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Eine kleine Anekdote zum Jahresbeginn, die ich unbedingt loswerden möchte:
Ich war heute mit unserem Mobil beim TÜV - wie alle 2 Jahre als braver Staatsbürger - und musste lernen, dass der seit 2003 montierte Frontbügel trotz Teilegutachten nun nicht mehr erlaubt ist und infolgedessen zur Vergabe der Plakette demontiert werden muss... :twisted: :twisted: :twisted: Bei den TÜV Prüfungen im Jan-2004 und Jan-2006 wurden weder der Bügel bemängelt noch mir vom Prüfer mitgeteilt, das die Abnahme im KfZ-Schein/Brief eingetragen werden muss. Seit Anfang 2007 sind die Bügel nicht mehr eintragbar und ohne Dokument der Abnahme besteht auch kein Bestandsschutz... :twisted: :twisted: :twisted: Somit bin ich ohne Plakette vom Hof (allerdings auch nichts bezahlt :wink: ...da der TÜV noch bis 31. Jan 2008 gültig und ich derzeit unwillens bin, den Bügel zu demontieren. Hat Jemand von euch ähnliche Erfahrungen bzgl. der Frontbügel gemacht ? Oder weiss eine Lösung, den Bügel "legal" montiert zu lassen 8) Soviel zu einem "guten Start" in 2008..... Naja über Frontbügel sind die Meinungen ja sehr geteilt. Mir gefallen sie ja auch sehr gut.
Wenn dir der Tüv nicht passt fahr einfach zu GTÜ. Da lasse ich immer alles prüfen und die drücken auch schonmal einb Auge zu. Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Rede vorher mal mit dennen, was die dir raten, aber ich denke das wird keine Probleme geben. Tüv Menschen spielen sich sehr oft sehr auf grüße Jetzt bin ich aber ein wenig am grübeln.
In einem anderen Forum (Geländewagenforum) wird auch zur Zeit über die Zulässigkeit der Frontschutzbügel diskutiert, da anscheinend diese wegen eines Fehlers bei der Umsetzung wieder erlaubt sind. Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten." Hoffentlich habe ich das jetzt alles richtig wiedergegeben. Andi Rammschutzbügel werden seit Ende 2007 nicht mehr eingetragen, vor dem Stichtag angebaute UND eingetragene Bügel haben Bestandsschutz, sind somit erlaubt. Das sollte Dein TÜVer aber wissen. ABE/Teilegutachten allein reichen nicht aus, der Bügel muss im Kfz-Schein eingetragen sein.
MfG Alexander Mit einem Teilegutachten, passend zu dem Fahrzeug und dem Anbauteil muss das Teil eingetragen bzw. darf die Plakette nicht verweigert werden.
Fahr zur GTÜ, da biste besser bedient. Hardo @Olaf Ich glaub man müsste in diesem Fall mal den Gesetzestext wälzen. Zeitungen und andere Quellen schreiben auch immer nur das, was der Redakteur gerade denkt. ( Was ja auch klar ist) Wie oft ging das schon mit dem Frontbügel hin und her? Ich hab letztes Jahr noch einen eingetragen bekommen.
SoLong Schaun' mer mal was die nächste Woche 'rumkommt. Ich habe einen Freund im Verkehrsministerium gebeten die aktuelle Gesetzeslage herauszufinden... :wink:
@ CC: Angeblich sind die Teilegutachten alle "zurückgenommen" worden...somit "ungültig" - das will mein Bekannter jetzt herausfinden. Aber erst mal Danke für die "Anregungen" bzgl. GTU :D Frontbügel sind nicht mehr erlaubt. Meines Wissens nach, bezieht sich das aber auf Neumontagen.
Jedenfalls ist ein Frontbügel absolut tödlich für einen Fussgänger. In den Geländewagen-Foren findet man seit 2 Jahres deswegen heftigste Diskussionen.
Wenn den lieben Fußgänger ein Womo überrollt ist er sowieso hinüber, ob mit oder ohne Frontbügel............. :twisted: Das Überrollt werden ist gar nicht so schlimm, als mit dem Kopf gegen einen unflexible Frontbügel zu knallen. oder wenn dir nun ein kind vor's auto rennt...
ich kann es ehrlich gesagt nicht mehr hören. jeder autofahrer, der mit frontbügel herumfährt - hier: herumfahren möchte -, wird pauschal als eine art mörder verurteilt. was soll das? können wir nicht einfach respektieren, dass es leute gibt, die eben sowas gern an ihren fahrzeugen haben möchten, und damit nicht automatisch eine tötungsabsicht verfolgen? ich weiss, dass alles hypothetisch ist, was hier so an unfallmöglichkeiten genannt wird, doch ist es in den letzten jahren leider zu beklagen, dass statt sachlich zu argumentieren eben solche wahnwitzigen geschichten aufgetischt werden.- mein t3 hatte auch einen frontbügel. wer die struktur des vorderbaus bei dem wagen kennt, weiss, dass es einem fussgänger oder kind sowas von egal sein kann, ob der gegen das blech direkt oder gegen den frontbügel knallt. beides ergibt jeweils schlimmste verletzungen. das ist bei womos oder geländewagen nicht anders. die bringen einfach eine stabilität von haus aus mit, die durch abgerundete kanten nicht wirklich weniger wird. sehen wir es mal so: jeder, der ein wagen grösser als 2 tonnen eigengewicht fährt, fährt damit einen panzer. aus ende. obiges spiegelt meine meinung wieder. ich will niemanden beleidigen, noch befürworte ich, dass absichtlich menschen umgefahren werden.- mein tüv-prüfer wollte den rammbügel btw. auch nicht eintragen, und stellte mich in der filliale als kindermörder hin, wenn ich weiterhin mit dem ding rumfahren würde. vor allen leuten kommt das richtig gut.- draussen am auto waren dann aber einige, die den sogar schick fanden, und sich fragten, warum der nicht einfach eingetragen werden durfte.... - aber da hatte wohl grad jemand einen schlechte(n) tag/woche/jahr. Leif Mal was zum nachdenken.
Vor fünfzehn Jahren hatte ich nen 61er Caddilac aus den Staaten importiert. Als ich beim TÜV Bayern vorgefahren bin hätte der Spast von Prüfer doch tatsächlich verlangt ich solle die Heckflossen absägen und abrunden!!!!! Mit der Begründung wenn ich beim Rückwärtsfahren einen Fußgänger anfahre könne sich dieser verletzen, oder mit fährt ein Radfahrer hinten drauf dann könnten ihn die spitzen Heckflossen aufspiessen!!!!!!!! Bin dann ohne Kommentar vom Hof gefahren und zum TÜV Rheinland, dort gabs keine Probleme, als ich ihm die Geschichte erzählte lachte er sich kringelig. Fakt ist, es kann immer irgendwas passieren egal wie streng die Vorschriften sind und es ist immer tragisch aber wir können uns nicht gegen alles und jeden Fall absichern. TÜV, Dekra etc . : beschützende Werkstätten Ich hatte einen Geländewagen mit Frontbügel. Sah echt super aus, aber ich akzeptiere voll und ganz, das die Dinger zur Sicherheit von Fussgängern amtlich verpönt sind. Soderle - morgen hab ich Termin bei einem "wohlgesonnenem" DEKRA Stützpunkt...ich halte euch auf dem Laufenden :D ...
Übrigens, mein Freund aus dem Verkehrsministerium hat mir mitgeteilt, das es keine "definitive" gesetzliche Regelung zu den Frontschutzbügeln gibt - Ermessenssache des TÜVs... :eek: ...und das in unserem "Beamten- und Behördenstaat" - Deutschland, wo soll das hinführen ? :D :D :D Ich freue mich richtig auf die 3 steuerfreien und unregelementierten Jahre in RSA 8) :twisted: Wir freuen uns für dich mit.......
8) Nimm doch dein Womo mit, gibt ja noch jede Menge wilde Tiere in Südafrika. Ist ja auch ne Begründung für den TüV-Mann. Eddy Soderle - GESCHAFFT :D , ein Eintrag mehr im Kfz-Schein/Brief, einen legalen Frontschutzbügel am WoMo und 36,50 Euro weniger in der Geldbörse :) :) :)
Das ist eine verlockende Idee, aber wir werden es hier in D "einlagern" - zum Einen ist der Transport sehr teuer und nicht im Transfer-Paket meines Arbeitgebers enthalten (aber die Einlagerung), zum Anderen ist RSA ein "Rechtslenker-Land", mit unseren Linkslenkern fährt sich dort nicht wirklich bequem :wink: Wir werden aber bestimmt mal eine Tour vor Ort in einem Leihmobil machen. Hallööle!
Herzlichen Glückwunsch. Wurde auch deine Fahrzeuglänge geändert? Gab es Diskusionen bei der Dekra? Erpel
Nein, die Änderung liegt im Rahmen der Toleranz, die Toleranz beträgt 5% der Gesamtlänge.
Nein - sonst wäre ich nicht dort gewesen, habe ich voher per Telefon geklärt. Im Grundsatz: die Rechtslage ist nicht geklärt, insofern obliegt es der jeweiligen Organisation, wie der "Spielraum" interpretiert wird....als Beispiel: - Dekra trägt ein, wenn der Abstand zwischen Karosse und Bügel kleiner 10 cm ist, - TÜV-Nord trägt auf der Basis von Teilegutachten ein, egal von wann, - TÜV Rheinland/Brandenburg "verliert" lieber Kunden :wink: In diesem Sinne - viel Erfolg anderen Interessenten ... :D Ich hätt gern auch `ne Ramme. Wo hast Du die her?
EDIT: Känguru Fang Geschirr
Gerne: Den Bügel habe ich 2003 in Ebay erstanden und im Weinsberg "Grün" lackieren lassen, mir das original Teilegutachten von COBRA besorgt, sowie einen neuen Typschild-Aufkleber. Dazu hatte mir der Vorbesitzer eine Kopie des TÜV-Nord Eintrages geschickt, genau für einen DUC 230 (wie meiner) mit der Eintragung des Ersatzrades am Bügel....d. h. der offiziellen Änderung der Fahrzeuglänge... ...und ich Trottel habe 4 Jahre "vertrödelt" mir diesen "Freibrief" eintragen zu lassen - denn das Ersatzrad wollte auch der DEKRA Mensch nciht mehr eintragen...werd ich jetzt über meinen Freund "in Angriff" nehmen - "stay tuned" Also ein Cobra - Bügel....die sind bei uns in der Nähe glaub ich. Ich glaube kenne einen, und der kennt einen, desser Papa arbeitet da. ...und so schaut's aus: Eindeutig Corbra ... *grunzgrunzgrunz* Männersachen ... *grunzgrunz* hallo MR2-Blue,
Dein Womo sieht echt picobello aus ! :gut: Jetzt fehlt noch die " Weinsberggrüne " Plakette :wink: Was ist das für ein Baujahr ?
Schönen Dank, ist fairerweise unser "dritt-Fahrzeug", d. h. es steht rund 330 Tage im Jahr nur "rum" (unter Dach)
wenn Du die Feinstaub-Plakette meinst...ich werd' doch kurz vor dem Umzug nach RSA keine Plakette mehr kaufen :D ....sondern nur die "Umschlüsselung" treiben... Das gleiche gilt für den andere Diesel-Fuhrpark: der Golf wird verscherbelt und der 3-Compact kommt in den Container - da braucht man keine Plakette :wink:
EZ ist 03-2001, gekauft haben wir es in 02-2002 mit ca. 35% Nachlass :wink: hmmmmm ..... wieso Rammschutzbügel?
Das Ding ist doch eher ein (wenn auch etwas überdimensionierter) Reserveradhalter. Vielleicht hilft Dir diese Ausrede bis zum nächsten TÜV-Termin, daß Dein Fahrzeug nicht mal irgendwann an Ort und Stelle stillgelegt (Untersagung der Weiterfahrt) wird, wenn das EU-Recht zum Thema Rammschutzbügel in Deutschland ratifiziert worden ist :D Bis dahin schöne Fahrt (wertfrei zum Thema Rammschutzbügel). Meule PS: Manch ein Mitarbeiter der angesprochenen Organisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ denkt halt vorausschauend für den Kunden mit, um ihm Ärger im Nachhinein zu vermeiden - mache eben auch nicht, die wollen nur Kunden haben *fg* wenn das Ding nun als Altmetall gekennzeichnet wäre und ungefähr auf meinen Iveco passt würde ich es nehmen...
Nähe SB.... Sieht bestimmt gut aus..... Schad das so wenich Fießgänger unnerwegs sinn wenn isch von de Erwitt russkumm Sorry - hatte ich hier vergessen anzumerken.... :D
Der Bügel ist "legal" eingetragen worden bei der DEKRA auf der Basis des vorgelegten Teilegutachtens. Insofern droht mir nun keine "Stillegung" mehr und das Reserverad ist auch wieder drauf :wink: ...sieht sehr professionell aus und passt gut zusammen.
Allerdings hätte ich bei sehr hohen Außentemperaturen Bedenken bzgl. der Motorkühlung, (hoffentlich unbegründet). Viele , Mobilix Die Bedenken hatte ich Anfangs auch, die "Kombi" hat allerdings den heissen Sommer 2005 in Kroatien, Toskana und Südfrankreich ohne Erhöhung der Kühlwassertemperatur "überstanden".....und der Ölkühler "sitzt" eh rechts, ausserhalb der Abdeckung und ist somit "ungefährdet".
Wie bereits mehrfach gesagt, der eigentliche Vorteil ist die Verlagerung des Reserverad-Gewichtes auf die angetriebene Frontachse. Vorher war es unter dem Chassis, hinter der der Heckachse und hat eher die Antriebsachse entlastet... Diese "Gewichtsverlagerung" würde unseren Womo auch gut tun :)
Wei zufällig einer was so ein Reserverad wiegt? Dieter
ca. 35-45 kg, je nach Reifengrösse und Felgenmaterial... Hallo Zusammen,
wir haben jetzt gerade an unserem 1 Jahr alten Ford Transit Wohnmobil einen neuen Frontschutzbügel von Cobra angebaut und auch beim TÜV eingetragen bekommen. Der Frontschutzbügel muss nur den neuen EG Richtlinien für Fussgängerschutz entsprechen. Sie sind nicht mehr so wuchtig, dürfen nur noch 18 kg wiegen und müssen leicht federn.Die neue EG Regelung heiss: Ab dem 25. Mai 2007 müssen alle Frontschutzsysteme, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, den Anforderungen der RREG 2005/66/EG entsprechen.Der Frontbügel muss mit dieser Nummer gekennzeichnet sein. Viele Gabi |
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