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Hallo WoMoBiListen !
Wollte jetzt doch mal berichten, wie mein versuchter WoMo Kauf heute erstmal gescheitert ist. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Also : Wir haben uns nach langer Suche für ein Fahrzeug entschieden. Dann Anfragen an mehrere Händler in der Nähe. Wir hatten nicht vor, die Händler bis aufs Blut zu quetschen und waren auch bereit, dem Händler in der Nähe einen ´Entfernungsbonus´ zuzugestehen. Von einem ganz großen Händler (große Kette mit vielen Standorten in Deutschland) kam bis heute trotz telefonischer Nachfrage noch gar kein Angebot. Die anderen Angebote lagen beim Auftragswert um die 50.000 € so um die 2-3000 € Unterschied. Der Händler, der am schnellsten und auch am günstigsten war, wurde von uns besucht, obwohl er 100km weit weg ist und machte einen sehr guten Eindruck. Große Firma, großer Fahrzeugbestand und alles proper und freundlich. Nach diversen Telefonaten und Mails, die die Zubehörliste laufend erweiterten, hatten wir uns dann für den Auftrag entschieden, ohne mit den anderen Händlern nochmal die Preise nachzuverhandeln. Wir schickten dem Händler unsere Bestellung mit der umfangreichen Gütecheckliste und der Auflage, diese Liste zum Bestandteil der Auftragsbestätigung zu machen, da wir das Fahrzeug nur bei erfolgreicher Abarbeitung der Liste auch abnehmen würden. Eben ruft der Händler an und sagt, das er sich verrechnet hat, am Fahrzeug zu wenig verdient weil er ja sein Vertriebskontingent zu günstigen Einkaufspreisen für dieses Jahr schon erschöpft hat und nun teurer einkaufen muss. Er fordert einen deutlichen ´Nachschlag´ um den Auftrag anzunehmen. Ich will ja nicht unbedingt böse Absicht unterstellen und irren ist menschlich ... Aber ich frage mich natürlich, ob es sowas wohl häufiger gibt und da eine Masche dahinter steckt: Erstmal den Kunden ködern, bis er am Haken hängt und dann nachfordern. Oder hat der Händler sich wohl wirklich verrechnet, obwohl er laufend neues Zubehör und andere Varianten nachrechnen musste ? Oder hat er Angst vor der eigenen Courage bekommen, als er die Checkliste zur Güteprüfung sah ? Was meint Ihr ? Ähnliche Erlebnisse gehabt ? Und wie haltet Ihrs mit der Anzahlung ? Muss ich wirklich anzahlen ohne jegliche Sicherheit seitens des Händlers für mein Geld ? Meine Firma gibts seit 30 Jahren und wir verfügen über eine ausgezeichnete Bonität, aber weiss ich, ob es den Händler in 3 Monaten noch gibt ? Ich war bereit, dem Händler eine Bankbürgschaft zu geben, die Kosten muss er aber tragen, ist doch verständlich, oder geh ich da zu weit ? :!: Freue mich auf eure Antworten ! Liebe Klaus Über welche Summe reden wir denn?
Ich würde ihm sagen, er solls vergessen ..... Anzahlung zu leisten, ohne das Fahrzeug in natura gesehen zu haben, würde ich niemals tun.
Hatte vorher schon eine Hausnummer genannt. Möchte eigentlich nicht zu viele Details hier nennen, hab keine Lust auch noch wegen ´Geschäftsschädigung´ angekekst zu werden. Sagen wir mal einfach, es geht um 70.000,- Euro und 2.500,- Euro Nachforderung also rund 3,5% der vorher vereinbarten Kaufsumme. Die Angebote der Händler lagen bei 68 bis 72 Tsd Euro. Hallo Klaus :kette:
Was ist denn bitte eine Checkliste zur Güteprüfung.Freunde von uns planen einen WOMO-Kauf.Danke im Voraus für den Tip. L.G. sendet Peter aus Regensburg Hallo Klaus ,
ich bins noch mal , mein TEC-Händler aus Norddeutschland bat um 5% bei Neukauf , dafür hat er mir den bundesweit weit besten Preis gemacht , ich fand es OK. L.G. sendet peter Hier ist leider kein ZIP oder PDF Upload möglich (aus seehhr verständlichen Gründen).
Es gibt aber schon reichlich solcher Listen, auch hier im Forum oder bei pm. Such einfach mal. Ich würde mir sowieso die Essenz aus allen Listen individuell für mein gekauftes Fahrzeug zusammenstellen. Klaus Meine Liste im TXT Format : Checkliste für die Übernahme eines Wohnmobils (Güteprüfung) Diese Checkliste ist Bestandteil des Kaufvertrages vom ___.____._______ und wird vom Käufer im Rahmen der Fahrzeugabnahme (Güteprüfung) ausgefüllt. Im Kaufvertrag wird ausdrücklich auf diese Liste hingewiesen. Dokumente: OK Fehler Bemerkung Fzg.-Schein/-Brief TÜV-/AU-Bescheinigung Gasprüfungsbescheinigung Scheckheft/Garantiehefte Dichtigkeitsprüfung-Heft Bedienungsanleitungen Gewicht stimmt (Wägekarte / Angebot) Basisfahrzeug Bestellte Maschine stimmt Neuestes Modell (Motorabdeckung, Ablaufschlauch) Fahrzeugbeleuchtung, Licht- und Blinkanlage, RüSW. Verschluß Fahrzeugtüren, ZV Optische Kontrolle Motorenraum Funktion Klimaanlage / Heizung Tempomat vorhanden elektrische Außenspiegel Ersatzrad Außen: Schlüssel für Fahrerhaus, Aufbau, alle Außenklappen Außenbeplankung auf Beschädigung Panoramadachfenster mit Rollo GFK Dach / in Ordnung Rückfahrkamera montiert, Kabel im Radioschacht Sat-Antenne Aufbautüre/alle Außenklappen auf Beschädigung Schließ- und Gangbarkeit der A-Türe und Klappen Unterboden optische Prüfung Reifen Profil/Alter/Beschädigung/ Beleuchtung, Blinker Ablassöffnungen/Ablassschieber Gaskasten Duomatic Wohnraum: OK Fehler Bemerkung Alle Möbelklappen/-türen Innendekorplatten auf Beschädigung Alle Beschläge (Scharniere/Aufsteller/Verschlüsse) Tischplatte (Beschädigung, Funktion) Alle Sitze (Polster, Gurte) Umbau Zusatzbett / Polster Alle Textilien (Vorhänge, Gardinen) PVC-Boden/Teppichboden Alle Fenster mit Rollos, Auf- und Aussteller Panoramadachfenster/Dachhauben mit Rollos Alle Rollos, Fahrerhausverdunkelung Betten mit Lattenrost und Matratze Fliegengitter Fahrerhaustür Garage mit Fahrradhalter, 2. Stauklappe Bordtechnik 2 Wohnraumbatterie Alle Lampen Wohnraum/außen Alle Steckdosen (12 V/230 V) Ladegerät Funktion bei 220V Anschluss Heizung mit Brennprobe Warmwasserbereiter mit Brennprobe Kalt-/Warmwasserentnahme Bad/Dusche Kalt-/Warmwasserentnahme Küche Wasserablauf Bad/Dusche/Küche Wasserspülung Toilette Funktion SOG Entlüftung Frischwasser-/Abwassertank (Befüllung/Entleerung) Kocher mit Brennprobe Kühlschrank mit Brennprobe/ Funktion 12 V/230 V Funktion TV / Satempfänger Die einzelnen Punkte dieser Checkliste wurden von Käufer und Verkäufer gemeinsam durchgegangen. Die Richtigkeit der Angaben bestätigen beide nachstehend durch ihre Unterschrift. Die Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des vollen Kaufpreises erfolgt erst nach vollendeter Güteprüfung ohne Mängel bzw. bei weniger gravierenden Mängeln in beiderseitigem Einvernehmen mit entsprechender Nachbesserung-Regelung. Unterschrift des Käufers, Datum Unterschrift des Verkäufers, Datum Ort, Datum : ________________________ _______________ ___________________________ _____________________________ Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer
Schön, Peter. Und was ist, wenns dem Händler genau so geht, wie der großen Küchenfirma mit A... ?? Dann wär deine Anzahlung futsch gewesen und der gute Preis hätte dir nix genutzt ! Ich hab in meinem Leben schon viele Pferde k... sehen, besonders die, die sehr laut gewiehert haben. Gerade die, die immer die besten Preise machen, sind leider auch oft die, die zuerst von der Bildfläche verschwinden. Ich würde meine Kaufentscheidung noch mal überdenken. Ich nehme ihm durchaus ab, dass er sich eventuell verrechnet hat, das kann ja passieren. Aber wenn jetzt ein anderes Angebot besser ist, dann würde ich das andere Angebot nehmen.
Wenn dein bisheriger Händler immer noch den besten Preis hat, dann kannst du dich ärgern, aber ich sehe nicht, was du machen kannst, außer vielleicht noch weitersuchen? Reden wir eigentlich über ein Neufahrzeug, oder über einen Gebrauchten? Keine Anzahlung, Bankbürgschaft reicht, gibt ja auch noch Schufa. Es läßt sich mittlerweile schon mancher eigenartige Tricks einfallen, wenn sie merken, der ist nicht ganz blöd. So zum Beispiel: ich stelle fest auf dem WoMo(gebraucht EZ.12.03)sind Reifen laut DOT von 98, Verkäufer ist noch gar nicht aufgefallen, hat wohl ein Mitarbeiter die nur 8Tkm gelaufenen Reifen gebraucht, warum läuft denn Wasser aus der Heckgarage, Verkäufer: wir hatten extra wegen ihnen Wasser aufgefüllt zum Ausprobieren, schalte Pumpe ein, Verteilung geplatzt, Verkäufer: hatten vergessen im Winter Wasser abzulassen. usw.
Neufahrzeug Hallo kmertie,
betr.: Bankbürgschaft, also wenn Du ihm eine Anzahlung gibst, muß er Dir eine Bankbürgschaft über den angezahlten Betrag geben geben und die muß er auch bezahlen. (Anzahlung erfolgt erst nach Erhalt der Bürgschaft durch die Bank) Habe auch vor 6 Jahren ein Neufahrzeug bestellt, nach einer Anzahlung hat keiner gefragt, -hätt´s von mir auch nicht gegeben, -und ohne Bankbürgschaft schon gar nicht. Vorgenannte Küchenfirma sagt alles, Nichte von mir 10.000,--€ Anzahlung im A.... der Welt. Was die Nachberechnung betrifft, mußt Du selbst entscheiden, ich würd´ nicht drauf eingehen. Leser Hallo Kmertie,
wieso Anzahlung? :eek: Woher willst Du wissen, ab Du bei deinen nächsten Besuch beim Händler nicht vor verschlossener Tür stehst? Mit deiner Unterschrift gehst Du einen rechtsgültigen Vertrag ein, dass sollte reichen! Ich würde niemals eine Anzahlung auf irgend etwas leisten! Der Händler soll für seine Leistung natürlich bezahlt werden, aber nicht vorab :!: aus NRW Gerd Peter Tja, ich habe ähnliches beim Neuwagenkauf erlebt. Was uns zugute kam war ein schriftliches Angebot mit detaillierter Fahrzeugangabe.
Nachdem die Kaufentscheidung fiel, war der Preis plötzlich anders. Erst wurde dementiert, geweint, man hätte keine so grosse Marge und so weiter. Als wir dem Händler sein schriftliches Angebot gezeigt hatten hat er aber immerhin zu seinem Fehler gestanden und wir haben es zu dem entsprechenden Preis bekommen. Letzlich muss man auch anderthalb Jahre später sagen: Immer noch ein guter Preis gewesen :-) Ich denke, hier wurde ein strategischer Fehler begangen:
Wenn man die Checkliste schickt, bevor der Vertrag unter Dach und Fach ist, wird man bei dem Verkäufer wohl eher erreichen, dass er nach Gründen sucht zu flüchten. Richtig wäre es, den Vertrag abzuschließen und die Checkliste zur Abnehme des Fahrzeuges mitzunehmen. Dagegen dürfte niemand etwas einwenden ;-))
In Sachen Nachzahlung stimme hier Peters Meinung zu 100% zu. Bezüglich der Nachforderung würde ich nicht mitspielen. Es ist durchaus möglich, dass sich der Händler verrechnet hat. Trotzdem würde ich mich etwas verschaukelt fühlen und nicht dort kaufen. Ich hatte mal ähnliches - allerdings bei einer kleineren Summe - erlebt. Der Händler hatte bei mir den Verlust auf die eigene Kappe genommen und mir gegenüber erklärt, dass es sein Fehler war und er zu seinen Zusagen steht. Hätte er bestimmt nicht tun müssen! Damit hat der Händler es aber geschafft eine langjährige Kundenbindung herzustellen. Vielleicht kann dein Verkäufer Dir z.B. beim bestellten Zubehör noch entgegen kommen, so dass der Preisaufschlag ausgeglichen werden kann. Wenn nicht würde ich absagen. Beim dem Kaufpreis handelt es sich bestimmt um ein tolles Mobil! Möchtest Du uns verraten welcher Hersteller es ist? Bin neugierig, gelle! Seppl
Ist ein tolles Mobil. Weitere Details sag ich später mal, wenn alles entschieden ist. Ich will den Händler, der auch hier im Forum liest, wie er mir sagte, nicht unnötig verärgern. (sowas nennnt man ´alle Optionen offen halten´ :D ) Versteht ihr sicher, oder ? Obwohl der jetzt sicher eh schon weiß, das er gemeint ist, wenn er das liest, da diese Methodik anscheinend doch nicht so häufig vorkommt, wie ich vermutet habe. Hallo
Wenn Anzahlung, dann würde ich auch den Weg gehen. Hierbei auf die Laufzeit der Bürgschaft achten, falls sie befristet sein sollte. (was sie wohl sein wird) Ebenfalls ein Auge auf den Termin haben, falls es zu Lieferzeitverzögerung kommt -> Bürgschaft frühzeitig verlängern lassen. Und: Oft werden solche Bürgschaften erst gültig, wenn die Anzahlung auf ein in der Bürgschaft angegebenes Konto eingegangen ist. (Manche Händler haben ja mehrere Konten im Briefbogen angegeben) Ralf Hallo kmertie, ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Händler bei einem solchen Preis oder tollem WoMo so einfach verrechnet. :oops: Ich habe mir letztes Jahr mein Wunschmobil zusammen gestellt und dann mehrere Händler, die den Hersteller vertreiben per Mail angeschrieben und um ein konkretes Angebot gebeten (natürlich inkl. unserer umfangreichen Zubehörliste :D ). Unser Wohnort-Händler lag 2.000,- € über dem günstigsten Händler und so haben wir dort nicht bestellt. Vorher sollte man dann aber doch zu dem Händler hinfahren, ist halt ein Wochenende und sich vor Ort ein Bild machen. Nachdem man sich vor Ort überzeugt hat -> haben wir den Vertrag gemacht und eine Anzahlung musste ich erst leisten, als das Wohnmobil aus dem Ausland (hier Italien) bei dem Händler eingetroffen war. Daraufhin habe ich die Unterlagen bekommen, mit denen ich meinen Fahrzeugbrief - heißt ja jetzt anders - und den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt ausstellen lassen konnte. Nummernschilder -> ab zum Händler -> Kennzeichen dran, Restforderung beglichen und ab mit dem neuen WoMo über die BAB nach Hause. :roll: > Mängel konnten wir ohne Probleme bei unser Werkstatt in der Nähe abwickeln (es waren aber wenige, aber wenn man ein neues WoMo hat -> möchte man auch alles in Ordnung haben / kann man für das Geld ja auch verlangen :) Ich würde es jederzeit wieder so machen und wir freuen uns jetzt noch über unser Wohnmobil. Alles Gute, viel Erfolg und Da stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein Händler an sein schriftliches Angebot gebunden ist und wenn ja wie lange ? @Labrador
Denke mal, mit einem guten Rechtsanwalt könnte ich den Kaufpreis wohl durchsetzen. Aber wer will schon ein neues Geschäftsverhältnis mit einem Streit beginnen. Ich werde wohl den Händler vergessen und mich anderweitig umsehen. Ist schon etwas peinlich, wenn man den anderen Händlern schon abgesagt hatte und nun doch wieder ankommt :oops: Übrigens, ist Dein Nick Programm ? Wir haben (auch) ein schwarzes Labradormädchen, 13 Jahre (altes Mädchen :D ). Tolle Rasse ! @womo-klaus Wegen 2000 Euros wäre ich noch nicht mal zum weiter entfernten Händler gegangen, weil es mir doch ein bissl peinlich ist, das WoMo woanders zu kaufen und dann die Reklamationen beim Händler in der Nähe abzuwickeln, obwohl ich weiß, das der das vom Werk (hoffentlich) bezahlt bekommt. Naja, mal sehen, wie die Sache weitergeht. Hallo Kmertie ,
:cry: Du hast natürlich Recht , ich habe tatsächlich erst die Anzahlung überwiesen , als der Brief per Post bei uns war.Sory. :? L.G. sendet Peter
Ja, mein Nick ist "Programm" @ Hi kmertie, naja für den einen sind 2000,- Euro / 4000,- DM nichts Wert.. ... für mich lohnte es sich schon und da mein Orts-Händler überhaupt nicht verhandlungsfähig war -> erst recht ! Nun verdient er halt nur bei den Reparaturen und ärgert sich jedes Mal wenn er mich sieht. :D :D :D
Herzlichen Glückwunsch, wenn dein Ortshändler so fair ist, dass du überhaupt einen zeitnahen Termin für Reparaturen etc. bekommst.... Von einigen Fällen weiß ich, dass längere Wartezeiten für "Femdkunden" durchaus üblich sind und die eigene Kundschaft (verständlicherweise) bevorzugt wird. Problem dürfte halt sein, dass Konkurrenz im Gegensatz zu diversen PKW-Herstellern im unmittelbaren Umkreis recht rar ist. Armin @ Hallo apnl, zeitnah ist natürlich relativ, aber für einen neuen Stoffbezug für den Vordersitz, Reparatur einer undichten Küchenarmatur und Neumontage des Fahrradträgers haben wir drei Wochen gewartet. Auf jeden Fall wurden die Arbeiten vor unserem Herbsturlaub durchgeführt und dass war uns wichtig. Natürlich sind die eigenen Kunden bestimmt schneller bearbeitet worden, aber mit diesem Zeitrahmen können wir leben. In dringenden und gravierenden Fällen hätten wir ein Kurzwochenende bei unseren "Verkaufs-Händler" gemacht und dieser hätte die Mängel am Samstag repariert u. uns einen Leihwagen zur Verfügung gestellt. :eek: Bislang kann ich nach einem Jahr nur sagen : Top - Service und super Wohnmobil
:daumen2: Anzahlung:Nein Danke!!!!!!!!!!!!!
Haben unser Womo ausgehandelt und bestellt,Zahlung nach Besichtigung durch Überweisung2 Tage vor Abholung. Hat super geklappt.Wenn de Händler sich verzockt : SEIN PROBLEM. Vorkasse: Niemals!!!!!!!!!!!!!! lg Wolfgang
Weil ich noch an das Gute im Menschen glaube und nach alter Kaufmannstradion erzogen wurde, halte ich es nur für fair, wenn mein Vertragspartner schon vorher weiß, was ihn erwartet. Im Gegenteil, ich halte die Checkliste für einen wichtigen Bestandteil des Kaufvertrages. Da tut man sich selbst auch keinen Gefallen mit, wenn man den Händler auflaufen läßt und sich dann hinterher bei der Abnahme rumstreiten muss, weil er vorher die Liste nicht kannte. So weiß der Händler, was bei der Abnahme passiert und er kann VORHER seinen Teil zum reibungslosen Ablauf und Erhalt der Kaufsumme beitragen. Denke, das ist in beider Interesse. Dann ist mir ein geplatzer Vertrag wirklich lieber, als wegen sowas Stress mit dem Händler. :?: Ich sehe allerdings auch ein Problem dabei : Was ist, wenn ich die Liste abgehakt habe, das Fahrzeug ist bei mir und ich finde Mängel, die beim Check nicht gefunden wurden oder später aufgetreten sind. Verwirke ich da u.U. Garantieansprüche oder kehre ich sogar die Beweislast um, weil ich ja vorher schriftlich bestätigt habe, das alles in Ordnung ist ? DAS ist ne Frage für rantanplan ;) ------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich hoffe das die Angelegenheit nun doch ein gutes Ende mit einem neuen Händler findet. Dieser macht einen fairen Preis, erkennt die Checkliste an und will erst eine Anzahlung, wenn das Fahrzeug auf dem Hof steht und er mir für die Anmeldung die Papiere aushändigt. Bei dieser Gelegenheit mache ich dann den Check und er hat einige Tage Zeit, evtl. Mängel zu beheben. Ich lasse das Fahrzeug zu und hole es dann bei Freigabe vom Händler mit der Zahlung des Restbetrages ab. DAS ist die Lösung ganz in meinem Sinne ! :daumen2: Auf alle Fälle danke ich euch schonmal für die interessanten Postings zum Thema. Hat mir sehr geholfen !! Liebe Klaus Hallo !
Es ist noch nicht zu Ende .... :clowm: Ihr dürft mir den Titel ´Depp des Monats´ verleihen. Nachdem wir diverse Händler abgeklappert haben, kamen wir immer mehr zu der Erkenntnis, das die eh alle - naja sagen wir mal vorsichtig ´leicht unseriös angehaucht´ sind. Auf jeden Fall tu ich mich als alter Kaufmann schwer mit der Branche und deren Gepflogenheiten. Die Lieferzeit unseres Wunschmobils verschob sich immer mehr in den Sommer. Deshalb erinnerten wir uns wieder an den Händler, der sich damals ´verrechnet´ hatte. Der hat ziemlich genau das Mobil, das wir wollen, auf dem Hof stehen. Lt. Anzeige mit Tempomat. Dieses Fahrzeug hatte er uns schon damals deutlich günstiger angeboten, als unser Wunschmobil mit den speziellen Extras, die nur das Werk hätte einbauen können. Weil ich endlich zu einem Ende kommen wollte, hab ich ihn angerufen und den Preis für das Fahrzeug festgemacht. Ich schicke die Bestellung mit fester Vorgabe des Preises und der Zahlungsmodalitäten (Anzahlung jetzt, dann in 4 Wochen, wenn der Carport fertig ist, 50% mit Papierübergabe und Check , und der Rest dann bei Abholung und evtl. abgearbeiteten Mängeln) und dem Hinweis auf die Checkliste als Bestellgrundlage. Ich halte das für fair. Darauf ein Anruf ´der Tempomat ist leider nicht drin, wird auch nicht von uns, sondern von Fiat eingebaut´. Ich hab nix dagegen, kam aber im Stress gar nicht auf die Idee, danach zu fragen, wer das denn bezahlt. In der Anzeige war angeblich die Rede von einem anderen Fahrzeug, das inzwischen verkauft wurde. (Das Fahrzeug wird übrigens trotzdem immer noch online mit Tempomat angeboten). Dann kommt sein Bestellformular. Darauf wird ausdrücklich erwähnt, das der Tempomat ein Fremdeinbau ist und nicht Bestandteil des Vertrages (und natürlich auch nicht im Preis). Im Anschreiben der Hinweis, das er sich (WIEDER EINMAL) verrechnet hat und eine wesentlich teurere Sat-Antenne einbauen muss. Das nimmt er aber auf seine Kappe (aber deshalb muss ich den Tempomat bezahlen ??!) Was ist das für ein Händler, der keine 17 Positionen addieren kann ??? Natürlich liegen seine AGBs bei, aber kein Wort von meiner Checkliste, die ja Bestandteil des Kaufvertrages ist. Einfach ignoriert ! Genauso wie die Zahlungskonditionen, die Papiere gibts erst, wenn alles komplett bezahlt ist. Also nix mit Anmeldung vorher ohne volle Bezahlung = doppelte Fahrerei. :verweis: Leute, ich frage mich : Bin ich hier der Korinthenkacker, der einfach nur alles zu genau nimmt ? Oder werde ich hier nach Strich und Faden verarscht ? Oder braucht man beim Kauf eines WoMos einfach nur ein dickes Fell und seeeehr viel Langmut ??? Ergebnis: Ich habe dankend verzichtet, Bestellung annuliert und bin wieder auf der Suche. Es ist zum :ooo: Eins hab ich aber von rantanplan gelernt: Fairness scheint ein Fremdwort zu sein. Also werd ich bei der nächsten Bestellung die Checkliste verschweigen und erst zur Abholung mitnehmen ;) Ich hab so die Faxen satt, ich glaub, ich kauf mir doch lieber ne Wohnung in Ägypten, die kosten weniger und bei den Immobilienhändlern da weiß ich, was mich erwartet. :D Viele Klaus Auch wenn ich mich ständig wiederhole....
wieso eigentlich immer Anzahlung ? Egal wo, eigentlich läuft der Fahrzeugkauf wie folgt: - ansehen - bestellen - abholen und dabei dann bezahlen
Im Grunde war das Vorkasse was Ihr gemacht habt,wenn auch nur 2 Tage. Wenn das Geld auf den Händlerkonto ist und am gleichen Tage meldet er Insolvenz an seid Ihr eure Kohle los. Ist ein Ehepaar in Hildesheim bei einen großen "seriösen" BMW Händler passiert. Auto bezahlt und stehengelassen um es am nächsten Tag abends angemeldet abzuholen. Als sie am nächsten Tag abends ihr Auto holen wollten standen sie vor geschlossenen Toren,Pleite. Das Geld,ca.50 000 €,und Auto war in der Insolvenzmasse eingegangen. Stand ein großer Bericht in der Zeitung. Die hatten keine Chance wieder an ihr Geld zu kommen,die standen in der Liste zu weit unten. Deshalb schlepp ich lieber 50-60 Tausend Euro mit zur Übernahme und rück erst mit raus wenn ich alles unter Dach und Fach habe. Oder einen bankbeglaubigten Scheck wenn der Händler sich drauf einläßt. Unser letztes Womo habe ich auch bar bei Übergabe bezahlt. Aber im voraus,kein Cent.Lieber kauf ich woanders wenns sein muß. Dieter Wie macht ihr das denn mit der Anmeldung ?
Rücken die Händler denn die Papiere ohne Anzahlung raus ? Oder besorgt ihr euch ne rote Nummer ? Außerdem: Die kleine Anzahlung find ich fair, wenn der Händler ein Fahrzeug, das auf dem Hof steht, 6-8 Wochen reserviert, bis der Carport beim Käufer fertig ist. Wenn es sich dann um nicht ganz so hohe Beträgen handelt.......
Wobei ich zugegeben keine Ahnung habe wie hoch so eine Überweisung sein darf? Ich habe meinen Carthago per Onlinie Banking bezahlt. Ganz gemütlich und alleine im Büro des Händlers. Steht ja immer drunter "Achtung Widerruf nicht möglich" Wir haben unser Womo vom Händler anmelden lassen und dann bei der Abholung bar bezahlt. Hallo,
Ich würde mir heute neben dem ins Auge gefassten Traumfahrzeug auch den Händler kritisch anschauen und mir andere Käufer als Referenz nennen lassen. Dann Ruhe bewahren, den Händler das Fahrzeug selbst im Werk abholen lassen und nach Bereitsstellungsanzeige alle Funktionen durchchecken und auch auf einer Probefahrt bestehen (eine Checkliste in den Vertrag aufzunehmen ist nicht notwendig). Wenn alles ok, bezahlen. Wenn was nicht funktioniert, schriftlich reklamieren und Abnahme verweigern. Glaubt mir die Motivation des Händlers zur Mängelbeseitigung ist jetzt deutlich höher. Wenn alles ok, bezahlen. Wenn nicht, wird der Händler nach 2 Wochen auf die vertragliche Übergabe pochen, er will nämlich Geld sehen. Neuen Abnahmetermin vereinbaren und Gutachter mitbringen. Falls funktionale Mängel nicht behoben sind, Übernahme erneut ablehnen, bei optischen Mängeln fachlichen Rat einholen (ich weiß nicht wie hier die Rechtslage ist), evtl. angemessene Preisreduktion verlangen (alles schriftlich und begründet!) Ab diesem Zeitpunkt geht es darum, eine wasserdicht dokumentierte Position aufzubauen, die gerichtsfest ist, denn wenn der Händler Finanzierungskosten geltend macht, muß der Richter aufgrund der Aktenlage später davon überzeugt sein dass der Händler die Situation selbst verschuldet hat. Den Druck steigert man weiter, indem man den Händler jetzt in Verzug setzt, und mit Stornierung des Vertrags nebst Schadenersatz droht. Wenn es dazu kommt, hat man zwar kein Womo, aber auch nicht den chronischen Ärger über ein mißratenes Fahrzeug, Wandlung und Wertverlust. FAZIT: meistens geht’s gut, Ausreißer gibt’s immer, aber wie immer im Leben sollte man die Spielregeln kennen bevor man bei Fremden ein Womo kauft grüße willi Zumindest könnte und wird wohl meist auch im Kaufvertrag stehen, dass auch der Käufer bei Nichterfüllung Schadenersatz zu leisten hat, wenn er das Womo dann doch nicht abnimmt.
Ich habe bisher nur einmal eine Anzahlung leisten müssen. Das waren 500,-€ bei dem Womo- Händler in Mülheim und sollten im Falle der Nichtabnahme den Händler vor weiteren Schritten bewahren, die er gehen müsste, um seine Auslagen zurück zu erhalten. Hallo kmertie
Ich kenne das so, das der Händler das Fahrzeug zulässt und dann geht die Bezahlung über die Bühne. Auf nichts anderes würde ich mich einlassen. Viel Glück beim suchen des Händlers. Viele Friedhelm :lenker:
Sorry Friedhelm, gaaaanz unüblich in der Automobilbranche .... Dann hätte der Händler bei Nichtabnahme des Kunden (egal warum) einen Briefeintrag in dem Fahrzeug, das wird/kann er nicht wollen, er hätte damit ein Gebrauchtfahrzeug auf dem Hof. Das wird er höchstens dann tun, wenn er den Kunden bereits gut kennt. Üblich ist: - Barzahlung bei Abholung - alternativ: bankbestätigter Scheck (für die, welche kein Bargeld wollen) - Überweisung (ist dann allerdings meist Vorkasse) Falls Anzahlung verlangt wird (meines Wissens nicht sooo unüblich), nur maximal 5 - 10% des Fahrzeugwertes, meist ist das aber verhandelbar. Alle Autohändler haben eine "rote Nummer" = Überführungskennzeichen. Die kann man sich dort meist schon mal ausleihen (auch verhandelbar). Übrigens: die allermeisten Fahrzeuge werden ohne Beanstandung übergeben. Und falls tatsächlich was nicht in Ordnung ist, wirds von einem ordentlichen Händler umgehend nachgebessert. Will sagen: eine ordentliche Checkliste (für den eigenen Gebrauch, als Gedächtnisstütze) ist sicher nicht verkehrt, in Hysterie zu verfallen und pauschal alles in Frage zu stellen jedoch schon.
Hallo Wolfgang. Wir sind weit weg davon, hysterisch zu werden, aber wir haben einen katastrophalen Neukauf 1993 (LMC 6500i) hinter uns und wollen das nicht nochmal erleben. Das hat für uns gereicht, 10 Jahre kein WoMo mehr zu fahren, obwohl uns das Leben im WoMo an sich sehr gut gefallen hat. Wenn man dann noch die Stories hier wie die von Ulli mit seinem Hymer liest, kann einem der Spass ganz vergehen und man tendiert doch zu etwas ´Hysterie´ ;) Klaus Hallo Klaus,
nicht falsch verstehen, ich sag ja: eine gut durchdachte ordentliche checkliste für den eigenen Gebrauch ist durchaus sinnvoll ... Aber: diese Liste dem Händler zu schicken und als Vertragsbestandteil aufzunehmen ... ich weiß nicht ... könnte dem nachfühlen, daß er (der Händler) dabei ein ungutes Gefühl bekommt (Tenor: was kommt denn da für einer ... ? Dann lieber nicht ... ). Wenn Du eine Industrieanlage oder ähnlich kaufst, dann ist das die richtige Vorgehensweise --- Pflichtenheft, Lastenheft. Aber hier, bei einem Neufahrzeug ?? Der Händler wird argumentieren: gut, dann komm halt her und schau´s Dir an ... wenns gefällt o.k., wenn nicht, dann halt nicht. Übrigens: die checkliste hätte ullimu auch nix genutzt --- der Murks kam ja erst nach und nach zu Tage.
Hallo Klaus, ich würde erstmal an der Strategie mit der Güteprüfungs-Checkliste "arbeiten". Die Liste jetzt bereits vertraglich vereinbaren ist auch aus meiner Sicht ein strategischer Fehler, wenn nicht sogar undurchführbar: a) Ein einzelner – wenig bedeutender – Punkt der Checkliste nicht abgehakt, nicht erfüllt, kann nicht zu einer Abnahmeverweigerung führen b) Andere Prüfpunkte, als die nicht vereinbarten sind dann auch nicht zugelassen. Schreibe doch die Eigenschaften auf, die Dir vertraglich wichtig sind und lasse Dir diese Eigenschaften zusichern. Dann mach' Dir Gedanken über die Zahlungsbedingungen und schreib' die, zusammen mit einem festen Liefertermin in den Auftrag fertig. Gerne kannst Du – mündlich – darauf hinweisen, daß Du die zugesicherten Eigenschaften im Rahmen einer Güteprüfung überprüfen wirst – und zwar auf dem Hof des Verkäufers vor Schlußzahlung. Das ist der Fairneß genug. Alles andere geht aus meiner Sicht zu weit und birgt sogar – durch übertriebene Selbsansprüche an Fairneß – die Gefahr, daß Du Dir rechtlich selbst ein Bein stellst. Deine Güteprüfungsliste ist gut, doch eine Unterschrift vom Händler, geschweige jetzt im Vorfelde, brauchst Du dabei nicht und das hat nichts mit der WoMo-Branche zu tun.
Gerne, denn damit beweist Du Deine Lernfähigkeit, machen wir also weiter:
Genau, in Deinem Vertrag fehlt ja auch der feste Liefertermin. (Der so wirklich fest nun nicht ist, aber notwendig ist um überhaupt eine Handhabe zu haben – mehr durchsetzbar ist nicht – z.B. eine Vertragsstrafe - , was daran liegt, daß Dir außer entgangenen Urlaubsfreuden bei Nichteinhaltung kein weiterer Schaden entsteht)
aus meiner Sicht bist Du hier weder der Korinthenkacker, noch wirst Du "nach Strich und Faden"….. Du gehst nur – genauso wie vorher mit der Checkliste – ungewöhnlich vor, was nichteinmal nur zu Deinem Vorteil ist. Ich würde die Flinte nicht so schnell in's Korn werfen, sondern am Ball bleiben. Klartext: Wenn es über rein/raus von Details noch immer Differenzen gibt ist der Auftragstext nicht klar genug. Er muß wie folgt aussehen: 1) Fahrzeug Typ XY mit serienmäßigen Eigenschaften beschrieben in Prospekt Nr. Z vom sounsovielsten; Preis ….. € 2) Zusätzlich Feature XY betriebsbereit im Fahrzeug montiert. Preis € ……. 3) usw. bis alle Extras erwähnt sind 4) Zubehör XY, Best.Nr. ….. im Fahrzeug liegend, ohne Montage, Preis ……. 5) usw. bis alles lose Zubehör erwähnt ist 6) weitere zugesicherte Eigenschaften: Alle sonstigen Absprachen, z.B. noch verbleibende Zuladung, Gesamtgewicht im oben definierten Zustand etc. Gesamtpreis ….. € netto MWST, Gesamtpreis brutto Zahlungsbedingungen: ….. Liefertermin: Datum (Ich hoffe jetzt, das ist nicht zu tief gestapelt für Dich). Ich persönlich habe so etwas vorbesprochen, mir Zahlen/Angebote nennen lassen und bin dann mit der fertig geschriebenen Liste, einmal mit Auftrag oben drauf und einmal mit Auftragsbestätigung beim Händler erschienen. Dann wird das nochmal durchgesprochen, evtl. noch ein letztes Mal korrigiert (verrechnet…. ) und von beiden unterschrieben. Kommt er dann mit seinen AGB's an – sei's drum: Lies Dir das durch, als Kaufmann hast Du das KnowHow dafür, streiche 'raus 'was Dir nicht paßt und sage dann, so würdest Du unterschreiben…… Einigungsprozeß nichts sonst. Und Deine Güteprüfungsliste als Vertragsbestandteil läßt Du weg und führst sie trotzdem durch. "Dein" Händler weis jetzt zur Genüge, daß Du das machst. Wohlgemerkt eines: Derartige Verträge sind im Regelfall immer etwas unscharf. Weder ein Kaufvertrag noch ein richtiger Werkvertrag, sondern eine Mischung aus beiden. Für mein Verständnis mußt Du abnehmen, wenn alle wesentlichen Eigenschaften erfüllt sind und eine vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der zugesicherten Eigenschaften möglich ist. Nicht erfüllte Eigenschaften, Mängel, die eine vertragliche Nutzung nicht verhindern, sind nicht abnahmeverhindernd, sondern rechtfertigen bestenfalls zu einem Sicherheitseinbehalt, bis der Mangel abgestellt ist. Allerdings müßtest Du das dann wieder vertraglich vereinbaren, wovon ich Dir abrate: Du erreichst einen ähnlichen Effekt nämlich viel leichter. Dann wenn das Fahrzeug, mit von Dir eben entdeckten Mängeln, noch auf dem Hof steht und Du die Schlußzahlung noch nicht geleistet hast mußt Du handeln: Schriftliche Fixierung der Mängel incl. Beseitungstermin und Unterschrift vom Händler, die Du dann bekommst, er will ja die ungekürzte Schlußzahlung. Allerdings würde ich – nach der Vorgeschichte – nie davon ausgehen, daß Du Mängel auf dem Hof entdeckst. Dazu mußt Du das Fahrzeug schon wirklich nutzen. Und dann ist Deine vertraglich vereinbarte Güteprüfungsliste wieder hinderlich, wenn das was Du dann entdeckst dort nicht drin steht. Alles klar ? Seekater @seekater
WOW.... dem ist ja nix mehr hinzuzufügen :!: Außer vielleicht: Du mußt einen Händler finden, der DAS mitmacht @seekater
:daumen2: Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Wirklich sehr hilfreich. Glaub mir, ich habe in den letzen 30 Jahren 2 x gebaut und angebaut, Eigentumswohnung gekauft und verkauft und unendlich viele Verträge mit Kunden abgeschlossen. Ich habe noch NIE geklagt und bin noch NIE verklagt worden, weil ich immer so eine Einigung bei den auch schonmal auftretenden Differenzen gefunden habe (schlecht für rantanplans Berufsstand :D) Aber bei diesem SCH.. WoMo Kauf hab ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl gehabt, weil mir das Auftreten und das Geschäftsgebaren der bisherigen Gesprächspartner sehr subjekt waren. Vielleicht waren wir ja nur bei den falschen Leuten. Naja, vielleicht wirds ja besser als befürchtet. Vielen Dank nochmal an alle Poster für die Tipps ! Ich erzähl euch dann vom Happy End ;) Viele Klaus na toll .. und nu noch der Thread von Beduin ..
--> Link Ich geb ne Suchanzeige und kauf mein allererstes WoMo (LMC Alkoven, siehe Profil) zurück. Das taugte wenigstens noch was .... |
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