Hey
Wir fahren nächste Woche in Skiurlaub und wollen noch eine Gasflasche mitnehmen :D
Weiß jemand von euch, ob ich eine zusätzliche Gasflasche in der Garage transportieren darf :?
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Hey
Wir fahren nächste Woche in Skiurlaub und wollen noch eine Gasflasche mitnehmen :D Weiß jemand von euch, ob ich eine zusätzliche Gasflasche in der Garage transportieren darf :? Eine 3. Gasflasche in der WoMo-Garage transportieren - ich glaube(!) dürfen: Nein! Können: Ja!
Konkret: ich habe bei längeren Fahrten ins Ausland auch mal eine 3. Flasche mitgenommen und kann mich erinnern, dass es damals geheissen hat: das ist nicht erlaubt. War mir aber letztlich wirklich egal, ich habe sie einfach mitgenommen ohne lange zu fragen. Habe die Ehre Gogolo Hallo Manni,
hab ich bisher im Winterurlaub nach Spanien auch immer gemacht. Solltest die Pulle nur richtig festzurren und nicht mit brennender Zigarre im Hals die Garagentür aufmachen, denn in der Regel haben die meistens Womos einen geschlossenen Boden, sodaß das Flüssiggas, welches bekanntlich am Boden schwebt nicht entweichen kann. Sonnst hasse keine Augenbrauen mehr. :D Gerd Ich kann mich erinnern, dass das hier schon diskutiert wurde.
Man darf, wenn die Flasche vernünftig (stehend) befestigt wird. Inbetriebnahme nur im Flaschenkasten. Hallo, wir machen das auch so. Anständig festzurren, natürlich zugedreht und gegen Umfallen gesichert. Ist in einem gut einwöchigen Winterurlaub unverzichtbar. Nach den Buchstaben des Gesetzes dürfte man ja wohl seine Gasflaschen nicht mal im Kfz. transportieren ... ich sag nur "Alugastankflasche" Hallo Manni,
warum ne dritte Flasche. Die ist doch bestimmt eh wieder leer. :D :D :D LG an Birgit und viel Spass beim Skilaufen. auch von Gabriele. Hallo Manni!
Transport zusätzlicher Gasflaschen Zu den beiden im Flaschenkasten verstauten Gasflaschen dürfen weitere mitgeführt werden Transporthinweise • Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein. • Druckminderer müssen entfernt sein. • Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen oder Kragen geschützt sein. • Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein. • Weiterhin wird vorausgesetzt, dass keine anderen Gefahrgüter geladen sind, wie z. B. Lacke, Lösemittel, Säuren, Laugen. • Es muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein. • Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren. • Die Verstauung muss getrennt vom Fahrgastraum erfolgen Transport von Gasbehältern mit Kraftfahrzeugen --> Link • Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen, Auszug aus dem Merkblatt des IGV "Industriegaseverband e.V." und der Firma Linde --> Link Das, was in dem verlinkten Thread diskutiert wurde stimmt teilweise nicht. Wolfgang @ esskaa
Diesmal sind alle voll :D (Gasflaschen) P.S. zurück :razz: Besten Dank für die zahlreichen Antworten. Werde die 3. Flasche gut gesichert mitnehmen :wink: Und las Dir vom Händler ein Merkblatt zum transport von Flüssiggas geben.
Sowas muß beim Transport dabei sein. Dieter |
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