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LKW Überholverbot für Womo <3,5to mit Anhänger


emmkah am 06 Apr 2008 19:53:14

wusste ich bisher auch nicht, nun bin ich € 40,- ärmer und einen Punkt reicher.

Das LKW-Überholverbot gilt auch für alle Kraftfahrzeuge incl. Anhänger > 3,5to außer für PKW und Busse.

Dabei wird das ZGG des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammengerechnet !!!

In meinem Fall Womo mit 3,3to + Anhänger mit 1,8to = 5,1to = mehr als 3,5to = Überholverbot :twisted: :twisted: :twisted:

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Gerhard-Heinz am 06 Apr 2008 20:07:25

emmkah hat geschrieben:wusste ich bisher auch nicht, nun bin ich € 40,- ärmer und einen Punkt reicher.

Das LKW-Überholverbot gilt auch für alle Kraftfahrzeuge incl. Anhänger > 3,5to außer für PKW und Busse.

Dabei wird das ZGG des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammengerechnet !!!

In meinem Fall Womo mit 3,3to + Anhänger mit 1,8to = 5,1to = mehr als 3,5to = Überholverbot :twisted: :twisted: :twisted:


Hallo emmkak,

das ist aber schon immer so und da biste aber billig von weg gekommen, mich hat das mal vor 20 Jahren auch erwischt. Womo 3,1 to + Hänger 0.6 to. 126,-DM und 1 Punkt Autobahn A5 Basel-Karlsruhe, und das, obwohl ich einen mit 55 Km/h langsam fahrenden LKW mit Anhänger überholte und auch keinen anderen Verkehrsteilnehmer behinderte (war kein anderer da, nur die grünen Männchen auf der Autobahnbrücke) Diese ließen sich von meinen Gegenargumenten nicht erweichen.

Deswegen kämpfe ich auch mit mir, kein Womo über 3,5 to zu kaufen, da haste von Basel bis Dortmund zum Beispiel auf ca. 600 Km fast 400 km Überholverbot. Da darfst Du nach der neuen Regelung zwar 100 km/h fahren, aber bei LKW-Überholverbot aber auch nicht überholen.


Gerd

ThomasB. am 06 Apr 2008 20:24:45

Hallo Emmkah,

dumm gelaufen. Ist totaler Blödsinn :vogel: , ich darf 100 km/h fahren (solo) aber nicht einen LKW der 80 km/h überhollen. Bestimmt ein Gesetz aus 1903 wo es noch keine Womos gab. Vorallem kannst Du jetzt nächstes Jahr geblitzt werden und die vom Amt sagen :"aufgrund Ihres Punktestand sind sie ein Wiederholungstäter... und schon ist mit Umwandlung Fahrverbot gegen höhere Geldstrafe nicht mehr möglich :evil: .

Thomas

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migula am 06 Apr 2008 21:41:40

Hallo Gerhard-Heinz,
da ich täglich die A 5 fahre, ist mir bekannt, dass im 2 spurigen Bereich ein angeordnetes Überholverbot (gültig von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr) besteht. Dieses Überholverbot gilt sowohl für Lkw als auch für Pkw mit Anhänger.

Gast am 06 Apr 2008 22:00:00

Für einige Womos besteht mit Hänger sogar Sonntagsfahrverbot dann.

BernhardK am 06 Apr 2008 22:00:22

Hallo !

Leider ist es so, dass der Reisebus, der 100 km/h fahren darf, vom allgemeinen Überholverbot für LKW ausgenommen ist. Das WoMo ist ein sonstiges Kfz. Wenn es ein zGG von über 3,5 t hat, zwar 100 km/h fahren darf, dann aber als LKW eingestuft wird und nicht überholen darf. Meines Wissens ist da eine Änderung im Gespräch, doch das kann lange dauern.

achimHH am 06 Apr 2008 22:23:38

Marry hat geschrieben:Für einige Womos besteht mit Hänger sogar Sonntagsfahrverbot dann.


Hallo Marry...
das stimmt so nicht.
Ein Wohnmobil darf auch Sonntags, wenn es ein Sonstiges Kfz ist,
einen Hänger ziehen.

Im Gegensatz zum z.B. "Sprinter mit 2,8t" wenn LKW
im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung steht.

Gast am 06 Apr 2008 22:27:35

achimHH hat geschrieben:
Marry hat geschrieben:Für einige Womos besteht mit Hänger sogar Sonntagsfahrverbot dann.


Hallo Marry...
das stimmt so nicht.
Ein Wohnmobil darf auch Sonntags, wenn es ein Sonstiges Kfz ist,
einen Hänger ziehen.

Im Gegensatz zum z.B. "Sprinter mit 2,8t" wenn LKW
im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung steht.



@so sehe ich das auch - wurde auch Sonntags mit Hänger und dann zusammen 11to noch ie angehalten sondern oft genug von der Polizei überholt.

Gerhard-Heinz am 06 Apr 2008 22:47:12

migula hat geschrieben:Hallo Gerhard-Heinz,
da ich täglich die A 5 fahre, ist mir bekannt, dass im 2 spurigen Bereich ein angeordnetes Überholverbot (gültig von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr) besteht. Dieses Überholverbot gilt sowohl für Lkw als auch für Pkw mit Anhänger.


Hallo migula,

das war vor 20 Jahren, als mir das passiert war die A5 noch von Basel bis Darmstadt zweispurig. Na und da habe ich in meinem Übermut mit meinem alten Hymer B534 3,1To mit 600 kg Anhänger halt so ein langsam fahrenden LKW mit Dachdeckerschrägaufzuganhänger (55Km/h) überholt. Da sprang der Anhänger bei jeder Querrille (vielleicht kennste ja die besagten Querrillen) so hoch, dass ich Angst hatte, dass er bald in mein Womo knallt.
Ich durfte nicht überholen, aber wer bricht nicht einmal die Regeln und das haben mir die grünen Männchen auch klar und deutlich in Form eines Tickets verständlich gemacht.

Es gibt Tage, da verlierste und es gibt Tage da gewinnen die Anderen.


Gerd

Gast am 07 Apr 2008 13:35:39

@Logo und
ich rief 2006 beim ADAC an ... da meinten die auch Womos haben mit Anhänger Fahrverbot...das hing mir im Kopf !!!

aber scheinbar hat sich wieder alles angepasst und geändert (zum Glück)

hier mal ein LINK und ich habe mal eben noch ne mail an den ADAC geschickt, weil ich das genau wissen möchte

[mod="achimHH"] link gelöscht. Verstoß gegen die AGB (Themengleiches Forum) [/mod]

achimHH am 07 Apr 2008 13:53:04

Marry hat geschrieben:@Logo und
ich rief 2006 beim ADAC an ... da meinten die auch Womos haben mit Anhänger Fahrverbot...das hing mir im Kopf !!!

aber scheinbar hat sich wieder alles angepasst und geändert (zum Glück)

hier mal ein LINK und ich habe mal eben noch ne mail an den ADAC geschickt, weil ich das genau wissen möchte



Hallo Marry.
Dann wurde Dir 2006 vom ADAC eine falsche Auskunft gegeben !

Nein es wurde in dieser Sache noch nichts geändert oder angepasst.

na da bin ich mal gespannt, was der gute ADAC antwortet.

ich beschäftige mich mit diesem Thema seit 1986,
und freue mich wenn ich neue Infos bekomme.

Es gibt ein Bundesland (Bayern), indem die Herren der grün/weißen Truppe, sich in dieser Sache immer wieder etwas neues einfallen lassen...
aber selbst die, lassen Wohnmobile mit Anhänger bisher in Ruhe ... :wink:

Gast am 07 Apr 2008 14:10:59

Danke Achim,
ich hatte dazu mal gegoogelt, aber das was ich gefunden habe war nur allgemein bzw. Gummiparagraph, damit kam ich nicht klar und im Falle eines Falles weiss man auch nicht alles...

Gast am 07 Apr 2008 14:53:06

Marry hat geschrieben:Danke Achim,
ich hatte dazu mal gegoogelt, aber das was ich gefunden habe war nur allgemein bzw. Gummiparagraph, damit kam ich nicht klar und im Falle eines Falles weiss man auch nicht alles...



@ Marry - ich kenne keinen der alles weiss, darum gibt es ja für alles Quellen wo man nachlesen kann. Hast aber schon recht, teilweise sind unsere Vorschriften und Gesetze in Deutschland nicht für den Bürger geschrieben (der sollte sie ja nur einhalten). Zum Verstehen benötigt man oft ein Jurastudium.

Bergbewohner1 am 07 Apr 2008 18:06:21

Stimmt schon was achimHH, schreibt, wenn ich mit meinem L200 Sonntags mit Hänger fahre, darf ich mich nicht erwischen lassen, obwohl wir nun seit über 2 Jahren PKW -Steuer bezahlen.

BernhardK am 07 Apr 2008 19:00:50

Hallo !

Es stimmt so, wie Achim es schreibt. Nach § 30 der StVO, dürfen an Sonn-und Feiertagen LKW mit einem zGG von mehr als 7,5 t sowie LKW mit Anhänger nicht benutzt werden. WoMo sind sonstige Kfz. und fallen nicht darunter. Dagegen dürfen z. B. Geländewagen oder VW-Bulli, die als LKW zugelassen sind i.V.m. einem Anhänger an Sonn-u.Feiertagen nicht fahren.
Das zGG spielt dabei keine Rolle. Hat also jemand einen Geländewagen, der als LKW zugelassen ist und einen Wohnwagen ziehen will, kann er an Sonn-u.Feiertagen nicht in Urlaub fahren.
Es ist schon verrückt, beim Überholverbot wird das WoMo über 3,5 t ZGG
als LKW eingestuft.

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