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NAVI und Radarwarner ....... erlaubt ? 1, 2


Clematis am 08 Mär 2008 08:18:29

Hallo Mobilisten,

glaube irgendwo gelesen zu haben, dass NAVI-GERÄTE
mit Blitzer-Warner verboten sind !

Hat jemand Erfahrung mit diesen -Kombi-Geräten- ?

DANKE und ein schönes Wochende wünschen ....

Gitte und Uwe.

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Axxel am 08 Mär 2008 12:49:14

Clematis hat geschrieben:Hallo Mobilisten,

glaube irgendwo gelesen zu haben, dass NAVI-GERÄTE
mit Blitzer-Warner verboten sind !

Hat jemand Erfahrung mit diesen -Kombi-Geräten- ?

DANKE und ein schönes Wochende wünschen ....

Gitte und Uwe.

Ich habe auf meinem Navi so einen so genannten Blitzwarner, allerdings habe ich die Blitzerdaten runtergschmissen, und POI's mit Stellplatzdaten draufgepackt.

Das ist erlaubt. Nur das Anzeigen und Warner von Blitzanlagen ist verboten.
Deshalb haben manche Geräte sogar eine Paniktaste, mit denen diese Daten gelöscht werden können. Bleibt nur die Frage ob sie wirklich gelöscht und nicht von der Polizei wieder sichtbar gemacht werden können.

Vorsicht in der Schweiz.
Wer dort mit Blitzerdaten erwischt wird, dem soll sogar das gesamte Navis beschlagtnahmt werden.

Axel

Gast am 12 Mär 2008 14:50:26

ja, sind verboten aber

es ist noch wesentlicher Verboten mein Fahrzeug zu betreten, vor allem für Polizeibeamte und zwar gnaz besonders in der Schweiz!!!!!

Ich hab alle Blitzanlagen in Europa auf meinem TomTom als POI und das funktioniert super. Mobile Blitzer oder noch schlimmer Radarpistoen bleiben natürlich ausgenommen.

Ich möchte den Polizisten sehen der zu mir sagt,

geben sie mir mal ihr Navi, ich möchte überprüfen was sie da so alles drauf haben :D

Matthias, man muß sich nicht an alles halten, was sich kranke Gehirne in manchen Amtszimmern ausdenken

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mafrige am 12 Mär 2008 15:19:20

MatthiasG schreibt:
...es ist noch wesentlicher Verboten mein Fahrzeug zu betreten, vor allem für Polizeibeamte und zwar gnaz besonders in der Schweiz!!!!! ....
Ich möchte den Polizisten sehen der zu mir sagt,
geben sie mir mal ihr Navi, ich möchte überprüfen was sie da so alles drauf haben...

Die Polizei in der Schweiz oder Deutschland würde dich auffordern dein Fahrzeug zu verlassen, deine Personalien feststellen und anschließend dein Fahrzeug einziehen, inclusiv Navi.
Begründung: Beseitigen von Beweismittel.
Also lieber kooperativ sein.
Oder glaubst Du, man kommt durch Verweigern einfach so davon?

Sami am 12 Mär 2008 15:35:24

Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Razzien von der Polizei im grossen Stil vorgenommen werden. Heute, wo doch fast jeder ein Navi im Auto mitführt wäre dies eine sehr aufwändige Sache. Ich habe ein fest eingebautes Teil (Radio/Navi Kenwood 7200). Das ist so kompliziert (ich meine es bedarf einem intensiven und langen Studium der Gebrauchsanleitung um überhaupt zu verstehen wie das Gerät bedient und POI's geladen werden) dass ich mir keine Sorgen mache, dass bei einer Kontrolle das Navi kontrolliert würde. Viel eher schicken die doch Womo's auf die Waage....

Aber jeder soll es so handhaben wie es für ihn stimmt. Erlaubt oder nicht ist es doch wie mit allen anderen Vorschriften rund ums Fz: Alkohol, Tempo, Übergewicht etc... . Man(n) hält sich daran - oder eben nicht.

Soviel dazu von mir
Sami

abo1 am 12 Mär 2008 16:40:51

mafrige hat geschrieben:Also lieber kooperativ sein.
Oder glaubst Du, man kommt durch Verweigern einfach so davon?


hallo

wenn man in wirklichkeit gar keine blitzerliste drauf hat, dann schon

und wenn das alle machen würden, dann würden sich die damen und herren vom trachtenverein das ganz schnell überlegen

lg
g

mafrige am 12 Mär 2008 16:59:59

Clematis schreibt:
glaube irgendwo gelesen zu haben, dass NAVI-GERÄTE
mit Blitzer-Warner verboten sind !

Ja sie sind verboten.
Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Das gilt auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre oder flexible Blitzanlagen anzeigen (Bundesinnenministerium). Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet.
Viele aus Brunsbüttel! :)

@ Sami
Auch die Polizei kennt diese Blitzer-Daten!
Wenn jemand außerhalb des Sichtbereichs eines Radargerätes bremst, könnte eine Kontrolle erfolgen. (man hat einen Verdacht erweckt)

@Axxel schreibt:
manche Geräte sogar eine Paniktaste, mit denen diese Daten gelöscht werden können

Gelöscht werden die Daten auf der Speichkarte nicht wirklich.
Es wird nur der Dateiname gelöscht und die Datei wird zum Überschreiben freigegeben.
Solange also keine größeren Dateien danach auf die Speicherkarte geschrieben werden, bleiben sie erhalten und können von jeden mit einen bestimmten Programm gelesen und wieder hergestellt werden.

@ Abo 1:
...wenn man in wirklichkeit gar keine blitzerliste drauf hat, dann schon...
..das ist ja der Sinn von solchen Gesetzen und Verordnungen. :wink:

Gast am 12 Mär 2008 17:06:03

@Mafrige,
also meines Wissens nach leben wir und sogar die Schweizer in einem Rechtsstaat. Fragen wir also mal was darf Polizist und was darf er nicht:

a) er darf mich anhalten
b) er darf meinen Führerschein kontrollieren
c) er darf die technischen Einrichtungen meines Fahrzeugs in Augenschein nehmen, wichtig, weil angrabbeln darf er nix
d)er darf dann sagar meine Daten abfragen, ob ich ein böser Junge bin und gesucht werde.

mein Fahrzeug betreten, reinsetzen oder in irgendeiner Form den Inneraum betreten darf er auf keinen Fall, es sei denn es liegt der Verdacht auf ein Verbrechen vor.

Um ein Fahrzeug zu beschlagnahmen bedarf es aber noch ganz anderer Dinge. Sorry aber so ist das bei uns, man muß nicht alles machen was die Herren möchten. Ich öffne auch niemals nicht meinen Kofferraum, wozu denn, Warndreieck und Verbandskasten gehören in den Fahrgastraum. Ein Polizist hat nichts aber auch gar nichts in meinem Kofferraum zu suchen. Ebensowenig wie er was an meinem Navi rumzufummeln hätte, ich kann mir aber auch beim besten Willen nicht vorstellen, das irgendein Ordnungshüter auf so eine abstruse Idee kommt. Die Jungs und Mädels sind ziemlich gut ausgebildet.

Ich habe übrigens nichts gegen Polizisten, ganz im Gegenteil, nur müssen wir uns alle an die Regeln halten.

Matthias

abo1 am 12 Mär 2008 17:15:41

MatthiasG hat geschrieben:.... Ich öffne auch niemals nicht meinen Kofferraum, wozu denn, Warndreieck und Verbandskasten gehören in den Fahrgastraum. Ein Polizist hat nichts aber auch gar nichts in meinem Kofferraum zu suchen. ...



hallo

klappt evt im käseland aber nicht in AT und DE
da wurden mit einführung der schengen regelungen die sg zollgrenzbezirke abgeschafft und auf das defacto ganze bundesgebiert ausgeweitet

damit darf der trachtenverein jetzt im sinne einer ständigen amtshilfe für die zollwache an jedem ort deinen kofferaum auf schmuggelgut durchsuchen.

was aber glaube ich NICHT für dein innenraum eines womos gilt..?
da ist nach wie vor ein durchsuchungsbeschluss nötig (ausser gefahr im verzug)
glaub ich
weiss da wer was genaueres?

lg
g

Gast am 12 Mär 2008 17:40:51

Abo1
ich komme aus DE und meines Wissens nach darf auch der Zoll nicht so einfach ohne Begründeten Tatverdacht durchsuchen. Das Fahrzeug untersteht dem gleichen Schutz wie die Wohnung und niemand will hier wohl behaupten die Polizei, Zoll oder sonstwer darf in meine Wohnung kommen und sie durchsuchen?

Steht hier eigentlich ziemlich gut drin

--> Link)

und immer dran denken wir reden hier nicht von dem Kiffer, der mit Joint im Hals angehalten wird, das ist nämlich eine Straftat, die eine Durchsuchung rechtfertigt. Es geht um POI auf einem Navi, das maximal eine Ordnungswidrigkeit darstellt!

Matthias

NaviGer am 12 Mär 2008 17:49:58

Hallo,
hier ein Auszug aus eine Dokumentation von mir:
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005, zuletzt geändert durch:
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.08.2005 (BGBl. 2005 I Nr. 49 S. 2418, ausgegeben zu Bonn am 17.08.2005

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
.
Auszug aus dem deutschen Bußgeldkatalog Nummer: 109a
...Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören: 4 Punkte, 75€
(StVO § 23 Abs. 1b; Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 22)

NB: Gesetztestexte unterliegen nicht dem Urheberrecht.

Zu den anderen Postings:
Die Software selbst darf im übrigen betrieben werden, einschließlich die Warnungs-Funktion ist erlaubt. Z.B. kann der POIObserver auch vor Schulen warnen (inzwischen ca. 65000 in D, A und B), er kann auch zum Geocachen, (Zielführung), Wandern (Routing) oder zur Umkreissuche benutzt werden, unabhängig von einem Navi-System.

Gast am 12 Mär 2008 17:52:33

MatthiasG hat geschrieben:Abo1
ich komme aus DE und meines Wissens nach darf auch der Zoll nicht so einfach ohne Begründeten Tatverdacht durchsuchen. Das Fahrzeug untersteht dem gleichen Schutz wie die Wohnung und niemand will hier wohl behaupten die Polizei, Zoll oder sonstwer darf in meine Wohnung kommen und sie durchsuchen?

Steht hier eigentlich ziemlich gut drin

--> Link)

und immer dran denken wir reden hier nicht von dem Kiffer, der mit Joint im Hals angehalten wird, das ist nämlich eine Straftat, die eine Durchsuchung rechtfertigt. Es geht um POI auf einem Navi, das maximal eine Ordnungswidrigkeit darstellt!

Matthias


Hallo Matthias , die von der "Trachtengruppe" durchsuchen auch , wenn jemand nichts " im Hals " hat und zwar ganz gründlich ohne Ansehen der Person wie oft genug im Fernsehen gezeigt . Einfach nach Gefühl , aber durchsucht kann jeder werden.

LG.Peter

Lancelot am 12 Mär 2008 18:06:28

MatthiasG hat geschrieben:Das Fahrzeug untersteht dem gleichen Schutz wie die Wohnung und niemand will hier wohl behaupten die Polizei, Zoll oder sonstwer darf in meine Wohnung kommen und sie durchsuchen?

Steht hier eigentlich ziemlich gut drin

--> Link)


Hi Matthias,

(wieder mal auf dem Behörden- und Vorschrifen-Trip, oder was :) )

Vielleicht solltest Du Deinen o.g. link mal genau lesen, da steht nämlich zur Durchsuchung (von dritten Personen und deren Fahrzeugen) drin: "Eine bloße Vermutung ist – anders als bei einer Durchsuchung beim Verdächtigen (s. o.) – nicht ausreichend."

Im Umkehrschluß : bei einem Verdächtigen (wie auch immer) reicht die bloße Vermutung :!:

Ist m.E. auch klar, was sollte der "Trachtenverein" denn sonst tun ? Erst eine richterliche Anordnung einholen ?

Klausimaus am 12 Mär 2008 18:17:58

Hi!
Also, ich oute mich mal als Polizeibeamter mit 41-jähriger Dienstzeit. Da ist jetzt vieles geschrieben worden, was so einfach nicht stimmt.
Die Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nur bei Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss möglich, bei Gefahr im Verzuge (die Handhabung dazu wurde vor einigen Jahren verschärft, soll heißen: die Gefahr im Verzuge muss exakt begründet sein) kann auch ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, d.h. Polizeibeamter ein Kraftfahrzeug durchsuchen. Das gilt z.B. für den Fall einer Fahndung nach einem flüchtigen Bankräuber, dessen Fahrzeug, evtl. sogar das Kennzeichen abgelesen wurde und der bei einer Kontrolle gestellt wird.
Wie schon erwähnt, sprechen wir hier von einer Ordnungswidrigkeit, nämlich das Betreiben eines Radarwarners. Bei Ordnungswidrigkeiten ist zwar eine analoge Anwendung der Strafprozessordnung möglich, aber mit "Augenmaß" oder anders unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Inwieweit nach Wegfall von Zollgrenzbezirken die Polizei zollrechtliche Befugnisse haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Früher war es so, dass wir bei Fahrzeugkontrollen in Zollgrenzbezirken Zollbeamte mit hinzugezogen haben, weil diese im Wege der "Verdachtsnachschau" sehr wohl ins Kraftfahrzeug schauen konnten.

Ich behaupte nach wie vor, dass wir in einem Rechtsstaat leben und ich selbst würde mich auch gegen eine Durchsuchung meines Fahrzeuges verwahren, sollte denn ein Polizeibeamter dies ohne ausreichende Begründung versuchen.

Zum Schluss:
Was haltet ihr davon, euch einfach an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dann wäre diese Diskussion doch eigentlich überflüssig, oder ?
Um nun nicht als jemand da zu stehen, der sich immer an alles hält, ja, ich bin auch nur ein Mensch, ich bin - ich glaube 2x im Abstand von etlichen Jahren - geblitzt worden - und habe ohne Diskussion bezahlt. War meine Schusseligkeit, dass ich die entsprechenden Schilder übersehen habe.

Klausimaus

Lancelot am 12 Mär 2008 18:29:37

Klausimaus hat geschrieben:..... Die Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nur bei Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss möglich, .......


Hi Klausimaus,

tu mir den Gefallen und lies mal den o.g. wikipedia - link ...

Steht da was falsches oder kann ich nicht lesen oder verstehe ichs einfach nicht ??

Deine Schlußbemerkung ist selbstredend goldrichtig, aber hier gehts ja (um der Diskussion halber) um die Sache an sich.

abo1 am 12 Mär 2008 18:48:54

hallo

die knackpunkte sind die neuen bestimmungen zur "verdachtsunabhängigen kontrolle" und die "schleierfahndung"

früher gabs das für die zollgrenzbezirke (ca. 30km zur grenze) und für alle autobahnen (waren per definition zollgrenzbezirke)

diese zollgrenzbezirke gibt es aber nicht mehr, das kann daher bundesweit so ablaufen

es reicht ein sg "anfangsverdacht" um jedes kfz durchsuchen zu können des es gilt als "sache".

in einem juristenforum habe ich eben gelesen dass wer behauptet hat dass es für den "anfangsverdacht" passende textbausteine auf jedem wachzimmer gäbe. ich distanziere mich jedoch in aller form von solchen böswilligen unterstellungen, das ist so sicher nicht der fall

lg
g

Klausimaus am 12 Mär 2008 18:51:14

Hi!
Hab ich durchgelesen. Da steht doch nichts anderes als ich geschrieben habe, oder ?
Jetzt ist mir allerdings wieder eingefallen, dass die Bezeichnung "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" jetzt durch "Ermittlungspersonen" ersetzt wurde.
Klausimaus

Lancelot am 12 Mär 2008 18:53:27

abo1 hat geschrieben:.... ich distanziere mich jedoch in aller form von solchen böswilligen unterstellungen, das ist so sicher nicht der fall....


So so, tust Du das, ja .... 8)

Klausimaus am 12 Mär 2008 18:56:08

Hi !
Hier werden Begriffe durcheinander gebracht. "Anfangsverdacht" ist die erste Stufe eines Verdachts, die allenfalls reicht, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Wir sprechen hier von einem Grundrechtseingriff in das Grundrecht "Eigentum". Dieser erfordert einen konkreten Verdacht,wie in meinem o.a. Bespiel angeführt.
Also, nur mit einem laschen Anfangsverdacht durchsucht niemand mein Fahrzeug.
Klausimaus
PS. Das mit den Textbausteinen halte ich schlichtweg für Unfug.

Lancelot am 12 Mär 2008 18:59:04

Ich lese im wikipedia link:

"Die Anordnung der Durchsuchung wird durch den zuständigen Ermittlungsrichter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder – beim Beschuldigten – durch ihre Ermittlungspersonen vorgenommen (§§ 105 Abs. 1, 165 StPO). "

Damit kann doch die Ermittlungsperson = Polizei bei "Gefahr im Verzug" beim Beschuldigten durchsuchen .... richtig ??

Klausimaus am 12 Mär 2008 19:02:09

@lancelot
Ja, genau.
Klausimaus

Lancelot am 12 Mär 2008 19:05:55

Na also, dann kann doch der Polizeibeamte (natürlich nur bei begründetem Verdacht und bei Straftatsbeständen, nicht wegen irgendeiner Popelei) auch ohne einen Ermittlungsrichter durchsuchen, steht doch da ...

Gast am 12 Mär 2008 19:07:00

Hallo!

Wollen wir nicht einfach auf die erste Erfahrung eines der über 15.000 Mitglieder dieses Forums warten, wie denn der konkrete Ablauf einer solchen Kontrolle wirklich war? Wie will denn ein Polizist am Radio ablesen, ob die POIs der Unfallschwerpunkte tatsächlich installiert sind? Wer würde auf so eine Frage wohl mit ja antworten? Antworten muss man nur zu Fragen zur Person.

Ich denke, ein Gasüberfall ist mindestens so wahrscheinlich wie eine Kontrolle des Navis auf POI´s für Unfallschwerpunkte.

Findet sich denn jemand von uns 15.000 Mitgliedern, der uns mal praktische Erfahrung mitteilen kann?

Und die ganz Bekloppten führen womöglich auch noch die original-CD im Auto mit sich, gut sichbar auf dem Armaturenbrett oder in der Seitenablage.... Da erübrigt sich dann allerdings jede weitere Frage.

Gast am 12 Mär 2008 19:09:43

und im übrigen: "Gefahr im Verzug" bei Nutzung eines Navis?
Naja, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass die Beamten von meinem Navi genauso wenig zu befürchten haben, wie von mir. :wink:

Lancelot am 12 Mär 2008 19:16:58

( Mir geht´s doch gar nicht mehr um das Navi, was solls, ich habe diese Art von POI´s sowieso nicht drauf, mich hätte halt interessiert, ob so eine "Durchsuchung von Fahrzeug und Lenker" seitens eines kontrollierenden Polizeibeamten so ohne weiteres möglich ist)

mafrige am 12 Mär 2008 19:50:20

@ Rantanplan: ..natürlich gibt es noch keine richterlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Navigation mit Blitzerdaten.
Das noch kein Polizist so ein Navi beschlagtnahmt hat, schützt aber nicht davor, dass es in Zukunft noch geschieht.

@ Klausimaus und @ fs:
Die Gefahr im Verzug lässt sich hier relativ problemlos begründen: Bis zur Einholung einer richterlichen Anordnung hätte der Betroffene die Möglichkeit, die Daten zu löschen, ein beweissicheres Verfahren wäre somit nicht mehr gewährleistet.

Bestätigt sich mein Verdacht, kann das PDA übrigens sichergestellt / beschlagnahmt werden:

Rechtsgrundlage:

§ 94 StPO
[Beschlagnahme]
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

Paule2 am 12 Mär 2008 20:07:03

Klausimaus hat geschrieben:...Ich behaupte nach wie vor, dass wir in einem Rechtsstaat leben und ich selbst würde mich auch gegen eine Durchsuchung meines Fahrzeuges verwahren, sollte denn ein Polizeibeamter dies ohne ausreichende Begründung versuchen.

Zum Schluss:
Was haltet ihr davon, euch einfach an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dann wäre diese Diskussion doch eigentlich überflüssig, oder ?
Um nun nicht als jemand da zu stehen, der sich immer an alles hält, ja, ich bin auch nur ein Mensch, ich bin - ich glaube 2x im Abstand von etlichen Jahren - geblitzt worden - und habe ohne Diskussion bezahlt. War meine Schusseligkeit, dass ich die entsprechenden Schilder übersehen habe.


Hallo Klausimaus,

grundsätzlich bin ich durchaus positiv zu der grün/blauen Zunft eingestellt, von geringen EInzelfällen mal abgesehen. 8)

Zweifeln muss ich allerdings manchmal schon, ob wir überhaupt noch in einem Rechtstaat leben.

Vor dem Hintergrund der staatlichen Überwachungsmassnahmen, die in letzter Zeit durchführt wurden, kommen mir langsam Zweifel. So schlimm wie ich es finde, dass es Menschen gibt, die nicht wie alle Lohnsteuerzahler, seine Steuern entrichten, so schlimm finde ich es, dass Finanzbehehörden verstärkt Kontenauskünfte einholen, ohne die Betroffenen (im nachhinein) zu informiern, obwohl dies gesetzlich so geregelt ist.

Wenn auf einer Landstraße, an Kreuzungen, die Geschwindigkeit auf 70 km/h gedrosselt wird und im Verlauf dieser Landstraße an so einem Blitzer auf 60 km/h, dann fällt mir schwer zu glauben, dass eine größere Unfallhäufigkeit an dieser Stelle vorliegt.

Wenn ich durch Potsdam fahre und versteckt hinter dicken Alleebäumen auf dem Mittelstreifen, am Ende eines 30er Streckenabschnitts, 3 Kollegen mit Radarpistole und endtäuschten Gesichtern sehe, kommt mir dies schon etwas wie Wegelagerei vor. Der Sinn dieses 30er Abschnitts ist mir verborgen geblieben, weil dieser Bereich offensichtlich nur tagsüber auf 30 km/h reduziert wird.

Ich möchte nicht, dass ich hier missverstanden werde. Kontrollen müssen sein, es fehlt nur manchmal das nötige Feingefühl und ich würde mich ärgen, wenn ich in solch eine "Falle" tappen würde.

Übrigens, so wie in Deiner Schlussbemerkung vorgeschlagen, versuche ich schon seit Jahrzehneten zu fahren und meistens gelingt mir das auch. :D

MfG Paule2

helibob am 12 Mär 2008 20:20:29

Hallo zusammen,

habe ich gerade im Netz gefunden:
--> Link

Quelle: ADAC

Ich habe jetzt beim TT 920T zwei SD-Karten ein mit und eine ohne.
Im Ernstfall schnell wechseln und die andere schnell runter schlucken.

Robert :ooo:

mafrige am 12 Mär 2008 21:41:58

Ich habe mal Google befragt: und hier ein Urteil !

--> Link

Einsatz von Radarwarner
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 26.02.2003 AZ: 1 S 1925/01

Auf öffentlichen Straßen dürfen Radarwarner nicht eingesetzt werden. Wird dennoch ein Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechenden Gerät bei einer polizeilichen Kontrolle angetroffen, so darf das Gerät beschlagnahmt und sodann vernichtet werden. Eine Aushändigung des Gerätes muß nicht erfolgen, da verhindert werden soll, daß Verkehrsteilnehmer sich über die entsprechenden Vorschriften hinwegsetzen. Die Straßenverkehrsordnung untersagt seit Anfang 2002 das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten, die der Verkehrsüberwachung dienen.

Gast am 12 Mär 2008 21:47:54

Radarwarner sind keine POI-Anzeiger!!

Steve McQ am 12 Mär 2008 22:16:11

diga hat geschrieben:Radarwarner sind keine POI-Anzeiger!!


Richtig!

Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe (nicht hier im Forum, sondern in der Presse), ging es der Judikative bisher nur um Radarwarner und Vorrichtungen, die zum Ziel haben eine Strafverfolgung zu vereiteln.
Das fängt bei der lächerlichen CD am Rückspiegel an, geht über irgendwelche Sprays auf Kennzeichen bis hin zu Radarwarnern, die das Blitzlicht der Radarfalle mit Gegenlicht "beantworten" um das Foto überzubelichten.

Auch schließe ich mich der Meinung an, dass wir hier auf sehr theretischem Niveau diskutieren.

Die Rennleitung hat schlicht besseres zu tun, als Navi-Geräte zu überprüfen.

Ich warte auf den ersten belegbaren Fall, wo die Weißmützen ein Navi eingezogen haben, dann überlege ich mir das nochmal. Solange nutze ich die Geschwindigkeitswarnfunktion inkl. Blitzerwarner.

Und bei einer Verkehrskontrolle fange ich auch nicht das Heulen an, weil mal einer einen Blick in meinen Kofferraum werfen will - viel Spaß dabei.

Und das letzte was ich tun würde, ist Speicherkarten schlucken. Wegen einer Ordnungswidrigkeit. Ja, nee, is klar.
Die Speicherkarte kostet bestimmt so viel wie das Ticket und bekömmlich ist die garantiert nicht (wobei ich weder daran glaube, dass ich ein Ticket bekomme, geschweige denn mein Navi eingezogen wird (oder soll ich das auch runterschlucken)).

Dennoch, die Diskussion ist schon recht unterhaltsam.
Ich hole mir jetzt noch ein Bier, Chips und lege die Füsse hoch und geniesse die nächsten Beiträge!

mafrige am 12 Mär 2008 22:23:06

diga schreibt:
Radarwarner sind keine POI-Anzeiger!!


Das Verbot zählt für alle Radarwarner. Egal ob die Radarstrahlen gemessen werden oder über Navigationsgerät mit Radar-Poi's.

Es ist nur noch kein Prozeß um ein Navigationsgerät mit Radar-Poi's geführt worden oder uns nicht bekannt.
Technisch muss ein Polizist dazu ein Laptop, ein Kartenspeicherleser und Software haben. (ein DVD Laufwerk ist ja vorhanden)

NaviGer am 13 Mär 2008 01:01:08

Heilig's Blechle würde man in Baden-Württemberg sagen:

betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten, die der Verkehrsüberwachung dienen

Nicht mal richtig abschreiben können die.
Dadurch wird der Sinn genau umgedreht: Es dürfen keine Radargeräte, Starenkästen usw. mitgeführt werden.

Richtig muss es heißen:
Danach ist es dem Führer eines Kraftfahrzeugs untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Hier ein anderer Link zum Urteil:
--> Link

Im übrigen geht es in diesem Urteil um ein Gerät, welches die Umgebung nach Radarstrahlen 'absucht'. Diese Geräte sind schon seit längerer Zeit EU-weit verboten.

Die in den Navi-Systemen eingebauten 'Radar-Warner' sind jedoch passive Geräte, sie vergleichen die aktuelle Position (aus dem GPS) mit von Anwendern gesammelten Positionen. Verboten sind diese Navi-Geräte nur dann, wenn sie solche Positionen enthalten.

Gast am 13 Mär 2008 01:12:14

NaviGer hat geschrieben:Die in den Navi-Systemen eingebauten 'Radar-Warner' sind jedoch passive Geräte, sie vergleichen die aktuelle Position (aus dem GPS) mit von Anwendern gesammelten Positionen. Verboten sind diese Navi-Geräte nur dann, wenn sie solche Positionen enthalten.


Man könnte sich ja auch die kleine Mühe machen, die Overlays dieser
relevanten POIs mit einem anderen "Bildchen" abzuändern und den "Warnung" anders betiteln. :wink:
Mit meinem Navi ändere ich z. B. "Fahrradshops" in Radlstadl - und
da ich auch lieber von meinem Navi geduzt werden will, ändere ich
auch noch in bestimmten INI-Dateien die Ansage von "Sie nähern sich - auf
Du näherst Dich Radlstadl. :D

Da möchte ich mal sehen, ob irgendjemand "verdächtige" POIs bei mir findet :D :D :D

Kann man leider nicht mit jedem Navigerät machen - die Software auf
meinem PDA läßt das aber zu :wink:


Siggi

helibob am 13 Mär 2008 07:49:24

@Steve McQ

das mit der Speicherkarte (Chip´s) schlucken war nur ein Spaß und nochmal für dich, es war nicht ernst gemeint!!

Wenn du unsere Beiträge nur unterhaltsam findest und diese ins lächerliche ziehst willst, lasse besser deine Finger von der Tastatur und beschränke dich nur aus lesen...

Trinke weiter dein Bier und benutze mal die Suche mit GOOGLE.
Du wirst einige Fälle finden wo die POLIZEI „Weißmützen" tätig waren.
Ich halte diese Diskussion für ernst und wichtig.

Robert

lex2222 am 13 Mär 2008 10:30:11

helibob hat geschrieben: benutze mal die Suche mit GOOGLE.
Du wirst einige Fälle finden wo die POLIZEI „Weißmützen" tätig waren.

... könntest du uns mal einen Link geben?


Alex

Gast am 13 Mär 2008 10:45:16

@Mafrige
Klausimaus hat das alles sehr gut erklärt einfach noch mal gaaanz in Ruhe durchlesen.

Radarwarner und Radarstörer sind ganz andere Geräte als Navis mit POI und explezit komplett und überhaupt verboten.

@Lancelot, bevor hier ein falscher Eindruck entsteht, ich fahre seit 25 Jahre Auto und Motorrad, ca 50.000 Kilometer im Jahr und habe keinen Punkt in Flensburg. Nicht jetzt und auch nicht früher. Wenn ich geblitzt werde, dann zahle ich und mach ein fröhliches Gesicht.

Wenn aber etwas, selbst wenn es in einem Gesetzt steht, einfach nur haarsträunbend ist, dann geht mir schon mal die Hutschnur auf! :twisted:

Sehen wir diese POI doch mal aus einer anderen Sichtweise:
Es ist erwiesen das man in unserem Schilderwald (Europaweit) nicht mehr alle Schilder wahrnehmen kann. Nun sind ja die Blitzkisten an besonders kritischen Stellen aufgestellt worden (gehe ich jetzt mal von aus) Jetzt habe ich ein 30 Schild vor einer Schule übersehen und würde weiter mit 50Km/H fahren aber mein Navi schreit, ich reduziere meine Geschwindigkeit und allen ist Genüge getan, der Sicherheit der Kinder, meinem Geldbeutel, den Stadtvorderen, die diese Blitzdingens da hingestellt haben! So und darum sollte es gehen, denn der Stadtkämmerer kommt in keinem Gesetzesbuch vor!

Matthias

abo1 am 13 Mär 2008 11:27:29

MatthiasG hat geschrieben:Radarwarner und Radarstörer sind ganz andere Geräte als Navis mit POI und explezit komplett und überhaupt verboten.


hallo

die differenzierung ist so nicht richtig
navis mit installierten radar POI overlays sind diesen geräten gleichgesetzt.

es wird - rein rechtlich - kein unterschied zwischen einem "cobra warner" für alle radarbänder, einem IR-warner für die messung durch laserpistolen (funktioniert angeblich sehr gut) und einem navi mit POI radar overlay gemacht.

und der trick mit dem umbenennen wurde sogar anlässlich der bekanntmachung dieser bestimmungen vor einigen monaten ausdrücklich mit erwähnt, es geht nicht darum wie die POIs heißen sondern was sie machen, und stellen von radarmessanlagen werden auch dann angezeicgt wenn sie als "gefahrenstelle" oder ähnliches hinterlegt sind.

wenn ich mich recht erinnere wurde damals sinngemäss gesagt "im anlassfall werde man sich ganz genau ansehen welche POIs da angezeigt werden und der lokal einschreitende beamte wuesste ja sehr genau wo in seinem rayon die fixen radaranlagen aufgebaut sind.

was uns wieder zum knackpunkt bringt:
MUSS ich dem herr vom trachtenverein jetzt im rahmen einer verdachtsunabhängigen kontrolle im rahmen der schleierfahndung (zollrecht) auf verlangen mein navi aushändigen, oder nicht?

lg
g

Gast am 13 Mär 2008 12:38:53

mit dem Verbot hatte ich doch schon in meinem allerersten Posting eine klare Aussage getroffen oder?

was uns wieder zum knackpunkt bringt:
MUSS ich dem herr vom trachtenverein jetzt im rahmen einer verdachtsunabhängigen kontrolle im rahmen der schleierfahndung (zollrecht) auf verlangen mein navi aushändigen, oder nicht?


ich behaupte nein, da es sich um eine Ordnungswidriegkeit handelt und eben nicht um eine Straftat. Aber letztlich wird soviel ausgelegt in unseren Gesetzen, das wohl nur ein JETZT aktiver Polizeibeamter Aufklärung schaffen kann, wie die Dienstvorschriften JETZT sind und auch angewandt werden. Ich würde/werde meins nicht herrausgeben und auch meinen Kofferraum nicht öffnen, wenn mir der kontrollierende Beamte nicht einen sehr begründeten Verdacht auf eine Straftat nennen könnte.

So genug

Matthias

Robbi am 13 Mär 2008 15:24:21

So nun muß ich doch auch mal etwas dazu sagen.

Hier geistern ja viele verschiedene Meinungen umher. So also auch, dass diese Problematik nicht ganz einfach ist.

Was mich mal als erstes stört sind Begrifflichkeiten, wie "Trachtenverein, Weißmützen" etc. Man kann auch mal Polizei, Polizist, Polizeibeamter oder Beamter sagen.
Stört auch nicht. Bei anderen Berufen wird die Bezeichnung ja auch nicht verändert.

So nun weiter.

Gilt nun nur für Deutschland, da in anderen Ländern das Recht ja anders sein kann.

Die Problematik Navigationsgeräte mit eingestellten POI die vor Gefahrenstellen warnen, hat mit Sicherheit schon verschiedene Behörden, auch Gerichte beschäftigt. Und wie ich meine mich erinnern zu können, gibt es noch keine einhellige Meinung, ob dies nun ein Gerät ist, welches Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt.

Ist es übrigens ein richtiger Radarwarner, so kann dieser auch eingezogen werden, wenn er nicht betriebsbereit mitgeführt wurde.

Dann zu den Kontrollen:

Es gibt verschiedene Polizeigesetze. Hier mal ein LINK zum PAG Bayern.

--> Link

Im Rahmen der Schengenkontrolle können auf den aufgeführten Orten schon Sachen und Personen durchsucht werden. Dies aber wohl nicht mit dem Zweck zu sehen ob jemand ein Navi mit POI drauf hat.

Bei der Durchsuchung muß man auch unterscheiden ob es um die Durchsuchung eines z.B. PKW oder Wohnmobil geht. Geht es ums Führerhaus oder hinten im Aufbau.
Der Aufbau ist Wohnung. Also Grundrechtseingriff in die Wohnung und nicht in Eigentum wie vorher mal geschrieben. Da gibt es erhöhte Vorschriften.

Also alles nicht so leicht. Um das darzustellen braucht es Tage. Manche Leute haben es auch gelernt oder studiert. Jahrelang.

Und gleich beim Bremsvorgang bei einer Verkehrsüberwachung darauf zu schließen, dass jemand POI auf dem Navi hat, finde ich ein wenig überzogen.

Steve McQ am 13 Mär 2008 15:55:31

helibob hat geschrieben:@Steve McQ

das mit der Speicherkarte (Chip´s) schlucken war nur ein Spaß und nochmal für dich, es war nicht ernst gemeint!!

Wenn du unsere Beiträge nur unterhaltsam findest und diese ins lächerliche ziehst willst, lasse besser deine Finger von der Tastatur und beschränke dich nur aus lesen...

Trinke weiter dein Bier und benutze mal die Suche mit GOOGLE.
Du wirst einige Fälle finden wo die POLIZEI „Weißmützen" tätig waren.
Ich halte diese Diskussion für ernst und wichtig.

Robert


Schön - endlich einer der mir sagt was ich zu tun habe!

Mehr Bier und diesmal keine Chips sondern Erdnussflips...

Axxel am 13 Mär 2008 17:53:53

Robbi hat geschrieben:So nun muß ich doch auch mal etwas dazu sagen.

Was mich mal als erstes stört sind Begrifflichkeiten, wie "Trachtenverein, Weißmützen" etc. Man kann auch mal Polizei, Polizist, Polizeibeamter oder Beamter sagen.
Stört auch nicht. Bei anderen Berufen wird die Bezeichnung ja auch nicht verändert.

Muss ich Dir einfach nur zustimmen, Robbi.

Wenn jemand in einen Unfall verwickelt wird, in der Wohnung eingebrochen wurde, bestohlen oder gar verprügelt wurde, dann würde sicher keiner nach dem Trachtenverein rufen.
Nein - da sind dann die Herren in Uniform gern gesehen und auch willkommen.

Axel

Klausimaus am 13 Mär 2008 18:33:33

Hi, ich nochmal.
Also ich bin noch im aktiven Dienst, war 8 Jahre Streifenpolizist und seit 33 Jahren bei der Kriminalpolizei. Durchsuchungen sind mein tägliches Handwerk. Über die Rechtsgrundlagen habe ich schon geschrieben.
Es heißt zwar "Wohnmobil", ist aber im Sinne der Strafprozessordnung ein Kraftfahrzeug. Das ist aber für die Rechtsgrundlage, die hier für eine Durchsuchung zum Tragen käme, egal. In Frage kommen die §§ 102, 105 Strafprozessordnung. Der erste behandelt die Durchsuchung beim Verdächtigen, der zweite die Anordnungsbefugnis.
Bei einer Durchsuchung geht es nicht um Landesgesetze, höchstens, wenn wir uns im Bereich der Gefahrenabwehr bewegen, dann greifen Landesgesetze, in SH z.B. das Landesverwaltungsgesetz. Die Bedingungen für eine Durchsuchung zur Gefahrenabwehr sind ähnlich strikt gefasst wie in der StPO.
Es bleibt dabei: Nur, wenn eine Straftat vorliegt und ein begründeter Verdacht, kommt überhaupt eine Durchsuchung in Frage.
Bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, hier wohl gegen die StVO, gilt die analoge Anwendung, allerdings mit noch stärkerer Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Im übrigen kann ich den Begriffen "Rennleitung", "Trachtenverein" pp. auch nicht wirklich was abgewinnen.
Klausimaus

helibob am 13 Mär 2008 18:41:54

lex2222 hat geschrieben:
helibob hat geschrieben: benutze mal die Suche mit GOOGLE.
Du wirst einige Fälle finden wo die POLIZEI „Weißmützen" tätig waren.

... könntest du uns mal einen Link geben?


Alex


--> Link

Robert

Gast am 13 Mär 2008 19:09:03

[/quote]

--> Link

Robert[/quote]

Ja toll. Der Typ hatte so einen Radarwarner an der Windschutzscheibe kleben. Den sieht wirklich jeder Polizist.

Wir diskutieren über POI´s auf der "Festplatte" des eingebauten Navis. Wie will denn ein Polizist feststellen, dass diese Daten auf dem Navi aufgespielt wurden, wenn der Fahrer die Klappe hält und keine Speedtraps CD im Auto rumfliegt??? Will man die CD dabei haben, klebt man ein anderes Etkette darüber von Santana oder MickkyMaus... Womit ich natürlich nicht behaupte, dass ich so etwas machen würde.

Übrigens:

Wenn es den Radarkontrolleuren und den Behörden um eine Entschärfung von Unfallschwerpunkten ginge, müßten sie froh sein, wenn viele sich vor diesen neuralgischen Punkten warnen lassen, damit dort langsamer gefahren wird. Da dies die Behörden aber gar nicht möchten, im übrigen auch kaum an Unfallschwerpunkten, sondern Hauptstraßen und vierspurig ausgebauten Stadtstraßen überwacht wird, also dort, wo sich die Überwachung fiskalisch lohnt, besteht gar kein Interesse an einer Verlangsamung des Verkehrs, sondern an möglichst vielen erwischten "Rasern". Deshalb wird also die Warnung vor Unfallschwerpunkten verboten, nicht aber wegen der Verkehrssicherheit, die in diesem Zusammenhang keine wirkliche Rolle spielt.

Bei uns in der Stadt stehen die Radarkästen regelmäßig an den autobahnähnlich ausgebauten Ein- und Ausfallstraßen, wo es völlig bekloppt ist, nur 50 km/h fahren zu müssen. Vor Schulen, Altenheimen und Kindergärten habe ich noch niemals einen Radarkasten gesehen. Da bin ich mir absolut sicher.

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