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Sitz-Schlafbänke


kettnerth am 24 Aug 2004 15:00:39

:?: Hallo,

nach 17 Jahren haben der TÜV und ich uns entschlossen, meinen alten 209 Bj. 1984 zu verkaufen und einen neuen Sprinter auszubauen. Das Auto steht bereits vor der Tür.
Hier die Frage: 1987 durfte ich die Sitz-Schlafbänke selbst bauen, heute muss ich vorgefertigte Bänke verwenden. Gibt es weitere Hersteller - außer Reimo - die komplette Klappschafbänke anbieten.
Ich will keine Hecksitzgruppe.

aus Berlin

Thomas

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Mickie am 24 Aug 2004 23:00:35

kettnerth hat geschrieben::?: Hallo,

heute muss ich vorgefertigte Bänke verwenden.
aus Berlin

Thomas
:?: :?:

Wer schreibt dir das vor???

[Admin] am 25 Aug 2004 00:52:49

willkommen im Forum!

Im Prinzip ist es eigentlich so, daß für Sitze oder Gurte vorgesehene Befestigungspunkte vorhanden sein und belegt werden müssen.
Da die allermeisten Womo-Basisfahrzeuge nie als Personentransportfahrzeuge vorgesehen waren bzw sind, sollte dies penibel betrachtet garnicht machbar sein. Gemeinhin beschränkt sich der Prüfer also (wenn er es denn überhaupt tut) auf die in Augenscheinnahme einer soliden und sinnvollen Ausführung solcher Einbauten.

Es gibt Unmengen von neuen Womos, da bestehen zugelassene Sitze auch nur aus einer Holzkiste mit am Fahrzeug befestigten Gurtsystemen.

Die Aussage ist jetzt nicht besonders professionell, aber ich habe noch von keinem TÜV Menschen gesehen oder gehört, daß er nach den Sitzen schaut....

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Roman am 25 Aug 2004 22:04:49

Hallo,

guck mal bei "WohnMobilTechnik" aus Sulzbachtal rein.
Da gibts einiges zum Thema Sitzbänke/Sitze ("FASP"), Gurtgestelle usw.

--> Link


Viele aus dem Saarland

Roman

Gast am 25 Aug 2004 22:37:11

Ganz kurz:
Bis Bj. 1992 des Basisfahrzeuges durfte man mit den Sitzen so ziemlich alles veranstalten, hauptsache es sah stabil aus.
Ab 1992 bei Sitzen in Fahrtrichtung nur noch mit zugelassenen Gurten.


Seit 10/2003 und hier egal ob Baujahr der Basis oder der Zeitpunkt der Umtypung nur noch geprüfte Bänke mit geprüften Gurten und Kopfstützen. Egal ob längs/quer oder gegen Fahrtrichtung.

Soviel zur Theorie.
Was der TüV Mensch dann abnickt ist sein Problem.

Nur, was die Versicherung dann nach einem Unfall bezahlt so jemand auf einem unvorschriftsmäßigem Sitz verletzt wird steht auf einem anderen Blatt.

kettnerth am 27 Sep 2004 19:45:35

Erst einmal danke für die Antworten.

Gut, das haben wir geklärt: Alle Bänke müssen zugelassen sein. Aber welche nehmen?
Wer hat schon eine Bank in einen Sprinter (Normalhochdach) mit Drehkonsolen und Schwingsitzen eingebaut?
Die Vordersitze sind 60 cm hoch. Wenn ich eine Matratze darauflege, kommt die Schlafbank auf eine Sitzhöhe von 69 cm! Da sitzen wir dann mit dem Kopf fast im Hängeschrank.
Also darf das Bett nur bis an die gedrehten Vordersitze reichen (zur Zeit versuche ich es mit einer RIB-Bank Pegase), dann ist die Sitzbank ebenfalls bei 60 cm.

Wer hat Erfahrungen? Reimo und Fasb (hat Probleme mit der Zulassung) helfen nicht weiter.

aus Berlin

Thomas

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