Gisela u. Manni hat geschrieben:Nachdem ich heute mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen habe, habe ich erfahren, dass die Württembergische Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichet.
Wir brauchen uns also keinen großen Kopf zu machen, wenn wir mal überladen fahren.
Also liebe Giesela,so würde ich das nicht hinnehmen.
Erstens kommt es darauf an wann Ihr den Vertrag abgeschlossen habt,da es ab dem 01.01.08 ein neues Versicherungsvertragsgesetz gibt.In der Tat wird in diesem der Kunde besser gestellt.Allerdings ist die Auslegungsart der einzelnen Versicherer auch unterschiedlich,daher wird es wohl in Zukunft noch mehr Rechtstreitfälle an den Gerichten geben.
Zweitens gibt es seit dem 22.05.07 eine sogennante EU Vermittlerrichtlienie.D.h.,dass der Vermittler mit dem Kunden gemeinsam ein Protokoll ausfüllen muß in dem dukomentiert wird über was alles im Verkaufsgespräch gesprochen wurde.Dies soll dazu dienen um den Vermittler vor Regressansprüchen zu schützen und den Markt "sauber" zu bekommen.
Wenn Dir der Vermittler nun im Protokoll dies bestätigt hat,dann hast Du auf alle Fälle gute Chancen.