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Kurzzeitkennzeichen


Bierkrug am 11 Dez 2007 10:57:52

Hallo ihr alle !

Unser WoMo befindet sich seit dem 31.10. im Winterschlaf. Nun wollte ich es eventuell über Jahreswechsel einmal "aufwecken" und habe an das Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage gedacht. Ich lese aber nur, dass die Kurzzeitkennzeichen eigentlich für Probe- und Überführungsfahrten gedacht sind. Gibts da Probleme ? Kennt sich jemand damit aus ? Auch Frage ich mich, ob das WoMo "nur" Haftpflicht versichert ist oder ob ich eine Kasko für diese Zeit auch bekommen kann.

Oder ist es besser, dass WoMo abzumelden und nach ner Woche wieder abzumelden ?

Wer kann mir helfen ?


Andreas

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bluestar11 am 11 Dez 2007 11:15:03

Morgen,
das Womo ab und wieder anmelden wäre wohl nicht so günstig, da du dir neue Schilder machen lassen mußt und die Saisonkennzeichen entwerten mußt. Ne Doppelkarte bräuchtest du auch. Wäre also viel rennerei.
Ich würde lieber 5 Tageskennzeichen nehmen. Hab damit noch nie Probleme gehabt. Ob man da auch ne Kasko hat weiß ich nicht, kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.

abo1 am 11 Dez 2007 11:24:34

hallo

für meinen oldtimer hat mir mein makler für die vollkasko versicherung vor jahren mal angeboten ein zweites kennzeichen in den vertrag reinzunehmen um für "probe- udn überstellungsfahrten" ;-) im winterhalbjahr eine vollkaskodeckung zu haben

das ginge bei mir da ich immer die selben probenummern zur eigenen verfügung habe und das kennzeichen daher bekannt ist.

eintragen lassen habe ich es allerdings mangels gelegenheit nie.

ist deshalb hier relevant da es eine deutsche (spezial)versicherung war um die es dabei ging.

lg
g

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Labrador am 11 Dez 2007 11:30:04

Hallo Andreas,

für die Wiederzulassung Deines WoMos brauchst Du keine neuen Kennzeichen, da werden die bisherigen Kennzeichen wieder verwendet.
Die Kosten kannst Du Dir selbst ausrechnen:
Zulassungsgebühr + Abmeldegebühr + Kfz-Steuer für einen Monat + Versicherung (Deinen Versicherungsvertreter fragen) Kaskoversicherung dürfte hier kein Problem sein.

Bei der Kurzzulassung brauchst Du neue Kennzeichen + Zulassungskosten + Versicherungskosten

Auch bei der Kurzzulassung ist eine Vollkasko möglich, die aber erfahrungsgemäß sehr teuer ist.



Labrador

mittelmeertaucher am 11 Dez 2007 11:30:32

Ne Doppelkarte brauchst du so oder so :!:

mittelmeertaucher am 11 Dez 2007 11:34:25

Labrador hat geschrieben:Hallo Andreas,

für die Wiederzulassung Deines WoMos brauchst Du keine neuen Kennzeichen, da werden die bisherigen Kennzeichen wieder verwendet.



Labrador


Er braucht zwar keine neue Nummer aber neue Schilder muß er auf jeden Fall machen lassen da er im Dezember nicht mit Saisonkennzeichen fahren darf die im Oktober abgelaufen sind.

mauimeyer am 11 Dez 2007 11:36:48

für die Wiederzulassung Deines WoMos brauchst Du keine neuen Kennzeichen, da werden die bisherigen Kennzeichen wieder verwendet.

Ich habe das so verstanden, dass Andreas Saisonkennzeichen hat. Diese können für einen 5 Tage-Anmeldung, ausserhalb der Saison, aber nicht verwendet werden. Ergo, doch neue Nummerschilder.

Labrador am 11 Dez 2007 11:44:43

@ mittelmeertaucher

Hallo Kurt, wenn er Saisonkennzeichen hat, dann hast Du natürlich Recht.
Dies geht aber aus seinem Fred nicht hervor und habe ich deshalb auch nicht so verstanden.

Labrador

Gast am 11 Dez 2007 12:01:11

@Bierkrug,
die 5 Tageskennezeichen sind in der Tat nur Überführungsfahrten gedacht aber wer sagt denn das du dein Womo nicht irgendwohin überführst und dann wieder wegstellst. Wo kein Kläger, da kein Richter :D

Ob Kaskoschutz? Da hilft nur den Versicherer anrufen und fragen

Zulassen und dann wieder abmelden ist Quatsch, weil viel zu teuer

Matthias

hast29 am 11 Dez 2007 12:03:24

Hallo,

Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 60,-- Euro Versicherung (nur Haftpflicht) plus Nummernschild plus Straßenverkehrsamt.


Schon mal an ein Leihmobilgedacht für die paar Tage?

achimHH am 11 Dez 2007 12:19:25

Hallo Andreas.

Dein Wohnmobil ist im Winterschlaf , und Du
fährst normal mit Saisonkennzeichen. Richtig?

Nun möchtest Du für 5 Tage mit einem Überführungskennzeichen,
früher war es die "rote Nummer" Dein Wohnmobil fahren.

Wenn Dein Fahrzeug im Winterschlaf ist, besteht ja Deine
Versicherung normal weiter, sie ruht ja nur.
Und sicher wirst Du hier eine Vollkaskoversicherung haben.
Und da ist der Punkt, andem Du ansetzen kannst oder musst.
Deine Versicherung muss wissen was Du möchtest, und wird
Dir dann sagen was es kostet wenn Du für die 5 Tage
Dein Fahrzeug so versichert hast, wie Du es immer hast.

Wenn Du Glück hast, und mit Deiner Versicherung gut kannst,
ist der Betrag den sie dafür haben möchte sehr gering.
Bei mir war es vor kurzem sogar "ohne Berechnung ".

Die Kosten die beim Verkehrsamt für das Überführungskennzeichen
anfällt ist gleich und kosten nicht alle Welt.
Das teure an der Sache ist die Versicherung !

Eine Begründung warum Du ein Kennzeichen haben möchtest,
und damit unterwegs bist.....naja,
Du musst Deine Neue Heizung/ Navi.... ausprobieren,
oder ob das Fahrzeug keine Probleme mit Feuchtigkeit hat,
oder was auch immer....
da ist nichts verbotenes bei ...

mich hat noch nie jemand gefragt !


@ll
das Kennzeichen behält man, seit einiger Zeit,
bei einer Abmeldung nur dann,
wenn man dieses kostenpflichtig reserviert .
Sonst ist es sofort wieder für ein neues Fahrzeug frei !
das gilt natürlich nicht für ein Saisonkennzeichen.

Es ist also seit einiger Zeit möglich, ein altes Fahrzeug abzumelden,
und ein neues auf dieser Nummer wieder anzumelden.

achim

Gast am 11 Dez 2007 12:29:56

Hallo,

ich hatte dasselbe Problem kürzlich auch; Saisonkennzeichen außerhalb des Gültigkeitszeitraumes und Überführungsfahrt; von der Versicherung wurde mir mitgeteilt (RMV), wenn das Fahrzeug Saisonkennzeichen hat, ist die Kurzzeitzulassung (max. 5 Tage) nicht möglich, dies sei mit Saisonkennzeichen nicht kombinierbar.
Entweder rote Nummer oder Ganzjahreszulassung (natürlich mit neuen Schildern aber gleichem Kennzeichen). Ob das wirklich so stimmt ???

Habe mich für die zweite Variante entschieden - vermutlich "für die Katz", da das Fahrzeug voraussichtlich gewandelt oder rückabgewickelt wird (s. anderer Thread).

mittelmeertaucher am 11 Dez 2007 13:38:53

achimHH hat geschrieben:Hallo Andreas.
Wenn Dein Fahrzeug im Winterschlaf ist, besteht ja Deine
Versicherung normal weiter, sie ruht ja nur.
achim


Nicht ganz richtig, den wärend dem Winterschlaf besteht auch kein Versicherungsschutz, das bedeutet das du für jeden Schaden egal ob Vandalismus oder Hagelschaden selbst aufkommen mußt. Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist vertrauenswürdig.
Wenn es nicht so ist lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.

Yellowbug am 11 Dez 2007 13:47:36

Wie ich das so lese, spricht tatsächlich einiges dafür, auf Saisonkennzeichen zu verzichten und den Aufpreis für ´ne Ganzjahreszulassung in Kauf zu nehmen.

Genau das werde ich in 2008 in Angriff nehmen.

Dann brauche ich mir um all das keinen Kopf mehr zu machen und kann jederzeit fahren !!!

:wink:

abo1 am 11 Dez 2007 13:54:01

mittelmeertaucher hat geschrieben:...
Nicht ganz richtig, den wärend dem Winterschlaf besteht auch kein Versicherungsschutz, das bedeutet das du für jeden Schaden egal ob Vandalismus oder Hagelschaden selbst aufkommen mußt. Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist vertrauenswürdig.
Wenn es nicht so ist lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.


hallo

also bei uns reduziert sich die (voll)kasko automatisch auf das sg. "garagenrisiko" und deckt dabei alle arten von schäden.

dabei bliebt aber ein prämienanteil der (voll)kasko weiter zu zahlen,lediglich steuer und haftpflichtprämie entfallen zur gänze

koennte in DE aber anders sein

lg
g

guenterp_de am 11 Dez 2007 13:58:58

mittelmeertaucher hat geschrieben:Nicht ganz richtig, den wärend dem Winterschlaf besteht auch kein Versicherungsschutz, das bedeutet das du für jeden Schaden egal ob Vandalismus oder Hagelschaden selbst aufkommen mußt. Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist vertrauenswürdig.
Wenn es nicht so ist lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.


Also einem Vers.Vertreter der mir so einen Schmarn erzählt dem würde ich aber keine zwei Meter trauen.

Recht hätte er wenn es sich um die Insassenunfallversicherung,den Schutzbrief und den Ausland Schadenschutz handelt.

In der Haftpflicht sowohl als auch in der Teilkasko besteht Versicherungsschutz.

>>>>> §5a Saisonkennzeichen der Versicherungsbedingungen für Kraftfahrzeuge hier HUK Coburg

achimHH am 11 Dez 2007 14:12:41

mittelmeertaucher hat geschrieben:
achimHH hat geschrieben:Hallo Andreas.
Wenn Dein Fahrzeug im Winterschlaf ist, besteht ja Deine
Versicherung normal weiter, sie ruht ja nur.
achim


Nicht ganz richtig, den wärend dem Winterschlaf besteht auch kein Versicherungsschutz, das bedeutet das du für jeden Schaden egal ob Vandalismus oder Hagelschaden selbst aufkommen mußt. Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist vertrauenswürdig.
Wenn es nicht so ist lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.



es mag sein, das es unterschiedliche Versicherungsbedingungen gibt.

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, oder außerhalb des Zeitraumes indem das Fahrzeug
mit dem Saisonkennzeichen benutzt werden darf, tritt die Ruheversicherung in Kraft.


bei meinen Fahrzeug-Versicherungen sieht es so aus:

Im Falle der Ruheversicherung besteht der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nach den §§ 10, 11 AKB und in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I, 2 und 3 AKB beitragsfrei für längstens ein Jahr weiter. Die Fahrzeugversicherung ist in allen Fällen auf den Umfang der Fahrzeugteilversicherung beschränkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung ist weiterhin das Abstellen in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück.

und so kenne ich es schon immer. :wink:

achim

migula am 11 Dez 2007 14:22:53

Immer genau die Bedingungen lesen:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung ist weiterhin das Abstellen in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück

achimHH am 11 Dez 2007 14:23:46

Hallo abo...

ja, bei Euch in Östereich ist es einwenig anders. :wink:

Ihr könnt ja nur nicht nur Vorteile haben.
Denn Ihr habt ja sowieso schon so einen Supervorteil
um den ich Euch sehr beneide.

Nein, nicht das es schöner bei Euch ist. :haendereib:


Das Wechselkennzeichen ist Spitze ! :daumen2:


achim

achimHH am 11 Dez 2007 14:27:07

migula hat geschrieben:Immer genau die Bedingungen lesen:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung ist weiterhin das Abstellen in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück


:eek: :eek: :?

aber migula,
ein abgemeldetes Fahrzeug wird ganz sicher nicht
am Straßenrand abgestellt sein. oder?

achim

Gast am 11 Dez 2007 14:39:07

mittelmeertaucher hat geschrieben:
achimHH hat geschrieben:Hallo Andreas.
Wenn Dein Fahrzeug im Winterschlaf ist, besteht ja Deine
Versicherung normal weiter, sie ruht ja nur.
achim


Nicht ganz richtig, den wärend dem Winterschlaf besteht auch kein Versicherungsschutz, das bedeutet das du für jeden Schaden egal ob Vandalismus oder Hagelschaden selbst aufkommen mußt. Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsvertreter und der ist vertrauenswürdig.
Wenn es nicht so ist lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.


Na da hat Dein Versicherungsvertreter aber nicht so ganz recht. Das Zauberwort heißt Ruheversicherung, muss bei der Versicherung nur drüber geredet werden. Bisher war die Ruheversicherung bei uns immer umsonst, es muss nur im Vertrag entsprechend geändert werden.

abo1 am 11 Dez 2007 14:48:12

achimHH hat geschrieben:.. Das Wechselkennzeichen ist Spitze ! :daumen2: ...


hallo

ja, macht vieles leichter

wechselkennzeichen UND kennzeichenhinterlegung (zu jedem beliebigen zeitpunkt und für - fast - jede beliebige frist) ohne spesen etc

aber das hilft in dieser frage im threat ned weiter ....
;-)

lg
g

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