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hallo
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Dickes Ding : Nachforderung bei Kaufentscheidung 1, 2, 3


Gast am 05 Apr 2008 19:52:06

hallo Klaus,
freut mich für Euch das nun doch noch alles ein GUTES ENDE hat.

Glückwunsch :prosit::

Habe mir die Bilder angesehen, könnte mir auch gefallen. Ist ein schönes Fahrzeug,

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Yellowbug am 05 Apr 2008 20:05:34

Sehr schönes WoMo !

Dann natürlich auch hier aus dem Rhein-Erft-Kreis einen ganz herzlichen Glückwunsch.

:daumen2: :kette: :bia: :knuddel:

Ruhpold am 06 Apr 2008 16:54:02

Hallo Klaus,

na endlich. das Warten hat sich gelohnt. Es ist ein Superteil mit bequemen Einzelbetten.

Und dann noch ohne Mängel. Das hätte ich mir auch gewünscht.

Ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt. Und bastel nicht so viel, fahre lieber......

Ruhpold

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giorgiobastanz am 03 Nov 2013 18:42:33

Gerade Gestern hat mir ein Bekannter der 3 Womos abnehmen wollte erzählt,wie ein großer Händler einen Preis mit ihm aushandelte der fix sein sollte und am nächsten Tage als der Vertrag unterschrieben werde sollte war keine Rede mehr von Fixpreis , sondern es sollte noch die MWST dazu kommen .
Diese Praktiken scheinen immer weiter um sich zu greifen und sollten zur Wachsamkeit Anlass geben .
Hat aber auch einen Sinn , denn wenn man mal die manchmal dreiste Art der Käufer ansieht und dann noch die vom Händler zutragenden Kosten während der Garantiezeit bedenkt , müßte mancher Händler noch einen Goldesel haben .
Giovanni

SundL am 03 Nov 2013 19:00:42

naja...wenn ein gewerblicher Vermieter ( oder wer kauft sonst 3 auf einmal) bei einem Händler kauft , sollte es ja irgendwie schon von jeden klar sein dass im gewerblichen Bereich "nur" von netto die Rede ist ...

Ansonsten verhält sich die Sache eigentlich ganz unspektakulär:

Redet der Interessent mit dem Verkäufer und man kommt "am Ende 3er DIN A 4 Seiten" auf z.B 58500€ dann ist das eins.... (nämlich lediglich 3 Seiten vollgeschriebenes Papier)

Fällt dem Verkäufer dann beim "ernsten Aufschreiben" auf dass vor lauter "hin und her" den Mehrpreis vom 150erMotor gefehlt hat, dann ist dass kein Beinbruch (dann kommt der halt dazu , der Preis & der Motor)

Steht der Falsche Betrag auf der "verbindlichen Bestellung" (alle die jetzt schon die Augen rollen mögen sich kurz geltendes Vertragrecht betrachten) ist dass schon eher blöd denn dann folgt :

Kommt keine Auftragsbestätigung von Händerl ( weil er den falschen Preis bemerkt hat ) ist immernoch nix passiert (dann gibst weder ein Auto noch Ärger)

Bittet der Verkäufer um ein Gespräch zwecks dem Fehler ...kann man reden

Bestätigt der Händer 1:1 die Bestellung ( Auto, Ausstattung, Ausführung, Preis) DANN ist der Vertrag (und zwar für beide verbindlich!!) zustandegekommen... und damit der Motor im (falschen) Gesamtpreis enthalten...

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