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Hallo zusammen,
habe letzte Woche unseren Termin zur Abholung unseres WOMOs erhalten. Jetzt hat der Händler versehendlich den Fahrzeugbrief ohne Anzahlung zugesand. Jetzt haben die mich angerufen und mich darum gebeten das Fahrzeug vor der Abholung zu bezahlen, also den Betrag zu überweisen. ich habe denen mitgeteilt das ich das nicht tun werde sondern sie schon warten müssten bis ich das Teil abhole. Jetzt meine Frage: können die mich dazu veranlassen den betrag schon vor Abholung zu überweisen? Und sollte ich, da ich je jetzt den Fahrzeugschein habe, das WOMO vorher auf mich zulassen oder wie ürsprünglich geplant das Teil mit roten Nummern abholen um noch ein wenig flexibler reagieren zu könne falls was nicht in Ordnung sein sollte? Ich danke euch schon mal für eure Qntworten bis denn............ Michael + Caro
nein - wie auch ;) Hallo!
Was steht denn dazu in deinem Vertrag? Wenn nix ist das Procedere Klar: WoMo gegen Cash.
Du hast dir die Antwort schon selber gegeben. Nicht zulassen, sondern hingehen und genauestens ansehen. Wenn irgendetwas nicht passt: Mit Geld in der Tasche wieder umdrehen und dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben. und viel Spaß mit dem neuen WoMo Gast Hallo Miichael und Caro,
wenn der Händler Dir den Brief ohne Anzahlung geschickt hat, ist das seine eigene Dummheit. Ich würde das FZ auf jeden Fall mit roter Nummer abholen. L.G. aus Korschenbroich Veronika und Uwe Meine Empfehlung:
NIE vor der Abholung bezahlen. Bezahlt wird erst wenn alle Mängel die du evtl. findest zufriedenstellend beseitigt sind, die Einweisung erfolgt ist und erst dann, bevor du vom Hof fährst und alles kontrolliert hast ob das Gewicht usw. mit den Angaben übereinstimmt und mit dem Meister eine Proberunde gedreht hast, bekommen die die Kohle. Aber erst dann und mit roten Nr. vom Hof! Wenn du vorher bezahlst, gibst du alle deine Trümpfe aus der Hand! DAZU gibt es überhaupt keinen Grund. Hier Ware da Geld, so wie es schon immer war. Du könntest denen einen gehörigen Schrecken einjagen und sagen: Erst melde ich das Fzg. mal an schau ob auch alles funktioniert und dann komme ich mit dem Geld vorbei. :wink: Schließe mich der Meinung von s-liner an:
Versichere dem Händler, das Du das Geld und den Brief zur Abholung mitbringst. Gibts keine Abnahme wegen zu vieler Mängel, bekommt er den Brief zurück, ansonsten das Geld. Immer fair bleiben. Auf jeden Fall mit roter Nummer abholen, noch nicht zulassen, sonst wirds u.U. sehr kompliziert bei einer Abnahmeverweigerung. Von wem soll die rote Nummer zur Überführung kommen? Privatpersonen bekommen doch nur ein Kurzzeitkennzeichen!
Letzte Woche habe ich in 150 km Entfernung einen Pkw abgeholt. Der Händler hatte mir auch die Papiere zugeschickt. Ich habe das Fahrzeug vorher angemeldet, bin mit Kennzeichen und Bargeld angereist. Bei Mängeln hätte ich einen Teilbetrag einbehalten. Das Fahrzeug ist ja schon deines, warum willst du denn bezahlen?
Der Besitzer ist der, der die Zulassungsbescheinigung hat. ;-) *g* Natürlich kein Geld schicken,auch keine Anzahlung.
Wares gegen Bares :D Vieleicht war das mit den Brief gar kein Versehen :wink: Und nicht vergessen die Fahrzeug Identnummer mit der Nummer im Brief zu vergleichen. Mit den Brief kannst Du Dir doch ein Kurzkennzeichen holen,vorher eine Deckungskarte von Deiner Versicherung holen. Die Kosten werden mit der richtigen Police verrechnet. Dieter
... gibts so was überhaupt noch????????? Ist der Fahrzeugbrief in einem normalen Brief angekomen (also nix mit Einschreiben oder per UPS oder so???) ? => Ist ja dann schon fast grob fahrlässig!!! :twisted: So spontan war meine Idee auch "das kann kein Zufall sein". ICH würde ebenfalls das Fahrzeug nicht anmelden und ganz entspannt da hin gehen .......... es lässt sich jetzt höchstens der Abholtermin noch etwas nach vorne ziehen!! :D topolino Matthias Der Brief kam per Einschreiben. Habe mir schon von meiner Versicherung eine Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen geben lassen. Damit bekomme ich aufm Landratsamt eine rote Nummer die 5 Tage gültig ist.
Dann werde ich eure Ratschläge befolgen und das Teil mal mit roten Nummern holen und schauen ob auch alles OK ist. Vielen Dank euch allen für die Tipps. LG Micha + Caro Hallo Micha + Caro.
später drauf achten, das die Versicherung Euch die Kurzzeitkennzeichen, nicht extra berechnet. Ist die Deckungskarte auch für ein Kurzzeitkennzeichen? Eine normale Deckungskarte, akzeptieren die beim Verkehrsamt nicht. ( so wars jedenfalls im letzten Jahr bei mir. ) nur so als Info: Eine Rote Nummer bekommt nur ein KFZ Händler nach einer riesen Überprüfung . Kein Privatmensch. Und der muss seit neuestem auch richtig sorgfältig Buch drüber führen, usw... die Bedingungen für Rote Nummern sind stark verschärft worden. Mein Versicherungsmann sagte mir das es eine Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen ist. Gilt 5 Tage und wird dann bei der richtigen Zulassung auf die Versicherung angerechnet. Ob das nun rot ist weiß ich nicht. und zum richtigen Anmelden benötigst Du noch eine weitere Deckungskarte, oder?
Mit dem anrechnen bei der Versicherung usw. so ist es richtig. Na dann viel Glück, bei dem Abholen Deines WoMo..
Genau so machen wir es kommenten Donnerstag wenn wir unseren neuen Wohnwagen abholen. hm... aber mach dich schlau, wie das Fzg dann bei der Überfahrt mit roten Nummern oder mit Kurzzeitkennzeichen versichert ist. Ich meine, da gibts nur ne Haftpflichtdeckung.
Ich würde nen fabrikneues Womo ohne Vollkasko nur sehr ungern im Strassenverkehr bewegen. Und ohne Teilkasko ists auch blöd wenn dir die Karre vor dem Haus in der ersten Nacht geklaut wird oder abfackelt. na selbst wenn das fahrzeug zugelassen ist..und in der gleichen nacht abbrennt oder gestohlen wird ist nicht gewährleistet das sofort die vollkasko den schaden reguliert..
mir ist ein fall bekannt..wo jemand seinen neuwagen abgeholt hatt und ihn auf dem weg nach hause direkt geschrottet hatt..die vollkasko hatt nur gegriffen weil alle vorherigen fahrzeuge auch vollkasko versichert waren.. weil häufig ist es ja so das man zuerst die doppelkarte hatt und dann wenn das fahrzeug da ist... man den vertrag abschließt... und wenn dann vorher die fahrzeuge nur teilkasko versichert waren und man jetzt plötzlich den ersten neuwagen hatt..kanns passieren das die versicherung sagt..moment der vertrag ist noch gar nicht zustande gekommen... Diese Versicherung sollte namentl. erwähnt werden. Hier unterscheidet sich die günstige von der billigen Versicherung!
Wenn man, bei Anforderung der Doppelkarte bzw. des Strichcodes weiss, dass das neue Fahrzeug Vollkasko versichert werden soll und dies der Versicherung mitgeteilt wird, erteilt diese bereits mit Übersendung der Karte eine Deckungszusage. dieser vorfall ereignete sich mitte der achtziger jahre..also zu einer zeit wo es noch nicht diese ganzen direktversicherungen gab..es mag sein das sich da bis heute was geändert hatt..aber ich habe vor 2 jahren noch mit einem versicherungsvertreter über diesen fall gesprochen..und er sagte das dies ohne weiteres passieren kann..
aber von welchem strichcode sprichst du..der ist mir ja gar nicht bekannt... Hallo!
Das WM darf wie ein PKW auch, zur Überfuhrung zur Zulassungsstelle ,ohne Anmeldung gefahren werden. Es muß natürlich eine entsprechende Versicherung vorliegen. Ich meine sogar ohne Nummernschilder. Dies gilt immer noch ohne Einschränkung der Entfernungskilometer! tschüss ingemaus Hallo ingemaus,
jetzt überlege Mal was passiert, wenn Kfz. ohne Kennzeichen auf der Straße unterwegs sind. Diese werden natürlich kontrolliert. Dann beweise mal, dass du gerade auf dem Weg zur Zulassungsstelle bist! Außerdem gibt es gar keinen Grund mit einem Neufahrzeug oder mit einem Kfz. das TüV und AU neu hat zur Zulassungsstelle zu fahren, die möchten es nämlich gar nicht sehen. Wenn, dann bekommst du, (war zumindest früher so) einen Vorführschein als Nachweis, dass du berechtigt bist mit den noch nicht gekennzeichneten Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorzufahren. Hallo uwe bröckelm,
musste erst Mal nachschlagen um die Frage betr. dem Strichcode zu beantworten. Auf meiner Versicherungsdoppelkarte, war ein Strichcode und eine Zahlenreihe. Wobei, wie ich jetzt festgestellt habe, die Zahlenreihe für die Zulassung benötigt wird. Die frühere Versicherungsdoppelkarte wurde ab 01.03.2008 abgeschafft. Dafür stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer (per Post, E-Mail oder SMS) einen 7-stelligen Code, die sogenannte Versicherungsbestätigungsnummer (VB). Mit dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine VB hinterlegt wurde, diese aus der Datenbank abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen. @ingemaus:
du darfst nicht ohne kennzeichen zur zulassungsstelle fahren um dort dein fahrzeug anzumelden!!!! erlaubt ist nur der umgekehrte fall: wenn du dein fahrzeug abmeldest darfst du mit den entstempelten schildern bis 24:00 uhr desselben tages noch rumfahren, da das fahrzeug für diesen kalendertag noch versteuert und versichert ist. grusz hartmut |
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