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Wohnmobilversicherungen 1, 2


migula am 20 Nov 2007 15:34:05

Hallo smeagol,

bitte beachten! Bei gebrauchten Fahrzeugen ist der Kaufpreis nie der Neupreis, aber auch bei Neufahrzeugen wenn ein Nachlaß gewährt! Wenn bei einem 10 %igen Nachlaß der Kaufpreis als Neupreis angegeben wird, könnte es bei einem Schadensfall Probleme geben.

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RG Regalbau am 21 Nov 2007 07:23:09

Hallo Migula,
ich hab mich nicht ganz richtig ausgedrückt.
Bei Versicherungsabschluß für mein gebrauchtes Womo, wollte der Versicherer(RMV) die Originalrechnug mit dem Neuwert sehen.
Diese habe ich zum Glück vom Vorbesitzer erhalten.
Dann noch eine Kopie vom Kaufvertrag mit dem Preis den ich gezahlt habe + Angaben über jegliches Sonderzubehör.
Nachtragliche Anbauten wie z.B Solar, sind mit Rechnung ,kann man melden und werden dann in den Versicherungsumfang mit aufgnommen.

Um was es mir aber eigentlich geht ist, das jedes Jahr im November soviel über einen Versicherungswechsel zu lesen ist . Die Xy ist billiger als die Ab.
Bla Bla Bla.

Wenn man aber das Kleingedruckte richtig ließt, kann es sein das der Billigere viel weniger Leistungen bietet, als der vielleicht nur um 50€/ Jahr teuerere.
Gerade im Falll der Elementarschäden wärs dann wohl ärgerlich nur 50 % des Schadens zu bekommen.
Da rechnen sich die 40 € Jahresersparnis ja wohl nicht.
Aber jeder ist seines Glückes selbst Schmied.

migula am 21 Nov 2007 10:26:11

Hallo Ralf,

ich denke es ist richtig, wie du es auch getan hast, auf die Leistungs-einschränkungen mancher Versicherungstarife hinzuweisen. Denn leider lesen viele das Kleingedruckte erst im Schadensfall. Was mir bei Lesen der Beiträge aufgefallen ist, dass es eigentl. viele Punkte gibt, die mit der Versicherung bei Vertragsabschluss abgeklärt werden müssen.

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