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Weiß jemand hier wieviel es kostet wenn man mit einem Womo über 3,5t auf einer BAB mit 100/110 erwischt wird? Hallo Peter,
ich gehe mal davon aus, dass Dein Gewicht unter 7,49t ist. Dann darfst Du doch 100 fahren. Bei 110 kmH sollte auch noch kein Blitzer schalten. Oder war es in einer Baustelle? Hallo,
wenn in einer Baustelle bei 80 geblitzt wird, ist man mit 100 dran, egal was sonst noch ist. Wenn man mit einem Womo über 3,5 T bei einem Tempolimit von 120 mit 130 geblitzt wird, dann ist man nicht nur 10 sondern 30 Stundenkilometer zu schnell.
ja, unter 7,5t aber eben +3,5t. Und ab 3,5t darf man nur 80 fahren. Deshalb meine Frage: Was kostet es wenn man 100/110 fährt? Moin
wenn Du eindeutig Womo bist darfst Du 100kmh auf der BAB fahren und auf der Bundesstr. nur 80kmh Nichts ! Hallo ihr Lieben,
gibt es auf der Autobahn für mein Womo 3,5 t auch Geschwindigkeitsbegrenzung? Und dann ein ewiger Streitpunkt zwischen meinem Göttergatten und mir, bin ich damit ein Lastwagen, also z.B. bei Überholverbot für Lastwagen? Oder gesperrt für Lastwagen? Das LKW Überholverbotsschild gilt bei Wohnmobilen erst [b]ab[/b] 3,5 To.
Hääääääää? Ich dachte für ein Fahrzeug von 3,5 - 7,5 Tonnen gilt: 80 auf BAB (100 mit Ausnahmegenehmigung), 80 mit Anhänger, Überholverbot wie LKW, Rechtsfahrgebot innerorts, Zusatzschilder LKW-Symbol, Kennzeichnungspflicht beim Parken usw, usw. Hab ich eine Ausnahmegenehmigung? Was kostet es wenn ich 100/110 fahre? Wenn man nicht weiß, wie schnell man fahren darf, sollte man noch mal die Fahrschule besuchen, oder einfach zu Hause bleiben, bitte seid mir nicht böse, aber mein Sohn macht grad die Fahrschule mit 17, und da gehört so eine Frage einfach zum Grundwissen, was man auch als erfahrener Camper ab und zu mal auffrischen sollte.
Ciao und , Frank
Oh, großer Manitu mit unendlichem Grundwissen, vielen Dank für deine Ausführliche Antwort. Ich habe ein Link der in diesem Forum gepostet wurde besucht. Da steht dass man nur 80 darf. Ich kann nicht ahnen das das Gesetz 2005 geändert wurde und das PDF nicht up to date ist. Übrigens bin ich erfahrener Camper bis 3,5t und werde nächste Woche erst einer +3,5t. Und viele an deinen Sohn. Hoffentlich ist er nicht so ein Klugscheißer wie sein Alter. Hallo,
bitte führt die Diskussion sachlich durch. Danke Eddy
Jetzt gehts los oder :?: Man kann schon fragen, aber ein gewisses Maß an Grundkenntnissen sollte schon vorhanden sein. McLouis-Frank hat folgendes geschrieben:: Wenn man nicht weiß, wie schnell man fahren darf, sollte man noch mal die Fahrschule besuchen, oder einfach zu Hause bleiben, bitte seid mir nicht böse, aber mein Sohn macht grad die Fahrschule mit 17, und da gehört so eine Frage einfach zum Grundwissen, was man auch als erfahrener Camper ab und zu mal auffrischen sollte. Ciao und , Frank Ich habe dieses Jahr den LKW Führerschein gemacht, über die Sonderregelung für WoMo´s wusste nicht einmal der Fahrlehrer bescheid! :oops: Also bringt es auch nichts wenn man die Fahrschule besucht :wink: (Bin dem Fahrlehrer aber nicht böse, man kann ja nicht alles wissen) P.S. McLouis-Frank nehm die Fahrschulbögen deines Sohnes zur Hand und mach sie alle einmal durch und Du wirst sehen wieviel Grundwissen dir fehlt! maka1000 Das Gesetz wurde ja nicht geändert,80 für KFZ über 3,5 to. gildet immer noch in DE.
Es wurde nur eine generelle Ausnahmegenehmigung an alle Wohnmobile über 3,5 to erteilt. Und das muß nun wirklich nicht jeder kennen. Dieter
Lieber nicht .... sorry, muß diesen alten thread noch mal vor holen ...
gerade erlebt: auf der BAB in Brandenburg Richtung Heimat, es hat halt pressiert 8) , LKW-Überholverbot, vor mir 3 LKW´s, davor freie Strecke soweit das Auge reicht, überhole die 3 "Schnecken", Polente steht ausgerechnet da hinter einem Busch, hinter mir nach, rausgezogen, Fahrzeugkontrolle. Soweit war´s klar: überholt im LKW Überholverbot, kostet 40 € plus 1 Punkt. Mein freundlicher Hinweis, daß dieses Überholverbot wohl wahrscheinlich in 2008 für Wohnmobile abgeschafft wird, war den beiden Herren völlig unbekannt. Im Laufe dieser Diskussion erwähnte ich auch die Gleichstellung mit Reisebussen, die auch 100 km/h dürfen (wie Wohnmobile über 3,5 to). Jetzt gings los: wieso 100 km/h :?: Ich dürfe wie alle LKW nur 80 auf der BAB. Lange Diskussion, mehrfaches Nachschlagen in der STVZO, mit der Funkzentrale gesprochen, in jedem Fall nur 80 km/h erlaubt. Mein Hinweis auf genehmigten Großversuch bis 2009 ----- kein Ergebnis. Weil die beiden Beamten aber nett waren und es mit einer kostenpflichtigen Verwarnung (ohne Punkt) für das Überholverbot erledigen wollten, wollte ich jetzt auch nicht eine Grundsatzdiskussion über etwas vom Zaun treten, das hier gar nicht zur Debatte stand. Fazit: auch die Polizei ist nicht vor "Nichtwissen" sicher. Hättste de mal McLouis-Frank gefragt, der hätts bestimmt gewußt. :ironie:
Hallo Wolfgang. so ähnlich habe ich es gestern auf der BAB, Berlin - HH , erlebt. nur das der nette Beamte mich heute angerufen hat, und mir mitgeteilt hat, das sie sich geirrt hatten, es ihm leid tut, das er es nicht gewusst hat. :wink: achim Lancelot,
Wohnmobile sind doch keine LKWs... Wir sind Sonderkraftfahrzeuge ! Oder hattest Du Anhänger dran? Ich würde Einspruch erheben ! Aber LKW-Überholverbot gilt trotzdem für Womo über 3,5 to zGg. Nur die Geschwindigkeit wurde per Grossversuch auf 100 km/h angehoben(bis 7,5 to)
Werner
War bei mir die gleiche BAB, nur die andere Richtung. Vielleicht auch die gleichen Beamten (?) und haben jetzt was dazu gelernt :?:
Wir sind zwar Sonder-Kfz Wohnmobil über 3,5 to, für uns gilt aber (noch) das LKW - Überholverbot. Insofern habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen und wurde dafür zu Recht bestraft. Aber im Zuge der Diskussion wollte ich mit dem Hinweis auf die für in 2008 geplante Ausnahme für Wohnmobile (analog den Reisebussen) eben einen "Rabatt" oder noch besser eine kostenfreie Verwarnung. Bei der Gelegenheit kam eben dann die Problematik der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Sprache, dort hatten die Beamten eindeutig nicht Recht. (Nur half mir das nix, weil wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeit hatten die mich ja auch nicht angehalten). Ich wollte damit nur sagen: sollte jemand wegen Übertretung der zulässigen LKW Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf BAB angehalten werden, sollte er den Hinweis auf die Ausnahme für Wohnmobile wegen laufendem Großversuch parat haben ---- offensichtlich wissen es einige Beamte nicht, in dem STVZO-Büchlein, das die dabei haben, steht auch nix, also ist Argumentation angesagt.
Genau so verhält es sich in D :wink: Und immer schön locker bleiben :D
Wer im Glashaus liegt, sollte beim Bu**** das Licht ausmachen.... :wink: :wink: :wink: Hallo an @,
Meines Wissens gibt es nur "reine" LKW Überholverbots-Schilder: das normale Überholverbotsschild (276) mit demm Zusatzschild - LKW 4 to oder aber 7,5 to ! Das von Vielen gemeinte LKW - Überholverbotsschild (277) sagt aus: "Überholverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen GG von mehr als 3,5 to" (ausgenommen - Busse) Das kann u.U. auch ein PKW mit Anhänger sein. Sollte ich total daneben liegen, so möge man es mir verzeihen lg Ziggi
Naja, in den letzten 20 Jahren hat sich einiges geändert. Und ich besitze einen französischen Führerschein. LKWs dürfen 90 auf AB und machen Rennen, 5km weiter hat der Pole es immer noch nicht geschafft den Lituanier zu überholen und reiht sich wieder hinten ein. Mein Kastenwagen läuft Berg hoch nicht so schnell wie ein 600PS-Brummi oder Reisebus aber ich hab das nötige Grundwissen um immer zwischendrin zu bleiben, bei weniger als 5m Abstand zum Sattelschlepper brauche ich 35% weniger Sprit weil er mich mitschleppt. Schade dass man sie nicht entern darf, Abschleppseil mit Harpune und Trittbrettfahrer machen. Jaja ich weiss es ist Freitag, da wird getrollt... :D
Hallo! Die korrekte Aussage der "Ausnahme" lautet: ausgenommen PKW und Busse Das bedeutet für Gespannfahrer, daß sie auch in diesem Streckenabschnitt überholen dürfen, wenn der Zugwagen als PKW zugelassen ist. Ich kann also ohne Not im LKW-Überholverbot mit meinem Gespann Multivan-WoWa mit 4,4 to zGg überholen und tue dies auch. Werner Muß mal den alten Fred wiederhochholen, nur mal so zur Info:
Wisst ihr eigentlich die aktuellen Sätze für zu schnelles Fahren bei Womos > 3,5 To (LKW und Busse) Hab mich mal schlau gemacht, wollte es mal wissen: Zu schnelles fahren kostet generell immer Geld (anscheinend) und wird mit immer mind. einem Punkt bestraft: Hier mal ein Auszug für außerhalb geschl Ortschaften: ... bis 15 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 70.-€ ... 16 - 20 km/h - außerhalb 1 P 70.-€ ... 21 - 25 km/h - außerhalb 1 P 80.-€ ... 26 - 30 km/h - außerhalb 3 P 95.-€ Also haltet euch mit dem Gasfuß zurück. Ciao Didier
...wirklich das nenne ich mal Mut zur Lücke....oder vielleicht Wagemut.... Gute Reise, Heiko Ziggi und jonathan, letzendlich ist es mir vollkommen egal worüber ihr euch streitet, aber zuerst solltet ihr euch über den genauen Wortlaut zu Zeichen 277 des § 41 STVO einigen.
Da steht (!):Überholverbote verbieten Führern von KRAFTFAHRZEUGEN mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. So nun müßt ihr nur noch lesen können. Also hat Ziggi unrecht wenn er von- Fahrzeugen -redet und Jonathan liegt daneben wenn er das Womo über 3.5t ausnehmen will. Es ist doch ein Kraftfahrzeug. Es wird schon gefährlich , wenn ihr nun wirklich mal richtig gelesen habt ,für diejenigen die mit Anhänger fahren , wenn das zul. Gesamtgewicht der Kombination über 3,5 t kommt. Es wird in diesem Forum den einen oder anderen geben , der sogar den Text der Verordnung anzweifelt, aber dem ist sowieso durch nichts zu helfen. Ich hatte an anderer Stelle schon einmal darauf hingewiesen , warum man das so geklärt hat. Ciao. Giovanni
Hallo, das hier beschriebene gilt nur für Fzg. mit Fahrtenschreiber, wie willst Du denn sonst die 5min. kontrollieren. Bei Womo's, auch über 3,5t, sieht das nicht ganz so schlimm aus. , Frank Das sind die aktuellen Sätze auch für Womo bis 3,5 t. Ich denke es interessieren nur die -AUßerhalb-. Einzelfahrzeug.
Außerhalb geschlossener Ortschaften: Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr- verbot Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW Bis 10 km/h 10 nein 11-15 km/h 20 nein 16-20 km/h 30 nein 21-25 km/h 1 P 70 nein 26-30 km/h 3 P 80 nein 31-40 km/h 3 P 120 nein 41-50 km/h 3 P 160 1 Monat 51-60 km/h 4 P 240 1 Monat 61-70 km/h 4 P 440 2 Monate über 70 km/h 4 P 600 3 Monate Ciao. Giovanni. |
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