katze-bruno hat geschrieben:ich hab zwar keine ahnung von der e-kennzeichnung, aber eine winterreifenpflicht gibt es auch nach der gesetzesnovellierung nicht.
evtl. stellt sich die versicherung im schadensfall auf sommerreifen bockig oder du riskierst ein knöllchen, wenn du den glatten berg auf sommerreifen blockierst, aber eine winterreifenpflicht gibts in d defintiv nicht!
grusz hartmut
@
E-Kennzeichnung ist in Deutschland seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben. Es betrifft den Qualitätsstandart und der Einhaltung mit Prüfung.
Ab 1998 müssen alle Erstausrüterreifen mt E-Kennzeichnung versehen sein und so wie glaube ab 2002 April müssen auch ersetzte oder erneuerte Reifen dieses Kennzeichen haben. Ist es auf einem Reifen nicht vorhanden erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und man hat auch keinen Versicherungsschutz.
Diese Regelung galt zuerst nur für Pkw, dann glaube ich auch für Lkw.
E-Kennzeichnung ist an der Aussenseite des Reifen angebracht und deutlich erkennbar - entweder mit einem Buchstaben E oder e in einem Kreis oder in einem Rechteck mit einer zusätzlichen Zahl versehen. Diese zahl gibt das Land an wo die ZUlasssung für den Reifen ausgestellt wurde.
Diese Art der Kennzeichnung hat in der EU Gültigkeit und ist vorgeschrieben. Nur Die Schweiz macht hier eine Ausnahme.
Also im Normalfall bedeuet es - wer auf seinen Rädern keine E-Kennzeichnung hat, fährt ohne Betriebserlaubnis und hat in Folge dessen auch keinen Versicherungsschutz.
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