In einem anderen Beitrag wird es so dargestellt, als könnte man immer und bedenkenlos Gummiventile fahren. Das KBA habe das so festgestellt. Ich halte das für eine fahrlässige Fehlinterpretation, insbesondere bei Drücken über 5,0 bar, die oft vorgeschrieben sind:
Ihr müßt mal lesen, was da wirklich steht, denn das Lesen hilft manchmal schon weiter:
Sicher sind die Gummiventile wenn 1., wenn 2. und wenn 3...... Also lauter Grundbedingungen, die da aufgezählt werden, die man nicht überall vorfindet.
Wenn aber in der Bedienungsaleitung des Womos ein Fülldruck von 5,5 bar angegeben ist, Gummiventile aber regelmäßig für diese Drücke nicht ausgelegt werden, sind nach meinem Verständnis die ganzen "Wenns" eben gerade NICHT erfüllt und die Ventile unsicher. Da kann das KBA im Wald pfeifen wie es will.
Gummiventile sind oft sicher, bei kleineren Fahrzeugen mit niedrigen Luftdrücken eher als bei schweren Fahrzeugen mit hohen Luftdrücken. So wird aus diesem Beitrag des KBA eine richtige Grundaussage. Alles andere ist ein Beitrag zur fahrlässigen Körperverletzung oder gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr. Die pauschale Aussage, Gummiventile seien (quasi immer) sicher ist auch nach dem KBA-Bericht falsch.
Ich fahre mit meinem 4,5-Tonner mit 5,5 bar vorne und auf allen 6 Rädern, Sommer- und Winter, mit Metallventilen. Das bin ich meiner Familie und mir sowie anderen Verkehrsteilnehmern schuldig. Das KBA wird mich kaum besuchen, wenn ich im Krankhaus liege und auch keine Entschädigung zahlen, falls mir ein Gummiventil um die Ohren geflogen ist.
Sonst könnte es irgendwann mal wieder so auf der Autobahn aussehen:
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Kopfschüttelundwech...

