahren wurde im Namen des Staates die letzte Hinrichtung durchgeführt. Soweit mir bekannt sind Hinrichtungen nicht mehr rechtskonform. Wenn Du die Beiträge in Ruhe lesen würdest währe Dir sicherlich nicht entgangen, dass die Verfasserin der Frage, Beduin, über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Warum sollte Sie diese nicht bemühen? Für was sonst hat man eine Rechtsschutzversicherung? Warum Schritte unternehmen die nichts bringen oder den Karren bereits vorzeitig in den Sumpf setzen? End @abo1 und ä Guete aljosa hallo
lustiger thread
ich???
tatsächlich habe ich geschrieben:
wer sollte da besser lesen? :D :D :D
weil, wenn du aufmerksam GELESEN hättest sie die RS nicht bemühen will in der sache weil versicherungen gerne jene kunden kündigen die zu viele verfahren haben, und diese angst ist nicht unbegründet. zudem ist es fraglich ob sie tatsächlich auch vertragsrechtsschutz bei urheberrechtsverstössen gedeckt hat, das halte ich für unwahrscheinlich lg g @abo1:
Ersetz Mal Apfel mit Urheberrecht und Birne mit Strafrecht. (Für die restlichen Aneinanderreihungen von Buchstaben und aus dem Konsens gerissenen Textpassagen werde ich mir weder die Zeit nehmen noch mir die Mühe machen dies zu diskutieren oder kommentieren). aljosa
hallo dann lass es doch einfach ich denke der rest der leser wird verstanden haben dass das "... urheberrecht auf BILDER eines der ältesten URHEBERrechte ist...." und da ist nichts aus dem zusammenhang gerissen, das stand genau so da die "relativ" neuen urheberrechtsbestimmungen zu filmen, videospielen, softwareprogrammen (stichwort "softwarepatent") sind allerdings - da hast du recht - teilweise auslegungssache zu den bildern aber gibts ein fixes honorarverzeichniss der fotografen verbände, da gibts nix zu deuteln dran 8) lg g |
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