Ausnahmereglungen für Berlin.
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gruß peter
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Hallo oldi
Dein Hinweis ist für uns in Berlin hilfreich aber für Wohnmobile nicht relevant. Du hast vergessen die Kostenrechnung für eine Ausnahmegenehmigung beizufügen. Für Privatpersonen gilt: Nur bei technischer Unmöglichkeit der Nachrüstung können Berufspendler und und minderschwer Behinderte, falls Sie mit einem Bescheid Ihres Steuerberaters nachweisen, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre falls sie sich ein neues privates Fahrzeug zulegen müssten, eine Ausnahmeregelung beantragen. Berufspendler müssen dann noch nachweisen dass ihre Arbeit entweder morgens vor sechs Uhr beginnt oder abends nach 24:00 Uhr endet oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht mit Bus oder bahn fahren können und dass ihr Arbeitsplatz mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt. Die Ausnahmeregelungen kosten zwischen 100,-- und 400,-- € und gelten für höchstens 18 Monate; danach ist ein neues Auto an zu schaffen. Georg350 Hallo,
und hier sind die ersten Urteile zu Sondergenehmigungen: --> Link Damit für Womos keine Chance auf Ausnahmeregelungen, es sei denn höhere Gerichtsinstanzen verwerfen diese Urteile. aus Berlin Georg350 hallo georg
vielen dank für den link, wenn aber schon herr sternberg vom civd im interview sich geäußert hat das rund 200000 reisemobile betroffen sind und nicht erwartet werden kann das es für sie eine sonderregelung gibt, war zu erwarten das die gerichte nicht anders entscheiden. außerdem wäre er nicht der vertreter der reisemobilisten sondern der industrie. das sagt doch alles aus 8) gruß peter |
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