Hallo, da ich mit dem Gedanken spiele, hinten mindestens einen Dreipunktgurt einzubauen (an Stelle des Beckengurtes), habe ich schon öfters gegoogelt. Der TÜV Nord schreibt hierzu auf seiner Seite unter
(
--> Link)
"Wohnmobile Marke Eigenbau" folgendes:
Sitze, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte im Wohnteil
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach
* der möglichen Zuladung,
* dem zulässigen Gesamtgewicht und
* dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
* der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.
Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt: Für alle Sitzplätze sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
* bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
* geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
* Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
* Für ab 01.01.92 in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt:
* bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze (vorn außen Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze genügen Beckengurte),
* bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar
* vorn außen Dreipunktgurte,
* an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.
Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene
Wohnmobile ausgerüstet sein mit:
* 3-Punkt-Automatikgurten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
* 3-Punkt-Automatikgurten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
* mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu verzichten.
[Ende Zitat]
Ich denke, das erschlägt alle Spekulationen und erübrigt unnötige Beiträge.