Da ich bisher immer wieder verschiedene Meinungen gehört habe, wann ich mit einem Womo über 3,5t Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz bezahlen muß, habe ich an Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion,Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben geschrieben.
Die Antwort kam prompt: :evil: IMMER :evil:
Hier die Begründung:
Die Abgabepflicht für ein Wohnmobil von über 3,5 Tonnen beginnt mit der Einfahrt in die Schweiz und endet mit dessen Ausfahrt aus der Schweiz. Demzufolge ist für jeden Tag, an welchem sich das Fahrzeug in der Schweiz befindet (egal ob es bewegt wird oder nicht), die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Weshalb ist dies so: Schweizer Fahrzeuge werden mit der Immatrikulation abgabepflichtig. Die Abgabepflicht endet mit der Abgabe oder Hinterlegung der Kontrollschilder. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange und wieviel das Fahrzeug auf den Strassen verkehrt. Um keine Rechtsungleichheit zu schaffen, werden die ausländischen Fahrzeuge wie die schweizerischen behandelt. Kommt hinzu, dass es von Seiten Bund nicht möglich ist zu prüfen, ob ein Fahrzeug bewegt wird oder nicht.

