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Ablasten Wohnmobil


mawo06 am 08 Dez 2007 18:48:46

Habe mein 3,85 t Womo auf 3,5 t ablasten lassen. Wenn ich auf Tour gehe kommen aber schon mal 3,6 bis 3,65 t raus. Ich bin mir darüber klar, daß das nicht zulässig ist. Ein Sachverständiger meinte aber wenn man erwischt wird es sei ein Unterschied, ob man ein 3,5 t Womo überlädt oder ein abgelastet Fahrzeug. Stimmt das ?

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Gast am 08 Dez 2007 19:51:14

NEIN.. Habe selber einen 7,5to auf 6,8 agelastet, wegen Steuer, aber ganz schell wider auflasten lassen. Habe mit einem Autobahnpolizisten, übrigens ein guter Bekannter von mir, gesprochen auch WOMO Fahrer. Auskunft, egal welches tatsächliches Gewicht das Fahrzeug hat, Eintrag in den Papieren ist maßgebend. Strafen sind gleich.

Heinz- Josef

dieter2 am 08 Dez 2007 21:57:11

Im Gesetz steht nur was von überschreitung des zulässigen Gesammtgewicht.
Da gibs keine Bonuspunkte für die technische Leistung eines Fahrzeuges.

Dieter

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Administrator am 08 Dez 2007 22:12:19

Bei einem Unfall macht es aber einen Unterschied.

Sellheimer am 08 Dez 2007 22:59:44

@Dirk

aber jetzt mal raus damit, wo soll der Unterschied sein?
Das wäre mir neu.

Sellheimer

Administrator am 08 Dez 2007 23:43:28

Der Unterschied besteht in den Möglichkeiten des Fahrzeugs. Das maximale Gesamtgewicht - und darüber hinaus die Achslasten - richten sich nach Tragfähigkeit und Bremsvermögen des Fahrwerks.

überspitzte Beispiele:

Ein 7,5-tonner wird auf 4 Tonnen abgelastet, aber tatsächlich mit 5 Tonnen gefahren. Das ist erstmal "nur" eine Steuerhinterziehung (die aber üblicherweise nicht verfolgt wird) Auf der Strasse sind das 20% Überladung und das gibt ein Bußgeld + Punkte. Aber prinzipiell ist und bleibt das Fahrzeug bei dieser Überladung verkehrssicher.

Ein 3,5-tonner wedelt mit 4,5 Tonnen durch die Gegend. Hier kannst Du davon ausgehen, daß nicht nur die Überladung eine verkehrsrechtliche Problematik darstellt - sondern daß das Führen dieses Fahrzeuges grob fahrlässig ist - und dies im Un-Falle eine wesentliche Rolle bei einer möglichen Schuldteilung haben wird. Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher.

Unter Umständen läßt dich die Rennleitung im Beispiel 1 sogar noch weiterfahren - im Beispiel 2 nur auf einem Schlepper vom ADAC...... :wink:

abo1 am 08 Dez 2007 23:44:39

hallo

die ewige ungelöste frage ...

meiner meinung nach macht es einen unterschied
aber ohne gerichtsurteil in der sache ist das kaffeesud leserei

ich weiss es nicht sicher

es sollte einen unterschied machen ob das fahrzeug technisch gesehen dafür geegnet ist dieses gewicht zu transportieren, oder nicht.

in einem fall (überladung über die achstraglasten) kommt im falle eines unfalles sicher fahrlässigkeit dazu

ist das fahrzeug dafür aber gebaut (innerhalb der achslasten aber über dem HZLGG) kann ich keine fahrlässigkeit erkennen sondern nur eine ordnungswidrigkeit

lg
g

Sellheimer am 09 Dez 2007 10:48:07

@Dirk

Für den Fall der Fälle könnte das meines Erachtens, wenn überhaupt, nur versicherungstechnisch eine Rolle spielen;
öffentlich-rechtliche Belange (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte etc.) werden sich immer am eingetragenen zul. Gesamtgewicht orientieren. Für "was-wäre-wenn Spekulationen" ist hier nach meinem Rechtsverständnis kein Raum.

Sellheimer

ingemaus am 09 Dez 2007 12:04:11

Hallo!

Falls Du jemals auf die Waage musst, werden 5 % Toleranz wegen eines
eventuellen Messfehlers von der Polizei zwangsläufig toleriert. Dies wären für 3.5 t dann, Moment, lt. Taschenrechner 175 kg!
Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es diese Toleranz des Abzuges.
Die Versicherungen, da frage doch einmal bei Deiner nach, sagen daß bei einem schweren Unfall und einem Nachwiegen nur 2-3 % toleriert werden.
Natürlich ist ein FG mit zulässigen Gesamtgewicht von 3.8 t dem 3.5 t, der immer im Bereich der höchsten Zuladung und Grenz-Belastung fährt, vorzuziehen!! Das 3.8 t FG fährt sich auch ganz anders! Bessere Federbelastung zur Masse , bessere Bremsen usw..
Bei einer Kontrolle wird aber immer VA und HA und Gesamtgewicht gewogen. Wenn 3.5 t eingetragen, wird auch von 3.5 t rechtlich ausgegangen.
Ob diese Toleranz von 5 % auch bei unseren Nachbarn gilt, müßte geklärt werden.
Auch bei uns ist diese 5 % gesetzlich durch nichts abgesichert !

tschüss ingemaus

Bergbewohner1 am 09 Dez 2007 13:44:30

mawo06 hat geschrieben:Habe mein 3,85 t Womo auf 3,5 t ablasten lassen. Wenn ich auf Tour gehe kommen aber schon mal 3,6 bis 3,65 t raus. Ich bin mir darüber klar, daß das nicht zulässig ist. Ein Sachverständiger meinte aber wenn man erwischt wird es sei ein Unterschied, ob man ein 3,5 t Womo überlädt oder ein abgelastet Fahrzeug. Stimmt das ?

Laß Dich nicht verrückt machen, so lange Du nicht überladen durch die CH fährst, eventuell auch Ö ist die Sache nicht ganz so gefährlich, da das technische Gesammtgewicht nicht überschritten wird.
Mit der Ablastung auf 3,5 Tonnen, müßte man mindistens einmal im Jahr reichlich Überladen gewogen werden, um dann teurer zu kommen.
Ich halte das so, wenn es doch mal überladen sein sollte. dann fahre ich eben mit weiniger Wasser und Diesel durch diese Land.
Habe noch nie gehöhrt, daß ein WoMo oder PKW nach Unfall gewogen wird, beim WoMo so wieso problematisch, müßten ja auch alle Brocken mit einsortiert werden, vielleicht läuft auch noch Wasser und Diesel weg usw.
Aber das sind alles Spekulation und es hat noch nicht ein einziger in diesem, noch in einem anderen Forum darüber berichtet, daß er gewogen wurde.
Das einzige was ich im TV mal gesehen habe, daß WoWa gewogen wurden, weil dies dann richtig gefährlich wird, auf alle Fälle gefährlicher wie beim WoMo, da werden zwar einige anderer Meinung sein, aber davon sollten wir WoMo-fahrer uns nicht beeindrucken lassen.

Gast am 09 Dez 2007 14:28:50

rechtlich gesehen ist es so, wenn das eingetragene Gesamtgewicht überschritten ist, eine Verstoß nach STVO vorliegt.
Sollten aber die Achslasten nicht überschritten sein, so bedeutet das man kann weiter fahren bei einer Kontrolle z.B. und das man nicht ausladen muß.
Im Übrigen stimme ich ABO1 und Dirk in vollem Umfang zu.

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