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NAVI und Radarwarner ....... erlaubt ? 1, 2


helibob am 13 Mär 2008 19:45:17

rantanplan hat geschrieben:


--> Link

Robert[/quote]

Ja toll. Der Typ hatte so einen Radarwarner an der Windschutzscheibe kleben. Den sieht wirklich jeder Polizist.

Wir diskutieren über POI´s auf der "Festplatte" des eingebauten Navis. Wie will denn ein Polizist feststellen, dass diese Daten auf dem Navi aufgespielt wurden, wenn der Fahrer die Klappe hält und keine Speedtraps CD im Auto rumfliegt??? Will man die CD dabei haben, klebt man ein anderes Etkette darüber von Santana oder MickkyMaus... Womit ich natürlich nicht behaupte, dass ich so etwas machen würde.


[/quote]

Ich glaube schon verstanden zu haben um was es geht.
Es geht doch hier um die Sache und nicht wie sie aussieht.
Aber lies doch bitte den gesamten Fred durch, im 7´ten steht ein Paragraf mit Ausführung.

Es gibt halt verschiedene Arten von Radarwarnen.
Aktive:
Empfänger im GHz – Bereich Bandbreite der Radarfrequenz
Passive:
Navigationsgeräte mit Blitzer-Warner auf der "Festplatte"??
Ich hoffe der Link ist aussagekräftig genug!
--> Link

Robert

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e500_de am 13 Mär 2008 22:26:09

rantanplan hat geschrieben:Übrigens:

Wenn es den Radarkontrolleuren und den Behörden um eine Entschärfung von Unfallschwerpunkten ginge, müßten sie froh sein, wenn viele sich vor diesen neuralgischen Punkten warnen lassen, damit dort langsamer gefahren wird. Da dies die Behörden aber gar nicht möchten, im übrigen auch kaum an Unfallschwerpunkten, sondern Hauptstraßen und vierspurig ausgebauten Stadtstraßen überwacht wird, also dort, wo sich die Überwachung fiskalisch lohnt, besteht gar kein Interesse an einer Verlangsamung des Verkehrs, sondern an möglichst vielen erwischten "Rasern". Deshalb wird also die Warnung vor Unfallschwerpunkten verboten, nicht aber wegen der Verkehrssicherheit, die in diesem Zusammenhang keine wirkliche Rolle spielt.

Bei uns in der Stadt stehen die Radarkästen regelmäßig an den autobahnähnlich ausgebauten Ein- und Ausfallstraßen, wo es völlig bekloppt ist, nur 50 km/h fahren zu müssen. Vor Schulen, Altenheimen und Kindergärten habe ich noch niemals einen Radarkasten gesehen. Da bin ich mir absolut sicher.


Hallo zusammen,

auch wenn rantanplans Aussage nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat ist sie doch ganz genau der Grund dafür weshalb hier diskutiert wird. Wenn die Polizei wirklich ehrenhafte Absichten hätte dann würde sie uns allen ein Navi mit allen GEFAHRENPUNKTEN (denn nur da wird ja geblitzt!!) schenken und wir würden dort alle noch vorsichtiger sein als wir es eh schon sind. Nachdem sie aber versuchen uns diese selbst besorgten Gefahrenpunkte abzuerkennen gehts wohl gar nicht so sehr um ehrenhafte Absichten!

Faktisch wird es doch so ablaufen: Man wird angehalten, im konstruierten Fall fragt der Polizist nach illegalen Mitteln weil er unser Navi sieht und wir verstehen gar nicht was er mit "illegal" meint denn wir wollen doch nur den Strassenverkehr sicherer machen und fahren daher an verschiedenen Stellen (welche wir mit einem POI markiert haben und die Polizei mit einem Blitzer damit sie die gefährliche Stelle auch wieder findet!) noch vorsichtiger als sonst. Die Frage wird verneint. Ab hier hat der Polizist doch gar keinen begründeten Verdacht mehr.

Anderst gesagt läge bei einem geschlossenen Handschuhfach einfach aufgrund der Tatsache, dass es geschlossen ist sicher auch ein begründeter Verdacht vor, dass eine Waffe mitgeführt wird. Den Polizisten zeig mir mal, der das später einem Richter erklärt - und zwar genau dann wenn er NICHTS gefunden hat (was wohl bei den meisten Navi-Besitzern der Fall sein dürfte!!) und sich deshalb lächerlich gemacht hat.

Liebe
memime

Steve McQ am 15 Mär 2008 21:03:20

Abseits von ehrenwerten Absichten und sonstigen Randbemerkungen hier ein Bericht von STERN.DE.

Klares Fazit: Es gibt keine gesicherte Rechtslage.

--> Link


Steve

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aljosa am 17 Mär 2008 18:28:04

Liebe WoMo-Gemeinde

Mit Interesse habe ich die Beiträge gelesen. Die meisten liegen mit ihren Annahmen teilweise richtig. Da viele von Euch auf der Reise in den Süden durch die Schweiz reisen möchte ich hierzu ein paar Worte schreiben.

Art 57b Strassenverkehrsgesetz (Gilt für die gesamte Schweiz)
1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeugen eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.
2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.
3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.

Der Streitpunkt liegt hierbei, ob ein POI-Warner im Sinne von Abs. 1 als Radarwarngerät zählt.

Die Ausführung der Gesetze liegt bei den Kantonen.
Je nach Auffassung der kantonalen Behörden (Exekutive oder Judikative) werden die Geräte mit den POIs als Radarwarngeräte gewertet oder nicht. Welche Polizeien diese Geräte nun einzieht und welche nicht entzieht sich meinen Kenntnissen. Soweit mir bekannt ist wurde die Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich angewiesen, die Geräte einzuziehen. Es entzieht sich auch meinen Kenntnissen wie eine Kontrolle durchgeführt wird.

Betreffs Möglichkeit die Geräte einzuziehen, bzw. kann in einem WoMo das Gerät beschlagnahmt werden ist in Abs. 3 definiert. Wird eine Polizei angewiesen die Geräte sicherzustellen könnt Ihr euch darauf verlassen, dass dies gemacht wird. Lasst Euch nicht von der Deutschen Gesetzgebung und Kompetenzen der Deutschen Polizei täuschen.
Durch die kantonalen Gesetzgebungen (Strafprozessordnung und Polizeigesetz) haben die Polizeien und Untersuchungsämter hier doch eine etwas andere Gesetzgebung und damit ein entsprechende Handhabe. Das WoMo ist ein Verkehrsmittel und unterliegt dem Strassenverkehrsgesetz (Muss ja auch immatrikuliert werden).

Wie und ob die Einstellungen des jeweiligen Geräts überprüft wird kann ich auch nicht sagen. Besteht die Anweisung ein Geräte einzuziehen, wird die Polizei diese auch ausgeführt. Ob der Einzelne nun auf Stur stellt, Unverständnis zeigt, tobt oder einen Handstand vorführt, egal, das Gerät wird eingezogen.

Auf dem Weg von Deutschland nach Italien (Autobahn) werden etwa 8 Kantone (geografisch aus Gedächtnis) tangiert. Welcher Kanton nun der Meinung ist, dass die POIs als Radarwarner gelten oder nicht kann hier nicht abschliessend festgehalten werden.
Für meinen Teil. Ich hab die entsprechenden Einträge gelöscht. Ich riskiere lieber eine Busse wegen Geschwindigkeitsübertretung als, dass mein Gerät sichergestellt und ausgewertet wird (und das dauert). So kann ich bei einer allfälligen Kontrolle nachweisen, dass ich keine POIs installiert habe und die Handhabe für eine Beschlagnahme ist nicht gegeben. Auch wenn ich die POIs umbenenne. Die Polizisten sind bestimmt nicht dümmer als er Durchschnitt der Bevölkerung. Wenn es ein Polizist nicht merkt ist dies Unverständnis für diese Technik oder einfaches Desinteresse für die Sache. Aus meiner Sicht ist es einfach „Selbstbetrug“ oder ... wenn man glaubt, dass man schlauer ist als andere. Auch bei der Polizei gibt es Speziallisten welche hiervon mehr verstehen als manch anderer (Betrifft auch Panikknopf).

Kritiker können jetzt sagen, dass hier keine Umkehrbeweispflicht besteht. Stimmt. Aber zwecks Beweissicherung muss das Gerät sichergestellt und ausgewertet werden (und weg ist das Gerät).

Über das sein oder nicht sein wird erst ein Urteil des Eidgenössischen Bundesgerichts entscheiden müssen.

Jeder muss selbst entscheiden was er aus diesen Informationen nimmt bzw. was er lässt. Ob Befürworter oder Gegner, ich wünsche allen einen angenehmen und stressfreien Aufenthalt bzw. eine Durchreise durch unser Land.


aus der Schweiz
aljosa

tekzenchelou am 17 Mär 2008 23:34:14

ich wurde letzte Woche vom D-Zoll an der D-F Grenze angehalten, man hat wegen meinem F-Kennzeichen meine "Carte d'identité" sehen wollen, ich hatte aber "nur" meinen F-Führerschein dabei, meinen D-Reisepass zwar auch nur wollte ich mich nicht gleich als deutscher outen um zu sehen was passiert.
Jeder der rüberfuhr wurde angehalten, es waren 7 oder 8 Beamte und 3 Fahrzeuge.

Ich kam von einem Freund bei dem ich gegessen hatte und auch was getrunken, hatte praktisch 600 Meter zu fahren um mich wieder auf den Parkplatz am Büro zu stellen.

Der Beamte war nicht sehr zufrieden mit meinem Führerschein hat ihn aber trotzdem genommen und ging zu seinem Fahrzeug um mich zu überprüfen.
In der Zwischenzeit sagt sein Kollege ich sollte doch bitte mal die Schiebetür aufmachen, er guckt schnell mit der Taschenlampe rein und meint ich sollte doch auch mal die Türen hinten aufmachen und wo ich hinfahre, ich sagte 3 Häuser weiter weil ich dort arbeite.

Zentralverriegelung vergessen, musste ich nochmal nach vorne den Knopf hochziehen und stellte selbst fest dass ich wohl doch ein Bier zuviel haben muss, das hat niemand gestört und ich durfte nach dem Reinschauen weiterfahren.

Durchsucht wurde nichts, nicht einmal der Aschenbecher, niemand hat mein Fahrzeug betreten.

Radarwarner hab ich sowieso keinen dafür aber Laptop, MP3-Autoradio und eine Dose MP3-CDs, obwohl ich die meisten Originale besitze habe ich noch lange nicht alle, viele Live-Mitschnitte kann man sowieso nicht kaufen und findet sie nur im www, allein das hätte teuer werden oder mindestens viel Zeit kosten können aber das wollte keiner wirklich wissen obwohl ich lange Haare hab.

Ohne irgendeinen Verdacht kommt keiner in dein Fahrzeug rein, auch die Franzosen haben mich schon mehr als einmal kontrolliert, auf die Frage was ich transportiere kommt dann immer "Meine Wohnung", "Merci Au revoir"...

helibob am 18 Mär 2008 08:19:52

Schöne Geschichte, aber was hat die mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Robert

Beduin am 18 Mär 2008 15:02:18

Das es die meisten Polizisten nicht intressiert ob du Blitzer POI´s oder sonstwas auf deinem Navi hast.
So meine ich zumindest verstanden zu haben.

Steve McQ am 18 Mär 2008 16:24:27

Beduin hat geschrieben:Das es die meisten Polizisten nicht intressiert ob du Blitzer POI´s oder sonstwas auf deinem Navi hast.
So meine ich zumindest verstanden zu haben.


Zustimm!

Felix On The Road am 18 Mär 2008 23:41:04

Hallo,

ich frage mich gerade,
ob ich überhaupt noch ein Autoradio haben darf,
bzw. es benutzen darf,
da es ständig in allen Bundesländern von allen
möglichen Radiosendern mir erzählt,
wo X und Z ein Radarauto gesehen haben.
Wie geht das denn ???


Schöne aus Kiel

Felix

womowitsch am 06 Apr 2008 19:47:37

Hallo Leute, ich habe gerade alle Beiträge zu diesem Thema gelesen, und komme zu der Auffassung, das die Radarpois solange legal sind, wie es legal ist, täglich im Radio vor mobilen "Blitzern" zu warnen. Dieser "Raserservice" gehört verboten!
Womowitsch

BernhardK am 06 Apr 2008 21:02:26

Hallo Womowitsch !

Die Radiosender dürfen die sogenannten Blitzermeldungen durchgeben. Das wurde von den Radiosendern mit den Behörden abgesprochen und genehmigt.

Gast am 10 Apr 2008 15:31:42

mafrige hat geschrieben:MatthiasG schreibt:
...es ist noch wesentlicher Verboten mein Fahrzeug zu betreten, vor allem für Polizeibeamte und zwar gnaz besonders in der Schweiz!!!!! ....
Ich möchte den Polizisten sehen der zu mir sagt,
geben sie mir mal ihr Navi, ich möchte überprüfen was sie da so alles drauf haben...

Die Polizei in der Schweiz oder Deutschland würde dich auffordern dein Fahrzeug zu verlassen, deine Personalien feststellen und anschließend dein Fahrzeug einziehen, inclusiv Navi.
Begründung: Beseitigen von Beweismittel.
Also lieber kooperativ sein.
Oder glaubst Du, man kommt durch Verweigern einfach so davon?


Fest installierte Blitzer stehen lt. Behörden doch ausschließlich an Gefahrenstellen. Keineswegs sind sie zum abkassieren da.

Da ist es doch geradezu vorbildlich, sich Gefahrenstellen, die man womöglich mit dem bloßen Auge nicht erkennt, vom Navi anzeigen zu lassen. Oder denk ich da jetzt elitär? :D

Harry13 am 10 Apr 2008 15:48:28

So nun mal zum Radarwarner wenn ich Dateien auf dem Teil habe und ich kann die nicht mehr aufrufen da will doch mal sehen ob man dafür belangt werden kann. Das ist ja etwas was ich ausprobieren kann und das ist ja nicht Strafbar. Oder? Zumindest nicht in Deutschland. In der Schweiz oder bei den Össis bin ich mir da nicht so sicher. Die nehmen dich auch einfach so als Organspender. Hilfe ich will nicht!!!!!!!! :twisted:

gruß Horst

uwe brökelm am 15 Apr 2008 11:57:55

in einem bin ich mir aber ganz sicher..unabhängig was im navi drin ist..wenn ich bei einer kontrolle auf stur mach...und verweigere ihm die sicht in den kofferraum..auch wenn ich im recht bin..dann denk ich mal werd ich länger stehen als mir lieb ist..weil dann ist der polizist bockig..und er wird suchen..ob er was findet oder nicht..
ich hab bestimmt nicht das beste verhältnis zu den beamten..aber ich denke mal das ich bei mancher kontrolle gut davongekommen bin weil ich mich kooperativ gezeigt habe..und kam mit 15 euros weg wo ich ein stopschild übersehen hatte..hatte noch nie im leben so schnell meine ec-karte gezückt..bevor der es sich anders überlegte..
und zurück zum navi...da ich davon ausgehe das viele plizeibeamte oder auch richter ein navi mit radarfunktion besitzen..das in dieser richtung nicht viel passieren wird..und sich die rechtssprechung da schön ruhig verhalten wird..

Gast am 15 Apr 2008 12:21:35

Ich seh das mal so:
Sinn und Zweck von Radarkontrollen ist doch das Verhindern/Reduzieren von Unfällen an besonderen Gefahrenpunkten.
Sinn und Zweck von Radarwarnern ist, mich als Ortsunkundigen auf diese Gefahrenstellen nochmal besonders aufmerksam zu machen.
Also setze ich das Gerät nicht ein um einem "Abkassieren" vorzubeugen, sondern vielmehr um eine Gefahrenstelle besonders aufmerksam und rücksichtsvoll anzufahren.
Genauso stehen ja auch die Ordnungshüter lediglich dort, wo besondere Gefahren lauern und nicht dort, wo man besonders gut "abkassiern" kann.

Oder seht ihr das anders? 8)

uwe brökelm am 15 Apr 2008 12:22:10

ob navi hin oder her..fakt ist ja nunmal wie auch schon andere geschrieben haben..es geht nur um abzocke..darum wünschte ich mir einmal..das alle autofahrer sich eine woche an alle verkehrsregeln halten würden..das wär ein spass..weil dann würd nichts mehr gehen..dann würde und das bitte schön in allen ländern europas..der letzte merken..das man gar nicht in der lage ist..sich immer und jederzeit an die zum teil wahnwitzigen verkehrsregelungen zu halten..und ganze berufsgruppen eine woche z.t. arbeitslos wären...oder plötzlich viel weniger zu tun hätten..

womowitsch am 15 Apr 2008 14:00:14

Hi Leute, ich löse das Problem ganz einfach, ich habe die Radarpoi's auf der Speicherkarte. Bei einer Kontrolle ziehe ich sie einfach heraus. Notfalls wird die SD-Karte einfach geschluckt.
Viele Womowitsch

Axxel am 17 Apr 2008 12:35:45

womowitsch hat geschrieben:Hi Leute, ich löse das Problem ganz einfach, ich habe die Radarpoi's auf der Speicherkarte. Bei einer Kontrolle ziehe ich sie einfach heraus. Notfalls wird die SD-Karte einfach geschluckt.
Viele Womowitsch

Mahlzeit ...

hoffentlich schluckst Du nicht zu schnell.
Nicht dass Du in der Speiseröhre noch geblitzt wirst.
:D :D :D
Axel

womowitsch am 18 Apr 2008 17:20:00

Na ja, ein bisschen Spass muss sein...
Viele Womowitsch

helibob am 18 Apr 2008 18:55:28

Hallo womowitsch,

das mit dem schlucken, habe ich doch schon vor einigen Freds zum Thema vorgeschlagen.
Ich habe am liebsten die 2GB Chips die knacken so schön (Spaß aus).
Die Rechtslage ist meiner Meinung in D-Land noch nicht so richtig geklärt, somit sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Ich werde vor Stellen die besonders Unfall trächtig sind gewarnt und ich glaube beide Parteien leben so ruhiger.


Robert

apa am 01 Mai 2008 12:19:55

Hallo zusammen.


Laßt uns mal vernünftig bleiben, wer nicht zu schnell fährt hat von der Polizei nichts zu befürchten. Wenn man jedoch zu schnell fährt, muß man sich auch eine Kontrolle gefallen lassen. Man sollte sich aber auch auf keinen Fall auf sein Navi verlassen, denn solche Radargerät, mobil oder stationär werden schonmal an einem anderen Ort aufgestellt.

Auf rechtlich Aspekte will und werde ich hier nicht eingehen, nur so viel " Wie man in den Wald ruft so schallt es auch heraus."

:wink:

HHolzwurm am 02 Mai 2008 08:14:04

Guten Morgen zusammen

Was mich an der ganzen Verfahrensweise von Geschwindigkeitsmessungen hauptsächlich stört ist das nicht die Unfallschwerpunkten gemessen wird.
Ich fahre im Jahr auch einiges an km runter (35 - 40 tsd) dabei ist es mir schon manches mal passiert, dass ich durch Unaufmerksamkeit oder abgelenkt durch andere Verkehrsereignisse mir nicht mehr ganz klar war ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist und wie schnell ich gerade fahren darf. Dabei wäre eine permanente Anzeige der erlaubten Geschwindikeit auf dem Navi auch nicht ganz schlecht. Warum unterstellt man denn immer jemanden der die Pio's benutzt, dass er ein potentieller Raser ist der nur noch schneller (mit Hilfe der Pio's) rasen will. Ich unterstelle andersherum den zuständigen Behörden, dass sie nur vor Umsatzeinbusen Angst haben die ja so dringend benötigt werden um so manchem Kämmerer die leeren Kassen zu füllen.


Georg

sutje am 16 Mai 2008 19:06:21

Moin moin,

Nachtrag zum Radarwarner: In der Schweiz streng verboten. Gerät wird eingezogen. Ausser Busse noch eine Anzeige, Verstoss gegen Bundesgesetz. Wird echt teuer, öfters zum Tacho schauen ist billiger.

aus der Schweiz

Sutje

NaviGer am 16 Mai 2008 19:21:03

Hallo,
aber die Schulen aus D, A, B und die Bahnübergänge aus A dürft Ihr überall darauf haben. Da geht's ja auch um Sicherheit, sowohl für die Anderen wie für sich selbst.

master1 am 16 Mai 2008 20:48:10

Klausimaus hat geschrieben:
Zum Schluss:
Was haltet ihr davon, euch einfach an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dann wäre diese Diskussion doch eigentlich überflüssig, oder ?
Klausimaus


Genau so ist es.

Ich bin als PKW-Fahrer zwar ein Raser (kein Drängler!!!), habe aber auch kein Problem damit, wenn ich geblitzt werde....dann war ich halt zu schnell und muß dafür bezahlen, ohne wenn und aber.

Als Womo-Fahrer halte ich mich sowieso an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ausserhalb schneller als erlaubt, macht mit meinem langsamen Teil sowieso keinen Spaß und innerhalb von Ortschaften muß ich wegen der Breite auch langsam machen. Abgesehen davon, mit dem Womo bin ich nie unter Zeitdruck, denn letztlich ist der Weg schon das Ziel.

Wer aber meint, er muß schneller unterwegs sein, mir kanns egal sein.

Route66 hat die POI-Blitzer übrigens standardmäßig vorinstalliert.

Spark am 16 Mai 2008 21:01:00

master1 hat geschrieben:...Route66 hat die POI-Blitzer übrigens standardmäßig vorinstalliert.

Und wie sieht es mit Updates aus? 8)

NaviGer am 06 Jul 2008 14:00:32

Hier der Text:

--> Link

achimHH am 06 Jul 2008 16:43:49

NaviGer hat geschrieben:Hier der Text:

--> Link



Das ist ja ein interessantes Urteil ! :daumen2:

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