rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Frage zum TÜV bezüglich Si-Gurte


Gerd-R am 24 Okt 2007 07:56:56

Hallo,

wir haben vor, in unserem WoMo an den Polstern und Bezügen etwas zu ändern. Wenn wir unsere Vorstellungen verwirklichen, kann man auf den zwei Plätzen der Dinette-Sitzbank keine Sicherheitsgurte mehr anlegen. Wir fahren ohnehin nur zu zweit, so dass diese Plätze während der Fahrt nicht mehr benötigt werden.

Aber was sagt der TÜV dazu - da laut Zulassung von 4 Sitzplätze vorhanden sind ?

Gerd

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

jonathan am 24 Okt 2007 08:05:18

Da würde ich sicherheitshalber direkt beim zuständigen TÜV einmal diesbezüglich vorab anfragen. Ich pers. weiß es nicht.

Werner

LowCostDriver am 24 Okt 2007 08:24:30

Hallo Gerd,

die Gurte sind elementar für den Erhalt der Sitzplatzfunktion.
Baust du diese aus, kann das beim Tüv ein Mangel sein, wenn der Prüfer das mitbekommt.

Ich kenne das noch aus alten Kadett- Tuning- Zeiten.
Die Sitzbank hinten ausbauen ist kein Problem, die Sitzplätze im Fahrzeugschein bleiben erhalten.
Baust du aber die Gurte als sicherheitstechnische Einrichtung aus, musst du die Sitzplätze offiziell austragen lassen, damit du bei der TÜV- HU keinen Mangel bekommst.
Es sei denn, die Gurte wurden nachträglich eingebaut und waren ab Tag der ersten Zulassung nicht in den Papieren eingetragen.

Ist das Fahrzeug ab 99 gebaut? 99 wurden umfangreiche Gesetzesänderungen zum Insassenschutz wirksam, nur für Fahrzeuge davor gilt Bestandsschutz.
Ist das Fahrzeug nach 99 würde ich auf jeden Fall zum TÜV fahren und mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, da ich mich mit der Gesetzeslage ab 99 nicht so gut auskenne. (Kadett war von 84)
So oder so, die ganze Sache kostet etwas Geld und Rennerei, TÜV- Gebühr, STVA- Gebühr, neue Fahrzeugpapiere, usw.
In DM waren das damals etwa 200,- DM, wovon das meiste der TÜV einkassiert hat.
Rennerei: Gurte ausbauen, dann zum TÜV, eintragen lassen, man erhält einen amtlichen Prüfbericht, mit dem zum Straßenverkehrsamt, der Text aus dem Bericht wird dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Muss man abwägen.


Björn

Anzeige vom Forum


klink_bks am 24 Okt 2007 08:36:06

:D Hallo ! :D
# # # # # # # #

Vom normalen Menschenverstand her wuerde man ja vermuten, dass man sich nur dann eines Vergehens strafbar macht, wenn man den Sitzplatz ohne Gurt mit einer person besetzt, und nicht dann, wenn der Platz nicht besetzt ist oder gar nicht die Moeglichkeit besteht, diesen Platz zu benutzen. Da es sich aber um ein Gesetz handelt, wird dem wahrscheinlcih nicht so sein und auch ich wuerde mal bei der Zulasssungsstelle nachfragen.

Denn, das ist eine Behoerde und da haben Verstand und Logik nichts zu suchen (kann aus eigener Erfahrung da mitreden, arbeite selbst beim Staat)

aus Bernkastel-Kues an der schoenen Mosel

klink_bks

Bergbewohner1 am 24 Okt 2007 19:39:57

Seit wann werden Sicherheitsgurte in die Papiere eingetragen, den TÜV interessiert es nicht ob Gurte vorhanden sind. Machst Du Gurte raus, dann kann auf diesen Sitzplätzen keiner mehr mitfahren, aber bei ausgeschalteter Zündung noch sitzen oder liegen.
Bei Karmann werden die Fahrzeuge mit 6 Sitzplätzen laut Zulassung ausgeliefert, wenn ich nicht zusätzliche Sicherheitsgurte ordere, habe ich nur 2 Gurtgesichwerte
.

Tipsel am 24 Okt 2007 20:42:23

Bei uns hat der TÜV noch nie nach Gurten geguckt. Lediglich einmal nach der Gasplakette im Vorbeigehen.

charis am 25 Okt 2007 13:22:04

Sicherheitsgurte werden auch nicht eingetragen, aber es sind die Sitzplätze eingetragen und das Gesetz schreibt eben vor, daß für jeden "eingetragenen" Sitzplatz ein Sicherheitsgurt vorhanden sein muß.
Macht man die Sicherheitsgure der hinteren Sitze raus, muß dementsprechend die Anzahl der Sitzplätze geändert werden.
So kenne ich das zumindest.

Gast am 25 Okt 2007 22:12:44

... es gibt da Ausnahmen, Hajot ~ auf Längssitzbänken können z.B. Sitzplätze ohne Gurt eingetragen sein ~ wenn seitlicher Halt vorhanden ...

Beduin am 25 Okt 2007 22:16:52

Soweit ich weis ist das seit Anfang diesen Monats oder schon länger Geschichte.

Gerd-R am 27 Okt 2007 07:37:23

Hallo,

vielen Dank für die Antworten und Tipps. Wir wollen in bezug auf die Sicherheitsgurte an der Polsterung nun lieber doch nichts ändern.

Gerd

spleiss53 am 27 Okt 2007 10:12:23

zeelander hat geschrieben:... es gibt da Ausnahmen, Hajot ~ auf Längssitzbänken können z.B. Sitzplätze ohne Gurt eingetragen sein ~ wenn seitlicher Halt vorhanden ...

.. so ist es - auch werden für rückwärtsfahrende Personen auch keine Sicherheitsgurte benötigt.

achimHH am 27 Okt 2007 11:42:56

spleiss53 hat geschrieben:
zeelander hat geschrieben:... es gibt da Ausnahmen, Hajot ~ auf Längssitzbänken können z.B. Sitzplätze ohne Gurt eingetragen sein ~ wenn seitlicher Halt vorhanden ...

.. so ist es - auch werden für rückwärtsfahrende Personen auch keine Sicherheitsgurte benötigt.


Hallo
vorsichtig mit solchen bisher gültigen Aussagen.

Wie Ina schon geschrieben hat, ist bei dieser Sache,
jetzt ab mitte Oktober 2007, etwas geändert worden.

achim

KlausD am 06 Nov 2007 01:08:37

Hallo, da ich mit dem Gedanken spiele, hinten mindestens einen Dreipunktgurt einzubauen (an Stelle des Beckengurtes), habe ich schon öfters gegoogelt. Der TÜV Nord schreibt hierzu auf seiner Seite unter
(--> Link)
"Wohnmobile Marke Eigenbau" folgendes:

Sitze, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte im Wohnteil
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach

* der möglichen Zuladung,
* dem zulässigen Gesamtgewicht und
* dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
* der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.

Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt: Für alle Sitzplätze sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.

* bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
* geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
* Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
* Für ab 01.01.92 in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt:

* bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze (vorn außen Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze genügen Beckengurte),
* bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen.

Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar

* vorn außen Dreipunktgurte,
* an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.

Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene Wohnmobile ausgerüstet sein mit:

* 3-Punkt-Automatikgurten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
* 3-Punkt-Automatikgurten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
* mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu verzichten.
[Ende Zitat]
Ich denke, das erschlägt alle Spekulationen und erübrigt unnötige Beiträge.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Automatik oder Gangschaltung
Birnenwechsel Frontscheinwerfer Ducato
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt