aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel


Gast am 21 Feb 2008 19:52:44

Die Unterbringung in einem mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts ausgestatteten Ferienhotelzimmer und ein aufgrund dieses Umstands unharmonischer Intimverkehr während der Dauer des Urlaubs stellen nicht ohne Weiteres einen zur Herabsetzung des Reisepreises berechtigenden Mangel dar, meint das AG Mönchengladbach, Urt. v. 24.04.1991 – 5a C 106/91 –


Zum Sachverhalt: Der Kläger hatte bei der Beklagten (Anm: einem Reiseunternehmen) für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kläger verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises .... Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten. Die Beklagte bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.

Aus den Gründen: Das AG Mönchengladbach folgte dem Begehren der Beklagten (Anm: und wies die Klage ab)

Die Klage ist in der Sache nicht begründet. Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.

Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten, mit der Folge, dass sich der Reisepreis nicht mindert und dass auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.

Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kläger etwas Derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.

In vollständiger Fassung nachzulesen in NJW 1995, Heft 13, Seite 884

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mayon am 21 Feb 2008 19:56:26

Hi hi ha ha

:roll: naja diese Betten

:!: im Womo wäre das nicht passiert :!: :?:

Administrator am 21 Feb 2008 19:56:54

Tatsächlich sind Schweizer aber ein Reisemangel! (kein Witz) :D

Die Anwesenheit von zu vielen schweizer Folkloristen auf einer Kreuzfahrt sind ein Reisemangel welcher 40% Reisepreisminderung rechtfertigt LG Frankfurt AZ: 2/24 S 341/92

Anzeige vom Forum


jonathan am 21 Feb 2008 20:03:14

mayon hat geschrieben:Hi hi ha ha
:!: im womo wäre das nicht passiert :!: :?:

Nö, da hätte das ganze "Hotelzimmer" angefangen zu wackeln-und wehe, die Bremsen sind nicht gut angezogen :oops:
Werner

mayon am 21 Feb 2008 20:03:46

Ja das ist klar! :eek:
*schnell weg hier*

arcalis am 21 Feb 2008 20:14:40

Es stellt auch keinen Reisemangel dar, wenn der Reisende bemerkt, daß sein Hotel in Thailand als "Stunden-Hotel" benutzt wird. (Urteil AG Bad Homburg v. 1.11.1995)
Urteil ist aber auch analog auf Reisemobile übertragbar... 8)

Lancelot am 21 Feb 2008 20:48:58

rantanplan hat geschrieben:.... Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.


:kuller: :kuller: :kuller:

Wenn DAS nicht eine (im wahrsten Sinne des Wortes) "stichhaltige" Begründung ist .....

Mit welchem Scheiß sich heutzutage die Gerichte beschäftigen müssen, spottet ja wohl jeder Beschreibung. Eigentlich hätte der Kläger eins auf die Mütze verdient, hoffentlich ist die Klage wenigstens kostenpflichtig abgewiesen worden.

Gast am 21 Feb 2008 21:02:50

Diese Story erinnert mich an meinen Freund aus Hamburg, der uns mal ´ne Zeichnung´ machen wollte, als wir bedauert haben, das in dem niedrigen Alkoven unseres WoMos guter ? nicht wirklich möglich ist. :D

Ob das auch ein Reklamationsgrund ist, wenn im neuen WoMo das Mittelteil unserer Einzelbetten ´erhöhter Beanspruchung´ nicht Stand hält ???
:hoppel:


Klaus

Gast am 21 Feb 2008 21:38:47

@lancelot

Das Problem sind nicht die Gerichte, die so einen Scheiss entscheiden, sondern die Kläger, die sonst offenbar keine Sorgen haben und Anwälte finden, die so etwas vor Gericht tragen.

Wo Licht ist, ist auch Schatten, nicht nur in der Justiz. Nehmen wir doch mal die Wohnmobilbranche....

WoRo1 am 21 Feb 2008 22:40:34

Wo ich dieses Urteil, das rantanplan zitiert hast, so lese, kommt mir folgender Gedanke : Es gibt doch immer häufiger Wohnmobile mit Einzelbetten. Wenn denn nun ein Käufer eines solchen Mobils eines Abends das Bedürfnis verspürt, die Betten zusammen zu schieben und ihm dabei bewusst wird, dass das - anders als in dem zitierten Urteil - nicht geht und die Betten deshalb auch nicht mit einer Schnur verknoten werden können (Wäre vielleicht sinnvoll, wenn man auf etwas abschüssigem Untergrund steht) : Kann er dann nicht den Kaufpreis wegen eines – von ihm beim Kauf nicht vorhergesehenen - Mangels mindern und notfalls vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Klage erheben? Hätte der Verkäufer ihn beim Kauf nicht auf das Risiko, das der Käufer mit den getrennten Betten eingeht, hinweisen müssen? Oder sind der Käufer und seine Frau etwa gezwungen, an dem besagten Abend statt zwei Betten nur eines zu benutzen? :hoppel:
Hier würden sich doch ganz neue Dimensionen gerichtlicher Auseinandersetzungen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Anwälte auftun und damit einen entscheidenden Beitrag für eine effektive Beschäftigungspolitik leisten! :ironie: :ironie: :ironie:

Dr.House am 22 Feb 2008 00:38:49

@rantanplan: Klasse !!! Dieser Beitrag ist einfach gut !!

Also unser Medizinerkauderwelsch ist ja manchmal schon Nobelpreis- verdächtig, wird aber immer wieder durch die Damen und Herren der Jurisprudenz getoppt. Einfach nur gut. GsD bin ich kein Richter, glaube ich hätte mich in der Robe totgelacht !

@Dirk: Wie wär's mal mit einem "Beitrag des Jehres", so wie die Fotosache ??


Markus

Eddy am 22 Feb 2008 00:43:31

Also wer es nicht schafft, in einem normalen Einzel-Hotelbett vernünftigen ? zu machen, hätte das auch in einem überdimensionalen Luxusbett nicht vollbracht und der soll auch kein Recht, vor einem Gericht bekommen.

Eddy

Gast am 22 Feb 2008 00:43:53

Ist es nicht eher so, daß es Menschen geben soll, die Pauschalurlaube buchen und hinterher auf Biegen und Brechen Geld zurückfordern wollen? Könnte es nicht sein, daß sich bei der gebuchten und angetretenen Reise kein anderer Mangel gezeigt hatte wie Baustelle, Disco, Kakerlaken oder Schimmel im Haus, Entfernung vom Strand weiter als im Prospekt usw. usw. ...
Es kursieren ja reichlich Berichte, wie man es am besten anstellt, hinterher dem Reiseveranstalter noch Geld rauszuleiern, naja, Not bzw. Raffsucht macht halt auch erfinderisch?! Und danach malträtieren sie ihre Mitmenschen mit der Rühmung, wie sie das so klasse angestellt haben - solche z.B. kennen wir auch !!

tekzenchelou am 22 Feb 2008 00:47:28

naja,
Unsympathischer Intimverkehr oder Unsauwerer Intimverkehr oder Unintimer Intimverkehr...
wasses net alles gebt, do fallt mir doch de Kopp ab!
Henn die kenn Fussbodeheizung gehett? Oda war de Deppich zu strack?
:kuller:
isch lach ma enna wech, hammahatt :kuller:

Gast am 22 Feb 2008 08:48:48

vielleicht gab es keine Schnur zu kaufen - na und seinen Gürtel hat er für sein Intimleben (Gewohnheiten) benötigt. Der Arme :!:

LowCostDriver am 22 Feb 2008 10:12:54

WoRo1 hat geschrieben:Wo ich dieses Urteil, das rantanplan zitiert hast, so lese, kommt mir folgender Gedanke : Es gibt doch immer häufiger Wohnmobile mit Einzelbetten. Wenn denn nun ein Käufer eines solchen Mobils eines Abends das Bedürfnis verspürt, die Betten zusammen zu schieben und ihm dabei bewusst wird, dass das - anders als in dem zitierten Urteil - nicht geht und die Betten deshalb auch nicht mit einer Schnur verknoten werden können (Wäre vielleicht sinnvoll, wenn man auf etwas abschüssigem Untergrund steht) : Kann er dann nicht den Kaufpreis wegen eines – von ihm beim Kauf nicht vorhergesehenen - Mangels mindern und notfalls vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Klage erheben? Hätte der Verkäufer ihn beim Kauf nicht auf das Risiko, das der Käufer mit den getrennten Betten eingeht, hinweisen müssen? Oder sind der Käufer und seine Frau etwa gezwungen, an dem besagten Abend statt zwei Betten nur eines zu benutzen? :hoppel:
Hier würden sich doch ganz neue Dimensionen gerichtlicher Auseinandersetzungen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Anwälte auftun und damit einen entscheidenden Beitrag für eine effektive Beschäftigungspolitik leisten! :ironie: :ironie: :ironie:


Hallo Wolfgang,
ich glaube damit kommt der Kläger nicht durch.
Denn er hat vor Abschluss des Vertrages ja gesehen (und somit m.E. konkludent zugestimmt), dass das Womo nur über Einzelbetten verfügt.
Möglicherweise hat er dies ja sogar mit Absicht bestellt.
Sofern er das Womo aus besagtem Grund nicht mehr möchte, kann er nur auf Kulanz des Händlers hoffen.

Anders sehe es natürlich aus, wenn der Käufer auf einem Doppelbett bestanden hat und 2 Einzelbetten eingebaut wurden.
Dies stellt sicherlich einen Mangel dar, allerdings m.E. nicht aufgrund des (hoffentlich) ehelichen Beischlafes, sondern schlicht aufgrund der Tatsache, dass er ein Doppelbett als fest installierten Teil seines Wohnmobils im Rahmen des Kaufvertrages bestellt hat und hier 2 Einzelbetten erhalten hat.

Ich bin mir relativ sicher (sagt mein Laienrechtsverständnis), dass das Gericht dann anders entschieden hätte, wenn die Betten nicht zusammen zu stellen gewesen wären.

Mal davon abgesehen hätte ich als Richter durchaus einen kleinen Prozentsatz zugestanden, denn wenn man die volle Bettbreite als Spielewiese benutzt (und daher ein Doppelbett bestellt), dann kann es m.E. doch ein Mangel sein, wenn man in der Ritze der beiden Matratzen (also der Raum zwischen selbigen, der auch vorhanden ist, wenn man die Betten zusammen stellt und verbindet) einen lusthemmenden Hinderungsgrund sieht.

Und weil es grad so schön ist:
Ich hätte darüber hinaus dem Kläger einen weiteren Abschlag zugestanden, denn wenn sich der Kläger in Extase und lustvoller Vorfreude befindet und ihm dann seitens des Reiseveranstalters zugemutet wird, dass er in dieser Situation sich nicht hemmungslos seinen Wünschen hingeben kann, sondern statt dessen erst kleinere heimwerGastche Tätigkeiten ausführen muss, ist dies m.E. auch ein Mangel.

Also gut, dass ich kein Richter bin. :D

Gast am 22 Feb 2008 10:20:17

Dr.House hat geschrieben:@rantanplan: Klasse !!! Dieser Beitrag ist einfach gut !!

Also unser Medizinerkauderwelsch ist ja manchmal schon Nobelpreis- verdächtig, wird aber immer wieder durch die Damen und Herren der Jurisprudenz getoppt. Einfach nur gut. GsD bin ich kein Richter, glaube ich hätte mich in der Robe totgelacht !

@Dirk: Wie wär's mal mit einem "Beitrag des Jehres", so wie die Fotosache ??


Markus


Hallo Herr Doktor!

Immerhin haste als Doc den Beitrag sofort verstanden ;-))

Wenn ich Eure Gutachten in Unfallsachen lese, brauche ich jedesmal ein Medizinlexikon. Warum heißt bei Euch z.B. eine Gehrinerschütterung "commotio cerebri" oder eine Verrenkung "Luxation"??

Oder lest mal die Fachzeitschriften für Computer. Wenn man da nicht jahrelang eingefuchst ist, versteht man wirklich nur Bahnhof.

Noch was: Redet doch mal mit einem Nichtwohnmobilisten über ein "HEKI" oder fachsimpelt über eine "Sherflow-Pumpe" oder die "Tethford-Kassette" sowie die Tanks im "Doppelboden", der sich hinter der "GFK-Sandwichkonstruktion"verbrigt, wo gleichzeitig noch ein "Holzrahmenkonstruktion" verborgen ist und sich auf dem Dach eine "automatische Oyster 85" befindet. Ach ja, "Integrierter", "Teilintegrierter" und "Alkoven" versteht auch jeder auf der Straße postwendend...

Unser Kauderwelsch ist nicht besser und schlechter als jedes Fachchinesisch bestimmter Fachkreise. Nur wir Juristen sprechen wenigstens überwiegend Deutsch und nicht Lateinisch oder Denglisch.

Jezz aber schnelll wech, eh ich Haue kriege.

Lancelot am 22 Feb 2008 10:24:46

lira hat geschrieben:Ist es nicht eher so, daß es Menschen geben soll, die Pauschalurlaube buchen und hinterher auf Biegen und Brechen Geld zurückfordern wollen? Könnte es nicht sein, daß sich bei der gebuchten und angetretenen Reise kein anderer Mangel gezeigt hatte wie Baustelle, Disco, Kakerlaken oder Schimmel im Haus, Entfernung vom Strand weiter als im Prospekt usw. usw. ...


Selbstverständlich ist das hier der Fall ... und dem Anwalt, der sich DER Sache annimmt, mache ich keinen Vorwurf, der verdient sein Geld damit.

ABER: die Gerichte, die sich so eines (zum "greifen nahe liegenden") Falles annehmen, dafür fehlt mir irgendwie das Verständnis.

Als Richter würde ich mich gewaltig vera.... fühlen und hätte die Klage nicht angenommen.

conga am 22 Feb 2008 10:31:29

Trotzdem hat er bei der Urteilsbegründung durchaus hintersinningen Humor bewiesen.

Lancelot am 22 Feb 2008 10:32:24

LowCostDriver hat geschrieben:.... nicht aufgrund des (hoffentlich) ehelichen Beischlafes,


:nixweiss: Also Björn, wir leben im Jahr 2008 nach C. :D

Gast am 22 Feb 2008 10:38:55

Lancelot hat geschrieben:
lira hat geschrieben:Ist es nicht eher so, daß es Menschen geben soll, die Pauschalurlaube buchen und hinterher auf Biegen und Brechen Geld zurückfordern wollen? Könnte es nicht sein, daß sich bei der gebuchten und angetretenen Reise kein anderer Mangel gezeigt hatte wie Baustelle, Disco, Kakerlaken oder Schimmel im Haus, Entfernung vom Strand weiter als im Prospekt usw. usw. ...


Selbstverständlich ist das hier der Fall ... und dem Anwalt, der sich DER Sache annimmt, mache ich keinen Vorwurf, der verdient sein Geld damit.

ABER: die Gerichte, die sich so eines (zum "greifen nahe liegenden") Falles annehmen, dafür fehlt mir irgendwie das Verständnis.

Als Richter würde ich mich gewaltig vera.... fühlen und hätte die Klage nicht angenommen.


Der Richter hat doch seinen langen Arm ausgestreckt und die Klage natürlich abgewiesen. Ausserdem scheint dieser Amtserichter durchaus mit beiden Beinen und noch mehr im wirklichen Leben zu stehen.

fuzzy am 22 Feb 2008 10:47:50

mit 2 socken ist das leicht zu lösen :!: :oops:
andererseits hat Eddy auch recht :!:

Maggie am 22 Feb 2008 11:08:42

Klar habt ihr in diesem Fall zwar alle Recht und es macht Spaß, darüber zu lesen und zu schreiben, aber auf der anderen Seite war es ein Vertrag!

Wenn ihr ein Womo in anthrazit-metallic bestellt und bekommt eins in pink-metallic, dann kann man ja auch sagen, dass ihr ? in einem pink-metallic-farbenen Wohnmobil genau so gut machen könnt wie in einem anthrazit-metallic-farbenen :D - abgesehen von anderen Dingen, die man in und mit einem Womo noch machen kann.

Es ist im Prinzip doch wurscht, warum derjenige das wollte - er hat sich was dabei gedacht, als er das buchte und der Vertragspartner hat seinen Part diesbzgl. nicht erfüllt.

Klar schaut man keinem hinter die Stirn, warum er das nun anzettelt - aber vielleicht war es auch nur ganz einfach so.

Maggie

Gogolo am 22 Feb 2008 11:50:00

Beim lesen dieses Threads ist mir gerade folgender Witz eingefallen:


Eine Frau geht zum Arzt und lässt sich untersuchen. Dieser stellt fest, dass ein Busen wesentlich größer/länger ist als der andere und spricht die Frau darauf an. Die Frau antwortete: "Wissen Sie, Herr Doktor, mein Mann spielt abends vor dem einschlafen so gern mit meiner Brust - und wir haben auseinanderstehende Betten!"


Nur bei einem solchen Sachverhalt könnte ich mir eine Entschädigungszahlung vorstellen.... :D :D :D


Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 22 Feb 2008 13:15:27

Gogolo hat geschrieben:Beim lesen dieses Threads ist mir gerade folgender Witz
Gogolo[/i]


:klatschen: :kuller: :kuller: :kuller:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Urteil zur Rückabwicklung eines Autokaufs
Neuer Brief vom Finanzamt !
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt