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Versicherungsschutz trotz Überladung


Gisela u. Manni am 03 Jan 2008 00:33:11

Nachdem ich heute mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen habe, habe ich erfahren, dass die Württembergische Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichet.
Wir brauchen uns also keinen großen Kopf zu machen, wenn wir mal überladen fahren.

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migula am 03 Jan 2008 00:37:25

Wenn es aber nicht in den Versicherungsbestimmungen steht, unbedingt schriftlich geben lassen.

guenterp_de am 03 Jan 2008 10:31:45

Gisela u. Manni hat geschrieben:Nachdem ich heute mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen habe, habe ich erfahren, dass die Württembergische Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichet.
Wir brauchen uns also keinen großen Kopf zu machen, wenn wir mal überladen fahren.


Also liebe Giesela,so würde ich das nicht hinnehmen.

Erstens kommt es darauf an wann Ihr den Vertrag abgeschlossen habt,da es ab dem 01.01.08 ein neues Versicherungsvertragsgesetz gibt.In der Tat wird in diesem der Kunde besser gestellt.Allerdings ist die Auslegungsart der einzelnen Versicherer auch unterschiedlich,daher wird es wohl in Zukunft noch mehr Rechtstreitfälle an den Gerichten geben.

Zweitens gibt es seit dem 22.05.07 eine sogennante EU Vermittlerrichtlienie.D.h.,dass der Vermittler mit dem Kunden gemeinsam ein Protokoll ausfüllen muß in dem dukomentiert wird über was alles im Verkaufsgespräch gesprochen wurde.Dies soll dazu dienen um den Vermittler vor Regressansprüchen zu schützen und den Markt "sauber" zu bekommen.
Wenn Dir der Vermittler nun im Protokoll dies bestätigt hat,dann hast Du auf alle Fälle gute Chancen.

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Gisela u. Manni am 03 Jan 2008 11:05:02

guenterp_de hat geschrieben:
Gisela u. Manni hat geschrieben:Nachdem ich heute mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen habe, habe ich erfahren, dass die Württembergische Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichet.
Wir brauchen uns also keinen großen Kopf zu machen, wenn wir mal überladen fahren.


Also liebe Giesela,so würde ich das nicht hinnehmen.

Erstens kommt es darauf an wann Ihr den Vertrag abgeschlossen habt,da es ab dem 01.01.08 ein neues Versicherungsvertragsgesetz gibt.In der Tat wird in diesem der Kunde besser gestellt.Allerdings ist die Auslegungsart der einzelnen Versicherer auch unterschiedlich,daher wird es wohl in Zukunft noch mehr Rechtstreitfälle an den Gerichten geben.

Zweitens gibt es seit dem 22.05.07 eine sogennante EU Vermittlerrichtlienie.D.h.,dass der Vermittler mit dem Kunden gemeinsam ein Protokoll ausfüllen muß in dem dukomentiert wird über was alles im Verkaufsgespräch gesprochen wurde.Dies soll dazu dienen um den Vermittler vor Regressansprüchen zu schützen und den Markt "sauber" zu bekommen.
Wenn Dir der Vermittler nun im Protokoll dies bestätigt hat,dann hast Du auf alle Fälle gute Chancen.
Hallo guenterp_de
Unser Vertrag wurde zum 01.01.2008 neu abgeschossen. Ich denke mal, dass wir auf der sichern Seite sind.

Labrador am 03 Jan 2008 11:11:01

@ Gisela u. Manni

Kommt darauf an ob Deine Versicherung dies als „grob fahrlässig“ auslegt oder als Vorsatz. Spätestens wenn die Versicherung Deinen Fred liest, wäre ich mir nicht mehr so sicher.

guenterp_de am 03 Jan 2008 11:12:57

Hallo guenterp_de
Unser Vertrag wurde zum 01.01.2008 neu abgeschossen. Ich denke mal, dass wir auf der sichern Seite sind.


Liebe Giesela auf der sicheren Seite wirst Du leider nie sein.Aber gut mit Vers Beginn 01.01.08 liegt Eurem Vertrag das neue VVG zugrunde.Habt Ihr auch dieses EU Beraterprotokoll?? Habt Ihr auch sämtliche Versicherungsbedingungen vor Antragstellung erhalten?? denn dies ist auch neu geregelt und besonders Wichtig.

Gisela u. Manni am 03 Jan 2008 11:31:18

Labrador hat geschrieben:@ Gisela u. Manni

Kommt darauf an ob Deine Versicherung dies als „grob fahrlässig“ auslegt oder als Vorsatz. Spätestens wenn die Versicherung Deinen Fred liest, wäre ich mir nicht mehr so sicher.
Ist ja nicht so, dass ich jetzt bewusst überladen fahre. Den Fred können sie ruhig lesen, habe vorher gefragt, ob ich das hier schreiben kann.

Gisela u. Manni am 03 Jan 2008 11:39:23

Wir verlassen uns da ganz auf unseren Versicherungsvertreter, den wir schon seit 40 Jahren haben. Probleme gab`s noch nie.

Bergbewohner1 am 03 Jan 2008 20:57:33

Gisela u. Manni hat geschrieben:Wir verlassen uns da ganz auf unseren Versicherungsvertreter, den wir schon seit 40 Jahren haben. Probleme gab`s noch nie.

Hatte ich auch gedacht, der Versicherungsverterter war auch bis vor wenigen Tagen noch ein guter Bekannter nun nicht mehr.
Hatte in meiner Rechtsschutzversicherung extra Grundstücksrechtsschutz für ziehmlich viel mit rein gepackt, wegen Straßenausbaubeiträgen, hatte deshalb extra nach gehakt, nun sagt er, öffentliche Lasten/Abgaben sind nicht mit versichert, weiß doch jedes Kind meint er.
Nun muß ich die ganze Schmiere wahrscheinlich bis Mittwoch bezahlen :ooo:


Wenn Du die zulässigen Achslasten nicht überschreitest, ist es nicht so gravierend, außerdem, wer kehrt schon nach einem Unfall die Brocken zusammen und bringt diese auf die Waage :?:

Gisela u. Manni am 03 Jan 2008 21:09:48

Hallo Waldtroll,
das ist natürlich nicht so schön.

Ich habe ein Schreiben der Versicherung vorliegen "VVG- Reform-Die Württembergische als Vorreiter im Schadensbereich"
Weiß nicht, ob ich das hier posten darf.
Ich denke mal, das das alles seine Richtigkeit hat.

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