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Gasprüfung ohne Plakette?


Friedrich am 08 Jan 2008 18:15:50

Mit dem Kundendienst wurde auch eine Gsprüfung an meinem WoMo durchgeführt.
Ich komme nach Hause und sehe keine neue Plakette u. bei den Papieren auch keine Prüfbescheinigung.
Anruf bei der betr. Firme: "Das ist jetzt nicht mehr notwendig"!

Mir komt die Sache spanisch vor. Wer weiß von den Lesern mehr?

Danke für jede Nachricht
Euer Frieder (Friedrich)
:?:

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Gast am 08 Jan 2008 18:23:36

Kann ich mir kaum vorstellen - ich habe heute nur die HU bekommen. weil die Gasprüfung noch bis 21.01.2008 gültig ist....

Gast am 08 Jan 2008 19:18:21

Ich denke mal, dass es wie bei vielen Dingen auf den Prüfer ankommt. Ich bin vom TÜV Mann auch schon nach Hause geschickt wurden, weil die Plakette nicht vorhanden war (abgelaufen). Bei meiner letzten TÜV Prüfung hat sich der Prüfer (GTÜ) gar nicht für die Gasprüfplakette interssiert.

Aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine gültige Gasprüfung (Plakette) Voraussetzung für das Erteilen eines neuen TÜV's erforderlich ist.

Bei uns pappt da jetzt auch wieder eine frische Gasplakette am Womo.

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Tipsel am 08 Jan 2008 19:44:14

Die Prüfung MUSS im gelben Heftchen (bei uns gelbes Faltblatt) eingetragen werden. Aber der TÜV ist nicht für die Gasprüfung zuständig, denn bei uns gab er mir das gelbe Heftchen mit diesem Kommentar zurück und hat sich auch nicht für die Plakette interessiert.

Er schaut sich auch nicht den Aufbau an, sondern lediglich das Fahrzeug darunter.

Gast am 08 Jan 2008 19:51:29

Tipsel hat geschrieben:Die Prüfung MUSS im gelben Heftchen (bei uns gelbes Faltblatt) eingetragen werden. Aber der TÜV ist nicht für die Gasprüfung zuständig, denn bei uns gab er mir das gelbe Heftchen mit diesem Kommentar zurück und hat sich auch nicht für die Plakette interessiert.

Er schaut sich auch nicht den Aufbau an, sondern lediglich das Fahrzeug darunter.


Hab mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt :-(

Bei uns ist der TÜV natürlich auch nicht für die Gasprüfung zuständig. Aber ohne gültige Gasprüfung wurde ich vom TÜV Prüfer schon mal wieder nach Hause geschickt und ich bekam keine TÜV Plakette weil eben die Gasprüfung fehlte. Da wurde auch nicht nach dem gelben Heft gefragt, sondern direkt die fehlende Plakette am Heck moniert.

Tipsel am 08 Jan 2008 19:59:51

Vielleicht ists wirklich unterschiedlich oder liegt im Ermessen des Prüfers.

Aber die Bescheinigung über die Prüfung muss ausgestellt werden. Ich würde mich da auf die Aussage, es sei nicht mehr notwendig, nicht verlassen und die Bescheinigung verlangen.

Übrigens bei der normalen Aufbauinspektion in der Werkstatt wurde bei uns seinerzeit die Gasleitung abgedrückt, hatte aber nichts mit der Gasprüfung zu tun, sondern wurde automatisch mitgemacht.

NaviGer am 08 Jan 2008 20:50:42

Hallo Frieder,
die Bescheinigung ist notwendig, die Plakette nicht mehr.

Gast am 08 Jan 2008 21:06:04

Friedrich hat geschrieben:...keine Plakette u. keine Prüfbescheinigung.
mehr notwendig

Es gibt auch Campingplätze die auf die Prüfbescheinigung bestehen. Somit hat sich der Kundendienst geirrt.

Scout am 09 Jan 2008 00:31:09

Hallo Frieder!
Zitat aus DVGW - Arbeitsblatt G 607
5.2 Wiederholungsprüfung

Der Zustand und, soweit vorhanden, Änderungen der Flüssiggasanlage sind in einer Prüfbescheinigung festzuhalten. Werden keine Mängel festgestellt, darf die Flüssiggasanlage weiterbetrieben werden und eine Prüfplakette soll vergeben werden. In der Prüfbescheinigung ist der Betreiber auf die Frist für die nächste Wiederholungs¬prüfung hinzuweisen

Nachzulesen im DVGW - Arbeitsblatt G 607 unter Punkt 5.2 Wiederholungsprüfung
--> Link

Aber nicht das DVGW - Arbeitsblatt G 607 das im Wissensspeicher steht. Das ist veraltet.

Vielleicht hat der Prüfer keine Zulassung mehr.


Wolfgang

abo1 am 09 Jan 2008 00:43:28

Scout hat geschrieben:Vielleicht hat der Prüfer keine Zulassung mehr.


hallo

auch meine vermutung
oder sagen wir mal eher, er hatte nie eine (nach G 607)

lg
g

Krabbe am 09 Jan 2008 22:28:36

Nachweis über die (bestandene) Gasprüfung sind Stempel und Unterschrift des Prüfers in der gelben Prüfbescheinigung.
Die Plakette allein hat keine Aussage, da auf Ihr nur das Jahr steht, und nicht das genaue Datum. Für die 2-Jahresfrist zählt aber das genaue Datum. Die Plakette dient eigentlich lediglich der Erinnerung.
Somit ist die Aussage der Werkstatt falsch.
Die gelbe Prüfbescheinigung braucht es lediglich bei Neufahrzeugen nicht mehr, wenn statt dessen eine Herstellerbescheinigung darüber mitgegeben wird, dass die Gasanlage der DIN EN 1949 entspricht. In diesem Falle ist die gelbe Prüfbescheinigug dann bei der ersten Wiederholugsprüfung nach 2 Jahren auszufüllen.

tigercat am 09 Jan 2008 22:44:42

Hallo
Ich habe gerade mit einem Bekannten gesprochen, der Dekra-Prüfer ist.
Fakt ist, sobald der Fahrer nicht in einem von der Gasanlage getrennten "Raum" ist, muss bei der TÜV-Untersuchung die Gasprüfung nachgewiesen werden. Und da die meisten WoMos wohl vom Fahrerbereich bis nach hinten offen sind, wo Herd und Heizung sind, heißt das, dass die Gasprüfung vorliegen muss.
Viele
tigercat

Friedrich am 05 Apr 2008 21:54:48

Ich danke Euch allen für die Beiträge.

Leider konnte ich nicht früher reagieren. Eine angestrengte Zeit liegt hinter mir. Jetzt ist "er" wieder da.

Nun hab ich mir einen neuen PC angeschafft und mußte auch nocht auf die Installation warten.

Herzliche
Euer Frieder

:D :D

Waldi am 06 Apr 2008 06:34:45

Morgen Frieder

Was wurde den aus deiner Gasprüfung , hast du jetzt einen Nachweis dafür bekommen. Oder stand die nur auf deiner Rechnung.

Waldi

Friedrich am 06 Apr 2008 16:06:04

Hallo Waldi,
gerade lese ich Deine berechtigte Anfrage, worüber ich jetzt nachträglich etwas sagen wollte. Hab es gestern leider vergessen.

Also, Gerhard hat es deutlich gesagt, ohne geht es nicht Und weil ich in punkto Ordentlichkeit fanatisch bin, fuhr ich zu einem Händler in meiner Nähe und ließ die Gasprüfung durchführen. Nun hab ich meinen gelben Prüfschein und auch die Plakette. Eine Prüfung, die zu sein hat, muss bei mir erfolgen. So fahre ich mit ruhigem Gewissen
So alt mein Fahrzeug auch ist (Bj.83) so top pflege ich dies und dadurch habe ich meine uneingeschränkte Freude daren.

Herzliche von
Frieder
:D

Ps. Den Betrag für die erste "Gasprüfung" bekam ich verrechnet.

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