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Brauche dringend HILFE


gaby v. am 29 Jan 2008 20:49:11

Brauche HILFE
Hallo zusammen, ich bin neu hier
Wir hatten uns letzten Urlaub einen WOMO ausgeliehen, und seit dem der Virus Ihr wisst was ich meine.
Wir haben die Möglichkeit morgrn einen Womo Alkhoven, TEC gebraucht zu kaufen, und unseren PKW in Zahlung zu geben, Allerdings nicht bei einem Womo Händler sondern eien normalen PKW Händler.
Da der Händler von uns 450 km entfernt ist, und wir nicht die Möglichkeit haben öfter dort hin zu fahren.
Es gibt da einen Haken, der Händler erklärte mir am Telefon das der original Fahrzeugbrief bei der Bank liegen würde wo alle Briefe liegen würden, das heisst wir würden vom Brief nur eine Kopie sehen und bekommen, so das wir den Originalbrief per einschreiben erst am Donnerstag bekommen würden. jetzt hätten wir doch bedenken ohne originalbrief nach Hause zu fahren. Könnte es Probleme geben ohne originalbrief den heimweg anzutreten? Ich wär für Hilfreiche Antworten sehr Dankbar
gruß gaby

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spleiss53 am 29 Jan 2008 20:55:18

Hallo gaby v.

Herzlichen willkommen in diesem - unserem - tollen Forum :razz:

Warum kann der Brief nicht morgen bei der Bank geholt werden?

womo-klaus am 29 Jan 2008 20:57:11


Hallo Gaby,

ich würde darauf nicht eingehen. Der
Fahrzeugbrief ist der eigentliche
Eigentumsnachweis. 8)

Ohne den Nachweis kannst Du nicht
belegen, dass Dir das WoMo tatsächlich
gehört.

Ich würde den Brief zum Händler ordern lassen,
dürfte ja wohl kein Problem sein und erst
dann hinfahren. Geld dalassen und WoMo mit
Fahrzeugbrief mitnehmen. :D

Natürlich kann es ein seriöser Händler sein
und mit einem aktuellen Kaufvertrag und
evtl. einer Anzahlung könnte man auch
Glück haben. Aber ich bin berufsmäßig
eher ein sog. "Schwarzseher", denn es
gibt so viele "schlechte" Leute. :twisted:

Anzeige vom Forum


Nasenbär am 29 Jan 2008 20:57:47

Herzlich Willkommen hier im Forum. :)

Mit dem Brief bei der Bank,- da würde ich mich nach der Seriösität des Händlers erkundigen.
Es ist durchaus Praxis, dass der Brief bei der Bank liegt und erst bei Zahlungseingang heraus gegeben wird. Ob du den Brief auch tatsächlich erhältst, - oder ob das Fahrzeug gestohlen ist? Ohne den Händler zu kennen, wäre ich vorsichtig.

Vieleicht vorher mit der Bank sprechen?

Tipsel am 29 Jan 2008 21:00:10

Wir haben den Brief auch erst nach Bezahlung bekommen. Die Händler haben wahrscheinlich alle Fahrzeuge finanziert und die Bank rückt halt ohne Knete keine Sicherheit raus.

Probleme gebts nur, weil du das Fahrzeug ohne Original-Brief nicht anmelden kannst. Also rote Nummer bis der Brief eintrifft.

Ob man mit nem Überführungskennzeichen einfach so freizeitmäßig rumfahren darf, weiß ich nicht, aber denke, es ist nur für die Überführung gedacht.

Ach ja, herzlich willkommen hier im Forum

:kette:

jonathan am 29 Jan 2008 21:01:34

Bei uns war es damals so, daß der Brief des neuen WoWa auch bei der Bank lag. Aber der Händler machte es so: Wir unterschrieben die "Bestellung einen neuen Wohnwagen", damit ging der Händler zur Bank, bekam den Brief und beim Abholen des Wagens bekamen wir nach dem Bezahlen alle Unterlagen incl. Brief ausgehändigt. Beim jetzigen Wohnwagen-auch neu- bekamen wir vom Händler eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung-im gleichen Schreiben lag der Anhänger-Brief(bzw. Zulassungsbescheinigung Teil1-und 2). Ich würde dem Händler vorschlagen, auch so zu handeln-und nicht ohne Brief abfahren. Ihr könnt den Wagen ja ohne Brief auch nicht ummelden!
Vielleicht hat User "rantanplan" ja auch noch ne Idee?

Werner

Dr.House am 29 Jan 2008 21:02:12

Ja keine Bezahlung irgenwelcher Art ohne den Brief in die Hand zu bekommen ! Ist der Händler 'ne Stund später insolvent, seid Ihr die Kohle u.U. los !!




Markus

Yellowbug am 29 Jan 2008 21:04:47

Hallo aus Bergheim und herzlich willkommen hier im Forum.

:daumen2: :kette:

Also ich hätte bei solch einer Aktion Bauchschmerzen. Gerade auch, weil der Händler soweit weg ist; i.d.R. ist es doch auch heute noch so:

WER DEN BRIEF HAT, DEM GEHÖRT AUCH DAS FAHRZEUG.

Es ist immerhin Euer Eigentumsnachweis.

Gegenfrage: Wie würde der Händler es finden, wenn Du ihm den Kaufpreis in kopierten 50 oder 100 oder 200 Euroscheinen da lassen würdest, bis Du die Möglichkeit hast, auf der Bank das "richtige" Geld zu holen ?

Da wäre er bestimmt nicht sehr erfreut drüber (könnte ich mir vorstellen) und Euch will er sowas zumuten. :wolke: :bindagegen:

Ich schätze mal, daß er mit Eurem Geld erst den Brief bei der Bank ablösen muss. Wäre ja keine Schande. In dem Fall könnt Ihr ja auch zusammen dahin fahren.

Geld und PKW gegen WoMo und Brief. Anders würde ich es nicht machen.

Nasenbär am 29 Jan 2008 21:05:48

Markus hat recht.
Gerade weil der Brief bei der Bank liegt und der Händler das auch noch so ausführt, deutet es ja darauf hin, das der ziemlich "am Ende" ist. Sonst macht die Bank kein Problem, wenn sie den Brief vorab rausgibt.
Trotzem, wie ich schon schrieb, es ist durchaus gängige Praxis, gerade in schweren Zeiten.

LowCostDriver am 29 Jan 2008 21:08:52

Hallo gaby,

wow, das hört sich aber nach einem Schnellschuß um, der Virus muss bei dir ja ganz schön dolle ausgebrochen sein... :wink:

Erstmal Glückwunsch zum Womo und herzlich willkommen im Wohnmobilforum. :)

Also wie du dir schon denken kannst ist es bedenklich ohne ein Stück Papier als Eigentumsnachweis nach Hause zu fahren.

Ich versuche es mal so: Wenn ihr einen Kaufvertrag habt, dann ist das schonmal eine sichere Basis, denn nach HGB werden damit die Eigentumsverhältnisse geklärt.
Ihr habt den Kaufwillen, der Verkäufer den Verkaufswillen.
Bedingt durch den Kaufvertrag habt ihr nach voller Bezahlung der Kaufsumme das Eigentumsrecht am Womo.

Soweit die graue Theorie, nun zur Praxis:
1. Könnt ihr sicher sein, dass der Verkäufer (ff VK genannt) den Vertrag auch einhalten kann?
2. Ist der VK seriös? Können da Erkundigungen eingeholt werden?
3. Wenn der VK die Grätsche macht (insolvent geht), dann seid ihr einer der Gläubiger, die aus der Konkursmaße bedient werden würden, dies als Privatpersonen jedoch meist an letzter Stelle :(
problematisch wird dann an dieser Stelle das Eigentumsverhältnis zweifelsfrei nachzuweisen. Was ist, wenn der Wagen mehrfach verkauft wurde? Oder noch schlimmer: Sich nie im Eigentum des VK befand?
OK, Horrorszenario, aber man hat auch schon Pferde vor der berühmten Apotheke sich übergeben gesehen :D

Bedenken habe ich wirklich mit der Tatsache, dass der VK den Brief nicht selbst hat. Dies deutet auf eine unzureichende Eigenkapitaldeckung des Unternehmens hin. Eine Möglichkeit ist dann in der Tat aktive für den Betrieb jedoch nicht benötigte Vermögenswerte (wie zum Beispiel ein Verkaufsgegenstand, eben das Womo) zu beleihen. Die Bank erwartet in diesem Fall eine Sicherheit und das ist der Brief.

Also ganz ehrlich, ich würde nur mit Kopie des Fahrzeugbriefes und dem unterschriebenen Kaufvertrag gegen volle Bezahlung der Kaufsumme nicht vom Hof fahren.
Das wäre mir persönlich zu unsicher. Geld gegen Brief.

Habe noch eine Frage. Wenn ihr euren Wagen in Zahlung gebt, womit fahrt ihr dann nach Hause? :gruebel:

Zweite Frage: Außer einer Versicherungsbestätigung könnt ihr mit der Briefkopie soweiso nichts anfangen. Ihr müsst also auf den Brief warten.
Wer meldet das Fahrzeug an?
Bei der Entfernung doch sicherlich ihr, oder? Also würde ich mich auf eine Anzahlung in Höhe von maximal des halben Kaufpreises einlassen. Der VK kann euch dan den Brief schicken, behält aber Fahrzeug und Schlüssel als Pfand. Ihr meldet den Wagen an, kommt mit den Nummernschildern zum VK und zahlt die Restsumme gegen Aushändigung der Schlüssel und Fahrzeug.

Alles andere wäre mir persönlich zu heikel.
Wenn es nicht so einfach geht, wie Spleiss sagt (direkt zur Bank, Geld gegen Brief, klärt auch idealerweise die Eigentumsverhältnisse) dann nur mit größter Vorsicht.


Björn

Yellowbug am 29 Jan 2008 21:15:20

Nasenbär hat geschrieben:, deutet es ja darauf hin, das der ziemlich "am Ende" ist. Sonst macht die Bank kein Problem, wenn sie den Brief vorab rausgibt.


Stichwort: deutet es darauf hin, daß der Händler ziemlich "am Ende" ist.

I.d.R. gibt es ja vom Gebrauchtwagenhändler eine Gebrauchtwagengarantie. Wie soll die angewickelt werden ? Für alles und jedes da runter fahren. WIMRE sind es doch 450 km ?!
Wollt Ihr das WoMo nicht lieber vorher mal genau bei TÜV oder DEKRA checken lassen ? Wenn der Händler nix zu verbergen hat, dann hat er auch nix dagegen.

Gast am 29 Jan 2008 21:15:36

Moin Moin
Bei mir lief es so.
Der Händler hat den Brief über die Bank an mein Strassenverkehrsamt (Zulassungstelle) geschickt
ich habe dann das WoMo auf meinen Namen angemeldet.
Der Brief ging an die Bank zurück (macht die Zulassungstelle - kostet aber) und ich hatte ne Kopie vom Brief bzw. den Schein in der Hand,
die Nummernschilder habe ich gleich machen lassen und somit konnte ich bei der Abholung sofort mit dem WoMo ordentlich angemeldet nach Hause fahren.
Damit hatte ich gleich den TÜV und die ASU in der Tasche, diese Bescheinigungen muß der Händler auch an die zulassungstelle schicken.
Somit war ich auf der sicheren Seite ..Eigentumsverhälnisse sind damit klar und eindeutig.

LowCostDriver am 29 Jan 2008 21:28:35

Cityhai hat geschrieben:Moin Moin
Bei mir lief es so.
Der Händler hat den Brief über die Bank an mein Strassenverkehrsamt (Zulassungstelle) geschickt
ich habe dann das WoMo auf meinen Namen angemeldet.
Der Brief ging an die Bank zurück (macht die Zulassungstelle - kostet aber) und ich hatte ne Kopie vom Brief bzw. den Schein in der Hand,
die Nummernschilder habe ich gleich machen lassen und somit konnte ich bei der Abholung sofort mit dem WoMo ordentlich angemeldet nach Hause fahren.
Damit hatte ich gleich den TÜV und die ASU in der Tasche, diese Bescheinigungen muß der Händler auch an die zulassungstelle schicken.
Somit war ich auf der sicheren Seite ..Eigentumsverhälnisse sind damit klar und eindeutig.


Hi Andreas,
dein Verfahren beschreibt auffallend korrekt, wie die Abwicklung einer Wohnmobil- (oder auch Auto-) Finanzierung ist.
In deinem Beispiel hatte also der Händler den Brief und wollte zur Sicherung seines Anspruchs auf das Fahrzeug (falls du nicht zahlen kannst) durch die Direktsendung an das STVA und die Rücksendung an den Händler diese Sicherung erreichen.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist aber der VK gar nicht Eigentümer des Briefes, das macht die Sache ja so kompliziert.
Ist nicht bös gemeint, aber dieses ist m.E. das wichtigste Detail in diesem Fallbeispiel.


Björn

Gast am 29 Jan 2008 21:47:19

Hallo,

bei uns wird das wohl so aussehen, wie es auch beim Wowa vor 5 Jahren ausgesehen hat.

Der Händler schickt uns den Brief, damit wir das Fahrzeug anmelden können.
Im Gegenzug dazu wird von uns das Geld überwiesen.
Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung an uns herausgegeben.

Labrador am 29 Jan 2008 21:48:43

Hallo,

ich glaube, dass Händler ihre Neu-und Gebrauchtfahrzeuge üblicherweise nicht bei der örtlichen Hausbank sondern bei der (für diesen viel günstigeren) Werksbank finanzieren.
Also z.B. eine Fiat Händler nicht bei Sparkasse etc. am Ort sondern bei der Fiat Bank.
Da ist es natürlich nicht so einfach, mal hinzugehen und den Brief abzuholen, sondern er muss erst bezahlen und dann kommt der Brief.
Glaube auch nicht, dass der Händler am "Ende" ist, dies ist heutzutage üblich.
Das Risiko zwischen Zahlung und Erhalt des Kfz-Briefes ist natürlich nicht unerheblich, macht der Händler Pleite, schaut der Käufer in die Röhre oder ?

Kai P. am 29 Jan 2008 22:26:15

Hallo Gaby,
es muss ja einen Grund geben, weshalb ihr ein WoMo bei einem euch unbekannten Händler in einer Entfernung von 450 Kilometer kaufen wollt, obwohl ihr in Köln wohnt, wo es sicherlich genügend Händler gibt.

Ich vermute, dass es der unwiderstehliche Preis (Preis/Leistung) ist.

Die Praxis, den Brief erst nach Geldeingang von der Bank zu holen, ist durchaus üblich! Ich würde mich allerdings nur bei einem Händler darauf einlassen den ich kenne. Ansonsten mein Rat: FINGER WEG!!

Ich habe selbst schon genügend Strafanzeigen wegen Betrug, Unterschlagung usw. bearbeitet! :(

Advantage am 29 Jan 2008 23:02:05

Hallo,

wir haben in den vergangenen Jahren mindestens 10 Neufahrzeuge gekauft. Bislang war es IMMER so, dass der Kaufvertrag unterschrieben wurde, der Brief wurde uns ausgehändigt und im Anschluss das Geld überwiesen. In einem Fall haben wir eine Anzahlung geleistet.

Allerdings darf ich nicht verschweigen, dass MANN sich kannte.

Bezahlen und ohne Brief wegfahren würde ich NICHT !!!

Veruntreut der Verkäufer das Geld (also ist nicht gleich Firmeninhaber) dann ist die Kohle futsch, der Händler holt sein Fahrzeug zurück und der Käufer klagt gegen den Verkäufer (diesen Fall habe ich bearbeitet)

runo am 29 Jan 2008 23:09:21

hallo Gaby,
also ich glaube ja normalerweise an das Gute im Menschen, hätte allerdings
bei einem Händler, der so weit entfernt wohnt und diese Vorstellungen
vom Verkaufsprocedere hat, so meine Bedenken. Ich wäre da sehr
vorsichtig. :denk: und würde mich wahrscheinlich nicht darauf einlassen.
LG Runo

gaby v. am 30 Jan 2008 00:31:52

Hallo zusammen

vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten

Als ich meinem Mann das Problem mit dem Brief mitteilte, meinte er auch zu großes Risiko.
Also die gleiche Meinung wie die meisten hier.
Schade eigentlich, denn ich fand das Angebot o.k. :
TEC 551, km 92000, 110 PS, EZ. 9/ 2003, 21,950 €

Mein Mann meinte, wenn wir das Geld jetzt in den Sand setzten würden, könnten wir uns für Jahre von einem Womo verabschieden! Da wurde es mir ganz schlecht.
ich glaube ich brauche mehr Geduld.

noch mals vielen Dank
Gaby

migula am 30 Jan 2008 00:46:43

Im ersten Beitrag hat Gaby V. doch geschrieben, dass sie das Wohnmobil kaufen möchten. Der Händler kann doch nicht wegen jeden Kaufinteressent der evtl. vorbeikommen möchte den Kfz-Brief bereit halten.

tekzenchelou am 30 Jan 2008 03:49:39

wenn der Händler den Brief nicht hat darf er dann das Geld nehmen?
wenn keiner sagt "NEIN" dann nimmt er es.
In D ist es eben so dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist wenn man den Brief dafür hat, hast du Geld gegeben ohne Brief bekommen kannste rennen

Tipsel am 30 Jan 2008 04:15:29

Ich denke, dass der unterschriebene Kaufvertrag rechtsgültig ist, die bestätigte Banküberweisung die Bezahlung, also die Erfülling bestätigt, und somit der Käufer auf der sicheren Seite ist. Und er ist Eigentümer.

Jetzt muss das Fahrzeug herausgegeben werden, der Brief sofort nachgeliefert, und alles ist gut.

Auch bei Internetkauf von Re-Importen wird dies so gehandhabt. Man bezahlt, und das Fahrzeug wird geliefert, allerdings ohne Papiere. Die kommen am nächsten Tag per Post.

Entweder hatten wir bisher immer Glück, oder es ist tatsächlich normaler Ablauf. Ware gegen bar, der Rest ist Formsache.
Unser Wasserkopf lässt grüßen :wink:

tekzenchelou am 30 Jan 2008 04:26:17

Auf Wasserköpfen wachsen nur Sumpfpflanzen... lol

Gerd-R am 30 Jan 2008 07:13:19

Dr.House hat geschrieben:Ja keine Bezahlung irgenwelcher Art ohne den Brief in die Hand zu bekommen ! Ist der Händler 'ne Stund später insolvent, seid Ihr die Kohle u.U. los !!


Genau so sehe ich das auch !

Gerd

Lancelot am 30 Jan 2008 08:33:40

Gerd-R hat geschrieben:
Dr.House hat geschrieben:Ja keine Bezahlung irgenwelcher Art ohne den Brief in die Hand zu bekommen ! Ist der Händler 'ne Stund später insolvent, seid Ihr die Kohle u.U. los !!

Genau so sehe ich das auch !
Gerd


Nein, so ist es nicht.

Üblicherweise wird in der BRD der Fzg-Brief nur ersatzweise als Nachweis des Eigentums herangezogen, nicht mehr.

Beim Händler unterschreibst Du normalerweise nur einen Kauf-ANTRAG, der lediglich den Käufer bindet. Dieser muß dann durch Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers ANGENOMMEN werden. Erst dann ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Mit Zahlung des Kaufpreises geht das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers über, der Fahrzeugbrief kann also durchaus später nachgeliefert werden.

Sollte der Händler tatsächlich wegen Betrug/ Insolvenz oder ähnlich den Brief nicht nachliefern, könnte dieser (und auch das Fahrzeug, sofern noch nicht geliefert) herausgeklagt werden (was natürlich mit Ärger und Aufwand verbunden ist), aber an der Gültigkeit des Rechtsgeschäfts ändert das nichts.

Labrador am 30 Jan 2008 08:34:16

migula hat geschrieben:Im ersten Beitrag hat Gaby V. doch geschrieben, dass sie das Wohnmobil kaufen möchten. Der Händler kann doch nicht wegen jeden Kaufinteressent der evtl. vorbeikommen möchte den Kfz-Brief bereit halten.


Das sehe ich genau so wie migula.
Macht doch einfach eine Depotzahlung an seine Hausbank unter der Voraussetzung dass diese den Brief bekommt und an Euch sendet.

Gast am 30 Jan 2008 08:48:30

Ich denke Ihr solltet Euch besser noch weiter umschauen. Der Händler den Ihr meint, ist ein reiner Fahrzeugdealer, jedenfalls lese ich das so im Internet.

Ist ja ein schönes Fahrzeug, die Bilder sind auch vielversprechend. Aber trotzdem wäre ich da verdammt vorsichtig.

Was ist im Falles eines Falles? Sprich Gewährleistungsansprüche... Da der Händler nun mal rein gar nichts mit Wohnmobilen zu tun hat, wird er vermutlich auch keinerlei Ahnung haben was im Schadensfall zu tun ist und vermutlich dann irgendetwas "zusammenbasteln", hauptsache günstig und er kommt über die Gewährleistung damit hinweg.

Und schau mal auf den Namen des Besitzers... Auch da würde ich dann schon besonders vorsichtig sein. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung, muss nichts heißen. Ich habe da jedenfalls so meine eigenen Erfahrungen gemacht.

Auch würde ich nicht ohne Brief vom Händler wegfahren, es sei denn die Bank bestätigt, dass der Brief direkt von der Bank an den Käufer geschickt wird.

LowCostDriver am 30 Jan 2008 10:52:44

Lancelot hat geschrieben:
Gerd-R hat geschrieben:
Dr.House hat geschrieben:Ja keine Bezahlung irgenwelcher Art ohne den Brief in die Hand zu bekommen ! Ist der Händler 'ne Stund später insolvent, seid Ihr die Kohle u.U. los !!

Genau so sehe ich das auch !
Gerd


Nein, so ist es nicht.

Üblicherweise wird in der BRD der Fzg-Brief nur ersatzweise als Nachweis des Eigentums herangezogen, nicht mehr.

Beim Händler unterschreibst Du normalerweise nur einen Kauf-ANTRAG, der lediglich den Käufer bindet. Dieser muß dann durch Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers ANGENOMMEN werden. Erst dann ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Mit Zahlung des Kaufpreises geht das Fahrzeug in das Eigentum des Käufers über, der Fahrzeugbrief kann also durchaus später nachgeliefert werden.

Sollte der Händler tatsächlich wegen Betrug/ Insolvenz oder ähnlich den Brief nicht nachliefern, könnte dieser (und auch das Fahrzeug, sofern noch nicht geliefert) herausgeklagt werden (was natürlich mit Ärger und Aufwand verbunden ist), aber an der Gültigkeit des Rechtsgeschäfts ändert das nichts.


Hier hat Lancelot schon Recht, schaut mal auf euren neue Zulassungsbescheinigung, da steht: Kein Eigentumsnachweis!

Aber ein Haken hat das Konstrukt von Lancelot: Der Kaufvertrag ist natürlich nur dann rechtskräftig, wenn der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Fahrzeugs ist/war.
Hier hilft nummal als Eigentumsnachweis die Zulassungsbescheinigung nach. Ist schon was "Brauchtum"

Ansonsten liebe Gaby gutes Statement: Ruhig und besonnen an die Sache ran gehen, ihr werdet euer Traummobil schon finden :gut:
Wenn euch der Wagen wirklich gut gefällt, dann schreibt ihn nicht direkt ab, vielleicht kann man doch einen der hier gemachten Vorschläge realisieren.
Meist kauft man sein Womo außerhalb vom Wohnort, war bei uns auch so.
400km gefahren nur zur Besichtigung und dann gleich gekauft.
Wir haben damit ganz klar Glück gehabt, es kann aber auch anders kommen.


Björn

Lancelot am 30 Jan 2008 11:12:38

LowCostDriver hat geschrieben:Aber ein Haken hat das Konstrukt von Lancelot: Der Kaufvertrag ist natürlich nur dann rechtskräftig, wenn der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Fahrzeugs ist/war. Hier hilft nummal als Eigentumsnachweis die Zulassungsbescheinigung nach. Ist schon was "Brauchtum"


Das ist - theoretisch - richtig: nur wer vorher Eigentum hatte, kann dieses auch rechtskräftig weiter veräußern. Dazu ist die Vorlage der Kfz-Briefs schon mal ein gutes Indiz dafür, daß der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs auch Eigentümer ist.

Allerdings halt auch nicht mehr: ein Restrisiko könnte immer bleiben.

Da aber täglich tausende solcher Geschäfte ablaufen und man als Privatperson fast immer auf "guten Glauben" (es sei denn, der Preis wäre total unter Markt ---- Hehlerei) plädieren kann, könnte man sich ja auch eine Kopie des Briefes vorlegen lassen, oder eine Bestätigung der Bank ("frei von Rechten Dritter") oder oder oder ....

Ich persönlich würde das nicht so problematisch sehen, es sei denn, der Händler wäre total unglaubwürdig oder ähnlich.

LowCostDriver am 30 Jan 2008 11:18:32

Lancelot hat geschrieben:
Ich persönlich würde das nicht so problematisch sehen, es sei denn, der Händler wäre total unglaubwürdig oder ähnlich.


Ja da hast du absolut Recht.
Ist normal mit der Abwicklung.
Deswegen ja auch meine Frage, ob man Erkundigungen zum Händler einholen kann.

Als Gewerbebetrieb würden mir da schon ein paar Quellen einfallen (Handelsregister, Bürgel, etc) aber als Privatperson wohl eher weniger praktikabel... :D

Womo- Kauf ist nunmal in erster Linie Vertrauenssache.

esskaa am 30 Jan 2008 15:54:24

Hallo Gaby,

wie lange sucht ihr schon, wieviele Autos habt ihr besichtigt ?
Wie viele Modelle seid ihr vorher mal gefahren ?

Geht alles schr flott bei euch.

Seid vorsichtig.

topolino666 am 30 Jan 2008 16:13:57

Hallo Gaby!

Ich denke über die Zahlungsmodalitäten wurde hier schon genug geschrieben.

Geh doch mal - hier in diesem bestem Forum - einen Schritt in die andere Richtung:
Frag doch mal ob - zuuuuufääääälllllig jemand in der Nähe von - sagen wir mal 90592 Schwarzenbruck/Feucht wohnt und neben ein paar goooilen Sportflitzern auch mal einen Blick auf ein Tec-Womo werfen würde (und z.B. mal die Tischdecke anhebt!!! 8) ).

Vielleicht sind die 450 km so für Euch schneller gespart, als Ihr denkt!

Musst Du einfach mal fragen!



topolino
Matthias

P.S. Prinzipiell schönes Fahrzeug!

Peter123 am 30 Jan 2008 16:25:52

Folgendes lief im Vorjahr im TV in "Ein Fall für Escher". Da kaufte eine Dame bei "Ihrem" Händler einen PKW, bezahlte natürlich, und sollte den Brief nachgesandt bekommen. Es kam aber kein Brief, der Händler ist in Insolvenz gegangen. Der Hersteller hat aber auch kein Geld erhalten, also forderte er von der Dame das Auto. Sie weigerte sich das Auto herauszugeben, wandte sich an Escher. Die Sache lief wohl so aus, daß das Werk kulant war.
Man sieht also-ohne Brief doch kein Eigentümer.

Peter

Bergbewohner1 am 30 Jan 2008 18:21:44

Peter123 hat geschrieben:Folgendes lief im Vorjahr im TV in "Ein Fall für Escher". Da kaufte eine Dame bei "Ihrem" Händler einen PKW, bezahlte natürlich, und sollte den Brief nachgesandt bekommen. Es kam aber kein Brief, der Händler ist in Insolvenz gegangen. Der Hersteller hat aber auch kein Geld erhalten, also forderte er von der Dame das Auto. Sie weigerte sich das Auto herauszugeben, wandte sich an Escher. Die Sache lief wohl so aus, daß das Werk kulant war.
Man sieht also-ohne Brief doch kein Eigentümer.

Peter

Hab ich auch gesehen, ging aber für die Dame nur gut aus, wegen Escher, rein rechtlich hätte diese keine Chance gehabt.

dieter2 am 30 Jan 2008 18:43:46

So ein Fall war in unserer Nähe.
Ein Ehepaar kauft ein PKW,bezahlt und will das Auto am nächsten Tag angemeldet und mit frische Inspektion abholen.
Kommt am nächsten Tag kurz vor Geschäftsschluß und steht vor verschlossener Tür,Pleite.
Kein Auto,Geld in der Insolvenzmasse.
Passiert bei einen sehr großen Markenhändler.
Also Geld immer erst bei Übergabe.

Dieter

Lancelot am 30 Jan 2008 18:52:15

Peter123 hat geschrieben:...wandte sich an Escher. Die Sache lief wohl so aus, daß das Werk kulant war. Man sieht also-ohne Brief doch kein Eigentümer.


Glaubst Du, ein Hersteller verzichtet "aus Kulanz" auf seine Ansprüche ?

Die haben sich vielleicht zunächst ein wenig geziert, viel Rauch und Schall, aber die Rechtslage ist eindeutig wie beschrieben.

Fragt halt einen Anwalt .... :)

Gast am 30 Jan 2008 18:57:05

Ohne Brief kein Geld. Das sollte klar sein.

Ich würde vorher mit der Bank, die den Brief hat, schriftlich vereinbaren, dass die den Brief herausgeben, wenn das Geld unwiderruflich an die Bank überwiesen ist. Das Geld beim Händler abliefern und ohne Brief nur mit dem Fahrzeug losfahren, wäre fahrlässig falsch.

TEC: Bitte den Abwassertank überprüfen, ob sich der vollständig entleeren läßt und wie groß die Bodenfreiheit an dieser Stelle ist.

Tatsächliches Leergewicht durch einen Wiegeschein belegen lassen. Wassertanks alle voll, Dieseltank voll minus 7 kg, siehe auch meinen Beitrag dazu "Zuladungsrechner"

711er am 30 Jan 2008 19:00:44

tach alle.

finger weg !!!

gruß

klaus

( eu-fahrzeug-groß-und einzelhandel)

Lancelot am 30 Jan 2008 19:28:16

rantanplan hat geschrieben:Ohne Brief kein Geld. Das sollte klar sein.


Ich bin mir im Klaren, wer das sagt .... aber MEIN Anwalt sagt:

Ohne Rechnung kein Geld, Brief kann später kommen.

Könntest Du das vielleicht in einer ruhigen Minute mal etwas präzisieren (ja,ja, Rechtsberatung ist kostenpflichtig :) ), aber das ist vielleicht ein Thema, das ALLE irgendwann mal interessiert.

Vielen Dank im voraus :dankeschoen:

gaby v. am 31 Jan 2008 00:03:31

Hallo zusammen

Ich glaube das Womo nicht zu kaufen, war die richtige Entscheidung! Ausschlaggebender Punkt , war das Problem mit dem Brief. Als ich vor ein paar Tagen mit dem Händler telefonierte, hörte sich das alles sehr positiv an. Das Fahrzeug sei Scheckheft gepflegt, alle Dichtichkeitsprüfung, und soweit ich weiß, gibt es bei TEC 5 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Somit wären darauf noch ein paar Monate Garantie gewesen. Also auf der sicheren Seite. Auf das Fahrzeug hätten wir vom Händler 12 Monate Garantie bekommen. Und er hätte unseren PKW in Zahlung genommen. was eigentlich störte das war die weite Anfahrt. Da hatten wir uns gestern entschlossen den weiten Weg doch noch in Kauf zu nehmen. Ich rief den Händler gestern an, um uns für Samstag anzukündigen. der Händler sagte das Fahrzeug wäre nur noch bis Donnerstag verfügbar, denn es käme ein Käufer aus dem Ausland. Und da ich am Donnerstag auf gar keinen Fall frei machen konnte kam Hektik auf. Hier im Forum schnell meine Frage eingestellt, und dann schnell zu Waschanlage den PKW waschen, Und in der Hoffnung ein- zwei Antworten zu bekommen. Als wir zurück kamen, gab es schon so viele Antworten. Das ist wirklich ein tolles Forum hier. Wie Low Cost Driver meinte ,,schnell Schuß,'' ich glaube das wäre es auch gewesen. Wir werden in den nächsten Tagen zu einem Womo Händler fahren ganz in unsere Nähe, er hat ein identisches Fahrzeug , da sehen wir uns erst einmal den Abwassertank an. Der ist leider nochmal um 5000 € teurer Wir sind schon gut seit 2 Monaten auf der Suche um das richtige Womo zu finden, erfordert viel Geduld, vor allem weil es auch eine finanzelle Frage ist.
Nochmals vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben uns zu helfen.

Gaby

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