Hallo,
wir haben einen gut ein Jahr alten Challenger, bei dem das untere Stockbettfenster nicht aufgeht, wenn der Originalfahrradträger dran ist und aus dem oberen Fenster fliegt man raus wenn man es öffnet, da kein Absatz zwischen Fenster und Matraze besteht, außerdem kann man die Rollos nicht vernünftig auf und zu machen, da die Matraze das verhindert.
So ist das nun bei allen Chausson Flash und Challenger Genesis mit stockbetten bis Modell 2007. Ab Modell 2008 haben sie nun hinten Seitz Rahemnfenster eingebaut, unten zum schieben und oben zum klappen, und der Mangel wurde behoben.
Jetzt meine Frage:
Bisher habe ich das so hingenommen und die Fenster nicht genutzt (Den Kinder verboten sie zu nutzen), aber nachdem ich das in der neuen Serie gesehen hab, würde ich auch gerne so funktionierende Fenster haben.
Muss so etwas auf Gewährleistung getauscht werden oder ist so etwas "Stand der Technik"? Der Mangel bestand ja schon bei Übergabe und müsste somit ja kein Problem mit der Umkehr der Beweislast geben!
Muss ich meinem Händler nur sagen, er soll mir bitte auch die Seitzrahmenfenster einbauen (aus besagten Gründen) - (Auf Gewährleistung?)
aus Bous
Alex aus SLS

