WomoRadler am 10 Mai 2008 23:35:14 gast hat geschrieben:WomoRadler hat geschrieben:rantanplan hat geschrieben:Mittelspurschleicher: Kaum zu glauben, aber die dürfen da so fahren. Bei drei Fahrspuren ist vom Gesetzgeber rechts für LKW und Mitte/Links für PKW vorgesehen.
Laß uns nicht dumm sterben und verrate, wo das stehen soll.
Dachte mir schon, daß mir damit Ärger ins Haus steht. :D
Und wenn ich jetzt schreibe "Das haben mir mehrere Fahrlehrer unabhängig voneinander so erklärt." trägt das wohl wenig dazu bei, diesen in Wohlgefallen aufzulösen, oder? :)
Nachtrag:
Wenn der rechte Fahrstreifen durch langsamere Fahrzeuge (in der Regel sind das LKW's) besetzt ist, darf auf einer 3-spurigen Autobahn der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden.
Der Knackpunkt (und damit die Ursache des Ärgers, die Mittelspurschleicher betreffend) wird wohl die Definition des "besetzten rechten Fahrstreifens" sein. Aber da sollen sich besser die Juristen drum kloppen. :D
Gast am 11 Mai 2008 09:58:04 WomoRadler hat geschrieben:Nachtrag: Wenn der rechte Fahrstreifen durch langsamere Fahrzeuge (in der Regel sind das LKW's) besetzt ist, darf auf einer 3-spurigen Autobahn der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden. Der Knackpunkt (und damit die Ursache des Ärgers, die Mittelspurschleicher betreffend) wird wohl die Definition des "besetzten rechten Fahrstreifens" sein. Aber da sollen sich besser die Juristen drum kloppen. :D
Eine Lücke ist dann groß genug, wenn man bis zum nächsten zu überholenden Fahrzeug mehr als 20 Sekunden braucht. Ist es mehr, muss man rechts rüber, ist es weniger, kann man auf dem Fahrstreifen bleiben.
In der StVO steht zu lesen (Kurzfassungen):
§ 2: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, bei zwei Fahrstreifen auf dem rechten
§ 7 regelt dann, wie bei mehrspurigen Fahrstreifen zu fahren ist. Dort heißt es dann, dass man vom Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen darf, wenn dies dies die Verkehrsdichte erlaubt. Diese Ausnahme bezieht sich ausdrücklich auf "§ 2 Abs. 2 StVO, das ist die Regel, dass möglichst weit rechts (auf dem Fahrstreifen) zu fahren ist. Das ist keine Ausnahme zu § 2 Abs. 1, wo geregelt ist, dass man bei zwei Fahrbahnen die rechte zu benutzen hat.
Das bedeutet also nur, dass man bei großen breiten Straßen nicht dauernd an der rechten Begrenzungslinie fahren muss, sondern auch mitten auf der Fahrbahn, dem Fahrstreifen also. Das ändert aber nichts daran, dass man bei mehreren Fahrstreifen rechts, so weit rechts wie möglich zu fahren hat.
Wie im Übrigen auf Autobahnen zu fahren ist, steht in § 18.
Wer das mal nachlesen will, findet die StVO hier:
--> Link
Stefan-Claudia am 11 Mai 2008 10:25:15 Tach auch
Der & 7 ist sehr interessant :
--> Link
so lautet der Absatz 5)
1In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
2Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Somit hat wohl der Womo - Fahrer in unserem Fall gegen diesen Absatz verstoßen. Aber gerade der Absatz 2 ist sicherlich derjenige, gegen den in D am meisten verstoßen wird. Immer wieder muss man auf der BAB erleben wie rücksichtslose (LKW -) Fahrer den Blinker setzen und sofort die Fahrbahn wechseln.
1) 1Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
ist ja schön, aber wenn Penner beurteilen dürfen das eine hohe Verkehrsdichte vorliegt.....sieht man leider auch jeden Tag.
2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
bedeutet das, wenn sich drei Penner auf der mittleren Spur verfolgen, das ich rechts überholen darf ? Platz genug hätte ich in den meisten Fällen.
mfg Stefan
WomoRadler am 11 Mai 2008 13:19:29 rantanplan hat geschrieben: In der StVO steht zu lesen (Kurzfassungen):
§ 2: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, bei zwei Fahrstreifen auf dem rechten
Und in § 42 StVO steht: sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Man beachte die Wortwahl "auch nur hin und wieder". Im Grunde ist das eine Generalvollmacht für alle Mittelspurschleicher, daran ändert auch die gerichtlich festgelegte >20-Sekundenregel nicht viel. Stefan-Claudia hat geschrieben:Immer wieder muss man auf der BAB erleben wie rücksichtslose (LKW -) Fahrer den Blinker setzen und sofort die Fahrbahn wechseln.
LKW-Fahrer sind Pragmatiker.
D.h. wenn ein LKW-Fahrer brav seinen linken Blinker setzte, anschließend darauf wartete die Spur zu wechseln, dies aber nicht konnte, weil ihm PKW-Fahrer partout nicht mehr von der Seite wichen um ihn am Spurwechsel zu hindern, dann wird dieser LKW-Fahrer ins Grübeln kommen und künftig entsprechend nach diesen Erfahrungen handeln.
D.h. er wird kurz den Blinker setzen(damit ist der StVO Genüge getan) und sofort links rüber ziehen.
Übrigens: Es gab mal eine Zeit, da setzten die LKW-Fahrer ihren Blinker, woraufhin -bei nicht eindeutiger Verkehrslage- ihm der links hinter ihm fahrende PKW-Fahrer per Lichthupe zu verstehen gab, die Spur gefahrlos wechseln zu können. Daraufhin bedankte sich der LKW-Fahrer mittels Blinker.
Avena am 11 Mai 2008 13:59:09 WomoRadler hat geschrieben: Mittelspurschleicher: Kaum zu glauben, aber die dürfen da so fahren. Bei drei Fahrspuren ist vom Gesetzgeber rechts für LKW und Mitte/Links für PKW vorgesehen. Frohe Pfingsten
Wie bei vielen Sachen ist auch die STVO immer im Gesamtzusammenhang sehen.: §2 : (1) 1Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. §7: (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. 2 Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. Hier wird eindeutig davon gesprochen, dass das Rechtsfahrgebot innerhalb geschlossener Ortschaften nicht für Autobahnen gilt. Ergo: Auf Autobahnen grundsätzlich rechts fahren. Sonst 40€ und einen Punkt in Flensburg ! WomoRadler hat geschrieben:Vermeidung bzw. Auflösung derartiger Staus: Auf die linke Spur wechseln und auf gleicher Höhe mit dem Fahrzeug auf der rechten Spur weiterfahren. Folge: Da keine Fahrzeuge von hinten nachkommen, leert sich nach vorne die linke Spur, die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich sukzessive, die Fahrzeuge der rechten Spur ziehen ungehindert nach links rüber und passieren die Engstelle, der Stau ist Geschichte.
Du beschreibst hier schon die klassische Nötigung im Straßenverkehr.
Denn ein gewolltes zumachen des Fahrstreifens um andere zu hindern, bis zur Einengung vorzufahren, ist eindeutig eine Nötigung. Und hier begehst du eine Straftat. Wird leider nicht so oft verfolgt, da die Polizei nicht überall sein kann. Und die genötigten erstatten oftmals keine Anzeige.
Also wir sollten uns ab und an mal mit der STVO befassen, ist keine Schande, denn manches gerät in Vergessenheit.
Noch schöne Pfingsten
ciao Peter
Gast am 11 Mai 2008 19:23:47 WomoRadler hat geschrieben:rantanplan hat geschrieben: In der StVO steht zu lesen (Kurzfassungen):
§ 2: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, bei zwei Fahrstreifen auf dem rechten
Und in § 42 StVO steht: sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Man beachte die Wortwahl "auch nur hin und wieder". Im Grunde ist das eine Generalvollmacht für alle Mittelspurschleicher, daran ändert auch die gerichtlich festgelegte >20-Sekundenregel nicht viel. Stefan-Claudia hat geschrieben:Immer wieder muss man auf der BAB erleben wie rücksichtslose (LKW -) Fahrer den Blinker setzen und sofort die Fahrbahn wechseln.
LKW-Fahrer sind Pragmatiker. D.h. wenn ein LKW-Fahrer brav seinen linken Blinker setzte, anschließend darauf wartete die Spur zu wechseln, dies aber nicht konnte, weil ihm PKW-Fahrer partout nicht mehr von der Seite wichen um ihn am Spurwechsel zu hindern, dann wird dieser LKW-Fahrer ins Grübeln kommen und künftig entsprechend nach diesen Erfahrungen handeln. D.h. er wird kurz den Blinker setzen(damit ist der StVO Genüge getan) und sofort links rüber ziehen. Übrigens: Es gab mal eine Zeit, da setzten die LKW-Fahrer ihren Blinker, woraufhin -bei nicht eindeutiger Verkehrslage- ihm der links hinter ihm fahrende PKW-Fahrer per Lichthupe zu verstehen gab, die Spur gefahrlos wechseln zu können. Daraufhin bedankte sich der LKW-Fahrer mittels Blinker.
Hallo Siggi , nach ca 2 Millionen unfallfreien Kilometern, davon 20% Transporter und LKW auf 1/3 Landstraße und 2/3 Autobahn in den letzten 40 Jahren habe ich pragmatische LKW - Fahrer nur sehr selten erlebt , dafür unzählige , rücksichtslose LKW - Fahrer , die Ihr LKW-Volumen und Gewicht ausnutzen und ausgenutzt haben , um Ihre Rücksichtslosigkeit zu zeigen . Mein Cousin , LKW - Fahrer, hat mal gesagt : wenn wir blinken , dann meinen wir es auch so und darum fahren wir rücksichtslos raus.
Soviel dazu.
WomoRadler am 11 Mai 2008 20:10:39 Hallo,
als ich neulich auf der Bahn einem LKW die Möglichkeit bot, bequem und ohne Streß nach links zu wechseln wurde ich anschließend von einem PKW-Fahrer voll ausgebremst. Bewußt, und mit voller Absicht. Und das nur, weil der Fahrer wegen des LKWs mal kurz vom Gas mußte. Ich bin und war kein LKW-Fahrer, aus beruflichen Gründen aber oft per PKW auf den Autobahnen unterwegs, und mein Eindruck ist daß die Sitten auf Deutschlands Straßen insgesamt rauher geworden sind.
Früher standen auf den Autobahnbrücken Kinder, die winkten und lachten, heute muß man Angst davor haben, von dort oben einen Kanaldeckel durch die Scheibe geworfen zu bekommen.
Es macht einfach keinen Spaß mehr. :cry:
felixspring am 11 Mai 2008 22:11:00 Hi Leute ich habe den Selben, aber mir schon gedacht, dass der Aufbau net so einfach ins fliegen kommt.
Den Bremsspuren nach, war da ein Unfall...
Hoffentlich ist den Insassen nichts passiert...
Viele aus Holland / Medemblick...
Super Wetter und sonst auch alles klar...
comtec am 13 Mai 2008 15:15:00 Nur gut, dass hinten Keiner saß. Wenn dann auch noch die Gurte sind angelegt sind, Prost Mahlzeit!
Jens
abo1 am 13 Mai 2008 22:01:26 Stefan-Claudia hat geschrieben:.... 2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. bedeutet das, wenn sich drei Penner auf der mittleren Spur verfolgen, das ich rechts überholen darf ? Platz genug hätte ich in den meisten Fällen.
...
hallo
JA
das darfst du
aber anders rum
auf der rechten spur muss sich eine "fahrzeugkolonne" von mindestens drei fahrzeugen finden, dann dürfen die rechts an den anderen spuren vorüberfliegen
lg
g
Ausderasche am 14 Mai 2008 00:14:51 Hi,
kleine Story am Rande (OT):
wir haben es auf der A61 zwischen Bingen und Koblenz vorgestern an einer Einfahrt so erlebt:
3 Spuren, wir fuhren rechts, vor uns ein Wohnwagengespann, Blick in den Rückspiegel, alles frei, blinken, auf die Mittelspur gezogen zum Überholen (Tempo 100). In dem Moment kommt ein grauer Golf aus dem Windschatten (vermutlich aus der Einfahrt) und donnert noch links an uns auf der dritten Spur vorbei (Erster Schreck!) und just in gleichen Sekunde ein holländischer Ford auf STANDSPUR an uns und dem Wohnwagengespann vorbei (Zweiter Schreck). Beide Fahrzeuge vorher NICHT gesehen!
Plötzlich hat der Golf ein Blaulicht auf dem Dach! 30 km weiter hatten sie mit einem weiteren Polizeiwagen den Holländer gekeilt!
Innerer Vorbeimarsch! Nicht weil es ein Holländer war, sondern wegen dem Standspurüberholen und dem Doppelschreck!
Frank
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