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Hat jemand bereits alle Stadien des Punktesystems durchlaufen, einschl. des Entzuges der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten und er hat nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis innerhalb kürzester Zeit bereits wieder acht Punkte erreicht, kann die Fahrerlaunisbehörde wiederum den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Oberverwaltungsgericht Münster Aktenzeichen16 B 212/11 Dieses Urteil soll nur mal klarmachen , wie groß die Machtfülle der STVÄ ist. Weil auch in diesem Forum häufig gar zu oberflächlich mit Richtlinien , zumindest gedachtermassen umgegangen wird. Giovanni. sorry, find ich richtig!!!!! Wenn er nach kurzer Zeit wieder 8 Punkte hat, ist er nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen! Hallo, wie muss man fahren, dass das passiert. Meine Empfehlung: Führerscheinentzug lebenslänglich.
Sehe ich auch so! Ich hoffe auch, dass die Straßenverkehrsämter in solchen Fällen ihre Macht in vollem Umfang nutzen. ;)
Klaus Ich auch!!!!!!!!!! Kein Mitleid!
Vielleicht könnte in solch einem Fall auch die ein oder andere psychologische Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben werden. Da scheint ja irgendetwas pathologisch zu sein. :wink: Peter Ja was soll denn sonst passieren?
Soll er ein Orden bekommen?
Dem schließe ich mich absolut an. Es gibt endlose Maßnahmen die Führerscheinbesitzer bis zum 18. Punkt durchlaufen müssen. Wem danach nicht bewusst ist, was er da auf Spiel setzt, dem ist nicht mehr zu helfen. Unser RP hat mich im Sommer zur freiwilligen Nachschulung eingeladen, da ich mittlerweile eine zweistellige Punkteanzahl habe. Meine Mitseminarteilnehmer hatten teilweise das 3-5 fache an Punkten :!: Bei vielen war m.E. da schon Hopfen und Malz verloren. Ich hatte eine Menge Spass, habe aber auch sehr sehr viel gelernt und entsprechend meine Fahrweise angepasst. peter Es ist mir unbegreiflich, wie man überhaupt auf 18 Punkte kommen kann.
Ich bin beruflich sehr viel gefahren und hatte nur einmal überhaupt 3 Punkte. Wer so viel Punkte aufbaut, dem nimmt man den Deckel zu Recht weg! 98% der südamerikanischen Verkehrsteilnehmer würden 18 Punkte an jedem einzelnen Tag schaffen - wenn es denn Punkte gäbe. :D :?: :?: :?:
Brauchst Du welche ? :D Ich habe zwar auch etwas gegen Verkehrsrowdies, das Punktesystem finde ich trotzdem ätzend.(Auch wenn ich wohl z.Zt. 0 Pkt. habe).
Jede Tat muss angemessen bestraft werden, für manche Sachen, z.B. Mindestabstand / Nötigung, sind die Strafen viel zu gering. :( Was aber gar nicht geht ist dieses ungerechte Punkteprinzip. Da wird man pauschal nochmal bestraft, auch wenn man z.B. wegen roter Ampel über 1 Sek., oder schnelles Fahren, den Führerschein schon mal 4 Wochen los war und ordentlich gezahlt hat. (Mehr jedenfalls als jeder Schläger oder Ladendieb). Die Wiederholungsprüfungen und dann erst der Idiotentest bei Mehrfachsündern sind reine Geldmacherei, da werden dem Autofahrer tausende Euros abgeknöpft. Nicht umsonst lassen die fats jeden Sünder (nicht nur wegen Alkohol) meistens beim ersten Mal durchfallen und kassieren dann erst richtig ab.:evil: Strafe muss sein, das Punktesystem bestimmt nicht. :x
Lass uns mal ein Bierchen trinken und ich erzähle Dir ein paar herliche Geschchten, wie man zBsp. nur mit Parken in 4 Wochen 16 Punkte sammelt :D Oder wie jemand Auto mit Anhänger auf dem Hof stehen hat. Leider beides ohne aktuellen Versicherungsschutz und der Nachbar diesen anzeigt. Schups gibt es 5 Punkte für den nicht versicherten Anhänger und 7 Punkte für das Auto, obwohl der Bestitzer nicht auf "frischer Tat" erwischt wurde. Dat geht manchmal raz-faz :wink: peter
Stimmt! Ich war 3 mal dort, einmal 3 Monate. Zebrastreifen, sofern vorhanden, sind eigentlich nur ein Warnhinweis für Fußgänger :D, ampeln dienen nur zur Beleuchtung einer Kreuzung, und Polizisten sind nur da um ihr Taschengeld aufzubessern. Pipo, du nimmst den Mund zu voll.
Wenn du einen zweistelligen Punktestand hast, sagen wir 11 oder 12 und bei 18 Punkten wird die FE gnadenlos entzogen , dann hast du bei deinem ASP nicht richtig aufgepasst oder du kannst nicht rechnen ;schon das 3 fache würden 33 Pt sein und das 5 fache 55 Pt.Fällt dir was auf ? Du solltest dir eine chinesische Rechenmaschine anschaffen , die mit den Kugeln. Giovanni. Seid nicht so überheblich , sowas geht auch in D.
Ich hatte kürzlich einen jungen Mann , der hat mit einer Situation 25 Pt, 2000 € Geldstrafe und 2 Jahre FE -Entzug bekommen.. Er hat mit einem Führerschein Klasse 3 den er bis 1.1.99 immer benutzt hat einen LKW mit Anhänger gefahren und es ist ihm Ladung runter gefallen. Giovanni.
Wohl schwerlich! Solange jemand Auto + Anhänger "auf dem Hof" stehen hat, gibt's weder Anzeige noch Punkte! (Voraussetzung: Hof ist sein Privatgrund) Rolf Admin.:
Nicht nur in Südamerika , wenn hier in D. das Überwacchungsnetz dichter wäre , würden auch die Pt. und damit die FE nur so purzeln. Sicher ist , jeder sucht sich seine Freiheiten , sieh dir die Kommentare an, sieht aber natürlich nur die Fehler bei anderen und ruft dann sofort nach der Exekutive. Giovanni. Ich frage mich ernsthaft wieso man hier so oft angepöbelt wird?
Also folgendes Beispiel: Jemand muss seinen Führerschein wegen Trunkenheit abgeben und bekommt hierfür 2 Jahr Fahrverbot und 5 Punkte aufgebrummt. Er fährt weiter und wird erwischt. Fahren ohne Fahrverbot 5 Punkte. Diese Spiel wiederholt sich 4-5 Mal. Macht nach Adam Riese 30 Points, wovon in Flense aber nur 10 Points erscheinen, da Wiederholungspunkte nur bei Deiner zuständigen Behörde (zBsp. Regierungspräsidium) wo Dein FS registriert ist gespeichert werden. Nunja der Kandidat hat irgendwann seinen FS wieder bekommen und hat dann noch 2 Mal mit Beleidigung im Strassenverkehr (2x7Points) und einem Geschwindigkeitsverstoß (3 Punkte) seine Punktekonto gefüllt. Davon gab es 4 Teilnehmer im Aufbaukurs. Was haben wir jetzt gelernt? Dass nicht Flense Dir Deinen FS knipst sondern zumindest in Hessen Dein RP. peter
Jein! Ich hatte vor 20 Jahren einen zugelassenen Anhänger, bei dem der TÜV 2 Jahre abgelaufen war in der offenen Garage stehen. Das waren 80 Mark! Ich wollt es nicht glauben, aber der RA hat abgewunken. Sobald er noch zugelassen ist, muss er auch TÜV haben. Auch in meiner Garage, sogar wenn er im Wohnzimmer stehen würde.
Allen die mir nicht glauben sollten sich mal für eine Nachschulung anmelden. Keine der Geschichten ist erfunden oder übertrieben :!: peter Komplett abgemeldet darf man ihn auf dem privaten Grundstück lagern, er darf eben nur nicht angemeldet sein.
Der Nachbar hat behauptet, dass das Auto samt Anhänger bewegt wurde. Die zuständige Ordnungsbehörde hat dem Nachbar geglaubt. peter harubang , auch nicht so generell.
Wenn der Pivatgrund von jedem betreten werden kann sieht die Sache schon gleich wieder nach Öffentlichkeit aus und kann leicht ins Auge gehen. Ich hatte einen Herrn der zwei Anhänger unangemeldet auf seinem Hof zu stehen hatte . Er fuhr in Urlaub und seine Angestellten haben , weil eine Lieferung kam, die Anhänger auf die Straße geschoben. Da er der Halter ist hat er Halterpunkte erhalten . Nicht angemeldet 7 Pt, nicht versichert 7 Pt. !4 Pt mit Aufforderung zum ASP Seminar. Das aus der Schublade ,-Was so alles passieren kann, und wie teuer das werden kann.- Giovanni.
Und wieso zweifelst Du dann an meinem Beispiel? peter Ich habe mehrere abgemeldete Oldies (98ccm Motorräder, Roller...) in einer Garage stehen. Das ist absolut wasserdicht. Wenn ein abschließbares Hoftor am Grundstück vorhanden ist, ist es auch Wasserdicht. Wenn das "Fahrzeug" verschlossen ist, ist es auch Wasserdicht. Ein Hänger auf offenem Privatgelände - weiß ich nicht? Ich würde es ohnehin mit einer Kette festmachen, dann ist man auf der sicheren Seite. Nochmal ein Beispiel:
Ein Motorroller hinterm Womo auf der Bühne ohne TÜV.....bringt Punkte, wenn man in Deutschland erwischt wird. michel Pipo das tut mir mächtig leid, aber du hast nichts verstanden .
Bei Entzug der FE bekommt er generell 7 PT. 2 Jahre gibt es kein Fahrverbot sondern Entzug der FE. Mit der Notwendigkeit eine neue FE zu beantragen und die gibt es nur nach eingehender Prüfg. durch das STVA. 5-6 mal , da ist er so oft beim MPU gewesen , da kann er nur Märchen erzählen , aber keine Fakten. Bleib einfach bei den Tatsachen , die sind schon spannend genug . Das kannst du mir glauben , ich habe in meinem ganzen Leben nichts anderes gemacht. Ich habe nichts dagegen , wenn jemand ein bischen aufschneidet , aber durch solche Märchen kommen auch die schlimmsten rechtlichen Mißverständnisse. Giovanni. Pipo , 1907, das ist kein Beispiel sondern aus der Kiste Mythen und Sagen am Stammtisch erzählt. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die auch du nachlesen kannst .
Guckst du : STVG, FeV, Anlagen FeV. Wenn du das durch hast, hast du verstanden was ich meine. Giovanni. Nocheinmal: Er ist während seiner Sperre gefahren und mehrmals
erwischt worden. Es gab beim ersten Mal 5 Punkte die auch in Flensburg eingetragen wurden. Alle weiteren Punkte für die selbe Tat wurden bei der Führerscheinstelle registriert. So kommt mal locker auf 18 Punkten in Flensburg und 40 Punkten bei der Führerscheinstelle im Regierungspräsidium. Nun verstanden? peter Moin Peter,
ich wußte garnicht, dass Du aktiver Teilnehmer an Randgruppenevents bist. :D Ein guter Bürger kommt erst garnicht in eine solche Situation... :kuller: Liebe Felix52 :wink:
BOAH, der war gemeiiiiiiiiiiiiiiiiiiin :haendereib: :daumen2:
Bestimmt ist er BVB-Fan...? :P Hallo liebe Forengemeinde,
nun macht Euch doch mal nicht gegenseitig an, wegen so einer Sache!
Hierzu sei gesagt, dass das StVA Vorschriften zu befolgen hat. Willkür ist hier gänzlich ausgeschlossen. Es muss auch der Anspruch der Allgemeinheit Rechnung getragen werden, dass hier die volle Härte des Gesetzes angewand wird. Das Staßenverkehrsgesetz (StVG) spricht von einer charakterlichen Eignung. Hier hat man festgestellt, dass die Geeignetheit eben nicht vorliegt. Hier ein kurzer Aufsatz zum Thema: --> Link
Eben! Bedenkt man einmal, was man unter "normalen Umständen" alles anstellen muss, bis man dahin kommt, ist der geschilderte Fall bedenklich! Wie oft wird denn zu schnell gefahren? Und wie oft wird man dabei geblitzt?
Es steht eine Reform des Punktesystems an. Aber mal davon ab, wie wäre es denn gerechter? Nur über das Geld? Der mit der dicken Portotasche würde sich freuen, der Student nicht! Das Punktesystem wurde als einheitliches (für alle gleich) Regulierungssystem eingeführt und hat sich in all den Jahren bewährt! Es wird jetzt reformiert um den gegeben Änderungen Rechnung zu tragen.
Wenn man seine Einstellung zum Autofahren geändert hat, wenn man sich auf die MPU vorbereitet steht einem positiven Gutachten nichts im Wege! Was Wiederholungstäter (auch in anderen Bereichen) anrichten bei einer falschen Beurteilung wissen wir alle.....
Das Mehrfachtäterpunktesystem sieht ganz klare Regularien/Abläufe vor. Hieran haben sich die Ämter strikt zu halten. So ist der Punktetäter bei 8 Punkten zu verwarnen und bei 14 Punkten kommt eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Bei 18 Punkten wird entzogen. Aber, diese Einzelmaßnahmen müssen durchlaufen werden! Bekommt der "Täter" auf einen Schlag so viele Punkte, dass eigentlich ein Entzug notwendig wäre, wird er auf die Stufe der Verwarnung gestellt. Seinen Führerschein behält er selbstverständlich. Durch das Tat-Mehrheitsprinzip kann es also durchaus sein, dass ein Kursteilnehmer mit weit über 18 Punkte im Seminar sitzt aber seinen Führerschein immer noch hat und auch behalten wird.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (FE) werden alle Punkte in Flensburg gelöscht! Ich hoffe ein wenig bei der Aufarbeitung dieser Sache geholfen zu haben. Und seit der Hoffnung, dass der der Euch entgegen kommt, ein "ordentlicher" Verkehrsteilnehmer ist. Einer der die Regeln akzeptiert und respektiert. Dann seit Ihr auf der sicheren Seite. Solche Verkehrsrowdys braucht die Allgemeinheit nicht! :razz:
Dann bist Du also eine bessere Art von Mensch?? :gruebel: peter Pipo? "Wo gehobelt wird, da fallen Späne"?
Das ist nicht Dein Ernst!?
Da haste den Eintrag aber schnell gelöscht! Mannomann.... Peter,
ich hab nie gesagt, dass ich ein besserer Mensch bin...... :D NIEMALS War doch nurn Spaß.... :wink: Felix52 :) Aloisius:
Das alle Punktr nach dem Entzug gelöscht sind , läuft unter dem Märchen : Spinat ist gesund. Längst überholt . das ist geändert worden , denn dann wäre auch nach einem FE-Verzicht die Akte blank. Seit der Tattagsregelung, September 05 meine ich recht zu erinnern. Giovanni. Hätte ich das nur früher gewusst: Spinat ist nicht gesund! Danke dafür!
Aber zurück zum Thema:
Quelle: StVG §4 (2) :razz:
Wieso soll er angemeldet nicht auf dem Privatgrund stehen dürfen? Rolf
hallo, wie man generell an den Beiträgen bemerkt, sind die Punkte und deren Folgen das einzige, was beeindruckt. Und zwar ALLE ob reich oder arm. Machtfülle des Str.verkehrsamtes: nehmen wir mal an, der Beamte nimmt die Punkte nicht zur Kenntnis, verbummelt die Sache oder ist unfähig oder sonstwas und der Fahrer fährt jemanden zu Tode. Man kann sich doch leicht vorstellen, dass nach Bekanntwerden des Punktestandes DIESER Beamte nicht mehr froh sein wird. Und die Behörde notfalls auch nicht, wenn der Chef wußte, dass der Beamte der Sache nicht mehr gewachsen ist. Die Angehörigen des Getöten könnten mE in einer Zivilklage viel Ärger machen. Ich habe noch nie einen Punkt erhalten, fahre fast immer "etwas" zu schnell, erkenne immer noch rechtzeitig die allermeisten Radars, trage aber auch die vollen Konsequenzen: mit mir kann man während des fahrens nicht groß reden, fahre sehr konzentriert und zahle alle paar Jahre mal ein kleineres Bußgeld, ohne dass andere dafür die Schuld tragen müssen (es ist für mich also keine Abkasserierei). oh, wurde mehr Text als beabsichtigt. Kurz: Punkte müssen sein, macht uns alle gleich vor dem Gesetz.
Genau das ist der springende Punkt! Nicht angemeldet haben die Anhänger - wie auch Kfz. - nichts im öffentlichen Verkehrsraum verloren! Im von pipo zitierten Fall ging es aber lediglich um nicht versicherte Fahrzeuge, ob die angemeldet waren oder nicht, hat er nicht erwähnt. Aber sie standen auf Privatgrund! Rolf |
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