karsteng am 07 Jan 2008 16:08:58 Hallo,
wie ich schon in einem anderen Threat berichtet habe hat mein schöner Karmann nun doch einen Wasserschaden erlitten. Hinter der Küchenverkleidung gammelt es wie die Sau. Das Auto ist Erstzulassung Mai 07 aber ein Baujahr 05.
Ich wollte das Ding zu Eura-Karmann bringen- Termin erst im 5 Wochen.
Mein lokaler Händler (Ich habe das Auto dort nicht gekauft) sagte mir er müsse sich erstmal den Schaden ansehen und im Werk nachfragen, ob der Schaden bezahlt werde, da es evtl. Probleme gibt, weil das Fahrzeug bis zu Erstzulassung lange rumgestanden hat. Das kann ich selbstverständlich verstehen, bevor er auf Kosten sitzen bleibt (Der Werkstattmeister machte am Telefon einen richtig guten Eindruck). Es sagte mir, dass der Händler, bei dem das Fahrzeug steht, auf die Dichtigkeit achten muss, sonst wir es mit der Garantie schwierig.
Das Fahrzeug hat ein Jahr Werksgarantie ab EZ. Die ist noch nicht vorbei. Kann es dennoch Probleme geben?
Kann ich darauf bestehen, dass alle schimmeligen Teile ausgetauscht werden?
Danke und ,
Karsten
Gast am 07 Jan 2008 16:17:00 karsteng hat geschrieben:Hallo, wie ich schon in einem anderen Threat berichtet habe hat mein schöner Karmann nun doch einen Wasserschaden erlitten. Hinter der Küchenverkleidung gammelt es wie die Sau. Das Auto ist Erstzulassung Mai 07 aber ein Baujahr 05. Ich wollte das Ding zu Eura-Karmann bringen- Termin erst im 5 Wochen. Mein lokaler Händler (Ich habe das Auto dort nicht gekauft) sagte mir er müsse sich erstmal den Schaden ansehen und im Werk nachfragen, ob der Schaden bezahlt werde, da es evtl. Probleme gibt, weil das Fahrzeug bis zu Erstzulassung lange rumgestanden hat. Das kann ich selbstverständlich verstehen, bevor er auf Kosten sitzen bleibt (Der Werkstattmeister machte am Telefon einen richtig guten Eindruck). Es sagte mir, dass der Händler, bei dem das Fahrzeug steht, auf die Dichtigkeit achten muss, sonst wir es mit der Garantie schwierig. Das Fahrzeug hat ein Jahr Werksgarantie ab EZ. Die ist noch nicht vorbei. Kann es dennoch Probleme geben? Kann ich darauf bestehen, dass alle schimmeligen Teile ausgetauscht werden? Danke und , Karsten
würde sagen das Anspruch auf Ersatz besteht, also entsprechender austausch beschädigter Teile.
abo1 am 07 Jan 2008 16:18:27 karsteng hat geschrieben:Hallo, wie ich schon in einem anderen Threat berichtet habe hat mein schöner Karmann nun doch einen Wasserschaden erlitten. Hinter der Küchenverkleidung gammelt es wie die Sau. Das Auto ist Erstzulassung Mai 07 aber ein Baujahr 05. Ich wollte das Ding zu Eura-Karmann bringen- Termin erst im 5 Wochen. Mein lokaler Händler (Ich habe das Auto dort nicht gekauft) sagte mir er müsse sich erstmal den Schaden ansehen und im Werk nachfragen, ob der Schaden bezahlt werde, da es evtl. Probleme gibt, weil das Fahrzeug bis zu Erstzulassung lange rumgestanden hat. Das kann ich selbstverständlich verstehen, bevor er auf Kosten sitzen bleibt (Der Werkstattmeister machte am Telefon einen richtig guten Eindruck). Es sagte mir, dass der Händler, bei dem das Fahrzeug steht, auf die Dichtigkeit achten muss, sonst wir es mit der Garantie schwierig. Das Fahrzeug hat ein Jahr Werksgarantie ab EZ. Die ist noch nicht vorbei. Kann es dennoch Probleme geben? Kann ich darauf bestehen, dass alle schimmeligen Teile ausgetauscht werden? Danke und , Karsten
hallo
tut mir leid dass du ärger hast mit deinem womo
in der sache selber kann ich nicht viel dazu sagen
normalerweise ist ALLES vor dem kauf händlersache, dich als käufer hat das nicht zu interessieren, der händler steht dafür gerade.
bei dem besonderen fall aufbau von einer firma, basisfahrzeug von der anderen bin ich mir da nicht mehr 100%ig sicher
vor allem weil ein solcher schaden ja gewaltige kosten verschlingt und sich jmeist ein jeder versucht aus der haftung zu drücken.
schimmel, besonders schwarzer schimmel ist gesundheitsgefährlich beim einatmen weil er sporen in die atemluft freisetzt. evt findet sich ja ein fachmann der das näher ausführen kann ...
der titel für deinen threat ist übrigens schlecht gewählt, ich hätte hier auf eine der ewig laufenden wasserhygiene threats getippt und fast nicht reingesehen.
evt kannst/willst du das ja noch ändern auf "karman ez 2007 wasserschaden" oder ähnlich, zur not kann der dirk das machen denk ich
viel erfolg
lg
g
Eura665HS am 07 Jan 2008 16:34:38 Meiner Meinung nach spielt es überhaupt keine Rolle, wann das Auto gebaut wurde. Für dich ist das ein Neufahrzeug und du hast auch das Recht darauf dass es und du so behandelt wirst. Also alles austauschen was marode ist und fachgerecht aufbauen. Inwieweit du der Marke allerdings noch vertrauen kannst musst du entscheiden. Leider hat der Händler wohl das Recht auf Nachbesserung, auch wenn ich dich verstehen kann und ich ihm die Torfbude am liebsten wieder auf den Hof stellen würde...
Es kommt häufiger vor, dass gerade Fahrgestelle monate - fast jahrelang irgendwo auf Halde stehen und dann erst aufgebaut werden. Das darf aber nicht zu Lasten des Kunden gehen. Durch die Schlamperei meines Händlers wo ich das Neufahrzeug erwarb wollte mein Fahrgestell schon drei Tage nach Erstzulassung zur Inspektion. Durch einen dummen Zufall erfuhr ich, dass die Garantie schon seit einem Jahr lief...
Der Aufbauhersteller hat sich dann mit der Kopie des Fahrzeugscheins an FIat in Italien gewand, dort die Garantie ab EZ Datum neu beginnen lassen und eine umsonst-Inspektion habe ich auch bekommen.
Was passiert wäre, wenn 1,5 Jahre nach EZ Datum ein Garantiefall eingetreten wäre, da will ich lieber nicht drüber nachdenken...
RaiWo am 07 Jan 2008 20:40:52 Hai!
Die Ratschläge der Forumsmitglieder sind ja gut und schön, haben jedoch keinerlei Nutzen.
in solchen Fällen hilft es nur, wenn man sofort einen Anwalt einschaltet. Adressen gibt es in pm oder Reisemobil International.
Alles andere ist sinnlos. So schnell schaut man nicht, wie die Hersteller einen über den Tisch ziehen, oder so lange hinhalten, bis wirklich keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsansprüche mehr bestehen und du entnervst aufgibst und selbst zahlst.
CU
Wolf
abo1 am 07 Jan 2008 20:43:37 RaiWo hat geschrieben:H Alles andere ist sinnlos.
hallo
ganz so würde ich es nicht sagen
aber im prinzip trifft es zu
hatte selbst schon mal das vergnügen dass ein händler mit freundlichen worten, vollmundigen zusicherungen und übereifrigem bemühen die sache über die secsh monate gezogen hat.
und dann kommte er sich an überhaupt nichts mehr erinnern
ist mist, aber leider ist es oft so
lg
g
hast29 am 07 Jan 2008 20:47:32 Hallo,
geh erst mal mit Ruhe vor...
Was ist mit dem Händler wo du gekauft hast? Wäre es da nicht eventuell leichter den Schaden repariert zu bekommen.
Mein Tip, Ruf mal selbst bei Karmann an. Schildere deine Sache.
Ich denke mit ein bißchen freundlichen Nachdruck wird dir ab Werk sofort geholfen....auch ohne Anwalt.
karsteng am 07 Jan 2008 21:31:38 Hallo,
Ich denke auch, dass sich das normal regelt. Der Händler war nett und er fragt an, ob Karmann die Kosten übernimmt. Und die bei Eura waren auch OK, haben aber erstmal keinen Termin frei. Theroretisch gilt ja immer noch die Garantie 1 Jahr lang ab EZ. Da sollte nichts anbrennen. Was sollen die denn sagen bei Euro?? Das Auto ist trocken?? Nee, ist pitschnass! Und Löcher reingebohrt habe ich auch keine. Mit nem Anwalt drohen find ich nicht so die tolle Art.
Danke und ,
Karsten
abo1 am 07 Jan 2008 23:21:32 karsteng hat geschrieben:Mit nem Anwalt drohen find ich nicht so die tolle Art.
hallo
ich wünsch dir dass alles klappt und dein auto wieder fit wird wird
und dass du das oben gesagte dann auch in einem oder zwei jahren noch so siehst ...
;-)
lg
g
Gerd-R am 08 Jan 2008 08:07:23 karsteng hat geschrieben:Hallo, IMit nem Anwalt drohen find ich nicht so die tolle Art.
das finde ich auch. Ich würde immer erst auf den Händler zugehen und abwarten, wie er sich äußert und sich verhält.
Gerd
Rudi Roehrich am 08 Jan 2008 10:01:03 RaiWo hat geschrieben:Hai! Die Ratschläge der Forumsmitglieder sind ja gut und schön, haben jedoch keinerlei Nutzen.
So würde ich es nicht unbedingt sagen .
Aus den Erfahrungen von einigen Forumsmitgliedern kann
Der- oder Diejenige eventuell profitieren um eventuell Fehler
bei der eigenen Handlungsweise zu vermeiden .
Das Forum ist halt auch eine "Erfahrungsaustauschplattform" .
Und ich möchte den Erfahrungsaustausch hier im Forum nicht vermissen .
RaiWo am 08 Jan 2008 17:11:17 Hai!
karsteng hat eine klare frage gestellt, die keiner aus dem forum beanworten kann. Erfahrungaustausch ist schon ok, aber bei diesem Thema nutzlos.
Das geht schon aus der Schilderung "erstmal Schaden ansehen, weil Fahrzeug lange gestanden hat, Termin erst in 5 Wochen usw"
Ich weiß wovon ich rede, habe 5-jährige juristische Ausbildung, würde mich aber nicht trauen, das Ganze ohne FACHanwalt zu regeln.
Also Anwalt einschalten, bevor es zu spät ist!
CU
Wolf
karsteng am 08 Jan 2008 18:40:36 Hallo,
Ich habe jetzt noch mal meine Unterlagen gewälzt. Das Basisfahzeug ist aus dem Sept 04, Auslieferung von Karmann war Junli 06. Die EZ (Tageszulassung) bei einem großen VW Händler (...Karmann wird ja auch/eigentlich über VW vertireben...) war wie gesagt Ende Mai 07. Eigentlich alles OK. Das einzige was falsch gelaufen ist, ist dass der VW Händler die EZ im Garantieheft nicht vermerkt hat und den Wisch nicht an Karmann geschickt hat. Und natürlich theorisch auf die Dichtigkeit hätte achten müssen.
Ich denke auch nicht, dass der Schaden so groß ist. Abdichten, Trocknen und ein paar neue Teile rein - fertig.
Ich werde es erstmal nett und freundlich probieren.
Danke und ,
Karsten
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