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Schlüsselnr. 71 und Partikelfilter


AxelF am 29 Jan 2008 12:07:00

Hallo,

habe mich eben hier angemeldet, da ich glaube, das mir hier am ehesten geholfen werden kann.

Ich habe einen Fiat Ducato als Wohnmobil (integriert).

Es ist ein CIA3 lt. Fahrzeugschein, das Modell nennt sich aber wohl intern 244.

Schlüsselnr. ist 71, So.Kfz Wohnm ueb. 2,8 t

Wir haben einen Partikelfilter der Fa. Remus einbauen lassen, um in die Umweltzonen reinzukommen und auch wegen der Strafsteuer.

Und jetzt kommts - lt. Zulassungsstelle kriege ich trotz Filter nur eine gelbe Plakette und auch keine Steuerermäßigung sowie auch keine Förderung des Filters!
Der Filter ist also zumindest monetär total nutzlos.

Was kann ich da tun? Kann man da was umschlüsseln?

Vielen Dank!

Christian

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Gast am 29 Jan 2008 12:17:33

Monetär <---- hört sich geil an !

Ich habe vor einem Einbau mich bei der Dekra Informiert und hätte für meinen auch nur eine Gelbe Plakette erhalten, deshalb habe ich den Einbau erst einmal verschoben mit Rot komme ich erst einmal weiter und die Zeit wird es bringen und es wird dann bestimmt bessere Filter geben.



mfg Frank

Gast am 29 Jan 2008 12:25:58

Ihr habt recht:

Solange man nicht auf grün aufrüsten kann, ist alles Geld für Filter pp. zum fenster hinausgeworfen, weil wieder nur ein paar Monate Zeit gewonnen werden.

Einzige Möglichkeit: Gegen die Bußgelder vorgehen bis zum Verfassungsgericht oder einen Ausnahmegenehmigung beantragen, die dann abgelehnt wird, wogegen man dann vor dem Verwaltungsgericht klagt.

Der Staat will es so. Die Entscheidung zur Pendlerpauschale dürfte bereits hilfreich sein, weil auch da gravierende Ungerechtigkeiten vom BFH festgestellt wurden.

Hoffen läßt die Meldung, dass Stuttgart Ausnahmen für Busse und Wohnmobile plant, um den Tourismus nicht zu gefährden. Ich denke, das wird sich druchsetzen und gängige Praxis werden.

Für einen Verstoß muss übrigens der Nachweis geführt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat. Wenn man nach einem Knöllchen schweigt, kann gar nichts passieren, es sei denn, man wird auf frischer Tat erwischt.

Ist schon mal einer erwischt worden? Mir ist kein Fall bekannt ;-))

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dieter2 am 29 Jan 2008 13:08:03

Hallo Christian

Ohne den Filter hättest Du auch die Gelbe bekommen.
Unser hat auch 71,und wir haben die Gelbe.

Ich halte diesen Plakettenwahn sowieso nur für eine riesen Geldmaschine der Autolobbyisten :(

Man hätte ebenso die Altautos auslaufen lassen können und nur noch Neue mit
den Umwelt- Anforderungen zulassen können.

Dieter

oldi am 29 Jan 2008 13:22:28

hallo christian

ulli hat ja gerade den rechtlichen ablauf beleuchtet.

da stimme ich ihm vollkommen zu, daher noch meine meinung ....abwarten!

nun zur technik.

welche pkm klasse du erhältst ist abhängig von der emmissionsschlüsslnummer.

die wiederum vom motor.

lt. verschiedener rechner wird für dein fahrzeug gelb vergeben, ab pkm2 erhältst du grün.

die pm stufe findest du in dem beigelieferten blatt des partikelherstellers.

das gewicht über 2,8-3,5 tonnen solltest du haben.

darüber wird es teuer.

am besten ist wenn du mal die seite mit den technischen daten des fahrzeugsscheins einscannst und hier reinstellst, sonst tappen wir nur im dunkeln.

in einem telefonat mit einem partikelhersteller kam die info rüber, das die roten und gelben ca. 2010 rausfallen werden.

gruß peter

Gast am 29 Jan 2008 13:22:30

rantanplan hat geschrieben:Ist schon mal einer erwischt worden? Mir ist kein Fall bekannt ;-))


In Köln wird erst ab Ende März wirklich verwarnt, aktuell wird nur mittels Flyer informiert !

AxelF am 29 Jan 2008 13:54:37

Hm...

Also der Hersteller Remus gibt in seiner Liste gar keine Schlüsselnr. an, sondern nur, das alle in der Liste angegebenen Fahrzeuge auch eine grüne Plakette erhalten. Daher hatten wir den Filter erst bestellt.

Hat der 244 eine so schlechte Abgasnorm oder hängt das nur mit dieser komischen Sonder-KFZ-Einstufung zusammen?

Christian

Lancelot am 29 Jan 2008 14:03:45

rantanplan hat geschrieben:Für einen Verstoß muss übrigens der Nachweis geführt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat. Wenn man nach einem Knöllchen schweigt, kann gar nichts passieren, es sei denn, man wird auf frischer Tat erwischt.


Das ist doch mal ein guter Hinweis .... :dankeschoen:

Gast am 29 Jan 2008 14:11:48

@axelF

Wenn der Filter nicht die versprochene Beschaffenheit hat (man erhält nach Monatge die grüne Plakette) bestehen kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche. Geld zurück zzgl. Ein- und Ausbaukosten.

oldi am 29 Jan 2008 14:13:34

hallo axel

da habt ihr nicht richtig gelesen! ich gebe zu wenn man nicht in der materie drin ist wird es schwierig.

schau mal hier da habe ich eine kurzerklärung geschrieben.

--> Link

gruß peter

AxelF am 29 Jan 2008 15:10:24

Hab hier ja sogar die ABE vorliegen.

Da sind sogar die ganzen Modelle der Wohnmobilhersteller (z.B. Poessl, Globovan, Arto etc.) einzeln aufgeführt.

Aber wohl alle mit Schlüsselnr. 51 oder 54.

Was ist denn an unserer Kiste so besonderes, das er ne 71 bekommen hat?
Und kann man die nicht einfach umchreiben? Muß dazu sagen, das es wohl einRe-Import war...

Christian

oldi am 29 Jan 2008 15:43:25

hallo chrsitian

entscheidend ist und bleibt nun mal die emissionsschlüsselnummer.

als beispiel:98/69EGIII;A

die ist wiederum abhängig vom motor.

diese ist ausschlaggebend für fahrzeuge über 2,8 to.

mit der dazu passenden pm partikelminderungsstufe erreichst du die entsprechende pmk partikelminderungsklasse.

nach der bekommst du die entsprechende plakette! klar???

die meisten wohnmobile mit aufbau sind re-importe. es ist für die aufbauer günstiger direkt im herstellerland einzukaufen.

jedoch werden die emissionsschlüssel für deutschland vor der auslieferung vom deutschen tüv nachgetragen. steht meist im anhang des kfz-briefes.

aber solange du nicht alle daten des fahrzeuges offenlegst ist es auch schwer dir zu helfen.

gruß peter

AxelF am 29 Jan 2008 15:53:12

@oldi: Hab hier leider keine Möglichkeit zum scannen, erst wieder zuhause.

Erstmal danke für Deine Hilfe.

Werde versuchen, das ganze heute abend noch reinzustellen.

Christian

oldi am 29 Jan 2008 16:06:16

hallo christian

denk daran die briefnummer unkenntlich zu machen.

gruß peter

McLouis-Frank am 29 Jan 2008 20:43:20

Die Plakette entspricht bestimmt nicht allen Gesetzen, und es wird auch Klagen dagegen geben, und hätte keiner eine Plakette gekauft, würde es auch keine Umweltzonen geben, die Wirkung ist ja erwiesener maßen nicht gegeben, es ist eher eine Art von Nötigung, um sich ein neues Auto zu kaufen, was Tausende Handwerker und Gewerbetreibende bestimmt schon gemacht haben, ich bekomme übrigens gelb für mein knapp 3 Jahre altes Mobil und darf in 2 jahren nicht mehr nach Berlin fahren, ich glaube, es kann sich jeder denken, wie ich als ehemaliger DDR-Bürger über diese Art von persönlicher Freiheit denke.
Ciao, und viele ,
Frank.

Gast am 29 Jan 2008 20:54:10

McLouis-Frank hat geschrieben:....ich glaube, es kann sich jeder denken, wie ich als ehemaliger DDR-Bürger über diese Art von persönlicher Freiheit denke...


...hmmm - ich bin ganz bei Dir. Aus wirtschaftlichen Aspekten hätte ich auch gerne die "Mauer" zurück....und all die Wiedervereinigungskosten "reversed" :D :twisted: :D :twisted:

... in deisem Sinne - nicht immer jammern 8)

kaed2002 am 30 Jan 2008 11:16:59

Hallo oldi,

ich kopiere mal einen Beitrag von mir aus "Nachtrag der Schadstoffklasse" (Autor Chris_62) hierher, weil ich mit unserem
Wohnmobil auf Ford Transit das gleiche Problem habe wie AxelF.

-------------------------

Hallo zusammen,

ich habe mich in den vergangenen Wochen mit Ford bzgl. der Nachrüstung eines Rußpartikelfilters bei unserem WoMo
(2006er Transit 2.0 TDcI) in Verbindung gesetzt. Nach Zusendung des KFZ-Scheins und zusätzlich der COC-Bescheinigung
bekam ich ein paar Tage später einen Anruf eines Ford-Mitarbeiters, der mir erklärte, daß derzeit keine Filternachrüstung bei
unserm WoMo möglich sei. Grund: das WoMo hätte dann keine ABE mehr, weil die WoMO Hersteller für das Gesamtfahrzeug
WoMo eine eigene EG-Typgenehmigung durchführen. Ford würde aber daran arbeiten, daß mittels einer Bescheinigung
von Ford die Nachrüstung und der Eintrag des Filters in die Papiere möglich wird.

Gestern wurde ich dann wieder von Ford angerufen. Man sagte mir, daß mir die Bescheinigung für die Nachrüstung in den
nächsten Tagen zugeschickt wird. Nur das, was ich damit erreichen wolle, nämlich anstatt einer gelben eine grüne Plakette
zu bekommen sei nicht möglich, weil sich die unter "14.1" eingetragene Nummer durch den Eintrag des Filters nicht ändern
würde. Dies habe der Gesetzgeber für WoMos eben nicht vorgesehen!? Ich bekäme aber eine Vorgangs-Nr. von Ford mit
geschickt und ich solle mich Mitte oder Ende des Jahres noch mal melden, ob sich die Sachlage geändert hat.

Heißt also: ich kann einen Filter nachrüsten, es bringt aber nichts, weil ich dadurch keine Verbesserung bei der
Plakettenzuordnung erreiche. Somit kann ich also nur noch dieses Jahr z. B. in die Umweltzone in Hannover fahren, weil
diese ab 01.01.2009 für Fahrzeuge mit gelber Plakette gesperrt ist.

-------------------------

Was ist von den Aussagen von Ford zu halten?
Ich habe in meinen Papieren die Emissionsschlüsselnummer stehen, die du als Beispiel angegeben hast: 98 / 69 / EG III;A
(Ziffer 14). Unter Ziffer 14.1 ist bei mir 0654 eingetragen.

Gibt es für mein Fahrzeug nun einen RPF und bekäme ich dann die grüne Plakette oder nicht?

oldi am 30 Jan 2008 13:21:49

im prinzip ist die aussage z. zt gültig.

anhand eines beispiels, twintec gibt für die 71 z.b. auch mit pm1 filter nur die gelbe mit abe

remus gibt für die 71 mit pm1 die grüne, aber remus hat anscheinend noch keine abe.s , sondern nur in vorbereitung

hjs hält sich noch bedeckt gegenüber Womo und verweist auf die tochterfirma DES jedoch kaum bezahlbar.


mein rat war immer abwarten, denn die lkw verordung wo auch die wohnmobile reinfallen, also über 2,8 ist noch zu frisch, erst 2monate alt, so das die filterhersteller mit ihren abe,s nicht hinterherkommen.

wenn du hier zu vorschnell bist zahlst du garantiert drauf.

gruß peter

oldi am 30 Jan 2008 13:45:14

nachtrag:

in der abe muß mindestens die partikelminderungsklasse pmk1 bei schlüsselnummer 54 vermerkt sein dann gibts die grüne.

bei der dann folgenden eintragung auf dem straßenverkehrsamt muß die pmk1 eingtragen sein. verlass dich nicht darauf das die das automatisch tun.
ich hab da schon einiges erlebt!

aber so eine abe hat z.zt. noch kein hersteller!

abwarten und bevor du kaufst schriftliche bestätigung das du die pmk1 bekommst.

gruß peter

kaed2002 am 31 Jan 2008 11:39:58

Hallo Peter (oldi),

Danke für Deine Antworten.
Dann muß und werde ich weiter abwarten, bis es eine passende RPF-Lösung mit ABE und grüner Plakette für mein Fahrzeug
gibt. Da ich ja eine Vorgangs-Nr. bei Ford habe, werde ich Ford im Sommer und/oder Herbst wieder anschreiben und fragen
ob es bzgl. RPF etwas neues gibt.

oldi am 31 Jan 2008 12:30:19

hallo arne

wenn es von deiner seite neuigkeiten gibt, wäre es schön wenn du sie einstellst.

viel erfolg peter

Gast am 31 Jan 2008 12:39:51

sag mal Oldi ist das dein Hobby? Feinstaubplaketten? Diese Dinger sind so ein Schwachsinn, das ich gar nicht so viel Fressen kann, wie kot....n muß. An meine Fahrzeuge kommt so ein Unfug nicht dran, denn wie soll der mittelmäßig begabte Politrampel denn diese Vorshriften kennen und dann auch noch richtig anwenden, absolut lächerlich. Der ganze Unfug verschwindet so schnell wieder in der Schublade wie er aufgetaucht ist. Spätestens wenn die Schwachmaten in den Umweltämter feststellen, das trotz umfangreicher Umweltzone die Feinstaubbelastung nicht um ein Microgramm zurückgegangen ist, weil der Pinatubo ausgebrochen ist.

Matthias, der andere Hobby als Feinstaubplaketten hat

oldi am 31 Jan 2008 13:15:24

hallo matthias

zwischen den zeilen kannst du bestimmt lesen das ich politisch davon ganz und garnicht begeistert bin.

jedoch ist es nun mal gesetz und da mein beruf gleichzeitig mein hobby ist und so manch einer davon wirklich beeinträchtigt wird, steht die hilfe immer an erster stelle.

ich hab nun mal sehr viele interne connection und die kenntnisse daraus gebe ich gerne weiter.

ob er die ratschläge annimmt bleibt jedem selbst überlassen.

du wirst sehen zum jahresende wird das noch ein heißes thema und 4 jahre ziehen die das bestimmt durch, denn auf geld verzichten die nicht.

denn die strafsteuer von 1,20 euro pro 100 ccm ist auch erstmal auf 4 jahre begrenzt.

gruß peter

Gast am 31 Jan 2008 14:32:07

Lancelot hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Für einen Verstoß muss übrigens der Nachweis geführt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat. Wenn man nach einem Knöllchen schweigt, kann gar nichts passieren, es sei denn, man wird auf frischer Tat erwischt.


Das ist doch mal ein guter Hinweis .... :dankeschoen:



Na das sehe ich nicht so - im Zweifelsfall ist immer der Halter dran, wie bei der Parksünde.
Halter wird aufgefordert Name und Anschrift des Fahrers zu benennen und wenn das nicht geschieht muß der Halter herhalten. Bei mehrfachen Vorfällen kann Auferlegung eines Fahrtenbuch folgen - üble Sache.

kaed2002 am 01 Feb 2008 10:45:28

Hallo Peter,

sobald ich etwas weiß, werde ich es hier posten. Es könnte ja anderen auch helfen. Danke noch mal für deine Infos.

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