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Gasprüfung die 2te


konni23 am 04 Apr 2008 18:44:50

So nachdem das Thema Gasprüfung ja so heiß diskutiert wird habe ich eine Frage zu ,,m"einem Fall.

Habe ein neues Womo im Jahre 2006 erworben.
Mein erster Tüv/AU-Termin ist 2009 aber die erste Gasprüfung 2008.
Wenn ich jetzt im Jahre 2008 zur Gasprüfung fahre und 2009 zum Tüv/AU habe ich jedes Jahr einen Termin auf den ich achten muß ........ (okay, kein Beinbruch ..... aber )
Mein innerer Schweinehund sagt mir jetzt : Fahre im Januar 2009 zur Gasprüfung dann hast du für die nächsten Jahre immer alles syncron !!!!!!

Was hättet ihr gemacht ???
Danke, Konni

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guter_Junge am 04 Apr 2008 18:53:33

konni23 hat geschrieben:Fahre im Januar 2009 zur Gasprüfung dann hast du für die nächsten Jahre immer alles syncron



An Deiner Stelle würde ich nach 2 Jahren alles prüfen lassen. Neuverschrauben alle dicht? Materialfehler usw. alles möglich. Evtl. gibt es kein nächstes Jahr. Noch nie was von Pfusch gelesen :-)

konni23 am 04 Apr 2008 19:16:03

Hallo guter_Junge
Na klar kenne ich Pfusch.
Aber ich sehe das mit logischem Verstand nicht mit Angst.

1. Gas ist nicht geruchsneutral
2. Magnetventil am Herd funktioniert
3. Heizung und Kühlschrank funktionieren einwandfrei
4. Druckprüfung - Flaschenventil voll auf ( alle Gasverbraucher aus ), dann Flaschenventil wieder zu, nach 24 Stunden Flaschenanschluß öffnen - Wenn jetzt Gas ausströhmt ist das Systhem Pot-Dicht.

Wo ist der Unterschied vom Sicherheitsfaktor ??? Ob ich jetzt Dezember 2008 fahre oder Januar 2009 ? Das sind evtl. 2 Tage unterschied !!!!

Konni

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guter_Junge am 04 Apr 2008 19:30:01

konni23 hat geschrieben:Hallo guter_Junge
Na klar kenne ich Pfusch.
Aber ich sehe das mit logischem Verstand nicht mit Angst.

1. Gas ist nicht geruchsneutral
2. Magnetventil am Herd funktioniert
3. Heizung und Kühlschrank funktionieren einwandfrei
4. Druckprüfung - Flaschenventil voll auf ( alle Gasverbraucher aus ), dann Flaschenventil wieder zu, nach 24 Stunden Flaschenanschluß öffnen - Wenn jetzt Gas ausströhmt ist das Systhem Pot-Dicht.

Wo ist der Unterschied vom Sicherheitsfaktor ??? Ob ich jetzt Dezember 2008 fahre oder Januar 2009 ? Das sind evtl. 2 Tage unterschied !!!!

Konni


Dann hab ich Deine Frage mißverstanden!
Woher soll ich erkennen, dass es hier nur um 2 Tage geht?
Das ist mir ehrlich gesagt zu..... :P

bert am 04 Apr 2008 19:31:19

Also wenn es sich um diesen kurzen Zeitraum handelt ist es meiner Meinung nach absolut vernachlässigbar.
Ein Jahr zwischen den Prüfungen ist sicher schon eine andere Sache.

Bert

konni23 am 04 Apr 2008 19:36:01

2 Tage, 2 Monate oder wie auch immer.
Auf der Plakette steht 2008 als Prüfungstermin und damit ist dann wohl irgendwann in 2008 gemeint ? Oder ???


Konni

Holzmichel am 04 Apr 2008 20:14:36

Hallo

Auch ich habe selbes Problem wie konni und muß 2008 zur Gasprüfung. Erstzulassung war im März 2006. Mit Saison - Kennzeichen fahre ich von April - Oktober. Auch hier die gleiche Frage. Kann ich nicht auch im April 2009 zur Gasprüfung, da das Fahrzeug über den Winter ja stillgelegt ist ?

Krabbe am 04 Apr 2008 22:46:46

@ konni,

Bei der Gasprüfung gilt der 2-Jahreszeitraum ab Prüfdatum taggenau.
Und entscheident ist das Datum in der Gasprüfbescheinigung bzw. in Deinem Fall wahrscheinlich in der Übereinstimmungserklärung. Die Plakette hat nur erinnernde Wirkung, dass Du irgendwann in 2009 hinmußt, sagt aber nichts darüber aus, ob das im Januar oder im Dezember ist.

Die Frage "Was hättet ihr gemacht" beantworte ich so: Ich mache bei meinem eigenen Mobiln jede Saison zum Saisonbeginn die Gasprüfung.


@ Holzmichel,

wenn Du das Fahrzeug (und die Gasanlage) nicht mehr benutzt, dann sehe ich da kein Problem. Den Gasprüfer wird es auch nicht stören und ein Rückdatieren wie bei der TÜV-Prüfung gibt es nicht.

honda-daddy am 05 Apr 2008 09:09:26

ohne Gasprüfung kein TÜV!

In Deinem Fall 2009 TÜV und Gasprüfung, hör auf Deinen ,,Schweinehund,, denn ER schont Deine Geldbörse. :razz:
im Januar aber nur wenn das Mobil dann laut Plakette zur Untersuchung muß!

LG hotte

Scout am 05 Apr 2008 11:40:58

Hallo!
Private Meinungen zu diesem Thema in allen Ehren, aber es gibt hier klare Regeln.

Es ist Pflicht alle 2 Jahre die Gasprüfung durchführen zu lassen, obwohl es keinen Zwang zur Einhaltung dieser Regel gibt.
Wenn nichts passiert kräht auch kein Hahn danach.
Wenn jedoch etwas passiert.
Im Schadensfall besitzt diese Regel in Bezug auf das Haftungsrecht "Gesetzescharakter". Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass diese Regel eingehalten wurde.
Es ist letztendlich eine Risikoabwägung wie man sich verhält.

Was die HU betrifft, wurde bereits darauf hingewiesen.

Wolfgang

honda-daddy am 05 Apr 2008 13:48:16

Scout schrieb
Private Meinungen zu diesem Thema in allen Ehren, aber es gibt hier klare Regeln. ????

Es ist Pflicht alle 2 Jahre die Gasprüfung durchführen zu lassen, obwohl es keinen Zwang zur Einhaltung dieser Regel gibt.

Jeder ist für sich SELBST verantwortlich !

Anm. Ich habe davon gehört das einige Campingplätze auf eine gültige Gasprüfung / bzw. Nachweis bestehen, ansonsten keine Einfahrt.

LG hotte

konni23 am 05 Apr 2008 20:53:13

Hallo
Erst einmal möchte ich mich bei euch für eure Antworten bedanken.

Im einzelnen hab ich noch eine Frage zu dem was Krabbe geschrieben hat : .................. Datum in der Gasprüfbescheinigung bzw. in Deinem Fall wahrscheinlich in der Übereinstimmungserklärung ............................

Was ist eine Übereinstimmungserklärung ????

Fazit ist, wenn ichs richtig verstanden habe : 730 Tage nach der letzten Prüfung ist die neue Prüfung fällig. - Ist das so richtig ?
Und in meinem Fall sinds dann halt 730 Tage nach Fahrzeugübergabe ???

Konni

E2nO am 06 Apr 2008 10:25:33

konni23 hat geschrieben:Fazit ist, wenn ichs richtig verstanden habe : 730 Tage nach der letzten Prüfung ist die neue Prüfung fällig. - Ist das so richtig ?
Und in meinem Fall sinds dann halt 730 Tage nach Fahrzeugübergabe ???


730 Tage gelten ab dem Datum, das im Gelben Prüfheftchen eingetragen ist, welches Du bei der Fahrzeugübergabe bekommen haben solltest.
Und üblicherweise ist das nicht der Tag der Fahrzeugübergabe ....

Ansonsten: Mach doch in 2008 die Prüfung wie gefordert und in 2009 (was dann ja innerhalb der 2-jahres Frist ist) erneut (und zwar so, dass es im gleichen Monat wir der TÜV liegt). Dann bist Du "in Sync" - und so ein "enormer" Kostenaufwand sind die Gasprüfungen ja nicht (ich habe letztes Jahr 25€ dafür bezahlt - und werde es dieses Jahr nochmal machen, um dann synchron zur HU zu sein ....)

Enno.

Krabbe am 06 Apr 2008 10:29:55

Hallo konni23,

Mit Übereinstimmungserklärung meine ich die Herstellerbescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass die Gasanlage in übereinstimmung mit der DIN EN 1949 aufgebaut und ausgeliefert wurde.
Diese wird inzwischen bei Neufahrzeugen statt dem gelben Prüfbuch mitgegeben und ist bei Neufahrzeugen ausreichend.
Die Bescheinigung ist ein DIN A4 Zettel, auf dem u. a. die Gasanlage beschrieben ist (Verbaute Geräte mit Zulassungsnummern etc.) und auf der unten auch ein Sachkundiger unterschrieben hat, dass die Anlage geprüft wurde.

Die Gasprüfung ist 2 Jahre gültig ab Prüfdatum.
Somit wäre die Gasprüfung bei Dir auch nicht 2 Jahre gültig seit Fahrzeugauslieferung, sondern ab Prüfdatum. Wenn das Fahrzeug jetzt also beim Hersteller oder Händler schon ein Jahr auf Halde gestanden hat, dann müßtest Du bereits ein Jahr nach Auslieferung zur nächsten Gasprüfung.

Schotti am 06 Apr 2008 11:10:27

Gasprüfung 2 Tage hin oder her ist doch wohl egal Hauptsache sie wird gemacht. Ich war mit meinem bei der Gasprüfung und 14 Tage später wurde bei der Inspektion der Tüv neu gemacht, bei der Abholung des Womo sagte der Händler zu mir, das die Gasprüfung noch fällig sei dies hätte der Tüvler beanstandet obwohl Aufkleber drauf ist und Bescheinigung im Fahrzeug lag. Hat er wohl übersehen weil der Aufkleber auf der Motorradbühne Klebt. Was solls neuen Tüv gab es trotzdem

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